Hi
aber jetzt wird es interessant. Angenommen, beim KU tritt noch kein Mangelfall auf und durch die herabsetzung um eine Stufe verbleibt ein Rest von genau 1000,- Euro. Klingelt's? Erst durch die Herabstufung, da 4 Unterhaltsberechtigte, verbleibt die Summe. Wäre nur der KU zu bedienen käme es zu einer Höherstufung und auch höreren KU, dann würden es wahrscheinlich 900,- Euro sein. Hört sich für mich nun doch nach sowas wie einer klitzekleinen "Lücke" an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
ich meine, nein.
Zunächst wird ja nach der Anzahl der dem Grunde nach Berechtigten geguckt, also 4.
Im nächsten Schritt wird verteilt. Nehmen wir mal 2 Kinder mit jeweils 202 Euro an, also 404 Euro und einem bereinigten Netto von 1404 Euro vor. 1404 Euro entspricht Stufe 1, Runterstufung nicht möglich
Die Kinder bekommen ohne Mangelfallberechnung die Ihnen zustehenen 202 Euro, Der SB von 900 Euro ist gewahrt.
Im zweiten Schritt nun die Mütter: Diese sind dem Grunde nach berechtigt. Der Höhe nach sind sie nicht berechtigt, weil nach Abzug der 404 Euro der Unterhaltsverpflichtete bei den 1000 Euro SB ankommt.
Anderes Beispiel: KV verdient bei 2 Kindern der Altersstufe 3 1600 Euro netto. Wie oben 4 Berechtigte. 1600 Euro entspricht Stufe 2, wegen 4 Berechtigten Stufe 1. Zahlbetrag 2 x 288 Euro = 576 Euro. 1600 - 576 = 1014 Euro, das heißt, Anspruch der Berechtigten im 1. Rang ist befriedigt, die im 2. Rang müssen sich 14 Euro nach Quote teilen.
Ich denke, wenn systematisch erst die Anzahl der dem Grunde nach Berechtigten und der dann daraus resultierenden Stufe in der DT geprüft wird, stellt sich die Frage nach der "Mehrmasse" für die Berechtigten im 1. Rang nicht. Denn auch wenn die Berechtigten im 2. Rang keine Masse mehr zur Verfügung haben, weil diese durch die Berechtigten im 1. Rang verbraucht wurde, bleiben sie dem Grunde nach berechtigt. Deshalb kann man die nicht einfach "wegrationalisieren", so nach dem Motto: "ohne die, die sowieso nix abkriegen einen Rang höher und dadurch mehr KU für die im 1. Rang!".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
ich sehe es ja auch so. Doch letztendlich fährt dieser Unterhaltszahler persönlich besser, dass er 4 Berechtigten verpflichtet ist als wenn er nur zwei Kindern KU schulden würde - darauf wollte ich hinaus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
ja so gesehen hast Du Recht.... eine Stufe höher bedeutete bei meinem Beispiel 36 Euro mehr an KU, was mit den 14 Euro für die Frauen (die dann ja wegfallen, weil nicht berechtigt) eine Mehrzahlung von 22 Euro bedeuten würde. *hm*
Ich glaube, wirklich spannend ist das aber nur an den Grenzfällen nahe zum Mangelfall bzw. durch die unterschiedlichen Selbstbehalte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."