Hallo zusammen,
meine Geschichte ist die , die schon viele erlebt haben ! Ich sage nur "KUR"
Na ja meine Frau meinte halt mit 45 Lenzen sich einen 23 jährigen Kurschatten zuzulegen der auch noch nen Kiltträger ist. Trägt wahrscheinlich keinen Slip unterm Rock ! Ihre Tochter aus erster Ehe ist 20 (also meine Stieftochter)und ihr Freund ist 22. Mein eigener Sohn ist 12 und muß nun unter all den Jugendlichen aufwachsen!
Mein Sohn hätte am liebsten das er eine Woche bei mir und eine Woche bei meiner Frau lebt ,also das Wechselmodel. Meine Frau hatte auch erst nichts dagegen aber dann hat man ihr bei der Arge (sie lebt nun von Harz 4 plus ihr 400.- Euro Job)gesagt das ich dann keinen Unterhalt mehr für meinen Sohn zahlen müsste !
Von da an war sie natürlich strickt dagegen und sie sagte mir dann das sie dann ja ihre Wohnung nicht mehr halten könne und das sie dann mit dem Geld nicht mehr hinkommen würde. ( Sie hat z.Z. einen Anspruch von 1618.- Euro Netto und sie geht einen Tag in der Woche arbeiten !!! Ist nen Schlag in Gesicht oder !??)
Ich habe nur gesgt " Geh Arbeiten !!"
Na ja , egal, sie macht jetzt auf jeden Fall einen auf Krank und ist somit schwer vermittelbar, was für mich bedeutet das ich noch lange bezahlen kann, denn ihr neuer wohnt 200 Kilometer weit weg und er kommt für höchstens 2 Wochen im Monat, was wohl auch bedeutet das er auch keinen Job hat! Toll kann ich den wohl auch noch mitfinanzieren !
Also meine Finanzen sehen folgendermaßen aus :
Lohn , Netto ca. 1800.- ( bei Steuerklasse 4(hab ich sofort beim rauswurf geändert))
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ca 2500.- Netto
Ich zahle z.Z 356.- für meinen Sohn aber ich hab wohl schon rausgelesen das ich eigentlich mit dem zusatzgeld eine Stufe höher liegen müsste .
Ich zahle dann noch unseren gemeinschaftlichen Kredit ( noch 5 Jahre) mit mon. 270.- Euronen ab.
Meine ganzen verdienstunterlagen und meine Ausgaben habe ich im April 2010 einreichen müßen habe aber bis heute noch keinen Bescheid darüber was ich noch für die Alte berappen muß. Meine Anwältin sagte das es noch 300.- sein könnt was die Stadt von mir verlangt. Nun kommt meine Frage weil das habe ich hier irgentwie nicht gefunden .
Wenn jetzt also das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im vollem Unfang auf 12 Monate verteilt draufgerechnet wird liege ich also theoretisch bei einem monatsgehalt von ca. 2070.- Euro . Ich habe aber in den normalen Monaten nur 1800.- zur verfügung .
Wenn ich von den 1800 nun den Kindesunterhalt und den Kredit abziehe dann bleiben ca. 1174.- Euro ! Jetz errechnet die Stadtkasse aber das ich von den 2070.- ausgehend dann noch 1444.- Euro hätte, die ich in einem normalen Monat ja nun mal nicht habe !
Wie gehts jetzt weiter ? Verlangt die Stadt dann 444.- Euro von mir ( 1000.- Selbstbehalt ) ???
Ich habe aber doch nur 1174.- , also nur 174.- über den Selbstbehalt. Muß ich trotzdem mehr bezahlen obwohl ich dann nur noch 730.- Euro zum leben hätte oder wird immer nur bis zum Selbstbehalt runtergerechnet und ich muß dann Monat für Monat nachweisen was ich verdiene ???
Ich hoffe ihr könnt meinen Rechnungen ein wenig folgen und bedanke mich jetzt schon für eine baldige Antwort
Gruß tottik
Hi tottik
Herzlich Willkommen bei v.s.
Ich versuche erst einmal zu sortieren. Zuerst Dein Einkommen:
Brutto: ?
Netto: 1800€
jährl. Sonderzahlungen: 2500€
zusammen: 1800 + 2500/12 = 2008€ (wie kommst Du auf 2070€ ??)
mögl. Abzugsposten:
berufsbedingte Aufwendungen 5% vom Netto: ~100€
priv. Altersvorsorge 4% vom Brutto (2900€ ??): 116€
macht: 1792€
weitere Abzugsposten:
Ehekredit: 270€
macht KU-bereinigt: 1522€
KU: 353€
macht TU-bereinigt: 1169€
minus SB: 169€
-10%: 152€ Verteilmasse
So eine Rechnung wäre möglich.
Wie gehts jetzt weiter ? Verlangt die Stadt dann 444.- Euro von mir ( 1000.- Selbstbehalt ) Huch
Keine Ahnung, was die Stadt (Du meinst die Arge anscheinend) denkt, rechnet, fordert. Sie werden irgendwann Dich anschreiben. Melden die sich nicht innerhalb eines Jahres, so ist die ganze Sache gegessen, bis sie sich wieder melden. Alle 2 Jahre dürfen sie Dich zur Auskunft auffordern. Solange kein BU/TU/EU ausgeurteilt wurde, haben Forderungen der Arge nicht mehr Bedeutung wie Forderungen Deiner DEF selbst oder die eines Anwaltes.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke erstmal für die Antwort :thumbup:
Also mein Brutto und somit auch mein Netto schwankt immer etwas wegen Schichtzulagen und Überstunden, deswegen habe ich etwas mehr netto angegeben !Als
Arbeitsaufwendungen habe ich eigentlich nur Spritkosten ,denn ich Arbeite in einer ganz großen Puddingfirma die für Sachen wie Schuhe usw. aufkommt und alles stellt.
Was die Sache mit der Stadt angeht, so hat mir nen Kumpel der bei der Arge arbeitet gesagt das die Arge nur die Sachen von mir einsammelt und sie dann an die Unterhaltskasse der Stadt weiterleitet und diese bearbeiten dann auch den Fall.
Müsste nicht bei dem Ehe-Kredit die hälfte davon schon als Unterhalt für meine Frau angerechnet werden ?
Tschau und Danke
tottik
Hi
Also mein Brutto und somit auch mein Netto schwankt immer etwas wegen Schichtzulagen und Überstunden, deswegen habe ich etwas mehr netto angegeben !
Darum werden auch 12 Monate am Stück addiert und dann wieder durch 12 geteilt, um einen Jahresmittelwert inklusiv jährliche Sonderleistungen zu erfassen. Auch der Steuerbescheid gehört dazu.
Als Arbeitsaufwendungen habe ich eigentlich nur Spritkosten
Irrtum, die interessieren nicht. Dafür aber die gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt zusammen).
Was die Sache mit der Stadt angeht, so hat mir nen Kumpel der bei der Arge arbeitet gesagt das die Arge nur die Sachen von mir einsammelt und sie dann an die Unterhaltskasse der Stadt weiterleitet und diese bearbeiten dann auch den Fall.
Moment - was heisst das? Wird für das Kind Unterhaltsvorschuss geleistet? - Entweder die Arge oder das Jugendamt, beide Hand in Hand ist nicht zulässig. Oder was soll die "Unterhaltskasse der Stadt" sonst sein?
Müsste nicht bei dem Ehe-Kredit die hälfte davon schon als Unterhalt für meine Frau angerechnet werden ?
Dadurch, dass er bei der Bereinigung Deines Netto-EK diesen senkt passiert das doch bereits nach meiner Rechnung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ich habe gerade große Augen bekommen als ich dein Rechenbeispiel gelesen habe
KU: 353€
macht TU-bereinigt: 1169€
minus SB: 169€
-10%: 152€ Verteilmasse
Was darf ich den unter den -10% Verteilmasse verstehen?
Werden die zusätzlich abgezogen nachdem das einkommen bereinigt wurde und das Ergebnis davon ist dann das was die Frau zu bekommen hat?
Meine Frage ist eigentlich folgende :
Wenn ich meinetwegen durch Urlaub oder Krankheit evtl sogar länger wie 6 Wochen (Krankengeld)auf ein wesentlich geringeres Netto-Einkommen komme und von der Arge oder der Stadt die aus deiner beispielrechnung 152.- zahlen muß, ich aber nun durch die Zahlung unter meinen Selbstbehalt komme, muß ich trotzdem zahlen?? Und ist das was die Arge von mir verlangt bindent oder kann ich wie in anderen Berichten, meiner Frau einfach ein fiktives Einkommen andichten , weil sie ja Arbeiten gehen könnte und dann einfach weniger bezahlen ?? Hab halt hier gelesen das eigentlich nur ein Richterspruch bindent ist.
Außerdem steht doch in der Düsseldorfer-Tabelle folgendes unter Ehegattenunterhalt :
wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Eikünfte des Pflichtigen, nach oben begrenzt durch den vollen Unterhalt, gemessen an den berücksichtigenden ehelichenVerhältnissen;
Wieso werden dann die vollen Sonderzahlungen mit eingerechnet ? Eigentlich doch nur die hälfte oder ?
tottik
Hi
Wenn ich meinetwegen durch Urlaub oder Krankheit evtl sogar länger wie 6 Wochen (Krankengeld)auf ein wesentlich geringeres Netto-Einkommen komme und von der Arge oder der Stadt die aus deiner beispielrechnung 152.- zahlen muß, ich aber nun durch die Zahlung unter meinen Selbstbehalt komme, muß ich trotzdem zahlen??
Wenn es einen Titel gibt - Ja. Die Rechtssprechung geht dann von einem vorübergehenden Ereignis aus, für welches Du Dir Reserven anlegen musst. Wovon? Das ist denen egal.
Und ist das was die Arge von mir verlangt bindent oder kann ich wie in anderen Berichten, meiner Frau einfach ein fiktives Einkommen andichten , weil sie ja Arbeiten gehen könnte und dann einfach weniger bezahlen ?? Hab halt hier gelesen das eigentlich nur ein Richterspruch bindent ist.
Die Arge versucht oft zu tricksen. Ich persönlich glaube denen erst, wenn ich vollumfänglich bestätigt wurde. 😉 Du könntest sogar auf ihre Eigenverantwortung verweisen und generell Zahlungen ablehnen. Nur in der Trennungszeit gilt der Halbteilungssatz. Ob die Arge hier selber aktiv werden darf und den TU festlegen darf, weiss ich nicht.
wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Eikünfte des Pflichtigen, nach oben begrenzt durch den vollen Unterhalt, gemessen an den berücksichtigenden ehelichenVerhältnissen;
Die Grundsätze der DDT werden durch die URL des zuständigen OLG ersetzt. Im süddeutschen Raum gelten als Erwerbsanreit lediglich 10% der Verteilmasse. Schau in die für Dich zutreffende URL, ob bei Dir 1/7 gilt.
Wieso werden dann die vollen Sonderzahlungen mit eingerechnet ? Eigentlich doch nur die hälfte oder ?
Jährlich anfallende Sonderzahlung gelten als normales Einkommen, da mit ihnen regelmässig zu rechnen ist. Dazu zählen insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Anderes gilt für Auslösen oder Spesen. Und dann gibt es noch Einkünfte, die nicht auf Erwerbstätigkeit beruhen, z.B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung etc..
@hlsh29
Da hab' ich einiges ausgelassen. Vollständig müsste es heißen:
...
macht TU-bereinigt: 1169€
minus SB von 1000€ macht: 169€
-10% von 169€: 17€
macht: 152€ Verteilmasse
Dabei handelt es sich um den Erwerbsanreiz nach den süddeutschen Leitlinien. Fast im gesamten anderen Bundesgebiet beträgt er 1/7.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ah, das ist ja toll.
Das heist also, da bei mir das olg Düsseldorf (sie wohnt in NRW) wohl zuständig ist, nochmal 1/7 von meinem Bereinigtem Einkommen abziehen kann bervor ich dann zum SB hin Zahlen kann.
Mein Ber. Einkommen liegt bei 200 - 1/7 (28,) = 172 BU... Da frage ich mich, warum mein RA das nicht auf dem Zettel hat.
sorry wegen Doppelpost, konnte keine Edit Funktion finden.
Wo kann man das denn nachlesen mit diesem Bonu von 10% oder 1/7?
Also ich habe jetzt mal unter den Leitlinien für Unterhalt (Düsseldorf ) nachgesehen und dort folgendes gefunden :
15.2
Der Bedarf eines jeden Ehegatten ist grundsätzlich mit der Hälfte des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens beider Ehegatten anzusetzen. Dem erwerbstätigen Ehegatten steht vorab ein Bonus von 1/7 seiner Erwerbseinkünfte als Arbeitsanreiz und zum Ausgleich derjenigen berufsbedingten Aufwendungen zu, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen. Der Bonus ist vom Erwerbseinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, des Kindesunterhalts, ggf. der Betreuungskosten, eines wegen der Betreuung anrechnungsfreien Teil des Erwerbseinkommens und berücksichtigungsfähiger Schulden zu errechnen.
Also daraus erlese ich das die 1/7 ANREIZ ,wie in meinem Beispiel oben, eigentlich von den 1169.- Euronen gerechnet werden müßte, also 1169 / 7 = 167.-
Die von den 1169.- abgezogen würden 2.- Euro für mein alte ergeben. Schön wärs ja aber das kann doch nicht stimmen !
tottik
Hi
Also daraus erlese ich das die 1/7 ANREIZ ,wie in meinem Beispiel oben, eigentlich von den 1169.- Euronen gerechnet werden müßte, also 1169 / 7 = 167.-
Die Rechtssprechung geht aber nicht von Deinem bereinigten EK aus, sondern von der Verteilmasse. Also erst den SB von 1000€ abziehen, dann den Erwerbsanreiz ausrechnen. Diese Leitlinien sind eben kein Gesetz und werden oftmals sehr fantasiereich interpretiert.
[ironie on]Überlege doch mal, es würde ja sonst viel zu viel für Dich übrig bleiben.[/ironie off]
Gruss oldie
@hlsh29
Links oben unter Informationen auf Urteile klicken, dann bei den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien die für Dich zutreffenden suchen (ganz rechts gibt es den Button "Alle Artikel"). Beim OLG DD gelten derzeit die von 2008. In denen steht es drinne unter Ehegattenunterhalt.
Wo kann man das denn nachlesen mit diesem Bonu von 10% oder 1/7?
Und stelle ab jetzt bitte Dich betreffende Dinge in Deinem Thread dar (Forenregel 5).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
OK , soweit habe ich das jetzt verstanden. Muß jetzt erstmal abwarten was das Amt von mir will, denn dann hab ich bestimmt noch ein paar Fragen , weil ich kann mir nicht vorstellen das die das so rechnen wie hier. Aber so weiß ich wenigstens auf was ich meine Anwältin ansprechen muß ! Danke
Wie sieht es mit dem Ehegattenunterhalt aus wenn ich jetzt vor Gericht ziehe wegen dem Wechselmodell ? Also das mein Sohn 2 Wochen im Monat bei mir ist !
Meine Anwältin sagt ich hätte sehr gute Chancen , da ich jetzt wieder in unserem alte Haus wohne , wo mein Sohn 10 Jahre groß geworden ist (er kennt alle im Haus). Seine Freunde wohnen alle in der Nachbarschaft und der Schulweg ist noch kürzer als wenn er von seinem jetzigen Wohnsitz los muß. Aber das wichtigste ist das ER das so haben will !!!
Gesetzt den Fall es klappt , dann müßte ich für meinen Sohn nichts mehr bezahlen und hätte die 356.- plus die hälfte des Kindergeldes für meinen Sohn zur verfügung.
Aber ich muß dann doch trotzdem weiter an meine EX bezahlen und habe dann doch ein viel höheres bereinigtes Einkommen.
Muß ich dann mehr für die EX zahlen oder bekommt sie nur noch die hälfte von dem was ich vorher für sie bezahlen müßte. Weil sie ja dann auch nur noch 2 wochen für meinen Sohn sorgen muß. Fragen über Fragen .
Gruß tottik
Morgen,
Wie sieht es mit dem Ehegattenunterhalt aus wenn ich jetzt vor Gericht ziehe wegen dem Wechselmodell ? Also das mein Sohn 2 Wochen im Monat bei mir ist !
Meine Anwältin sagt ich hätte sehr gute Chancen , da ich jetzt wieder in unserem alte Haus wohne , wo mein Sohn 10 Jahre groß geworden ist ...
Hat deine RA dir auch erklärt, das das WM von einem Richter nicht ausgeurteilt werden kann? Das WM kann nur durch einen Vergleich herbeigeführt werden. Zum einen gibt es keine gesetzliche Grundlage für das WM, zum anderen ist dabei ein hohes Maß an Kommunikationsbereitschaft beider Elterteile erforderlich. Wenn diese besteht wäre aber wohl kaum ein Gerichtsverfahren deswegen nötig 😉
Solche Dinge wie kürzerer Schulweg, kennt die Wohnung, hat dort Freunde zählen nur bedingt.
Aber ich muß dann doch trotzdem weiter an meine EX bezahlen und habe dann doch ein viel höheres bereinigtes Einkommen.
Muß ich dann mehr für die EX zahlen oder bekommt sie nur noch die hälfte von dem was ich vorher für sie bezahlen müßte. Weil sie ja dann auch nur noch 2 wochen für meinen Sohn sorgen muß. Fragen über Fragen .
Du unterliegst einem Irrtum.Der EU ist keine Ausgleichsyahlung für die Betreuung eures Kindes, die sich proportinal zum weniger Aufenthalt des Kindes bei ihr verringert.
Der EU wird sich weiterhin erstmal danach richten in welchem Umfang die KM arbeitet (oder ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt), welche Einkommensunterschiede existieren u.s.w.
Nur mal so. Es gibt hier auch Väter deren Kinder voll bei ihnen leben und die, statt KU von der KM zu bekommen, auch weiterhin EU an die Ex bezahlen müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nur in der Trennungszeit gilt der Halbteilungssatz.
Stimmt es wirklich?
§ 1361
Unterhalt bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen;
Es scheint so, muss erst "Halbes" aus eheliche Lebensverhältnisse kommen, nur dann bei Getrenntleben.
Nicht umgekehrt...
Oder bin ich falsch?
Moin,
Oder bin ich falsch?
Mit der reinen Interpretation des Gesetzestextes durch den gemeinen Bürger hast du es richtig erfasst. Hingegen: Der BGH ist der Auffassung, noch besser verstehen zu können, was der Gesetzgeber gemeint hat (es nur abweichend nieder schrieb) und hat den Halbteilungsgrundsatz in diversen Urteilen manifestiert.
Ich finde es gut, dass es 'n paar Träger neckischer roter Roben so gut auf uns aufpassen. (Mist, ich finde meine Assange-Syndrom-Tabletten nicht).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aber die rote Roben meinen auch nicht anders.
http://www.brennecke-partner.de/154679/BGH_Urteil_XII_ZR_67_00_vom_19._Februar_2003
6.
Für das weitere Verfahren weist der Senat auf folgendes hin:
a)
Familienunterhalt steht der Ehefrau grundsätzlich in Höhe der Hälfte des beiderseitigen Einkommens der Ehegatten zu (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2002 aaO), soweit dieses die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und nicht zur Vermögensbildung verwandt worden ist (vgl. etwa Staudinger/Hübner/Vogel BGB 1