Wie doppelt gezahlt...
 
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Wie doppelt gezahlten Kindesunterhalt zurück fordern?

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(@alte_katze)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

hat jemand von euch Erfahrung und auch Erfolg mit der Rückforderung von doppelt gezahltem Kindesunterhalt?

Hintergrund ist, das ich im März den Unterhalt nachweislich 5 Tage zu spät gezahlt habe und meine liebste Ex-Frau dann über den Anwalt veranlasst hat, das der Unterhalt von meinem Arbeitgeber gepfändet wird.
Ich habe dann weiter brav den Unterhalt überweisen, und das bis einschließlich Juli und die pfänden trotzdem jeden Monat. Ich habe nun diese monatliche Zahlung eingestellt.
Jedoch seit März wie gesagt doppelt gezahlt....

Wenn jemand von euch einen brauchbaren Tip hat dann gerne raus damit!

Vielen lieben Dank, Bernd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 06:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Vergiss es.

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt automatisch als verbraucht und muss nicht zurück gezahlt werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 09:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...wobei es sicher nicht besonders klug war, parallel zu einer laufenden Pfändung noch Unterhalt zu überweisen. Zumindest nicht cleverer als die Scheine auf eine Parkbank zu legen und sich nach Stunden oder Tagen zu wundern, dass sie nicht mehr da sind.

Das gilt dann einfach als "Geschenk" oder ausserordentliche Zuwendung.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 10:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bernd,

auch wenn ich mich den Vorschreibern hinsichtlich des "Schreib-die-Kohle-gedanklich-ab" anschliesse und ebenfalls nicht schnalle, wie man 5 Monate doppelt zahlt, um dann auf die Idee zu kommen, das zu viel Gezahlte zurück zu verlangen ...

Da Deine Ex durchaus wissentlich die Pfändung vorangetrieben hat, hätte sie auch wissen können, dass sie den überwiesenen Unterhalt zu Unrecht empfangen hat ...
... insofern könnte man ihr eine verschärfte Haftung unterstellen (was den Einwand der Entreicherung nicht ganz so einfach macht).

Den Weg zum Anwalt würde ich in diesem Falle jedenfalls gehen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 11:53
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Alle,

Meine ex-Anwallt hatt mir vor einige Jahren gesagt, dass Unterhalt kann bis Maximal 3 Monate im Voraus bezahlt werden. Deshalb kann Mann sagen, ok den Unterhalt fuer die naechste 3 Monate schon in die Vergangenheit gezahlt....

Aber ich habe auch irgendwo gelesen (habe vergessen) dass zu viel gezahlte Unterhalt kann NUR in die folgende Monat "korrigiert" werden. z.b. wenn ich diese Monat 100 euro zu viel zahle, dann darf ich die 100 euro die folgenden Monat abziehen... danach nicht mehr moeglich..

Aber ich denke hier kann nur ein Anwallt besser aussagen....

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine ex-Anwallt hatt mir vor einige Jahren gesagt, dass Unterhalt kann bis Maximal 3 Monate im Voraus bezahlt werden. Deshalb kann Mann sagen, ok den Unterhalt fuer die naechste 3 Monate schon in die Vergangenheit gezahlt....

die Ansichten und Deutungen Deines Ex-Anwalts werden die Ex des TO kaum interessieren: Eine regelmässige Pfändung läuft ja bereits; der GV treibt in ihrem Auftrag einfach ein, was im Titel steht.

Natürlich kann der TO zu einem Anwalt gehen und versuchen, den zuviel bezahlten Unterhalt zurückzuklagen. Die Erfolgsaussichten würde ich persönlich als ausserordentlich bescheiden einschätzen; sicher ist nur, dass damit weitere Anwalts- und Gerichtskosten produziert werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 13:58
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

"Eine regelmässige Pfändung läuft ja bereits; der GV treibt in ihrem Auftrag einfach ein, was im Titel steht."

Ich bin nicht ganz sicher was hier Du sagst. Es kann NUR gepfaendet was nur offen ist bis maximal den Hoehe des KU... nicht mehr.

Wenn die KU zahlung ist mit 5 Tage verspaetung durchgefuert, kann ich nicht verstehen wie die GV diese gelegenheit durchsetzen konnte, wenn bis die Auftrag beim GV landet, haette das Geld schon laengst beim KM eigentroffen werden und deshalb war die KM durfte nur zinsen, Anwallt und GV kosten verlangen.

Aber hier ist vielleicht auch die Frage wegen zu viel gezahlt Unterhalt nicht richtig gestellt..

Die Frage ist, wenn Frau X hatt ein Gehaltspfaendung durch GV bzw Anwalt durchgefuehrt obwohl der Vater hatt die KU bezahlt, obwohl in Maerz nur 5 Tage spaet...

Das kann als Betrug betrachtet werden. Naturlich muss Mann dies gerichtlich einklagen und niemand kann hier genau wissen wie es entscheidet wird.

Anders sieht aus wenn KV das Geld selber doppel ueberweisen hatt.. aber so ein Fall ist es nicht!

mfg

cicero


Quoting korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi cicero,

Ich bin nicht ganz sicher was hier Du sagst. Es kann NUR gepfaendet was nur offen ist bis maximal den Hoehe des KU... nicht mehr.

Da irrst du. Es besteht ein Titel, der eine regelmäßige wiederkehrende Unterhaltsleistung beinhaltet. Eine Pfändung bei Unterhalt kann auch auf die künftigen Zahlungen erstreckt werden. Damit wir dann jeden Monat eben der aktuell fällig Unterhalt gepfändet.

Die Frage ist, wenn Frau X hatt ein Gehaltspfaendung durch GV bzw Anwalt durchgefuehrt obwohl der Vater hatt die KU bezahlt, obwohl in Maerz nur 5 Tage spaet...

Das kann als Betrug betrachtet werden. Naturlich muss Mann dies gerichtlich einklagen und niemand kann hier genau wissen wie es entscheidet wird.

Es wurde aufgrund der verspäteten Zahlung eine Gehaltspfändung beim AG vorgenommen. Dazu hatte die KM das Recht (ob es die feine Art ist, ist was anderes). Dabei wurde eben nicht nur der fällige Unterhalt gepfändet, sonder nder Beschluß lautet wohl darauf, dass auch künftiger Unterhalt direkt vom AG an die KM abgeführt wird. Diesen Beschluß muß auch der TO bekommen haben. Er hätte entweder dagegen vorgehen müssen oder eben die zusätzlichen Zahlungen eisntellen müssen. Das ihm das erst nach 5 Monaten aufgefallen ist ist ja kaum ein Betrug durch die KM, sondern eigene Schludrigkeit.

Anders sieht aus wenn KV das Geld selber doppel ueberweisen hatt.. aber so ein Fall ist es nicht!

Das sähe gar nicht anders aus. Faktisch hat er s doppelt überwiesen, Einmal selbst und einmal eben über die Pfändung beim AG. Das beim AG gepfändet wird war ihm bekannt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 14:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Das ihm das erst nach 5 Monaten aufgefallen ist ist ja kaum ein Betrug durch die KM, sondern eigene Schludrigkeit.

Das Ding mit der Schludrigkeit sehe ich ja ganz genau so ... dass TO hier 5 Monate wartet und nicht umgehend aktiv wird, bedarf einer Erklärung ...

... aber wenn mir jemand Geld überweist, von dem ich weiß, dass es für dessen Erhalt keine Rechtsgrundlage gibt (weil ich es mir schon anders besorgt habe), dann kann von mir durchaus erwartet werden, dass ich mich auf eine Rückzahlung einzustellen habe.

Hier kann dann eine Kleinigkeit - wie beispielsweise der fehlende Verwendungszweck - eine entscheidende Rolle spielen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 15:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... aber wenn mir jemand Geld überweist, von dem ich weiß, dass es für dessen Erhalt keine Rechtsgrundlage gibt (weil ich es mir schon anders besorgt habe), dann kann von mir durchaus erwartet werden, dass ich mich auf eine Rückzahlung einzustellen habe.

Das sehe ich allerdings auch so. Ich finde auch das Argument der Entreicherung sehr kritisch. Zumindest dann, wenn man genau weiss, dass man Geld zu Untrecht kassiert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 16:00




(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Alle,

Wenn es um 100 oder 200 Euro geht, das kann ich verstehen. Aber die KM hatt DOPPELTE KU 5 MONATE LANG KASSIERT... und sie wusste schon das niemand macht das freiwillig und eben sie hatt kein Rechtsgrundlage dafuehr. Sie bestimmt wusste sie hatte kein Recht auf das Geld. Niemand zahlt sowiel Unterhalt aus versehen und fuer so lange. Sowie niemand zahlt das doppelte KU als mehrbedarf oder geschenk an die Kinder.

Denn Man ruetsch schnell unter die SB und vielleicht einen Abaenderungsklage die ausweg sein konnte...

Aber mit alle Respekt richtung betroffene, ich befuerchte es gibt mehr unklarheit hinter diese geschichte. Ich kann mir nicht vorstellen wie jemand 5 monate lang doppelte KU leisten muss ohne Kommunikation oder aenliches in diesem Zeitraum....

Ich frage mich... ist es die erstes mal dass der KV die KU spaet zahlt? Hatt die KM nie kontakt mit der KV bezuegl. KU gehabt? Hatt sie ihm schon mindestens einmal mit vollstreckung massnahmen abgemahnt?

Kann gehalt so schnell und einfach so gepfaendet werden nach die erste verstoss? Denn jeder kann einmal vergessen die Unterhalt rechtzeitig zu ueberweisen... und muss ab sofort mit Gehaltspfandung (auch fuer die Zukunft) rechnen?

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 16:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Cicero,

Alle,

Wenn es um 100 oder 200 Euro geht, das kann ich verstehen. Aber die KM hatt DOPPELTE KU 5 MONATE LANG KASSIERT... und sie wusste schon das niemand macht das freiwillig und eben sie hatt kein Rechtsgrundlage dafuehr. Sie bestimmt wusste sie hatte kein Recht auf das Geld. Niemand zahlt sowiel Unterhalt aus versehen und fuer so lange. Sowie niemand zahlt das doppelte KU als mehrbedarf oder geschenk an die Kinder.

Ja sicher wußte die KM das sie da das doppelte an KU bekommt. Moralisch ist sie sicher in der Pflicht sich mit dem KV und Verbindung zu setzen und ihn darüber zu informieren. Rechtlich muss sie dasnun nicht. Da ist der TO gefragt, dass er seine Ausgaben soweit in Griff hat, das es ihm auffällt und er entsprechende reagiert.

Und, wenn mans mal auf die Spitze treiben will, kann die KM ja nicht wirklich wissen ,oib die doppelte Überweisung ein Versehen ist oder ob der KV dem Kind etwas Gutes tun will.

Denn Man ruetsch schnell unter die SB und vielleicht einen Abaenderungsklage die ausweg sein konnte...

Wozu eine Abänderungsklage? Er muß einen titulierten KU zahlen, dieser berücksichtigt i.d.R. bereits den Selbstbehalt. Wenn der KU nun direkt vom AG überwiesen wird und er dadurch weniger Netto auf dem Lohnzettel hat ändert sich ja an seinem Einkommen nichts. Das ist ja nach wie vor gleich hoch, nur wird es eben auf 2 Konten überwiesen. Und das er 5 Monate zuviel überwiesen hat rechtfertigt auch keine Abänderungsklage, denn in Zukunft kann er ja wieder korrekt überweisen (bzw. eben nur pfänden lassen)

Aber mit alle Respekt richtung betroffene, ich befuerchte es gibt mehr unklarheit hinter diese geschichte. Ich kann mir nicht vorstellen wie jemand 5 monate lang doppelte KU leisten muss ohne Kommunikation oder aenliches in diesem Zeitraum....

Er muss es ja auch nicht leisten.Das hat hier niemand behauptet. Er hat, aus welchen Gründen auch immer, obwohl durch eine Pfändung der KU bereits abgeführt wurde, den KU nochmals von seinem Konto überwiesen. Dazu hat ihn aber keienr gezwungen. Die Frage ist nur, kann er das Geld zurückfordern und wenn ja, wie.

Ich frage mich... ist es die erstes mal dass der KV die KU spaet zahlt? Hatt die KM nie kontakt mit der KV bezuegl. KU gehabt? Hatt sie ihm schon mindestens einmal mit vollstreckung massnahmen abgemahnt?

Es sit egal ob es das erste mal war oder schon öfter vorkam. Es ist auch egal, ob die KM schonmal angemahnt hat. Er hat sich der sofortigen Vollstrekcung durch Unterschrift auf einer Urkunde unterworfen, damit kann beim ersten Verstoß und ohne Vorwarnung vollstreckt werden. Dabei kann der Berechtigte an den AG, das Konto oder sonstiges gehen.

Kann gehalt so schnell und einfach so gepfaendet werden nach die erste verstoss? Denn jeder kann einmal vergessen die Unterhalt rechtzeitig zu ueberweisen... und muss ab sofort mit Gehaltspfandung (auch fuer die Zukunft) rechnen?

wenn einTitel besteht geht das schnell und einfach. Sort unterschreibt der Unterhaltspflichtige, dass er den KU bis zum xx eines jeden Monats im Voraus überweist und er unterschreibt auch, dass er sich bei Nichteinhalten des Titels der Zwangsvollstreckung unterwirft.

Damit kann dann eben sehr schnell gepfändet werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Niemand zahlt sowiel Unterhalt aus versehen und fuer so lange. Sowie niemand zahlt das doppelte KU als mehrbedarf oder geschenk an die Kinder.

wo steht das? Vor Gericht wird nicht Moral und auch nicht "niemand macht XYZ" verhandelt, sondern nur juristisch Belegbares. Und dann war dieses Geld notfalls eben die Beteiligung an einer Zahnspange, am Urlaub der Kinder oder die Rückzahlung irgendwelcher alter Schulden.

"Ich habe fünf Monate lang nicht gemerkt, dass der Unterhalt von meinem Einkommen weggepfändet wird und ihn deshalb aus Versehen nochmal überwiesen" ist jedenfalls auch kein sehr glaubwürdiger Klagegrund.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 17:35
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Deshalb habe ich gesagt, es gibt vielleicht mehr Geschichte als hier erzaehlt wurde.

wir behaupten nur... und ohne diese Information was ist in diese 5 monate Zeit passiert, kann niemand genau sagen ob eine Klage aussicht auf Erfolg (oder nichts) hatt. Viel ist abhaengig was genau in diese Zeitraum geschehen ist.

Es ist nichts Normal u sage ich doch, dass jemand 5 Monate lang Doppel KU zahlt; die andere Partei das doppel KU kassiert und in zwischen niemand gar nichts unternommen. Der KV haette es frueher dagegen wehren. Taet er nichts, ist selber schuld. Man muss und sollte nichts so lange warten.

Aber wissen wir was hatt er in zwischen Zeit getan? um ihm wir sein Erfolg aussichten gleich auf 100% oder 0% einschaetzen?

@Alte_katze - sorry fuer die Fragen... Aber warum hast Du so lange doppel gezahlt (Maerz - Juli) ? Warum die Ueberweisung nicht sofort eigenstellt? Gab forderung deine Seits an die ex-Frau oder vice-versa?

Ich Frage nur um ein besseres Bild auf die Tatsache zu haben.

danke und

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 18:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Cicero, das sind doch Haarspaltereien.

In einem Internetforum, aber auch in jeder Anwaltskanzlei und überhaupt im "richtigen Leben" sind die Ratschläge, die man bekommt, immer nur so gut wie die Informationen, die man vorher selbst gegeben hat.

Du kannst auch jemanden fragen, ob Du bei der XY-Bank 500 EUR abheben darfst - vermutlich wird er ja sagen. Wenn Du ihm gesagt hättest, dass Du dort kein Konto hast, aber eine Pistole, wäre die Antwort vielleicht anders ausgefallen.

Es bringt also nichts, öffentlich darüber zu spekulieren, was der Fragesteller vielleicht nicht erwähnt haben könnte, was den Fall bei entsprechender Erwähnung aber in einem ganz anderen Licht dastehen liesse.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 18:44
(@alte_katze)
Schon was gesagt Registriert

Nabend,

nicht das es hier entgleist, oder wie auch immer....

Ich habe weiterhin gezahlt weil ich davon ausgegangen bin das diese Pfändung dann hinfällig wird!

Schlaue oder kluge Sprüche kann in in meiner Situation nicht gebrauchen, leider...
Aber ich denke das der eine oder andere von euch das versteht!

Wenn jemand auf meine Frage eine Antwort hat, dann gerne raus damit.
Nur "selber Schuld" u.s.w. bringt mich natürlich nicht weiter.
Und, nach so eine Trennung mit Haus weg und alles andere auch weg, habe ich so ziemliche den Sinn für Humor verloren.

LG Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bernd,

Wenn jemand auf meine Frage eine Antwort hat, dann gerne raus damit.

welche Antwort fehlt denn noch? Deine Frage wurde m. E. umfänglich beantwortet:
- Du kannst Deine Ex fragen, ob sie Dir die zuviel bezahlte Kohle zurückgibt. Wahrscheinlichkeit: Eher klein. (Auch wenn wir hier jetzt alle schreiben würden "die soll die Kohle wieder rausrücken!")
- Falls nein, kannst Du sie auf Rückzahlung verklagen; Erfolgsaussichten wegen "Entreicherung" überaus ungewiss; neuerliche Kosten sind allerdings sicher.
- Moral und Anstand kann man nicht einklagen. "Hab ich nicht gewusst" ist vor Gericht kein Argument.
- Mit künftigen Zahlungen kannst Du nichts verrechnen, da Deine Ex den Unterhalt per Pfändung holen lässt.

Wie Du auf "Humor" kommst, erschliesst sich mir ebenfalls nicht; niemand fand das lustig und niemand hat Dich ausgelacht.

Das soll Dich nicht hindern, einen Anwalt aufzusuchen und ihn zu fragen, für wie hoch er am lokalen Amtsgericht die Erfolgsaussichten hält und welche Kosten voraussichtlich dafür anfallen. Wenn Dir das Risiko einer Klage zu hoch ist, musst Du das Ding vermutlich eben unter "Lebenserfahrung" abhaken.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 20:22
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Kurze Frage von mir (vielleicht einen erganzung)

Was genau beduedet die Begruendung "entreichung"? oder was sind die Folge? Klage hat Erfolg aber kein Geld ist da? oder Klage wird zurueckgeweisen?

Mit die berufung auf "entreichung" heist das eben nicht dass der KV kein anspruch auf das Geld oder rueckerstattung hatt... nur dass die KM bzw. Kinder verarmt sind und deshalb nichts in der lage zu bezahlen.... aber kann er ein Zahlungstitel schaffen? welches 30 Jahre lang haelt? oder das ist nichts zulassig?

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 20:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi cicero,

bei Entreicherung wird davon ausgegangen, dass das guten Glauben das es einem zustand oder es so gewollt war, ausgegeben wurde und nicht mehr zur Verfügung steht. Da gibt es dann auch keine Möglichkeit den Betrag jetzt oder später einzufordern. Das Geld ist einfach weg.

Anders wäre es, wenn nachgewiesen würde, dass von dem Geld noch etas da ist, das müsste dann zurückgegeben werden oderwenn man nachweisen kann, dass der Empfänger unzweifelhaft davon wusste, dass es sich um ein Versehen und nicht dem Willen des anderen entspricht das das Geld dopplet geflossen ist.

Das aber nachzuweisen dürfte schwer sein ,wenn nicht auf der Überweisung explizit Unterhalt für xy für Monat z stand

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 21:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist ja richtig, dass seit 2009 nicht mehr ausnahmslos davon ausgegangen wird, dass der Empfänger nicht zurück zu zahlen braucht, sondern dass es in Ausnahmefällen möglich sein soll, es zurück zu bekommen.

Ich kenne diese Ausnahmen aber nicht und auch keinen Fall in dem das gelungen ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 21:28




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