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Wie frage ich meine Tochter ???

 
(@tom3103)
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Hallo Liebe Gemeinde,

nach fast 3 Jahren Trennung + Scheidung hat meine Ex noch nicht genug bekommen!
Meine Familie wurde von meiner EX vor 3,5 Jahren kaputtgemacht. Ich zog aus gemeinsamen Haus aus und der "Neue" zog ein. Punkt. Laut Trennungsvereinbarung wurde der Unterhalt auf 344 € - KG vereinbart und auch das Besuchsrecht. Auf Ehegattenunterhalt hatte sie/wir gegenseitig (begrenzt auf 30 Monate) damals verzichtet.
Ich habe meine Lütte(8,75 Jahre alt :)) jedes 2te WE jeden Di ab 12:00 Uhr und Do ab 15:15 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie fast alle Feiertage.. Alles Prima !!! Montags und Mittwochs ist die Lütte bei den EX Schwiegereltern geparkt, wenn ich sie abends bringe ist meine Ex noch nicht zuhause - Betreuung ?).
Jetzt kommt sie und will meine Gehaltsabrechnung 2009+2010 und sehen was Ihr zusteht......
Ich hab da mal einen Anwalt die Sachlage erklärt ( prima ein Verhältnis zu meiner Tochter und sie hängt an mir), was wir alles so anstellen und er meinte ich sollte meine Ex fragen ob es nicht besser ist das die Lütte zu mir zieht.
Wie fängt man sowas an - wir komunizieren 90% per SMS und wenn wir telefonieren eskaliert es meist.
Ich wohne noch immer im selben Ort, habe eine nette LG die sich auch prima mit dem Zwerg versteht und die Betreung ist auch gesichert. Muß aber auch zugeben des mein EX Schwiegervater (72) sich echt aufopfert für die Lütte....kennt sein Auto jetzt prima von Innen....... :rofl2:

Danke für Ratschläge im vorraus
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 13:21
(@tom3103)
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Hupps - ob ich mal meine Tochter frage wie sie dazu steht ----- so durch die BLume ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 13:23
(@brille007)
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Moin,

Hupps - ob ich mal meine Tochter frage wie sie dazu steht ----- so durch die BLume ?????

das kannst Du natürlich tun; ausser einer Momentaufnahme bringt es nichts. Natürlich könnte die Tochter auch bei Dir leben, aber nach Deiner Schilderung wird Deine Ex sie nicht einfach ziehen lassen; der Unterschied zwischen "KU bekommen" und "KU bezahlen" summiert sich leicht auf 600 EUR im Monat. Und das Kontinuitätsprinzip steht derzeit ebenfalls auf der Seite der Ex.

Bitte nicht falsch verstehen: Kinder können genauso gut (und oft besser) bei ihren Vätern leben. Ich will Dich nur vor der Annahme warnen, dass die Meinung einer knapp 9-Jährigen hier juristisch eine tragende Rolle spielt. Du müsstest vermutlich ein ABR-Verfahren starten, das einen sehr ungewissen Ausgang hat - aber vorhersehbar den bislang grosszügigen Umgang mit der Tochter beschneidet. Da muss das Für und Wider gut abgewogen werden. Zumal Kinder leicht in Loyalitätskonflikte verstrickt werden, wenn sie sich für einen Elternteil entscheiden sollen - und bei einer allfälligen gerichtlichen Befragung nicht unbedingt ihre tatsächlichen Wünsche äussern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 13:33
(@tom3103)
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Hi Martin,

ich möchte auf keinen Fall meine Tocher in einen Konflikt ziehen, sie hat schon genug gelitten. Auf Unterhalt würde ich erstmal verzichten auchwenn es nicht rechtens ist. Was meinst Du mit Kontinuitätsprinzip ?

LG Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Was meinst Du mit Kontinuitätsprinzip ?

das bedeutet schlicht: Eure Tochter lebt jetzt seit 3,5 Jahren im Haushalt der Mutter; offenbar mit Deinem Einverständnis. Dort hat sie ihren Lebensmittelpunkt und ihre sozialen Bindungen. Das löst kein Richter einfach auf, nur weil irgendwer sagt "gefällt mir jetzt gerade nicht mehr"; dafür muss es handfeste Gründe geben, die sich mit dem schwammigen Begriff "Kindeswohl" begründen lassen.

Der Konflikt lässt sich kaum vermeiden, wenn das Kind sich innerhalb eines ABR-Verfahrens für einen (und damit gegen den anderen) Elternteil entscheiden muss (und so kommt das bei Kindern an). Deshalb ist es wohl eine Frage des kindlichen "Leidensdrucks", ob man eine solche Aktion startet. Immerhin hast Du eine stabile und weit über den "Regelumgang" hinausgehende Umgangsregelung, die schon fast einem Wechselmodell entspricht und eine weitgehende Einflussnahme und Beteiligung am Aufwachsen Eurer Tochter erlaubt. Da sollte schon gut überlegt werden, ob man das wirklich auf's Spiel setzen will. Denn eine Garantie, dass nach einem gescheiterten Gerichtsverfahren alles einfach beim Alten bleibt, gibt es nicht; möglicherweise wärst Du dann ganz schnell nur noch Besuchs- und Zahlpapa.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 09.03.2010 14:24
(@tom3103)
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Hi Martin,

klar hast du im Prinzip recht, ich denke aber bei mir ist mittlerweile der Lebensmittelpunkt, ich denke an die Kleinigkeiten (zB. ich war das WE bei Opa....langweilig).
klar habe ich Bedenken das sie mich im Umgang beschneidet, deshalb dachte ich an einen "Umzug " ohne Richter usw.
Soziale Bindung ist doch nicht, das man das Kind weiter zu Oma und Opa oder zu anderen Bekannten schiebt - das ärgert mich einfach und mir sind die Hände gebunden. Ich war zu anfang mal beim JA die sagten nur das Kind wird ja nicht vernachlässigt - na Danke schön -
Ich hab da einen Fehler gemacht - ich habe sie zurückgelassen - aber alle sagten das ABR bekomme ich nicht durch - da ich ja arbeite......

da muss es doch eine "Lücke opder Lösung" geben. Ich habe aber keine Idee
LG Tom

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Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 14:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

wir treffen hier keine familienrechtlichen Entscheidungen aufgrund von Plädoyers oder Selbsteinschätzungen; wir beschreiben die familienrechtliche Realität. Und die besagt beispielsweise, dass Deine Ex Dein Ansinnen abbügeln kann mit einem schlichten "Nö!" - was angesichts der von Dir beschriebenen Kommunikationsqualität zwischen Euch recht wahrscheinlich ist.

Die Ansicht des Jugendamtes würde Dir vermutlich auch in einem ABR-Verfahren begegnen. Niemand hier sagt, dass das gut oder richtig wäre. Aber eben, dass Du selbst wissen musst, ob Du im Zweifelsfall auch mit einer von Dir provozierten, falschen Entscheidung leben kannst. Und bitte nicht vergessen: So ein Verfahren dauert eine ganze Weile, in der man einem Kind ganz wunderbar eintrichtern kann, was es bei einer Befragung sagen soll und wie schrecklich es wäre, sich gegen Mutti zu entscheiden.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 09.03.2010 15:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus Tom,

da muss es doch eine "Lücke opder Lösung" geben. Ich habe aber keine Idee

Warum willst du das unbedingt?
Rechtlich wird es mehr als schwierig sein, das ABR zu bekommen. Du schreibst nichts davon, dass Deine Kleine erheblich unter der Situation leidet.

Freu Dich doch einfach, dass Du sie oft und gerne siehst. Du wohnst im selben Ort. Mit zunehmenden Alter und der damit zunehmenden Selbständigkeit der Kleinen kann es sich doch auch ganz von selbst ergeben, dass sie öfters mal an Deiner Tür klingelt.

Was ich sagen will: Lass den Dingen ihren Lauf. Wenn sie zu Dir die stärkere Bindung hat, kommt sie von ganz allein. Und Du gehst allen Risiken aus dem Weg, die Dir brille 007 schon beschrieben hat.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.03.2010 15:21
(@tom3103)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Michael,

ich denke Ihr habt recht, werde "trocken runterschlucken" und froh sein das es eigentlich ganz gut läuft. Ich lese hier viel und sehr vielen geht es schlechter.....

Danke das es Euch gibt

Tom

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Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 08:45