Hallo,
ich möchte folgendes noch einmal zur Diskussion stellen, da mir das weitere Prozedere völlig unklar ist.
Wie bereits hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-17837-start-msg190534.html#msg190534 mitgeteilt, zahle ich noch EU i. H. v. ca. 330 Euro und natürlich den KU nach DD.
Bei der Scheidung wurde bzgl. des Unterhalts nichts verhandelt, lediglich nach der Scheidung hat meine Ex einen Anwalt genommen, der mich schriftlich dazu aufgefordert hat, EU in entsprechender Höhe zu zahlen. Aber auch hier alles ohne Gerichtsurteil.
Jetzt ist die Situation folgende: Der Große geht mit 12 Jahren (wird dieses Jahr 13) auf eine Realschule bis mittags, der Kleine geht mit 8 Jahren (wird Mitte d. Jahres 9) in die 2. Klasse bis mittags, hat aber die Möglichkeit ab der 5. Klasse eine Ganztags-IGS zu besuchen.
Ich betreue die Kids z. Zt. einen Tag in der Woche, um auch Alltag mit ihnen zu erleben.
Die Ex arbeitet z. Zt. 2 Vormittage a 4 Std., Nachmittagsarbeit lehnt sie kategorisch ab.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wann kann ich den EU ganz einstellen? Was passiert, wenn sie dann vor Gericht EU einklagt und Recht bekommt? Die Gerichte werden doch nicht von ihr erwarten, dass sie wieder eine Vollbeschäftigung aufnimmt!
Ich beabsichtige, den EU einzustellen, wenn der Kleine die Ganztags-IGS besucht, dann ist er 10/11 Jahre, bis nachmittags betreut und der Große ist 14/15 und alt genug.
Liege ich damit richtig, habt ihr Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
chriniju
Moin chriniju,
nach Deiner Schilderung hätte Dich auch Dein Friseur oder die Bäckersfrau zur Zahlung von Unterhalt auffordern können... Aber im Ernst: Das Kind liegt im (erst mal) Brunnen, wenn Du lediglich aufgrund einer anwaltlichen Aufforderung bezahlst. Denn hier sind keine Voraussetzungen oder Befristungen festgeschrieben; das wäre passiert, wenn Du Dich der Aufforderung verweigert hättest: Dann hätte Deine Ex Dich auf Unterhalt verklagen müssen - und unter anderem die Frage zu hören bekommen, warum ihr das erst nach der Scheidung einfällt. Auch die Höhe und Dauer der Zahlungen wären dann verhandelt und ins Scheidungsurteil aufgenommen worden.
So hast Du die "Rechtmässigkeit" des Unterhaltsanspruch formal erst einmal anerkannt: Weil Du bezahlst. Natürlich kannst Du auch jetzt eine Ansage machen von der Sorte "Meine Zahlungen enden am..."; dann muss Deine Ex Dich eben jetzt verklagen. Ein "automatisches Ende" für Unterhaltszahlungen gibt es jedenfalls nicht, solange Du freiwillig bezahlst.
Zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage wären natürlich ein paar Eckdaten wichtig: Wer von Euch verdient wieviel, wie lange war Deine Ex kinderbetreuungsbedingt aus dem Beruf, welche Regelungen in Sachen Erwerbs- und Betreuungsarbeit galten zu Ehezeiten etc. Grundsätzlich gilt heute nach Trennungen das Prinzip der gesteigerten Eigenverantwortung, aber da musst Du schon selbst Flagge zeigen. Nur sehr stolze Menschen verzichten freiwillig auf Geld, das ihnen jeden Monat ohne Gegenleistung auf's Konto geschippt wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
das mit der gesteigerten Eigenverantwortung ist mir schon klar, aber die Gerichte urteilen nach meinen Kenntnissen doch immer noch nicht so, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat, sprich die KM muss nachweisen, dass sie keine Betreuungsmöglichkeit für die Kids hat etc...!
Würde mich wundern, wenn irgendein Gericht bei ähnlichen Verhältnissen wie bei mir der KM eine Vollerwerbstätigkeit zugemutet hätten!?
Mittlerweile verdient die Ex ca. 400-650 Euro mtl. schwankend, ich habe ca. 2500 netto.
Sie hatte bis zur Geburt als Arzthelferin gearbeitet und natürlich ist es in dieser Branche jetzt schwer, einen Vormittagsjob zu finden. Während der Ehezeit haben wir uns eben auf die "übliche" Rollenverteilung geeinigt, dass ich arbeite und sie die Kids betreut, machte auch monetär Sinn.
Kann ihr denn jetzt nicht auch zugemutet werden, sich bei einem Discounter an die Kasse zu setzen o. ä., wenn es in ihrer Branche derzeit keinen Job gibt??
Die freiwillige Zahlung meinerseits resultiert daraus, dass ich mich vor den RA- und Gerichtskosten scheue, das ich befürchte, noch mehr zahlen zu müssen und natürlich nicht möchte, dass sie damit einen Grund hat, mir die Kids bis auf die üblichen 2 Wochenendbesuche vorzuenthalten. Ich kann die Kids derzeit sooft sehen wie ich will, was mir sehr wichtig ist. Und ausserdem ist das Verhältnis zur Ex im Moment sehr entspannt, ich habe in der Vergangenheit wie viele andere erleben müssen, welche Macht die Ex ausüben kann, wenn die Kids bei ihr leben und sie den Kontakt auf das Geringste reduziert. 😡
Gruß
Sollte ich vielleicht mal einen Rechtsanwalt hinzuziehen? http://www.vatersein.de/Forum-topic-17837-start-msg190534.html#msg190534
Moin chriniju,
wie ein Gericht in solchen Fällen urteilt, hängt von unterschiedlichsten Faktoren und ihrer jeweiligen Gewichtung ab; das lässt sich bei solchen Einzelfallentscheidungen nicht standardisiert beantworten. Sicher ist: Du bezahlst derzeit brutto etwa 4.000 EUR EU im Jahr (hoffentlich gemildert durch Anlage U bei Deiner EK-Steuererklärung); dafür kann man sich schon mal von einem Anwalt beraten lassen.
Ein gewichtiges Argument auf der anderen Seite ist natürlich der bislang ungehinderte Zugang zu Deinen Kindern, auch wenn es schlussendlich auf den Eindruck hinausläuft, man müsse sich mit widerspruchslosen EU-Zahlungen den (eigentlich selbstverständlichen) Umgang mit den Kindern erkaufen. Andererseits: Die Kids sind inzwischen alt genug, um sich nicht mehr einsperren oder alles verbieten zu lassen. Und (sicher/hoffentlich) auch anstrengend genug, dass Muddi sich über kinderfreie Tage freut. Plötzliche Umgangsbeschränkungen würden ihr also nichts bringen ausser dem Gefühl, Dich zu ärgern. Dem gegenüber stünden höhere Kosten und weniger Freizeit. Ob Deine Ex auf diese Weise reagieren würde, kann hier niemand beurteilen.
Angesichts Eures EK-Gefälles und der freiwillig beschlossenen ehelichen Rollenverteilung nach 14 (?) Jahren finde ich persönlich eine UH-Zahlung durchaus erst einmal angemessen - aber eben nur für eine Übergangszeit. Das kann man der Ex freundlich und lange vorher mitteilen; dann kann sie sich auch darauf vorbereiten. Kleiner Tipp, der bei mir geholfen hat: Ein sorgenvolles Gesicht bei der düsteren Schilderung der Möglichkeit, dem Zahler könnte ja auch jederzeit etwas zustossen - und der UH-Empfänger dann zu alt sein, um voll ins Erwerbsleben zurückzukehren und damit auf dem geraden Weg in H4...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.