Hallo zusammen,
ich zahle an meine Exfrau 70 € Unterhalt und das 1/2 Kindergeld für unser gemeinsames Kind. Sie bekommt ALG 2 und wir haben das Wechselmodel. Ich habe noch eine 2. Tochter und bin neu verheiratet. Meine neue Frau bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente. Und nun bekommt Sie wahrscheinlich eine Einmalzahlung von ihrer Privaten BU-Versicherung in Höhe von 50.000 € zur Vertragsauflösung.
Muss ich dann deswegen mehr Unterhalt bezahlen?
LG Darkus
Hallo,
nein, eine Unterhaltspflicht besteht nur zwischen Dir und Deinen Kindern. Das Einkommen des Partners/Ehepartners wird nicht zur Berechnung herangezogen.
Eine Ausnahme wäre ein Mangelfall, der bei Dir aber nicht vorliegt.
VG Susi