Hallo an alle,
die Fakten:
- Kind wird 12 Jahre
- Trennung im Alter von 6 Jahren, Eltern ein Paar, aber nicht zusammenlebend oder verheiratet
- Unterhaltstitel und Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht liegen seit Geburt vor (Umgangsrecht erfolgt derzeit nicht)
- bisher Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, der nun wegfällt
- Vater bekommt seit 2002 (seit der Geburt) Arbeitslosengeld bzw HartzIV, war zweimal für mehrere Monate im Gefängnis
- Vater hat die gesamte Zeit nie gearbeitet und ist für mich absehbar auch weiterhin arbeitslos oder wieder im Gefängnis
Frage:
Rechtlich steht dem Kind der Unterhalt vom Vater seit der Geburt zu. Wie kann ich das Geld für mein Kind einfordern? Das JA sagt mir klar, bei dem Mann ist nichts zu holen ohne Einkommen mit HartzIV. Es sind Ihnen rechtlich die Hände gebunden an der Stelle auch nur einen Cent zu bewirken. Letzlich aber muss mein Kind auch leben. Ich selbst verdiene zum Glück vernünftig, dass ich keinen Aufstockungsbetrag oder für das Kind Sozialhilfe beantragen muss. Trotzdem steht dem Kind der Unterhalt zu. Kann man diesen einfordern und welche Folgen hat es. Macht es Sinn, wenn der Vater keine Geldmittel zur Verfügung hat? Welchen Weg muss ich gehen?
Ich danke Euch fürs Mitdenken und für die Tipps.
Liebe Grüße Carina
Hallo,
einen Titel wirst du nicht bekommen, wenn er nicht leistungsfähig ist. Es macht auch keinen Sinn, denn er kann ja nicht zahlen. Es wäre lediglich möglich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen, nur fürchte ich, bringt auch das keinen Erfolg.
Letztlich wirst du selbst für den Unterhalt aufkommen müssen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
der Titel liegt doch bestimmt vor oder? Falls ja, so muss der Gerichtsvollzieher los und diesen vollstrecken. Anstoß dazu kannst du geben oder über eine Beistandsschaft seitens des Jugendamtes.
Die warden ja auch bestrebt sein, Ihr Geld wieder zu bekommen.
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Rechtlich steht dem Kind der Unterhalt
von beiden Elternteilen zu. In der Regel erbringt ein Elternteil den durch Naturalunterhalt und der andere durch Barunterhalt. Wenn es bei Elternteil 2 nichts zu holen gibt, ist Elternteil 1 auch barunterhaltspflichtig.
Gruss von der Insel
Hallo,
Wenn es bei Elternteil 2 nichts zu holen gibt, ist Elternteil 1 auch barunterhaltspflichtig.
Liegt über Jahre hinweg ein Titel vor, so besteht aber die Möglichkeit den Vater zum zahlen zu animieren.
Der Vater muss dann doch den Titel "abändern" lassen. Über eine Beistandschaft beim JA und dann unter Hilfe des GV sollte doch da was machbar sein.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Liegt über Jahre hinweg ein Titel vor, so besteht aber die Möglichkeit den Vater zum zahlen zu animieren.
Der Vater muss dann doch den Titel "abändern" lassen. Über eine Beistandschaft beim JA und dann unter Hilfe des GV sollte doch da was machbar sein.
Das bringt doch in diesem Fall alles nix. Der KV ist so strukturiert, dass er nie zahlen wird. Einem nackten Mann kann man nunmal nicht in die Tasche greifen. Wenn man da weiter am Ball bleibt, macht man sich nur selbst kirre.
Am Besten den Unterhalt gedanklich ausbuchen. Tut man sich den größten Gefallen mit. Mach ich seit 13 Jahren so.
LG, Uli
Hallo,
du kannst dann den vollen Kinderfreibetrag für dich in Anspruch nehmen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt was er lt. Titel müsste. Ist zwar nicht viel, aber wenigstens etwas.
Und hier würde sich in meinen Augen die Frage stellen, ob es irgendeine Regelung gibt/geben kann, dass das Kind später nicht zum Elternunterhalt beim Vater herangezogen werden kann, weil der Vater sich weder persönlich noch finanziell kümmert.
Sophie
Am Besten den Unterhalt gedanklich ausbuchen. Tut man sich den größten Gefallen mit. Mach ich seit 13 Jahren so.
Ich auch schon seit fast 8... man gewöhnt sich an alles...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau!
Zumal das hier
Falls ja, so muss der Gerichtsvollzieher los und diesen vollstrecken.
auch teuer werden kann, denn den GV zahlt zunächst mal der, der ihn beauftragt und der wird erst davon befreit, wenn beim Gläubiger etwas zu holen.
Man sollte sich also 3 mal überlegen, ob man schlechtem Geld auch noch gutes hinterher werfen will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zum Elternunterhalt hatte ich vor tagen geschrieben. Meine Tochter hatts getroffen. Muss richtig blechen. Ohne Hoffnung dem zu flüchten. Wird euch wohl auch treffen wegen Gefängnis und hatz vier. Der macht krank und die Lawine rollt los. Dann kommt Post vom Amt und wollen wissen wie hoch Einkommen und Reichtum ist. Sparbuch wird zurückwirksam kontrolliert. Dein Kind ist mit dem Vater verwand und muss zahlen an Vater. Du wohl vielleicht nicht wenn Kind nicht bei dir lebt. Der muss nur krank werrden. Hol euch mal Beratung wegen sparbuchern und Vermögen. Zinsen sind nicht gut und werden eingezogen oder so
Ich danke euch.
Summasummarum heisst das, ich könnte für mein Kind versuchen Geld einzutreiben über Gerichtsvollzieher o.ä. , macht aber keinen Sinn, wenn nichts ist und auch nichts da sein wird.
Die bestehenden Ansprüche des Kindes können solange der Titel besteht verjähren ja oder nein?
Liebe Grüße an alle
Summasummarum heisst das, ich könnte für mein Kind versuchen Geld einzutreiben über Gerichtsvollzieher o.ä. , macht aber keinen Sinn, wenn nichts ist und auch nichts da sein wird.
Die bestehenden Ansprüche des Kindes können solange der Titel besteht verjähren ja oder nein?
Ein Titel hat normalerweise 30 Jahre Bestand. Hilfreich wäre sicherlich, den Unterhalt dann hin und wieder anzumahnen.
Hoffnungen würde ich mir hier aber keine machen. Ich habe auch noch Titel über +/- 20k€ rumliegen.
Das klappt so nicht.
Vollstreckbar ist, was tituliert wird. Tituliert wird das, wofür der Schuldner leistungsfähig ist. Hier: nix.
Verjährung: für einen titulierten Rückstand: 30 Jahre.
Für laufenden Unterhalt: 3 Jahre.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vollstreckbar ist, was tituliert wird. Tituliert wird das, wofür der Schuldner leistungsfähig ist. Hier: nix.
Die TOin schreibt in ihrem Eingangspost, dass der Unterhalt tituliert ist.
Die TOin schreibt in ihrem Eingangspost, dass der Unterhalt tituliert ist.
Aiiii sorry, das ist mir entflutscht.
Dann gilt für laufende Zahlungen die dreijährige Verjährungsfrist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wobei anwachsende Schulden und (fruchtlose) Vollstreckungsversuche, natürlich der beste Garant dafür sind, dass der Vater auch zukünftig nix mehr auf die Beine stellen wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, wenn jemand keine Lust hat zu zahlen, Hartz4 und Knast klingt nicht vertrauenerweckend, hält sich mein Mitleid in Grenzen und da wäre mir der Hintern meines Kindes auch näher als seiner.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Darum schrieb ich ja eingangs, ich würde das alles sein lassen. Man kann seine Zeit sinnvoller nutzen, als jemand hinterherzurennen, von dem nie etwas zu holen sein wird.
Dann gilt für laufende Zahlungen die dreijährige Verjährungsfrist.
Wenn nicht die Einrede der Verwirkung erhoben wird, da ja offenbar nie bezahlt und auch nie aus dem Titel vorgegangen wurde.
Dann reden wir noch über ein Jahr. Anlässlich der Vollstreckung wacht der Vater auf, lässt den Titel erfolgreich abändern. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Kindes. Ebenso wie zunächst die der erfolglosen Vollstreckung.
Ob sich das rentiert?
Gruss von der Insel
Mein Tip an dich liebe TE. Bei dem Vater eures gemeinsamen Kindes ist nichts zu holen. Unterhaltstitel kann man auch nicht essen. Bestimmt gibt es Möglichkeiten bei anderen "Ämtern" noch etwas zu holen. Ansonsten wenn es nicht reicht muss man noch einen zweiten Job annehmen, so wie ich es auch tue. Eine schlechtere Mutter, weil du dann weniger Zeit für euer Kind hast, wirst du damit sicherlich nicht.
Viel Glück
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)