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Wie berechnen wir richtig?

 
(@jana79)
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Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Berechnung vom Kindesunterhalt. Mein Partner und ich sind seit über einem Jahr zusammen und haben eine super schönen Zeit mit guten Jobs und tollen Leben hinter uns ;( Der aktuelle Stand ist, dass wir beide arbeitssuchend sind und seit ein paar Monaten nicht mehr wissen wo hinten und vorne ist....versuchen grade durch Nebenjobs für 6,63€ die Stunde unsere Versicherungen zu halten.
Mein Partner hat mit der KM zwei Jungs, der eine 5 und der andere 7 Jahre alt. Die KM hat schon lange einen neuen Partner und jetzt seit 1 Woche mit Ihrem neuen Partner ein Kind.

Nun aber zum Anliegen.

Mein Partner hat jetzt ein Jobangebot bekommen Bruttoverdienst 1800€

Netto 1255€
1. Kind -255€
2. Kind -272€

da bleiben ja irgendwie nur noch 728€ übrig, hat man nicht aber auch ein Selbstbehalt oder bin ich für den Rest mit meinem Arbeitslosengeld ( hoffentlich nach meinem nächsten Vorstellungsgespräch mit meinem Gehalt ) verantwortlich?

Die Fahrkosten zum neuen Arbeitgeber können doch auch mit angerechnet werden, oder? Werden Spesen oder Bonuszahlungen gesondert berücksichtigt oder genauso wie das Gehalt in die Berechnung eingezogen?

Falls ich hier noch wichtige Daten vergessen habe, fragt mich/uns gerne 🙂

Vielen Dank sagen wir schonmal auf diesem Weg :yltype:

Gruß Jana

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 22:41
(@mischa2012)
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Moin Jana,

bin zwar kein Experte und noch relativ neu hier. Meine Einschätzung bei Annahme des Jobs:

Netto 1255,00 Euro = 1 Stufe DDTabelle, zwei Kiddies zu Unterhalt verpflichtet = Zahlbetrag für die Kiddies bis zum Selbstbehalt von 950,00 Euro.

Ergebnis 305,00 Euro

Du spielst  zur Zeit keine Rolle  😉 unterhaltstechnisch.

Gruß Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 22:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jana,

ist der Unterhalt, den Dein Freund zu zahlen hat, tituliert oder zahlt er den auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 23:05
(@jana79)
Schon was gesagt Registriert

Moin Jana,

Du spielst  zur Zeit keine Rolle  😉 unterhaltstechnisch.

Gruß Mischa

Hallo Mischa,

vielen Dank für die schnelle Info 🙂 ab wann spiele ich denn eine Rolle? Wenn ich auch wieder verdiene?

Gruß Jana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 23:08
(@jana79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jana,

ist der Unterhalt, den Dein Freund zu zahlen hat, tituliert oder zahlt er den auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung?

LG LBM

Hey,

also aktuell läuft das ja noch über das Amt und dann könnte es eine freiwillige Vereinbarung sein?! Er hat aktuell noch nichts abgemacht, der Job ist ja auch noch nicht 100% ig fest 🙁

Muss man nicht aber auch acht geben wenn man etwas freiwillig vereinbart? Kann doch bei Stress alles nachgefordert werden, oder?

LG Jana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 23:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weder noch.

Nur wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet, und er soviel verdient, dass er dir auch Unterhalt zahlen könnte, würdest du berücksichtigt.

Auf der anderen Seite kann im Falle, dass er nicht nach Stufe 1 zahlen kann,versucht werden durch Haushaltsersparnis ein fiktives Einkommen auf seiner Seite zu konstruieren. Dabei sind Richter durchaus kreativ und es kommt noch nicht mal daraufan, obund wieviel duverdienst, nur darauf, dass ihr in einer Wohnung zusammenlebt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 23:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die Frage ist, ob er irgendetwas unterschrieben hat, das ist dann eben nicht mehr freiwillig, sondern eine vollstreckbare Urkunde, mit der die KM den Gerichtsvollzieher losschicken kann. Da sollte er mal in seinen Unterlagen gucken.

Sollte er so etwas haben, kann er die Abänderung nur durch Zustimmung der Mutter oder Klage erreichen. Sollte er keine haben, kann er den Unterhalt so reduzieren, dass er nur so zahlt, dass sein Selbstbehalt gewahrt bleibt.

Natürlich kann dann eine Klage auf ihn zukommen und erst dann entscheidet sich, ob ihm ein Gericht einen Unterhalt auflegt, der seinen Selbstbehalt wahrt oder ob sein Selbstbehalt ggf. gesenkt wird. Das Jugendamt kann sowas nicht entscheiden und Du musst denen auch nicht Deine Einkünfte offen legen. Er muss nicht mal erwähnen, dass es Dich gibt.

Gerichtlich kann das u. U. anders aussehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 23:15
(@jana79)
Schon was gesagt Registriert

Weder noch.

Nur wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet, und er soviel verdient, dass er dir auch Unterhalt zahlen könnte, würdest du berücksichtigt.

Auf der anderen Seite kann im Falle, dass er nicht nach Stufe 1 zahlen kann,versucht werden durch Haushaltsersparnis ein fiktives Einkommen auf seiner Seite zu konstruieren. Dabei sind Richter durchaus kreativ und es kommt noch nicht mal daraufan, obund wieviel duverdienst, nur darauf, dass ihr in einer Wohnung zusammenlebt

Hey,

vielen Dank 🙂
Liegt denn der Selbstbehalt wirklich nur bei 950€?
Wenn mein Partner zu seinem Gehalt noch Spesen bekommt wegen einer Auswärtstätigkeit wird das denn auch kplt. berücksichtigt?

Dann scheint ein Anwalt ja wirklich, sollte man sich nicht so einigen können wichtig sein!!!!

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 23:25
(@mischa2012)
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Hallo Jana,

hier geht's Schlag auf Schlag:

Hallo Mischa,

vielen Dank für die schnelle Info 🙂 ab wann spiele ich denn eine Rolle? Wenn ich auch wieder verdiene?

Gruß Jana

und da schon die Expertenantwort:

Gerichtlich kann das u. U. anders aussehen.

LG LBM

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 23:29
(@jana79)
Schon was gesagt Registriert

die Frage ist, ob er irgendetwas unterschrieben hat, das ist dann eben nicht mehr freiwillig, sondern eine vollstreckbare Urkunde, mit der die KM den Gerichtsvollzieher losschicken kann. Da sollte er mal in seinen Unterlagen gucken.

Huhu,

also bis jetzt war das immer freiwillig, weiß aber nicht ob das weiterhin so laufen wird?! Grade jetzt auch wo das neue kleine da ist?!

Ich war immer der Meinung, dass das was nicht aufgebracht werden kann bis zu Grenze der PArtner mitzugezogen wird?! Gut das Dem nicht so ist, müssten dann leider ein paar Versicherungen weichen 🙁

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 23:32




(@mischa2012)
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Hallo Jana,      Nachtrag

Hey,

vielen Dank 🙂
Liegt denn der Selbstbehalt wirklich nur bei 950€?

Wenn er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, so wie jetzt, ist der Selbstbehalt nur 770,00 Euro.

Mischa

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 23:35
(@jana79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mischa,

da kommt er aktuell nicht hin :thumbdown:

Wir haben beide echt pech gehabt mit unseren alten Arbeitgebern, er wegen Krankheit gekündigt und ich fristlos wegen NIX !!!! Tja, mit Anwälten kennen wir uns jetzt schon aus ;( hoffe bloß, dass das jetzt alles angenehm verläuft und wir dann wenigstens bissl von meinen zukünfitgen Gehalt leben können....wenn das dann von seinem nicht möglich ist 😉

Kann man ja alles mit Humor nehmen, oder?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 23:43