Hallo bin neu hier 🙂 ich habe ein paar fragen an euch und hoffe es kennt sich jemand aus..
Es geht um den unterhalt,die ich an meinem partner zahlen muss,da es mir etwas hoch erscheind..
Der anwalt meiner frau hat folgendes ausgerechnet:
-ich verdiene im monat so ca 2170€ Netto.
-habe 13.000€ schulden in der ehe gemacht zwecks auto kauf für sie und mir (im monat 320€ abzuzahlen)
-meine warm miete beläuft sich auf 350€
-für meine frau muss ich ca 300€ monatlich trennungsunterhalt zahlen
-für mein kind 350€ ,sie ist 3 jahre alt (das zahl ich aber gerne wenn es richtig ist)
(zusammen für kind und frau 650€) kann dies richtig sein?mir bleiben im monat ca 855€ und da fehlt noch internet,handy autoversicherung usw...
Meine frage an euch..kann des alles so richtig sein?ist es richtig 350€ unterhalt fürs kind,da die kleine sehr oft bei mir ist und nicht nur ein wochenende im monat und passt des mit dem unterhalt der frau,da sie ja noch ein 400€ job hat und auch noch kindergeld bekommt.
ich danke euch schon einmal..
habe was vergessen zu schreiben..
meine frau bekommt jeden minat folgendes.
400€ nebenjob+184€ kindergeld+650€ unterhalt von mir für kind und sie ergibt ca 1234€ monatlich.da ist mehr als was ich habe ..
Moin,
Dein Nettoeinkommen entspricht der Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, demnach müsstest Du (wenn es sich um das bereinigte Netto handelt) 257 Euro für das Kind bezahlen.
Bei 2.170 Euro - 257 Euro verbleiben 1.913 Euro. Ich vermute, dann wurde der ehebedingte Kredit abgezogen v. 320 Euro, verbleiben ca. 1600 Euro. Davon 300 Euro Trennungsunterhalt, verblieben ca. 1300 Euro. Da Du ca. 100 Euro mehr KU zahlst, sind es noch 1.200 Euro. Damit ist Dein Selbstbehalt von 1.050 Euro gegenüber Deiner Ehefrau gewahrt. Das deckt sich auch, wenn man Deine 855 Euro plus 350 Euro Miete addiert, also ca. 1.300 Euro.
Miete ist im Selbstbehalt enthalten, das heißt, Du darfst sie nicht in Abzug bringen. Bedenke, dass Deine Frau vom gleichen Geld auch ZWEI Personen zu versorgen hat. Sie fährt also nicht besser als Du. Ziel sollte allerdings sein, dass sie nach der Scheidung wieder selbst arbeitet, so dass kein Ehegattenunterhalt fällig wird.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke für deine antwort..es ist sehr kompleziert..für meine kleine zahle ich gerne,aber sie ist sehr oft bei mir eigentlich jeden 2ten tag und an den wochenden..ist es da auch richtig mit dem unterhalt der kleinen?
Moin,
ja, nur wenn ein Wechselmodell vorliegt, also quasi genau 50/50 Betreuung könnte der KU unter Umständen entfallen. Unter Umständen, weil auch hier meist der zahlungsfähige Elternteil die Barunterhaltspflicht übernehmen muss.
Es bliebe also zu klären, wie die 350 Euro KU berechnet wurden. Sind denn TU und KU tituliert?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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