Hallo Community,
meine Ex hat nun seit etwa einem Jahr einen neuen Partner, mit dem Sie nun auch schon seit geraumer Zeit zusammen lebt (ich sehe ihn alle paar Wochen wenn ich die Kinder abhole und wieder bringe), was ich aber noch nicht belegen kann (auf dem Klingelschild steht nur Ihr Name).
Wie kann ich denn nun für die nächste Unterhaltsneuberechnung (ist ja alle 2 Jahre) belegen, das Sie eine "eheähnliche Gemeinschaft" führen ?
Reicht es, wenn meine "neue Frau" <- (mann klingt das doof) den neuen Gefährten bei jedem Kind-wiederbringen-nach-Besuch bei Ihr sieht ?
Oder hat meine Frau da gar keine Zeugenaussagekraft ?
Ist es hilfreich, wenn ich, meine Frau, oder meine Freunde Sie mit Ihrem neuen Gefährten im Ferienhaus der Eltern im Schwarzwald sehen würden ? Wenn ja, reicht die Aussage, oder sollten da zusätzlich Fotos gemacht werden ?
Werden die Aussagen von Kindern (6-7 Jahre) da vom Richter ernst genommen ? (Meine Tochter hat mir letztens stolz vom bevor stehenden Sommerurlaub mit dem neuen "Papa" berichtet). Zusätzlich sagt sie inzwischen auch schon Papa zu ihm (was einem persönlich ziemlich weh tut, denn einen Papa gibt's schließlich nur einmal) ;(
Wäre nett, wenn Ihr mir da einige Tips geben könntet. Denke mal, das schon etliche mal in so einer Situation waren.
Thanks,
ein ziemlich frustrierter Papa einer süßen Maus, der der Ex und Ihren Gefährten einen tollen Lebensstil ermöglicht.
Moin,
Reicht es, wenn meine "neue Frau"...
Die Summe machts. Von jedem Zeugen lässt du dir eine EV geben.
Werden die Aussagen von Kindern (6-7 Jahre) da vom Richter ernst genommen ?
Die Kinder lässt du mal schon raus!
Zusätzlich sagt sie inzwischen auch schon Papa zu ihm
Auch hierzu eine EV geben lassen von Personen, die das gehört haben. Es giult wie oben: Das Kind raushalten!
Gute Informationsträger sind z.B. Briefträger, Paketzustelldienste, Tankstellen, kleinere Einkäufsläden. Einfach mal 'n bisserl "buddeln".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielleicht nur ein Test, aber günstig und effektiv:
1) Name und Geburtsdatum in Erfahrung bringen.
2) Ordnungsamt anrufen und "freundlich und höflich" in Erfahrung, ob er dort gemeldet ist (klappt zu 100% wenn man es richtig anstellt).
Wenn 2) ja:
3) Offizielle Auskunftsanfrage an das Einwohnermeldeamt (kann man auch persönlich erledigen), da gibt es dann einen hübschen "offiziellen" Vordruck für in der Regel schmal 7 Euro.
Viel Glück und Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.