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Wie geht man damit um (generische Anwältin)?

 
(@yelihna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

Da Ihr mir schon unglaublich viel weitergeholfen habt, möchte ich erneut eine Frage stellen. Die Anwältin der Ex meines Mannes hat ja nun ihre Forderung präsentiert was den Unterhalt betrifft.

Sie hat auch den Mehrbedarf für die KiTa beziffert, ohne allerdings bei meinem Mann vor Quotelung zweimal Kindesunterhalt abzuziehen. Desweiteren beziffert sie das bereinigte Netto ihrer Mandatin.

Mein Mann hat nun für die Berechnung des Mehrbedarfs Gehaltsnachweise seiner Ex sowie Belege über die KiGa-Kosten gefordert. Dies verweigert die Anwältin und schreibt, dass man im Rahmen des Klageverfahrens sehen wird, ob ihre Mandantin die Nachweise vorlegen muss.

Eigentlich wollten wir eine Klage vermeiden und gerecht zahlen. Nur, wie sollen wir damit jetzt umehen? Ohne Nachweise von ihr können wir ja keinen Mehrbedarf berechnen.

Ist das nicht mutwillig?

Was machen wir denn jetzt?

Viele liebe Grüße,

Yelihna

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2017 19:03
(@inselreif)
Moderator

Im allgemeinen Zivilrecht liefe die Sache jetzt so:
Exe klagt, ihr bestreitet das Gehalt der Exe, die beweist es durch Vorlage ihrer Nachweise, ihr gebt ein sofortiges Anerkenntnis ab und Exe trägt die Kosten der völlig unnötigen Klage.

Beim Familiengericht sollte es eigentlich genauso laufen aber wir kennen ja die Realität...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 19:49
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Beim Familiengericht sollte es eigentlich genauso laufen aber wir kennen ja die Realität...

Womit wir wieder bei § 243 FamFG wären!?  :frech2:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 20:52
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Es wird doch nicht nur der KU für 2 Kids abgezogen, ihr habt doch auch noch ein Kind.

Meine Empfehlung an euch, nehmt euch selber einen guten Anwalt. Die RAettin der Ex scheint auf eine gerichtliche Entscheidung aus zu sein.
Unbedingt einen Titel für den KU erstellen lassen, evtl. mal beim Jugendamt anfragen, das würde den Streitwert senken und der RAettin vieleicht die Lust am streiten nehmen.

Unbedingt auf die befristung bis zum 18. Lebensjahr achten.

_________________________________________
Edit: Vollzitat gelöscht. Bitte nur die Sätze zitieren, auf die du dich beziehst.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 21:07