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Wer zahlt beim Wechselmodell den Kindergarten? Zweitwohnsitzsteuer?

 
(@marius31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin eben auf dieses Forum gestoßen und finde es gut, dass es das gibt. Eigentlich war ich auf der Suche nach einer Antwort zum Kindergartengeld. Meine ehemalige Partnerin und ich betreuen unsere nun 4 Jahre alte Tochter seit 3,5 Jahren in einem mittlerweile gut funktionierenden 50:50-Wechselmodell. Meine Tochter geht seit ca. 1 Jahr in in den Kindergarten.  Am Anfang haben wir beide unsere Gehaltsnachweise eingereicht, dieses Jahr wieder. Jedes Mal wurde aber nur meine ehem. Freundin angeschrieben, d. h. nur für sie Kindergartengeld berechnet. Ich dachte, das Kindergartengeld errechne sich im Wechselmodell nach dem Nettoeinkommen der gesamten Familie?  Natürlich seh ich auch nicht ein, da jetzt ewig hinterherzulaufen ("Bitte, bitte, lassen Sie mich endlich zahlen :-)), da ich meine Unterlagen ja eingereicht habe - mich würde jedoch Mal interessieren, ob ich eine Nachzahlung über mehrere Jahre irgendwann einplanen muss?
Vielleicht noch wichtig: Meine Tochter ist bei beiden gemeldet, 1. und 2. Wohnsitz wird jedes Jahr gewechselt. Hier würde mich auch Mal interessieren, ob wir eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen? Ein anonymer Anruf beim Finanzamt gab keine Klärung, die Mitarbeiterin war sich nicht sicher 🙂
Ich habe den Eindruck, dass es das Wechselmodell gibt, ist bei den meisten Behörden noch nicht angekommen.

Ich freue mich über Antwort, schönen Abend!

Marius

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 22:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei den meisten Zweitwohnungssteuern sind minderjährige Kinder nicht davon betroffen.

Ja, die Kindergartengeldberechnung ist je nach Bezirk/Stadt/Land unterschiedlich. Meist wird auf das Familieneinkommen abgestellt. Da ihr ja nicht zusammenlebt wird bei euch wohl nur ein Elternteil berechnet. Das müsste sich aber aus der Gebührenordnung der Kita ergeben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2017 23:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Hinsichtlich Nebenwohnsitz: Zum einen fordert die Kommune in aller Regel zur Zahlung dieser Steuer auf, wenn sie den Verdacht hat, dass eine Nebenwohnung besteht. Passiert in aller Regel bei der Anmeldung in der Zweitwohnung. Weiterhin berechnet sich die Zweitwohnungssteuer nach der Miete, Deine Tochter zahlt aber keine, sie wohnt einfach bei ihren Eltern.
Warum wird überhaupt jedes Jahr umgemeldet, in aller Regel reicht auch ein Nebenwohnsitz um volle Rechte zu haben.

Wegen der ganzen Ummelderei müsste eigentlich jedes Jahr ein neuer Kita-Vertrag geschlossen und zwar nach dem Einkommen dessen, bei dem Tochter den Hauptwohnsitz hat bzw. wie es in der Satzung steht. Finde ich anstrengend.

Dann wäre der Kita-Beitrag (ohne Essensgeld) immer noch Mehrbedarf und damit von beiden Eltern nach Einkommen gequotelt zu bezahlten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2017 23:39
(@marius31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
danke für die schnellen Antworten! Ich werde einmal nach der Gebührenordnung im Kiga fragen. Das Essensgeld teilen wir uns sowieso. Im Moment ist sie als Erstwohnsitz bei mir gemeldet - und wieder ist die Mutter die "Zahlende". Sollte es so bleiben, gebe ich ihr einfach auch rückwirkend die Hälfte. Bislang hab ich aber gedacht, da käme irgendwann noch eine Rechnung für mich.
Das "An- und Ummelden" hat den Hintergrund, dass wir beide nach der Trennung gleichermaßen die Elternrolle einnehmen wollten und irgendwie noch zu wenig Vertrauen ineinander hatten - wir hatten beide Angst, der jeweils andere würde plötzlich behaupten, unsere Tochter habe ja noch nie beim jeweils anderen gelebt, mit unserer Tochter dann wegziehen o. Ä.... die Meldewechsel belegen, dass sie stets bei beiden gelebt hat. Im Nachhinein ist das echter Unsinn, der uns da in der Trennungszeit so eingefallen ist. 

"Wegen der ganzen Ummelderei müsste eigentlich jedes Jahr ein neuer Kita-Vertrag geschlossen und zwar nach dem Einkommen dessen, bei dem Tochter den Hauptwohnsitz hat bzw. wie es in der Satzung steht. Finde ich anstrengend.

Dann wäre der Kita-Beitrag (ohne Essensgeld) immer noch Mehrbedarf und damit von beiden Eltern nach Einkommen gequotelt zu bezahlten"

Mh, das versteh ich nicht ganz - widerspricht sich das nicht? Also entweder der Betrag richtet sich nach dem Einkommen dessen, bei dem unsere Tochter als Erstwohnsitz gemeldet ist oder wird "gequotelt" anteilig der jeweiligen Einkommen berechnet?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2017 23:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das eine ist der Kita-Betrag, den die Kommune erhebt. Das andere ist das Unterhaltsrecht, dass festlegt, dass die Kita-Gebühren Mehrbedarf sind und deshalb von den Eltern zusätzlich zum Unterhalt gequotelt zu bezahlen sind.

Außerdem hebt sich der Unterhaltsanspruch beim Wechselmodell eigentlich nicht automtisch gegeneinander auf. Wenn ihr es aber so friedlich geregelt habt, dann spricht da auch nichts dagegen. In aller Regel ist der Unterschied nicht so groß.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2017 10:48
(@marius31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,
alles klar, jetzt habe ich es verstanden. Wir zahlen in der Tat jeweils dem anderen keinen Unterhalt, da wir ungefähr gleich viel verdienen. Zeitweilig hatte ich etwas mehr, da war ich dann halt für alle Kleidung zuständig. Ich denke, ich werde bezügl. des Kita-Geldes jetzt einfach meiner Ex immer die Hälfe geben. Da  wir beide nicht gerade reich sind, sind das so 25 Euro 🙂
LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2017 22:40