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Wie kann ich sicherstellen das der KU auch beim Kind ankommt?

 
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich zahle 398 € KU an die Kindesmutter. Zu den 398 € KU kommt ja noch das Kindergeld von 184 € hinzu.
Die Kindesmutter geht Vollzeit arbeiten (ca. 1800 € netto). Meine Tochter ist ca. 1/3 des Monates bei mir, trotzdem bin ich ja verpflichtet den vollen KU zu zahlen.

Nun meine Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass KU und KG für meine Tochter verwendet wird, und nicht zum Tilgen der Schulden die die Kindesmutter in letzter Zeit für Ihren Lebenswandel aufgenommen hat?
Kann das über das JU erfolgen?

Gruß
Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 21:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Frank,

kurze Antwort: Die Verwendung des KU durch die KM geht Dich nichts an und somit hat es auch keiner zu kontrollieren. Genausowenig wie die KM Dir in Deine Umgangszeit reinzufunken hat.

Das Kindergeld bezahlst ja auch nicht Du, sondern Vater Staat. Die Anrechnung des KG bei der Berechnung des Unterhalts ist damals erfolgt? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

klare Antwort: Nein, das kannst Du nicht.

Sofern Deine Tochter ein Zimmer mit Möbeln, Kleidung, Nahrung, Spielsachen hat, Wasser, Strom und Heizung zur Verfügung hat und an normalen Dingen wie Kindergeburtstagen oder Klassenfahrten teilnehmen kann, kommt das Geld auch bei ihr an.

Du hast keinerlei Rechte Nachweise zu fordern.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 21:47
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Frank,

ich zahle 398 € KU an die Kindesmutter. Zu den 398 € KU kommt ja noch das Kindergeld von 184 € hinzu.

Du weißt schon, dass die 398 € der Tabellenbetrag sind, von dem die Hälfte des Kindergelds abgezogen wurde, oder?

Die Kindesmutter geht Vollzeit arbeiten (ca. 1800 € netto).

Wenn sie das gut hinkriegt, ist es doch okay.

Meine Tochter ist ca. 1/3 des Monates bei mir, trotzdem bin ich ja verpflichtet den vollen KU zu zahlen.

Da geht es dir wie mir. Auch wenn es nicht wirklich fair ist, weil man ja damit auch einen nicht geringen Teil der anfallenden Kosten übernimmt, für die man ja Unterhalt zahlt - ich hab irgendwann aufgehört, darüber noch groß nachzudenken und hab für mich und die Kinder das Beste daraus gemacht. Im Vordergrund immer das Gefühl, welches Glück es für mich ist, die Kinder so relativ viel bei mir zu haben. Deswegen: Genieß es und mach dir keinen Kopf darüber, dass dein Vatersein teurer ist als vieler hier im Forum, die "nur" Unterhalt zahlen und ihre Kinder kaum oder gar nicht sehen können.

Nun meine Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass KU und KG für meine Tochter verwendet wird, und nicht zum Tilgen der Schulden die die Kindesmutter in letzter Zeit für Ihren Lebenswandel aufgenommen hat?
Kann das über das JU erfolgen?

Auch damit solltest du dich nicht weiter beschäftigen, da es absolut nichts bringt. Du kannst hier garnix "sicherstellen". Und was mit dem UH geschieht, darüber entscheidet die Ex allein und fertig. Ist ihre Sache, solange die Kinder minderjährig sind und bei ihr leben. Und wenn sie volljährig sind, zahlst du an das Kind direkt.
Warum beschäftigst du dich mit dem Lebenswandel der Ex? Das wird doch höchstens dann relevant, wenn du die Gafahr siehst, dass es deinem Kind nicht gut geht bei ihr und sie ihm massiv schadet. Ansonsten kann sie Schulden machen, wie sie will. Du hast doch kein Recht, hier eine Kontrollfunktion über sie auszuüben. Das Jugendamt hilft dir dabei auch garantiert nicht.

Also, genieß lieber deinen Luxus, die Kinder so viel sehen zu können und beschäftige dich nicht mit solchen Dingen, die nix bringen außer negativen Gefühlen. Dies als gutgemeinten Rat.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 22:03
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Ich beschäftige mich nicht mit dem Lebenswandel meiner Ex. Mich beschäftigt es nur, dass meine Ex in regelmässigen Abständen mir sagt, dass sie mit dem Geld nicht auskommt, und ob ich nicht noch etwas übrig hätte für unsere Tochter, da sie sich nichts leisten könnten (bei 1800 € + 194 € KG + 398 € KU).
Ausserdem sehe ich mit welchen Klamotten meine Tochter zu mir kommt und alleine dabei sehe ich, für was der KU nicht ausgegeben wird.
Ich möchte nicht den Lebenswandel und die Schulden meiner Ex mit dem KU finanzieren. Das ist aber so und aus dem Grund regt es mich auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 22:13
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Dass ich den KU und der Vater Staat das KG zahlt ist klar.
Dass das Geld aber für das Kind bestimmt ist, ist genau so klar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 22:18
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Frank,

ich verstehe, dass dich das aufregt und ich hoffe, dass du dem Gebettel der Ex nicht nachkommst und ihr zusätzlich Geld gibst. Offenbar kann sie damit nicht umgehen. Aber daran kannst du nichts ändern. Und du weißt schon, wie man mit den Dingen umgehen sollte, die man nicht ändern kann...

Ich hatte es phasenweise alles andere als üppig, hab aber immer wieder auch Klamotten für die Kinder gekauft, die dann meist bei mir blieben. War auch praktischer für den Umgang, wenn ich die Kinder ohne Gepäck abholen konnte. Im übrigen machte es auch Spaß.

Wenn du den Kindern zusätzlich  etwas zukommen lassen willst, dann geht das nur direkt. Auf die Verwendung des UHs hast du keinen Einfluss.

Gruß
Kurt

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 22:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Emilian,

Du weißt schon, dass die 398 € der Tabellenbetrag sind, von dem die Hälfte des Kindergelds abgezogen wurde, oder?

Wie kommst du darauf?
Ich kann keinen Tabellenbetrag in dieser Höhe entdecken, einen Zahlbetrag schon, insofern gehe ich davon aus, dass der TO das richtig wiedergegeben hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 22:45
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

Tabellenbetrag (490), von dem die Hälfte des Kindergelds (92) abgezogen wurde = Zahlbetrag (398), oder?

Gruß

E.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Eben.
Genauso hat es der TO ja auch dargestellt.
Und wenn er 398,- zahlt kommt eben das ganze KG wieder drauf.
Alles korrekt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 23:50




(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen!

Nur mal so am Rande: Ich hab schon oft miterlebt, dass die Kids in völlig zerschlissenen Klamotten zum Vater geschickt wurden und der heimische Kleiderschrank von all den Markenklamotten bald überquillt. Vielleicht ist das bei der KM ja genau so... Selbst wenn nicht, auch günstige oder Second-Hand-Kleidung ist nicht schlechter und wenn dir die Klamotten nicht in den Kram passen und du es dir leisten kannst, dann geh doch mit der Kleinen shoppen oder schau Mal bei der elektronischen Bucht nach Kleiderpaketen. Die gibt es spott billig und da sind oft sogar Marken Sachen dabei. Oder frag im Bekanntenkreis, ob jemand Kleidung hat, denn auf Kleidermärkten bekommt man oft kaum was für den Aufwand und für die Altkleidersammlung sind die Sachen oft zu schade (kommt meist eh nicht an, wo es gebraucht wird)

Wenn Madame über ihre Verhältnisse lebt, dann ist das ihr Problem. Ich würde mir auch gut überlegen, ob ich Dinge kaufe und der KM mitgebe. Das käme genau so wenig an. Also nutz das Geld lieber, um bei dir alles schön zu gestalten und dir ein annehmbares leben zu gestalten oder leg ein Sparkonto an, dass du nach der Volljährigkeit auf?s Kind umschreiben kannst. Führerschein und erste Wohnungseinrichtung sind sehr teuer.

Liebe Grüsse,

das Schwarzwaldmaedel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 12:10
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte nicht den Lebenswandel und die Schulden meiner Ex mit dem KU finanzieren. Das ist aber so und aus dem Grund regt es mich auf.

Wie alt ist dein Kind? Das wird dich noch jahrelang aufregen----ging uns auch so. Die Ex verdiente 3000 netto, wir legten 720 obendrauf und 368 Kindergeld dazu, die hatten also zu dritt über 4000 euro, während wir jeden Cent umdrehen mussten.
Inzwischen sind die Kinder erwachsen und wir zahlen direkt an die Kinder.......das ist super=ein viel besseres Gefühl!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 11:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das mit dem Verbleib des KUs ist immer so eine Sache: ich kenne beide Seiten. Ich habe KU bekommen und zahle KU.

Ich muss sagen wenn man die Kosten für Wohnen, Essen etc. auf die Personenzahl umlegt und dann noch die Sachen für Schule, Hobbies, Klassenfahrten etc. und auch Kleidung entsprechend aufrechnet, da blieb vom KU und Kindergeld zumindest bei mir nichts übrig. Lag bestimmt auch daran, dass die Kinder zeitweise Hobbies hatten für die ich allein 100 € im Monat gezahlt habe.

Und je älter die Kinder werden um so teurer werden die Klamotten, einfach weil Preise für Erwachsene gezahlt werden müssen und je nach Schuhgröße gibt es auch keine Sonderangebote mehr.

Solange das Kind normal gekleidet ist und seinen Hobbies nachgehen kann, denke ich, wird der KU auch beim Kind ankommen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 11:50
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist 13 Jahre alt.
Ich kann mich also noch gut 5 Jahre ärgern, bis ich den Unterhalt direkt an Sie bezahlen kann und er auch dort ankommt, für wen er bestimmt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2011 12:06
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

und die Kosten für Wohnung, Essen, teilweise Kleidung und Schule die hab ich noch obendrauf auf den KU.
Wie gesagt, meine Tochter ist 1/3 des Monats bei mir und ich bin auch froh darüber.
Aber ein Entgegenkommen der Mutter bzgl. des KU gibts nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2011 12:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und dann guckst Du vielleicht auch mal ob ein möglicherweise vorhandener Titel über den KU auf das 18. Lebensjahr begrenzt ist oder nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 13:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich kann mich also noch gut 5 Jahre ärgern, bis ich den Unterhalt direkt an Sie bezahlen kann und er auch dort ankommt, für wen er bestimmt ist.

das ist eine Frage des eigenen Standpunktes. Denn Du allein entscheidest, worüber Du Dich ärgerst. Du kannst auch jeden Monat aus Deinen Lohnabzügen für Steuern und Sozialversicherung ein tragisches Ereignis machen und jeden hierfür aufgewendeten Euro einzeln beweinen - oder diese Zahlungen eben als sinnvoll, gegeben und notwendig hinnehmen. Du selbst hast es also in der Hand, ob Du Dich die nächsten Jahre dauernd über Deine monatlichen Zahlungen grämen willst - oder ob Du sie einfach als gegeben akzeptierst. Kleiner Tipp: Auch in ganz "normalen" Familien kosten Kinder Geld - und nicht wenig. Und auch in diesen Familien ist der eine nicht unbedingt immer einverstanden mit dem, was der andere mit "seinem" Geld anstellt.

Deshalb ist es durchaus sinnvoll, dass der Gesetzgeber zerstrittenen Ex-Paaren nicht die Möglichkeit gibt, sich ständig gegenseitig ins Portemonnaie schauen und Rechenschaft über jede Geldausgabe verlangen zu können. Dadurch würde sich ja nichts verbessern; im Gegenteil: Die Ex-Partner würden dann garantiert auch noch über die so gewonnen Erkenntnisse und "falschen Ausgaben" vor Gericht streiten wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 13:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb ist es durchaus sinnvoll, dass der Gesetzgeber zerstrittenen Ex-Paaren nicht die  Möglichkeit gibt, sich ständig gegenseitig ins Portemonnaie schauen und Rechenschaft über jede Geldausgabe verlangen zu können. Dadurch würde sich ja nichts verbessern; im Gegenteil: Die Ex-Partner würden dann garantiert auch noch über die so gewonnen Erkenntnisse und "falschen Ausgaben" vor Gericht streiten wollen.

Komisch. Mir schaut meine Ex, mit freundlicher Unterstützung der Justiz, ständig ins Portemonnaie!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 13:06