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Wer kann weiter helfen?

 
(@charlybravo1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich weiß daß es hier einen Haufen Väter gibt, die es super schwer haben mit bezgl. Unterhalt und Umgang , aber es gibt LEIDER auch ein paar männliche Geschöpfe die anders sind.
Ich habe ein riesen Problem:
Wer kann mir weiterhelfen bzgl. Beistandschaft und Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung???
Bin seit ein paar Jahren alleine mit meinen Kids, der Vater hat sich komplett der Verantwortung entzogen ist spurlos verschwunden und zahlt null Komma null Euro an Unterhalt. Er bracuht ja für mich nichts bezahlen aber doch bitte bitte für die Kids denn ich lebe wirklich am Existensminimum. Ich arbeite wie eine wilde aber reicht vorne und hinten nicht. Ich bekomme UVG aber das läuft in einem Jahr aus und DANN?????
Das Jugendamt unternimmt gar nichts, da es für meinen Buchstaben schon seit einem halben Jahr keinen Sachbearbeiter gibt. Und sie sagen es gibt wichtigere Fälle - komisch!!

Wer kann mir da ein bischen weiter helfen?? Ich bin ratlos
Schnon mal lieben Dank
Charly

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 13:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

uns ist klar, dass es Schlümpfe auf beiden Seiten gibt. 😉

Das Jugendamt ist verpflichtet, auf Antrag eine Beistandschat einzurichten. Es wird in deinem Fall wohl eine Ausrede benutzt. Hartnäckig bleiben, nicht abwimmeln lassen, ggf. zum Amtsleiter gehen. Die Beistandschaft ist aber letztlich nichts anderes, als würdest du einen RA bemühen. Nur, es kostet nix. Für den RA solltest du prüfen, ob du einen Beratungsschein und in Folge PKH bekommen könntest.

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Davon halte ich nix. Heraus kommen könnte eine Haftstrafe, mind. eine Vorstrafe. Damit ist sein Erwerbsleben ruiniert und du bekommst definitiv kein Geld. Konzentriert dich auf das Einklagen von KU. Alles andere ist in meinen Augen nur die Befriedigung von Racheglüsten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 14:37