Hallo, ich grüße euch!
Bin neu hier im Forum und werde demnächst auch "meine Geschichte" schreiben!
Hier ist aber erst mal ne Frage die mir unter den Nägeln brennt!
Ich bekomme HartzIV und zahle freiwillig 30 € an meinen sechs Jahre alten Sohn!
Ich würde gern den vollen Satz bezahlen, aber das ist bei Hartz nicht möglich!
Da ich auch keinen Job finde, will ich mich selbstständig machen, habe auch schon ein Angebot von jemandem erhalten, so das ich und meine Familie, also meine neue Lebensgefährtin und unser ca. 2 Jähriger Sohn, davon leben könnten.
Jetzt frage ich mich, Wie berechnet sich der Kindesunterhalt, da ich doch kein festes Einkommen habe?
Ich danke schon jetzt für eure Antworten!
Gruß Kojack
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein
Willkommen hier,
moin Allerseitz
@ Kojak:
Deine Infos sind etwas "spärlich" und deshalb kannst Du noch keine verwert- oder umsetzbare Hilfe erwarten.
Dein Sohn ist 6-, nehme an dass bisher aus der UVKasse gezahlt wird. Gibt es da einen Titel?
Dein Hartz IV wird für welche Personen berechnet?
Die 30,00 € zahlst Du an wen?
Also:
Das sind die ersten Fragen - schreib bitte `mal dazu, dann brauchen wir nicht zu spekulieren.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin, moin!
Erst mal danke für die schnelle Reaktion!
Die 30 € gehen ans Jugendamt und von da aus an meinen Sohn! Es gab damals eine " vom Richter angeordnete außergerichtliche Einigung" (ich nenn es mal so)!
Das HartzIV ist nur das was mir zu steht! Ich bekomme den vollen Regelbedarf Ost, also ca. 345 €. Wir (meine Freundin und mein Sohn) sind zwar eine sog. Bedarfsgemeinschaft, aber ich werde weder ihr noch ihm Geld "wegnehmen" um den vollen Unterhalt zahlen zu können. Auch beim Jugendamt wurde nur "mein" Geld zur Berechnung herangezogen!
Ja, es wird UV gezahlt, also gibt es bestimmt auch einen Titel!
Ich muß gestehen das ich in diesen ganzen Sachen (Hartz IV, UV, Gerichtsurteile,... ) nicht gerade der Experte bin, aber zum Glück habe ich ja meine Freundin, die ist bei uns zuhause "Finanzminister" und "Sachbearbeiter"!
Also : UV wird gezahlt
Titel, bestimmt
30 € an Jugendamt, von da an Sohn bzw. Exfrau
Hartz IV, nur meins
Ich hoffe das hilft ein bißchen, ansonsten muß ich mich noch mal hinsetzen und meine Unterlagen konsultieren!
Wegen dem Unterhalt bei Selbstständigkeit wollte ich eigentlich auch nur wissen ob`s da so eine Art "mathematische Formel" gibt um das zu berrechnen, hab auch schon mal was von wegen "fiktivem Gehalt" gehört!
Gruß Kojack
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein
Hallo Kojack,
bei Selbständigen wird auf den durchschnittlichen Gewinn der letzten 3 Jahre abgestellt. Da die Selbständigkeit bei Dir erst ansteht, wird wohl nach Ablauf des ersten Jahres zunächst auf dieses erste Jahr abgestellt.
Ansonsten einfach mal in die Leitlinien Deines OLG gucken >HIER<.
Unterhaltsvorschuss wird übrigens unabhängig davon gezahlt, ob ein Titel existiert oder nicht. Es wäre aber schon gut zu wissen, ob ein Titel da ist. Wenn ja, laufen nämlich Unterhaltsschulden auf. Außerdem kann aus dem Titel vollstreckt werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
So Kojack,
mit diesen Angaben kann ich Dir schon erst einmal antworten:
Der sog. "Selbstbehalt bei nicht erwerbstätigen K-unterhaltsschuldnern" ist geringer als bei erwerbstätigen.
Daraus resultieren die 30,00€, die Dir vom Regelsatz "einbehalten" werden.
Wobei ich die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft noch nicht recht verstanden habe, da ihr doch Vater-Mutter -Kind seid.
Zu Deiner geplanten Selbstständigkeit:
Habe selbst seinerzeit mit einer IchAG angefangen. Der Zuschuss 600/360/240 € diente zur Sozialabsicherung d.h. RV-78,00 € und KV ca. 190,00 € . Heute gibt es da eine andere Bezuschussung :question:
Du musst der UVKasse eine Vorauskalkulation Deiner Einkünfte vorlegen, dann wirst Du wohl - eben je nach Einkommen -min. bei dem 100% Satz der DT. landen. Dir wird darüber hinaus eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" (u. U. Nebenjob) zugemutet werden.
Es kann aber auch sein, dass Du trotz Selbstständigkeit weiterhin einen Anspruch auf ergänzendes Hartz IV hast - (eine schwere Hürde) erste Kalkulation macht Dir sicherlich Dein "Steuerberater".
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
:thumbup: Danke, genau solche Informationen meinte ich! :thumbup:
Noch mal zur Erklärung: Bedarfsgemeinschaft
Wir sind zu dritt (Mutter, Vater, Kind), wir leben zusammen, sind nicht verheiratet!
Beim Arbeitsamt (T`schuldigung, Bundesagentur für Arbeit) sind wir allerdings keine Einzelpersonen mehr, sondern eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Bedarfsgemeinschaftsnummer!!!! :gunman:
Es wird für jeden der Bedarf errechnet, alles zusammen gezählt, berechnet und so weiter!
Das Problem dabei ist, sollte ich jetzt Arbeit finden, selbstständig oder angestellt, wird mein Einkommen auf meine ganze Familie umgerechnet, das heißt, wenn ich "zuviel" verdiene bekommen weder meine Frau, noch mein Kind irgendetwas, sondern ich muß für ihren Bedarf aufkommen!
Versteht mich bitte nicht falsch, ich will arbeiten, mein eigenes Geld verdienen usw.,
aber meine Frau wäre von mir abhängig! Für mich bedeutet das auch, selbst wenn ich etwas finde wo ich genug für meine Familie verdiene, wird mir gleich wieder was vom JA, UV-Kasse und für Unterhaltsschulden an meine Exfrau abgezogen und ich stehe mit meiner Familie wieder mit weniger da als ich jetzt habe!
Ein Teufelskreis, für mich wäre es sicherlich einfacher zu sagen, ich mach einfach so weiter und laß den Staat (die arbeitende Masse) für mich zahlen, denn ich habe nichts was man mir wegnehmen könnte (Gerichtsvollzieher mein ich), denn fasst mal einem nackten Mann in die Tasche!
Aber ich bin immer noch der Meinung das ich das irgendwie schaffen kann!
Das mit der gesteigerten Erwerbsobligenheit ist klar! Mein Ziel (rein Finanztechnisch) ist es meine Selbstständigkeit zu machen und damit meine Familie zu ernähren! Durch einen Nebenjob könnte ich dann die Schulden abarbeiten und evtl. noch etwas überbehalten!
Ich weiss, hört sich weit hergeholt an, aber ich habe ein Angebot bei dem das mit Selbstständigkeit + Familie ernähren schon vorhanden wäre, auch einen (gutbezahlten) Nebenjob in Östereich hätte ich da!
Da bleibt nur ein schwerwiegendes Problem: Hätte ich noch Zeit für meine Familie? und außerdem trage ich das Risiko der Selbstständigkeit ja nicht alleine, denn wenns schief geht hängen meine Freundin und mein Sohn ja auch mit drin!
Ich weiss das mir diese Entscheidung niemand abnehmen kann, wollte es nur mal loswerden!
Sorry für den langen Text, habe anscheinend ein gesteigertes Mittielungsbedürfnis! :yltype: :yltype: :yltype:
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein
Noch ergänzend:
klink Dich da `mal ein - die sind immer auf dem neuesten Stand
lG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis