Liebes Forum,
spannende Themen, die uns hier beschäftigen. Ich habe viel gelesen, aber doch keine Antwort auf mein Problem gefunden:
Wie wir alle lebe ich getrennt von der KM, unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Wir haben ein Wechselmodell, vielleicht habe ich sie eine Woche mehr im Jahr. Sie ist bei mir gemeldet. Ich beziehe das volle Kindergeld und gebe davon die Hälfte an die KM weiter. Das Jobcenter will mein Einkommen überprüfen. Ich bin selbstständig und hatte drei schlechte Jahre. Jetzt kommen gute. Ich gehe davon aus, dass mein Einkommen nächstes Jahr über die gemittelten drei Jahre Berechnungszeitraum den Selbstbehalt übersteigt. Nun wird das Jobcenter Unterhalt von mir verlangen, um den Bedarf des Kindes bei der Mutter zu tilgen, oder? Irgendwo habe ich hier eine Berechnung von 100 € im Monat gelesen, natürlich abhängig vom Einkommen. Ich finde es absurd, dass in einem echten Wechselmodell Unterhalt anfällt - um genau das zu vermeiden hatten wir uns eigentlich dafür entschieden. Aber das ist eine andere Geschichte. Ich frage mich nun, was das sinnvollste Vorgehen wäre, um als Gesamtfamilie das höchste monatliche Einkommen zu erzielen? Es geht mir auch darum, dass meine Tochter in Zukunft eventuell nach DDT einen höheren Bedarf hätte als nach Hartz 4, der höhere Unterhalt dann aber genutzt wird, um das Hartz 4 der KM zu mindern. Und DIE will ich nun wirklich nicht aushalten.
Der einfachste Weg wäre doch: Kind ist zu 100% bei mir, wir leben immer noch das Wechselmodell, ich gebe der KM das Kindergeld bar auf die Hand. Odwer gibt es bessere Ideen?
Danlke!
papadopolus
Hallo,
Du solltest bedenken, dass KM sich die Wohnung nicht mehr leisten kann und ggf. auch das Wechselmodell nicht mehr finanzieren kann, wenn das Kind bei Dir lebt, das sie gemäß H4 dann nur eine kleinere Wohnung haben darf und das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt.
VG Susi
Hallo Susi,
danke für Deine Antwort. Ja, darüber habe ich auch nachgedacht. Ich will die KM auch nicht schlechterstellen. Manchmal lese ich, dass im Residenzmodell auch ein Zimmer gewährt wird. Hier wäre aber die KM mir unterhaltspflichtig - darauf würde ich dann gerne verzichten. Weisst Du, ob die KM im Residenzmodell noch Anspruch auf das Kinderzimmer hat? Dann würde für Sie nur der Kindesbedarf wegfallen, den sie dann aber von mir aus good will bekommt. Wäre das möglich?
Danke für Antworten!
...oder was mir jetzt gerade einfällt: ich könnte doch auch Unterhalt zahlen, und dafür das Kindergeld komplett behalten - also letztlich das komplette Kindergeld als Unterhalt rüberschieben? Zunächst hatte die KM Kindergeld erhalten, und das Jobcenter hat die hälftige Überweisung an mich als good will deklariert - also ist es wohl andersrum genauso. Aus diesem goodwill ließe sich doch eine Unterhaltszahlung machen - dann bleiben wir in Summe in etwa gleich - oder?
Hallo,
sobald Ämter involviert sind ist eine freie Entscheidung so nicht mehr möglich.
Entweder hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der KM, dann gehört es zur Bedarfsgemeinschaft. Außerdem hat die KM Anspruch auf Unterhalt für das Kind. Das Amt wird diesen Unterhaltsanspruch mit H4 verrechnen, es kann aber nicht mehr fordern als es selber für das Kind zahlt. Ist der Unterhalt also höher als der Regelsatz + KG + Wohnkostenanteil, dann fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Hat das Kind bei Dir seinen Lebensmittelpunkt fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft der KM heraus. Inwieweit die KM dann tatsächlich umziehen muss ist nicht so klar, aber Geld für das Kind gibt es natürlich nicht. Zwar wäre die KM in diesem Fall zu KU verpflichtet und hätte eine erhöhte Erwerbobliegenheit. Solange sie aber H4 bekommt ist sie für KU nicht leistungsfähig, Du bekommst also nichts.
Es ist schon ein Fortschritt, dass es ein Wechselmodell jetzt offiziell gibt, allerdings habe ich keine Ahnung wie das mit H4 funktioniert, außerdem gilt die Regelung nur für das echte Wechselmodell.
Letzlich wird die KM bei allen Änderungen verlieren, so dass ihr Intersse eigentlich sein müsste das Wechselmodell zu beenden. Deine Unterhaltszahlungen sind für sie ein Nullsummenspiel, da es mit H4 verrechnet wird. Deine Minimierungsversuche können deshalb ganz schnell in einem veritablen Umgangsboykott enden. Ich will hier nicht schwarz malen, aber die finaziellen Interessen sind eigentlich klar.
VG Susi
Moin
Der einfachste Weg wäre doch: Kind ist zu 100% bei mir, wir leben immer noch das Wechselmodell, ich gebe der KM das Kindergeld bar auf die Hand. Odwer gibt es bessere Ideen?
Sehe ich fast genau so. Der Unterschied ist, dass das WM modifiziert wird auf 51% bei Dir und 49% bei ihr und dadurch (laut ggw. Rechtssprechung ?) Du das KG im ganzen erhältst, da Du sowohl Betreuungunterhalt als auch Barunterhalt leistest. Die Arge wird für die KM aufkommen müssen, ohne sich am KG bedienen zu dürfen, und Du hast ein wenig mehr finanziellen Spielraum. Was ihr da untereinander händelt ist euch überlassen, nur die Randpunkte müssen stimmen. Da eure Tochter bereits eine Woche im Jahr mehr Zeit bei Dir verbringt, macht das genau dieses eine Prozent aus. Verabschiede Dich von der Annahme, ihr lebt ein WM. Gerichte haben das nach ständiger Rechtssprechung mehrmals negiert. Bleibt nur noch übrig, dies auch dem Amt deutlich klar zu machen.
Gruss oldie
PS: Oder deutlicher gesagt: eigentlich müsste die KM Dir Barunterhalt für das Kind leisten, und bei Titulierung des KU hat das Amt zusätzlich dafür aufzukommen. Alles eine Frage von Interpretation und Stehvermögen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für Eure Antworten!
Versteht mich nicht falsch: ich will weder Unterhalt von der KM, noch will ich, dass es ihr finanziell schlechter geht. Meine Tochter wohnt schließlich ihr halbes Leben dort, da sollen die auch was machen können. Wenn meine Unterhaltszahlungen mit dem KU verrechnet werden und nicht mit dem Hartz4 der KM, wäre das für mich in Ordnung. Das habe ich jetzt so verstanden.
Ich bekomme ja schon das ganze Kindergeld (und gebe davon die Hälfte aus good will weiter), die Kleine ist bei mir gemeldet und emotional stärker gebunden. Da würde die KM mit Umgangsänderungen nicht durchkommen. Wir versuchen auch gütliche Einigungen herbeizuführen, da ist wenig böses Blut. Es geht also tatsächlich um eine Optimierung der finanziellen Situation und um wenig Lust, jedes Jahr Aufstellungen für das Amt zu machen.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe wäre ein 51%iger Aufenthalt bei mir ausreichend, um nicht mehr Barunterhaltspflichtig zu sein und das Kind trotzdem in der Bedarfsgemeinschaft zu lassen? Dann wäre das ja die Lösung!
Danke fürs mitdenken!
Hallo,
so einfach ist es leider nicht:
" Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Diese Konstellation liegt vor, wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben und sich das Kind gelegentlich bei dem anderen Elternteil aufhält, bei dem es nicht wohnt, z.B. im Rahmen des üblichen Umgangsrechts. Ist dieser Elternteil in Bezug von Hartz 4, so kann er für jeden Tag, an dem sich das Kind mehr als 12 Stunden bei ihm aufhält, auf Antrag anteilig pro Tag 1/30 des Regelsatzes bzw. des Sozialgeldes erhalten. Hierzu erging auch jüngst ein Urteil des Bundessozialgerichts vom <a href="http://www.hartziv.org/news/20130613-bsg-urteil-zusaetzliche-hartz-iv-leistungen-kind-bedarfsgemeinschaft.html>Az." B 14 AS 50/12 R</a>. "
(<a href="http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html>Quelle</a>)"
Hier wird der Zuschuss dem Vater auch gewährt obwohl die Mutter den vollen H4 Satz für das Kind bekommt. Meines Wissens ist dem aber aktuell nicht mehr so.
Wenn das Kind bei Dir lebt (51%) dann könnte man das analog so auf die KM übertragen, sie würde alledings nur für die Tage H4 fürs Kind bekommen, wenn es auch bei ihr ist. (Nachweis?)
Weiterhin hat hier das <a href="http://www.bg45.de/index.php/10242/temporaere-bedarfsgemeinschaft-urteil-sg-detmold/>Sozialgericht" Detmold </a> entschieden, dass der H4-Satz für das Kind nur noch für die Tage gewährt wird, die das Kind sich auch bei der Mutter aufhält. Der Mietzuschuss wurde nicht gekürzt.
VG Susi
Hallo Susi,
danke für die Antwort!
Es klingt immer noch wie die Lösung: KM behält Anspruch auf Wohnung, bekommt ein Prozent weniger Hartz 4 für unsere Tochter und ich bin nicht mehr Barunterhaltspflichtig. Das dürfte insgesamt zu einem höheren "Familieneinkommen" und weniger Ausfüllereigenerve führen - außer ich käme auf die Idee, Unterhaltsvorschuss zu beantragen :-).
Wahrscheinlich sollte ich mal im Jobcenter nachfragen, wie die das sehen?
Grüße!
Hallo,
das Amt fragen halte ich für eine ganz schlechte Idee. Man kann versuchen dem Amt zu erklären, dass das Kind überwiegend bei Dir lebt,
das wäre dann auf volle Tage umzulegen. Also z.B. 16 Tage bei Dir, 14 Tage bei der KM, dann erhält die KM den H4-Satz für das Kind für 14 Tage, also weniger als die Hälfte des H4-Satzes für das Kind, auch wenn der Mietzuschuss unangetasstet bleibt.
Der Hartz4-Satz für ein Kind unter 6 Jahren sind z.Z. 237 Euro, ergibt 14*1/30 * 237 = ca. 110,50 Euro, Minus im Haushalt der KM 126,50 Euro.
Du erhälst das Kindergeld und die KM wäre unterhaltsfplichtig, aber nicht leistungsfähig, ggf. könnte Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Ob das so läuft kann ich nicht sagen.
VG Susi
Hallo und danke für die Antworten,
eine Frage tut sich allerdings auf: es gibt doch noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Hartz IV. Der müsste doch auch wegfallen, sobald ich den Hauptteil der Betreuung übernehme? Das hat bei sehcsjährigen Kindern dann doch einen herberen finanziellen Nachteil als ein Tag Hatz IV-Satz. Die KM bekommt ja momentan HartzIV für den halben Monat für das Kind, also ist der Einschnitt dort bei einem Tag Differenz nicht so groß.
Weiß also jemand, ob der Alleinerziehendenmehrbedarf entfällt?
Welche anderen NAchteile hätte die KM bei Verlassen des echten Wechselmodells?
Danke fürs Nachdenken!
Papa
Hallo Mama,
da steht das:
"Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen muss der Mehrbedarf aufgeteilt werden. Werden die Kinder jeweils in zeitlichen Abschnitten von einer Woche von beiden Elternteilen versorgt, so erhält jeder Elternteil den Mehrbedarf zur Hälfte. Der Status des Alleinerziehenden bleibt in dieser Konstellation vorhanden, da zwar beide Eltern zu gleichen Teilen sich das Sorgerecht teilen, betreuen den Nachwuchs aber nicht gemeinsam. Sollte sich das Kind allerdings zu einem überwiegenden Elternteil aufhalten, so steht diesem Elternteil der Mehrbedarf für Alleinerziehende alleine zu."
Das hatte ich auch gelesen, bin mir aber unsicher, ob 51% dann schon überwiegend ist. Wenn ja würde es ja eine herbe Einbuße für die KM bedeuten...
Die arbeitet schon, muss aber aufstockend Hartz IV beantragen. Man könnte von ihr erwarten, dass sie eine Arbeit betreibt, wo das nicht mehr nötig wäre. Aber da sind manche Menschen anderer Meinung...