die vorgeschichte.... ich wurde von meiner ex vor die tür gesetzt.... ein monat vor der geburt des kindes. aussage von ihr.... sie braucht mich nicht....
nun dann.... 3 monate später kam die erste post vom jugendamt, offenlegung des einkommens der letzten 12 monate. mit der maximal gesetzlich zulässigen anzahl von überstunden und freiwilligen weihnachts und urlaubsgeld komme ich auf 1620,- eur netto im schnitt.
von diesem werden mir 5% berufsbedingte aufwendungen abgerechnet, obwohl diese kosten nachweislich höher sind. meine derzeitige monatliche belastung ohne unterhalt liegt zumindest bis ende 2017 bei ca 1100,- eur. der bearbeiter von ja meinte, es sei ihm egal wie ich zur arbeit komme, ob meine arbeitskleidung sauber ist oder nicht, oder ob ich in der gewerkschaft bin oder nicht, es interessiert ihn nicht. ich solle einfach mehr arbeiten.
auch der pkw(finanziert im jahre 2012 - kompaktwagen) wird nicht anerkannt, obwohl er nachweislich zur ausübung der beruflichen tätigkeit genutzt werden muss. (es fährt kein bus und keine bahn zu dieser uhrzeit). selbst wenn die öffis fahren würden, eine monatskarte kostet auch über 80 euro.
da ich vom gesetzgeber her nicht mehr arbeiten darf (arbeitszeitgesetz) muss ich mich im nebenerwerb selbstständig machen. nun meine frage dazu....
ich war bereits einmal selbstständig, und mit dieser erfahrung weiß ich, das die warscheinlichkeit das erste und das zweite jahr mit verlust abzuschließen recht hoch ist, schon alleine wegen der evtl. anfallenden abschreibungen von arbeitsmitteln.
wie wird dann der unterhalt berechnet? werden dann beide einkommen zusammengefasst wie es auch das finanzamt tut?
vielen dank
Servus swefds und willkommen!
Bei mir als Selbständiger wurde das mittlerer Einkommen (=Gewinn nach Ein- und Ausgabenberechnung) der letzten 36 Monate hergenommen, um den fälligen KU-Betrag zu ermitteln.
Ich weiß ja nicht, wie lange Deine Selbständigkeit her ist, aber für die nächsten Jahre wird wohl Dein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit zu Grunde gelegt werden.
von diesem werden mir 5% berufsbedingte aufwendungen abgerechnet, obwohl diese kosten nachweislich höher sind.
Hier sind die unterhaltstrechtlichen Leitlinien des für das Kind zuständige OLG massgebend, nicht zwingend das, was der JA-MA sagt.
der bearbeiter von ja meinte, es sei ihm egal wie ich zur arbeit komme, ob meine arbeitskleidung sauber ist oder nicht, oder ob ich in der gewerkschaft bin oder nicht, es interessiert ihn nicht. ich solle einfach mehr arbeiten.
Dann soll er die Rechtsgrundlage Dir hierfür vorlegen. Zu mehr Arbeit kann Dich nur ein Gericht verdonnern, mit Sicherheit nicht der Bearbeiter.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
nun ja, ich würde aber gerne mehr arbeiten.... nur wie? in einem nebenjob kann ich nicht aufgrund des arbeitszeitgesetzes.... wie dann?
meine ausgaben sind einfach derzeit viel zu hoch, leider auch bedingt durch den job. suche ich mir nen anderen job wo die ausgaben etwas nidriger wären, verdiene ich auch keine 11 euro pro stunde mehr... sondern mindestlohn.... das darf ich ja auch nicht....
nach abzug von unterhalt lebe ich derzeit von neuen schulden und 100-150 euro im monat
Hallo Swefds,
lass dich doch nicht verrückt machen.
Der JA-Mitarbeiter ist auch nur ein Handlanger. Wenn deine Ausgaben für berufsbedingte Aufwendungen grösser 5% sind so weise sie nach und gut ist. So lange du zumindest den Mindestunterhalt zahlst kann da nicht dran gekürzt werden. Abzugsfähige Kosten entnimmst du den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (abhängig vom Wohnsitz des Kindes).
Die Fahrzeugfinanzierung wird über das KM-Geld mit eingerechnet. Die Fahrstrecke wird mit Hin und Rückfahrt gerechnet.
L.G.
Sturkopp
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo swefds,
vermutlich zielen dein Hinweis und die anschließenden beiden Fragen
ich war bereits einmal selbstständig, und mit dieser erfahrung weiß ich, das die warscheinlichkeit das erste und das zweite jahr mit verlust abzuschließen recht hoch ist, schon alleine wegen der evtl. anfallenden abschreibungen von arbeitsmitteln.
wie wird dann der unterhalt berechnet? werden dann beide einkommen zusammengefasst wie es auch das finanzamt tut?
darauf ab, ob die Möglichkeit des steuerrechtlichen Verlustausgleichs verschiedener Einkunftsarten ebenfalls im Unterhaltsrecht besteht. Oder konkreter: Darfst du einen Verlust als Selbstständiger oder Gewerbetreibender von deinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abziehen und somit deine Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen verringern?
Es gibt vermutlich Fallkonstellationen, in denen dies hinzunehmen ist. In deinem Fall würde ich dies jedoch klar verneinen. Auf Wunsch kann ich es dir begründen.
Du schreibst es nicht eindeutig, doch vermutlich ist euer Kind jünger als 1 Jahr und deine Ex befindet sich noch in Elternzeit. Du bist also neben Kindesunterhalt (KU) zusätzlich gegenüber der Kindesmutter (KM) zu Betreuungsunterhalt (BU) verpflichtet.
nach abzug von unterhalt lebe ich derzeit von neuen schulden und 100-150 euro im monat
Aus deinen vereinzelt angegebenen Zahlen und Hinweisen kann ich nur vermuten, dass du neben KU auch bereits BU zahlst. Wenn du nun sogar neue Schulden aufnehmen musstest, stimmt vielleicht an dem ganzen Berechnungsmodell etwas nicht.
Überschlägig gerechnet sollten maximal 264 Euro KU und 86 Euro BU anfallen. Der größte Streitpunkt scheinen die berufsbedingten Aufwendungen zu sein. Wenn dir trotz höherer Kosten nur 82 Euro (5%-Pauschale) anerkannt werden, könnte dies der erste Ansatz für eine Überprüfung der Jugendamts-Berechnung sein.
Wenn dir daran gelegen ist, dann kannst du deine Zahlen hier gern mal reinstellen.
Gruß
Graham
Hallo swefds,
Überschlägig gerechnet sollten maximal 264 Euro KU und 86 Euro BU anfallen.
Eher sogar noch ein bisschen weniger als das. Bei 1.620 Euro Nettoeinkommen bleibt sogar bei nur 5% berufsbedingten Kosten ein bereinigtes Netto von gerade mal 1.539 Euro übrig; der Selbstbehalt für den BU beträgt aber 1.200 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D, "Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes").
Wenn also BU fällig wird, dann darf die Summe von KU und BU maximal 339 Euro betragen, denn sonst wird dieser Selbstbehalt unterschritten! Wenn's also 264 Euro KU sind, dann ist beim BU das Ende der Fahnenstange bereits bei 75 Euro erreicht.
Was diesen Labersack vom Jugendamt betrifft, dem glaubst du's bitte zukünftig nicht einmal mehr, wenn er dir die Uhrzeit nennt. Ich hoffe, du hast bei diesem Jugendamt noch nichts unterschrieben? Also insbesondere nichts, was aus diesem hanebüchenen Blödsinn einen rechtsverbindlichen Unterhaltstitel macht?!?
Was deine Idee mit der Nebentätigkeit betrifft, vergiss' es am besten gleich wieder. Wenn du ohnehin schon mit der "maximal gesetzlich zulässigen anzahl von überstunden" arbeitest, dann wird dich nach menschlichem Ermessen auch kein Familiengericht zu noch mehr Arbeit verdonnern. Im übrigen gilt: So etwas dankt dir kein Mensch, insbesondere das Jugendamt nicht und deine Ex schon gleich gar nicht; du ruinierst dir damit auf Dauer nur die Gesundheit und das wiederum nützt niemandem, insbesondere nützt es nicht deinem Kind.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
Sag' uns doch mal, wie viele Kilometer du zur Arbeit fährst, dann können wir mal gucken, mit welchem Betrag die berufsbedingten Kosten tatsächlich angesetzt werden müssten - und wenn wir schon dabei sind, die Reinigung typischer Arbeitskleidung müsste eigentlich ebenfalls anrechenbar sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hi, sorry für die verspätete meldung.... wenig zeit im moment für internet.....
also, es geht nicht darum das ich mehr arbeiten soll.... sondern will, da ich finanziell gerne besser dastehen möchte um ggf. mir ein leben aufzubauen. (anmerkung dazu.... ich hab noch 24 jahre bis zur rente und nach derzeitigem stand ein anspruch nach anpassung auf 770 EUR)
zu den berufsbedingten ausgaben...
mein arbeitsweg ist 3,4 KM /5min mit dem PKW (einfache strecke 2 Ortschaften weiter, also nicht sonderlich weit) arbeitsbeginn meist ab 6.00 uhr (5:45 auf arbeit sein)
in seltenen fällen Arbeitsbeginn 5:30 (5:15 auf arbeit sein)
die erste bahn der öffis fährt gegen 5:58 (damit wäre ich gegen 6:26 auf arbeit)
Kosten für die einzelfahrt 2,60 EUR / Monatskarte 58,50 EUR (ups... dachte die war teurer... nun ja, irren ist männlich)
kurz zusammengefasst, irgendwie bin ich auf ein fahrzeug angewiesen, es sei denn ich laufe.... berg auf, berg ab.... ein fahrrad macht mein knie nicht mit....
Gewerkschaftsbeiträge 20 EUR pro monat, nachweis vorhanden (verdi)
Reinigung Arbeitskleidung... ich arbeite mit müll, und im falle das mir ein ungeschick passiert muss ich abends die wäsche in die maschine werfen und nächsten morgen wieder anziehen.... heißt auch trocknen.... 3x pro woche ist das der fall bei hose und jacke.... t-shirt und pulli kann ich sammeln und einmal pro woche waschen.
Fortbildungen, oder wenn man das überhaupt so nennen darf. Ich bin Kraftfahrer, benötige eine fahrerkarte und den eintrag "95" im führerschein. Die 5 module kosten zwischen 400-500 EUR, eine neue Fahrerkarte kostet 40 EUR, ein neuer Führerschein 35 EUR.... und das alle 5 Jahre.
nun kommt auch noch ein anderes Thema...
Kredite.... warum wurde der KFZ kredit nicht einkommensmindernd angerechnet. Das fahrzeug wurde anfang 2013 finanziert.... typischer kompaktwagen mit 200 EUR rate. (EURO 5)
Wenn es jetzt heißt... das ist privatvergnügen.... nun ja, das fahrzeug wird irgendwie schon benötigt um zur arbeit zu kommen. wie der bearbeiter meinte, er habe ja dafür die km angerechnet in den 5%.... toll.... wenn jetzt die blaue vignette kommt.... kann ich dann keinen euro 6 wagen finanzieren....
gut, das dazu...
da mich meine ex vor die tür gesetzt hat mit nem koffer quasi, suchte ich mir eine bezahlbare wohnung.... alllerdings war dort nix drin.... nicht mal ne küche oder nen herd. also alles mit nichts neu anschaffen.... auch neu renovieren... küche, herd, spühle, bett, teller, tassen, besteck ect. , irgendwie die wohnung so einrichten das man wenigsten sich was zu essen machen kann und drin schlafen kann....
Belastung dafür... ca. 200 EUR im monat
Kosten derzeit gesamt:
Miete 370 EUR
Strom 45 EUR
GEZ 17,50 EUR
Priv Haftpflicht 8 EUR
Müllgeb. 9 EUR
Telefon inkl. handy 27 EUR
Verdikosten 20 EUR
KFZ Steuer inkl. Versicherung 49 EUR
Kredite ink. auto 400 EUR
Treibstoffkosten 40 EUR
Kosten für die reinigung der arbeitskleidung (da gibts tabellen im netz, doch weiß ich nicht ob die universell anwendbar sind), bzw. für das Führerscheingedöns nicht inbegriffen.... summe x
985 EUR derzeit, darin ist nicht enthalten das mein auto im april frischen tüv braucht und neue bremsflüssigkeit (ich rechne mit 500 EUR), auch nicht das ich noch keine waschmaschine besitze, das mir trotzdem noch möbel fehlen und ich vermutlich nicht in urlaub jahren kann... 😉
auch ja, meine winterreifen haben jetzt auch den letzten winter erlebt... brauch also auch neue....
mein lohn liegt bei 11,20 EUR brutto, heißt mein grundlohn liegt bei ca 1300-1350 netto. freiwillige leistungen des arbeitgebers sind urlaubsgeld und weihnachtsgeld... ca 1000 EUR insges. pro jahr und geld verdienen tu ich nur mit überstunden.... die sind allerdings nicht planbar. alllerdings darf ich nicht so viel wie ich gerne wollte.
mein schnitteinkommen der letzten 12 monate lag da bei 1615 EUR, überstunden machen es möglich.
Die berechnung vom JA ist wie folgt:
Einkommensmindernd sind angerechnet worden 5% - 81 EUR, ohne aufstellung was darin enthalten ist.
festgesetzt wurde 100% mindestunterhalt abzgl. halbes KG plus rückzahlung der ausstehenden beträge (240 EUR/246 EUR), ab ende 2017 105%.
und ja, ich habe erst die 100% unterschrieben, dann wollte der bearbeiter gerne vor gericht wegen den anderen 5%, also habe ich die 105% auch unterschrieben. so wie ich das bis jetzt überall gelesen hab, kann ich jederzeit eine neuberechnung veranlassen.
warum werden bei vielen anderen fällen die kosten der kfz-finanzierung mit berücksichtigt? wenn ich alles runterrechne was ich für den job brauche/mache, komme ich nach abzug des unterhalts zu dem schluss, als hartz 4 empfänger verliere ich nicht wirklich viel an geld, gewinne aber enorm an zeit.
und um am arbeitsmarkt nicht gewollt zu sein, das müsste eigentlich ganz einfach gehen.... bisher war ich aber einfach nicht der typ dazu...
hab ich was vergessen??
Hallo,
was, wie angerechnet wird steht in den Unterhaltsleitlinien das zuständigen OLG und ist nicht verhandelbar.
Eine Neuberechnung des Unterhalts ist nicht so einfach wie Du Dir das vorstellst. Als erstes müsste nämlich geprüft werden inwieweit das für Dich überhaupt Erfolg haben kann.
Wenn die Überstunden berufstypisch sind und mehr oder weniger regelmäßig anfallen, dann sind sie regulärer Bestandteil Deines Einkommens. Letzlich sollte eine ordnungsgemäße Berechnung die Zahlen von Malachit bestätigen. Schöner werden sie nicht.
VG Susi
Ich schätze die Sache wie so ein und würde entsprechend argumentieren:
Der TO hat eine Vollzeitbeschäftigung und leistet dort die gesetzlich maximal zulässige Arbeitszeit. Mit dem daraus resultierenden Einkommen kann er den Mindest-KU und sogar einen Teil des BU leisten.
Alles was er über seinen regulären Job hinaus an Einkommen erzielt dürfte also also überobligatorisch eingestuft werden. Es kann ihn nämlich niemand zwingen mehr als das gesetzlich zulässige Maximum zu arbeiten. Schon gar nicht wenn er den KU in vollem Umfang leistet.
Hallo swefds,
Betreuungsunterhalt wurde also noch nicht gefordert? Falls die Forderung noch kommt, könntest du evtl. bei der Berechnung noch einige berufsbedingte Kosten abziehen, die das Jugendamt mit seiner 5%-Pauschale noch nicht berücksichtigt hat.
BU müsste übrigens von deiner Ex oder ihrem Anwalt gefordert werden. Das Jugendamt darf zwar beraten und auch BU titulieren, kann dich aber nicht rechtsverbindlich in Verzug setzen. Für die Vergangenheit müsstest du nicht nachzahlen.
Da du dich bereits mit einem Jugendamtstitel zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet hast, ist diese Angelegenheit im Prinzip erledigt. Frühestens nach zwei Jahren erst sollte die nächste Aufforderung zur Einkommensauskunft hinsichtlich KU durch das Jugendamt erfolgen dürfen.
Das Jugendamt hat m. E. jedoch sehr fair gerechnet. Es hat dich in die Einkommensgruppe bis 1.500 Euro eingeordnet. Dafür hättest du bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1.615 Euro berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 115 Euro haben müssen. Bei genauer Berechnung sind sie tatsächlich geringer:
37,40 Euro Fahrtkosten: 2 x 3,4 km x 0,30 Euro/km x 220 Tage /12 Monate
20,00 Euro Gewerkschaftsbeitrag
9,58 Euro Führerschein, Fahrerkarte etc.: (500+40+35)/5 Jahre/12 Monate
----------
66,98 Euro
Kosten für die notwendige, aber privat ausgeführte Reinigung der Arbeitsbekleidung sind aufgrund der niedrigeren Eingruppierung somit indirekt sogar in Höhe von 48 Euro gedeckt.
Die Einordnung in die zweite Einkommensgruppe mit 105% ab Ende 2017 (vermutlich werden zu diesem Zeitpunkt deine KU-Rückstände beglichen sein) hat sogar einen gewissen Vorteil: Es erschwert dem Jugendamt nach Wegfall eines etwaigen BU-Anspruchs der KM (Kind >3 Jahre), eine Titeländerung mit Höherstufung der Einkommensgruppe wegen dann nur noch eines Unterhaltsberechtigten durchzusetzen.
Zur Beantwortung der Frage, ob und ggf. wie deine angefallenen (Kredit-) Kosten für deine neue Wohnungseinrichtung bei der Bewertung deiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind, ist von Bedeutung, ob ihr verheiratet wart. Und prinzipell ist weiterhin zu fragen, ob und wie du dich hinsichtlich der Aufteilung des Hausrates und der gemeinsamen Einrichtungsgegenstände an deine Ex gewandt hast
Gruß
Graham
Hallo swefds,
Das Jugendamt hat m. E. jedoch sehr fair gerechnet.
Dieser Meinung schließe ich mich an (und in diesem Sinne möchte ich hiermit meine Einschätzung des betreffenden JA-Mitarbeiters aus Antwort #5 in aller Demut zurückziehen). Bei derzeit "nur" Mindestunterhalt und dann Zeile 2 ab Ende des Jahres befindest du dich durchaus im grünen Bereich.
Und nebenbei bemerkt, das klingt jetzt plötzlich völlig anders als das hier:
(...) komme ich auf 1620,- eur netto im schnitt.
(...) meine derzeitige monatliche belastung ohne unterhalt liegt zumindest bis ende 2017 bei ca 1100,- eur.
nach abzug von unterhalt lebe ich derzeit von neuen schulden und 100-150 euro im monat
Denn diese Angaben habe ich verstanden als: 1.620 Euro hast du derzeit, davon gehen 1.100 Euro Fixkosten ab, dann bleiben dir nach Abzug des Unterhalts noch 100 bis 150 Euro zum Leben (und deshalb musst du Schulden machen) - was dann aber logischerweise bedeutet hätte, dass deine Belastung durch die Unterhaltszahlungen irgendwo zwischen 370 und 420 Euro liegen müsste!
Und jetzt erfahre ich von dir, dass es in Wirklichkeit 246 Euro sind, bzw. in Zukunft dann 264 Euro ... :crash:
Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hi,
nein, bu wurde noch nicht gefordert.
der knackpunkt der mir aufgestoßen ist, mir sind diverse fälle bakannt, in denen die fahrzeugfinanzierung/leasing mit berücksichtigt wurde. auch in diesen fällen konnte eindeutig nachgewiesen werden das der job ohne auto nicht machbar ist. (wir wohnen hier in doch sehr ländlicher gegend.... so mit berge und wälder... 😉 )
bis ende 2017 ist die restschuld noch nicht getilgt, dafür ist die summe zu hoch...
um noch einmal auf das einkommen zurückzukommen. im dezember 16 waren es 1515,-, im januar 17 waren es 1470,- (mein grundlohn kann sich jeder selbst ausrechen)
die 1620 waren der schnitt von nov 15 bis okt 16, diese zahlen kommen nur durch freiwillige leistungen des arbeitgebers zustande (urlaubsgeld / weihnachtsgeld) und reichlich überstunden die natürlich nicht geplant werden können. mein stundenlohn liegt bei 11 euro, zuschläge gibts für nix(nichmal für samstage).
fakt ist auch, stoppe ich die kosten die unmittelbar mit dem job in verbindung stehen, kann ich diesen job nicht mehr ausüben, muss mich also neu orientieren. wenn ich dann für mindestlohn arbeiten gehe, bin ich aus dem unterhalt raus.... das wird mir dann aber auch wieder nachteilig ausgelegt. daher war ja meine frage zu anfang.... was ist mit selbstständigkeit..... noch bin ich kreditwürdig.... 😉
der staat kann sich aber auch nich hinstellen und sagen.... mach dich doch selbstständig, und wennst geld verdienst kannst mehr zahlen, wenn das nicht klappt.... hast nen a... voll schulden und zahlst aber trotdem den festgelegten satz... wo ist da die gerechtigkeit?
verheiratet war ich mit meiner ex nicht. den kompletten hausrat hatte ich ihr überlassen, da damals noch ihre aussage war, das sie keinen unterhalt beantragen wird. da ich keinen stress wollte, ihr blauäugig geglaubt hatte, hab ich quasi nur meine tasche gepackt und bin gegangen. das sie mir das sogar unterschrieben hat, hat auch keinen wert.
Hallo swefds,
eine Sache vorweg: Niemand in diesem Forum hat das deutsche Familienrecht erfunden. Wir sind hier lediglich die Überbringer der schlechten Nachrichten - und davon gibt's für dich 'ne ganze Menge:
Schlechte Nachricht Nr. 1: Die Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld ist gängige Praxis, das wirst du kaum verhindern können. Ähnlich verhält es sich bei den Überstunden, wenn sie "brachenüblich" sind (was immer der zuständige Richter auch unter "branchenüblich" versteht), aber hier hätte ggf. zumindest eine kleine Chance bestanden, die Überstunden wegzudiskutieren oder für die Unterhaltsberechnung wenigstens herunterzuhandeln.
Schlechte Nachricht Nr. 2: Aber, da du anscheinend bei Jugendamt bereits einen Titel unterschrieben hast (über 100%, bzw. 105% ab kommendem Jahr), lässt sich da nachträglich so schnell nichts mehr ändern.
Schlechte Nachricht Nr. 3: Wie Graham dir bereits vorgerechnet hat, bist du bei dem relativ kurzen Arbeitsweg mit der 5%-Pauschale sogar besser bedient als mit der Kilometergeldregelung, denn so viel kann die Reinigung der Arbeitskleidung gar nicht kosten, dass du in Summe mehr ansetzen könntest als die Pauschale.
Schlechte Nachricht Nr. 4: Sogar wenn du's unter Verweis auf die anderen, dir bekannten Fälle schaffen würdest, die Kosten für den Autokredit ganz oder teilweise ansetzen zu dürfen, dann würde dich das in der Düsseldorfer Tabelle "nur" von Zeile 2 in die Zeile 1 befördern; d.h. aus deinem unbereinigten Netto von 1.620 Euro würde statt 1.539 Euro (5%-Pauschale) ein bereinigtes Netto von z.B. 1.370 Euro werden (bei angenommenen ansetzbaren Kosten von in Summe 250 Euro), das würde also immer noch für den Mindestunterhalt in Höhe von 246 Euro reichen, denn dir blieben dann rechnerisch 1.124 Euro und damit ist dein Selbstbehalt von 1.080 Euro gewahrt. Heißt also, du würdest im Moment genau so viel zahlen wie ohnehin mit dem Jugendamt vereinbart, und erst ab nächstem Jahr hättest du den Vorteil, dass es statt 264 Euro nur 246 Euro wären.
Schlechte Nachricht Nr. 5: Jeder Versuch, noch höhere Kosten anzusetzen, wird vorhersehbar an der Klippe scheitern, dass Richter sich nur höchst ungern auf eine Festsetzung eines Unterhaltsbetrags unterhalb des sogenannten Mindestunterhaltes einlassen ("Mangelfallrechnung"). In deinem Fall gehe ich davon aus, dass die meisten Richter dich für die 3,4 Kilometer zur Arbeit im Mangelfall schlicht und ergreifend auf die Nutzung eines Fahrrads verweisen, und dir die Fahrtkosten daher praktisch ganz zusammenstreichen würden.
Schlechte Nachricht Nr. 6: Dass dein Arbeitgeber keine Zuschläge für Samstagsarbeit zahlt, kannst du nun aber wirklich nicht dem Unterhaltsrecht und/oder dem Jugendamt in die Schuhe schieben ...
Schlechte Nachricht Nr. 7: Auch wenn deine Ex-Freundin dich seinerzeit nicht vor die Tür gesetzt hätte, dann hätte das Kind Geld gekostet.
Eine Schlussbemerkung noch:
verheiratet war ich mit meiner ex nicht. den kompletten hausrat hatte ich ihr überlassen, da damals noch ihre aussage war, das sie keinen unterhalt beantragen wird. da ich keinen stress wollte, ihr blauäugig geglaubt hatte, hab ich quasi nur meine tasche gepackt und bin gegangen. das sie mir das sogar unterschrieben hat, hat auch keinen wert.
Ich kenne den Wortlaut dieser Vereinbarung nicht, aber möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor: Möglicherweise hat sie gemeint, sie verzichtet auf Unterhalt für sich selber und das ist ja offenbar auch tatsächlich der aktuelle Stand der Dinge; du hast aber offenbar verstanden, sie verzichte auf jeglichen Unterhalt, also auch auf Unterhalt für das Kind. Wer hier wen missverstanden hat, kann und möchte ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Dazu allerdings der Hinweis: Auf Kinderunterhalt kann sie gar nicht rechtswirksam verzichten, weil der Kindesunterhalt im juristischen Sinne gar nicht ihr gehört, sondern dem Kind.
nein, bu wurde noch nicht gefordert.
Dann bring' sie nicht auf dumme Gedanken.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo swefds,
freunde dich mit dem Gedanken an, dass deine Kfz-Finanzierungskosten nur über die km-Berechnung oder die 5%-Pauschale in den berufsbedingten Aufwendungen Berücksichtigung finden. Den dir bekannten Fällen liegen bestimmt andere Merkmale zugrunde, z. B. Selbstständigkeit oder während der Ehe aufgenommende Kredite.
Die Schwankungen deines Einkommens würden sich nicht weiter auswirken - du zahlst bereits nur Mindestunterhalt. Dies gilt ebenso für deine "Kosten, die unmittelbar mit dem Job in Verbindung stehen." Wenn es tatsächlich weitere berufsbedingte Aufwendungen gibt, die du bisher noch nicht genannt hast, dann hätten diese Kosten auf den Tisch kommen müssen, bevor du dich zur Zahlung von 105% des Regelunterhalts ab Ende 2017 verpflichtet hast.
Deine Kredite für die neue Wohnungsausstattung waren vermutlich vorhersehbar und hinsichtlich Höhe und Laufzeit durch dich beeinflussbar. Und eure Vereinbarung hat deine Ex bisher offensichtlich eingehalten, wenn sie keinen BU fordert.
Deine Annahme, dass der Verzicht deiner Ex auch den KU beinhalten sollte, ist für mich bisher nicht nachvollziehbar, da du weder etwas über die finanzielle Leistungsfähigkeit deiner Ex noch darüber erwähnt hast, wie du und die Mutter euch Betreuung und Kosten eures Kindes aufteilt.
Du bist m. E. mit den finanziellen Forderungen von Jugendamt und Ex bisher fair behandelt worden. Wie sieht's denn beim anderen Aspekt aus, mit dem Kontakt zu eurem Kind? Bist du damit zufrieden?
Gruß
Graham
Okay, Malachit hat praktisch das Gleiche geschrieben.
Nix für ungut 😉
Graham