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Wie lange muss nach der Scheidung noch Unterhalt gezahlt werden?

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(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wir sind jetzt seit knapp vier Monaten getrennt, haben einen 20 Monate alten Sohn und waren gut 3 Jahre verheiratet. Die KM geht seit der Trennung wieder zu ca. 70% Arbeiten und verdient damit etwa 2000 € netto. Dazu kommt natürlich noch das Kindergeld und das Betreuungsgeld was sie auch bekommt. Sie wohnt im Haus ihrer Eltern und zahlt dabei keine Miete und fast keine Nebenkosten. Sie hat den Hauptteil der Betreuung des Kindes übernommen, gibt den Kleinen die meiste Zeit aber zur Betreuung an ihre Eltern ab. Ich dagegen musste mir natürlich eine neue Wohnung mit voller Miete und vollen Nebenkosten suchen und einiges an Möbeln neu anschaffen.
Jetzt möchte meine Ex allerdings zusätzlich zu ihrem Gehalt und dem Kindesunterhalt (300 €) von mir auch noch Unterhalt für sich selbst haben. Sie hat viele Pferde und andere teure Hoobys die sie wohl über den Unrterhalt gerne von mir finanziert haben möchte schätze ich. Ich habe mich nun bei einem Anwalt informiert und da wurde mir gesagt, dass ich den Ehegattenunterhalt auch nach der Scheidung theoretisch noch bis zum 12. Lebensjahr des Kindes weiter zahlen müsste. Ist das tatsächlich richtig? Kann da jemand etwas zu sagen? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das nach nur 3 Jahren Ehe und einem so ordentlichen Gehalt (in Teilzeit) was sie bekommt noch eine wirtschaftliche Abhängigkeit über weitere 12 Jahre bestehen soll...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Antwort ist Quatsch.

Richtig ist, dass es vielleicht zu einem Urteil über nachehelichen Unterhalt kommen könnte aber das hat überhaupt nichts mit 12 Jahren zu tun.
Weder ist klar, dass dieser bis zum 12. gezahlt werden muss, noch, dass es danach aufhört.
Im Gesetz steht, mindestens bis zum 3.
Was immer das dann heißen mag.

Ich weiß ja nicht was du verdienst, aber solange du, abzüglich KU, nicht übrig hast als sie, gibt es zunächst mal nix.
Die einzige reale Gefahr besteht darin, dass sie jederzeit kündigen könnte und dann wärst du wieder im Boot.

Was verdienst du denn?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 12:57
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

2900 €netto
Abzüglich des Kindesunterhalts (300 €) wäre also theoretisch ein Unterhalt von 300 € noch an sie zu zahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 13:03
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Gibt es denn da Anhaltspunkte wie lange hier ungefähr etwas zu zahlen wäre? Sie ist natürlich nach dem Gesetz im Recht aber ob das dann auch wirklich richtig ist das ich ihr über Jahre noch ihre teuren Hobbys finanzieren soll ist ne ganz andere Frage finde ich. Wenn das wirklich so kommt überlege ich mir tatsächlich schon meine Stunden zu reduzieren, so dass sie zumindest für sich selbst keinen Unterhalt mehr bekommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 13:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus seddto!

Wenn das wirklich so kommt überlege ich mir tatsächlich schon meine Stunden zu reduzieren, so dass sie zumindest für sich selbst keinen Unterhalt mehr bekommt.

Das würde ich nicht machen, da Dein durchschnittliches Einkommen bis zum Zeitpunkt der Trennung (bzw. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) zur Bemessung herangezogen wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 13:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seddto,

wie @Marco würde auch ich Dir davon abraten, mit vorsätzlichen Einkommensminimierungen tricksen zu wollen. Sowas fällt einem Gegenanwalt schnell auf und Dir anschliessend auf die Füsse.

Andererseits: 300 EUR sind bei einem Netto von knapp 3.000 EUR nicht die Welt, zumal Du den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt auch noch steuerlich geltend machen kannst. Wohlgemerkt: Sofern überhaupt eine Unterhaltspflicht festgestellt wird. Ziemlich sicher kann man nur sagen: Mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Ernähren kann Deine Ex sich selbst von ihrem Einkommen sicherlich; ihr Zauberwort heisst ggf. "Aufstockungsunterhalt", und da ist der Himmel vor Gericht blau - sprich: Niemand kann vorhersagen, wie das entschieden wird.

Andererseits: Deine Ex kann MIT einem Kleinkind 2 Mille erwirtschaften UND hat Zeit für teure Hobbies? Da vermisse ich auf Deiner Seite ein wenig den Ansatz, zu sagen "hey, ich kann mich als Vater doch auch verstärkt in die Betreuung einbringen, lass uns ein Wechselmodell vereinbaren." Es ist ja kein Naturgesetz, das Kinder vorrangig von ihren Müttern betreut werden müssten. Vielleicht ist dieser Zugewinn an Freizeit Deiner Ex wichtiger als ein paar hundert Euro im Monat. Und die daraus resultierende Kürzung Deiner Arbeitszeit wird Dir dann auch niemand vorwerfen.

In jedem Fall gilt: Alles was Ihr unter 4 Augen vereinbart, ist besser als das, worüber Ihr vor Gericht streitet.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 13:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau wie meine Vorredner halt ich das nicht für vorhersehbar.

Auf der einen Seite geht es um 300,- € auf der anderen Seite könnte es passieren, dass du ihr 1.000,- bezahlen musst, wenn sie ihren Job hinschmeißt.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass du 300,- oder sogar 1.000,- bezahlen musst, für nicht besonders groß, sie ist aber eben auch nicht 0.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 13:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auf der einen Seite geht es um 300,- € auf der anderen Seite könnte es passieren, dass du ihr 1.000,- bezahlen musst, wenn sie ihren Job hinschmeißt.

naja, die 300 € sind - je nach Steuersatz - dann ggf. effektiv auch nur 180 oder 200 €. Das halte ich für ein überschaubareres Risiko als die Möglichkeit, dass der Ex plötzlich einfällt, dass das Kind sehr betreuungsbedürftig ist und sie keinen 70-Prozent-Job mehr machen kann.

Aber vielleicht ist ihr mehr Freizeit durch ein Wechselmodell ja auch wichtiger als ein bisschen Unterhalt? Hottehüh's sind tatsächlich ein sehr zeitintensives Hobby...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

naja, die 300 € sind - je nach Steuersatz - dann ggf. effektiv auch nur 180 oder 200 €.

Leider nicht.
Er kann zwar mit der Anlage den steuerlich absetzen, muss ihr aber dafür ihren steuerlichen Nachteil ersetzen.
Und das sie fast genau so viel verdient wie er dürfte das ein Nullsummenspiel sein.
Bringt also nichts.

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 15:37
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten! 🙂 Also das Wechselmodell hatten wir am Anfang auch praktiziert, es hat auch gut funktioniert aber die KM dann plötzlich an und hat die Vereinbarung mit Hilfe des JA aufgekündigt. Jetzt ist der Kleine 2 Tage die Woche bei mir und alle 14 Tage das WE. Vermutlich hat die KM das Wechselmodell auch deshalb aufgekündigt weil ihr klar wurde was das für den Unterhalt bedeutet. So spielt sie jetzt die Supermutti, gibt den Kleinen aber meistens an die Großeltern ab....
Ich würde ihn gerne öfter betreuen aber vor dem Familiengericht hätte ich da vermutlich schlechte Karten wenn ich ein Wechselmodell haben will aber die KM dagegen ist.

Aber nochmal zur Frage wie lange der Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss: Hab ich da gute Karten das nach dem 3. Geburtstag Schluss ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2014 01:32




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seddto,

Aber nochmal zur Frage wie lange der Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss: Hab ich da gute Karten das nach dem 3. Geburtstag Schluss ist?

das kann seriös niemand vorhersagen; es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände abgewogen werden. Aussergerichtliche Einigungen sind in Fällen wie Eurem, wo vermutlich niemand der Sozialhilfe anheimfallen wird, oft durchaus sinnvoller als Gerichtsentscheidungen. Manchmal kann man das Thema auch mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einer Einmalzahlung abkürzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2014 03:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass du 300,- oder sogar 1.000,- bezahlen musst, für nicht besonders groß, sie ist aber eben auch nicht 0.

Weiß nicht, ob ich as mißverstehe, aber:
Im Detail wurde zwar nicht gerechnet, das kann man sich aber vermutlich auch sparen ...

Sie arbeitet trotz eines 20-Monate alten Kindes 70% ... da wage ich die Prognose, daß 300 EUR mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens rauskommen.

Eine Prognose zur Dauer (bzw. Befristung) kann man nicht wirklich sicher geben, aber:
Ihr zeitaufwendiges Hobby ist eher ein Argument gegen die Weiterzahlung über den 3. Geburtstag hinaus denn dafür.

Manchmal kann man das Thema auch mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einer Einmalzahlung abkürzen.

Halte ich ebenfalls für eine gute Idee.
... und da Madame ja durchaus Geld verdient (und folglich keinen Anwalt von Vater Staat finanziert bekommt) könnten da bessere Chancen bestehen als in anderen Fällen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2014 18:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo seddto,

Jetzt ist der Kleine 2 Tage die Woche bei mir und alle 14 Tage das WE.

Ähm, verstehe ich das richtig: Ihr hattet ein Wechselmodell, und Muddi hat das mit Hilfe des stets und ausschließlich am Kindeswohl orientierten Jugendamtes geändert auf 2 Tage unter der Woche plus jedes zweite Wochenende? Also ist das Kind, auf einen Zwei-Wochen-Zeitraum gerechnet, zweimal zwei Tage unter der Woche bei dir, plus zwei Tage am Wochenende? Also beträgt jetzt dein Anteil an der Kindesbetreuung 6 von 14 Tagen, oder anders gesagt: ca. 43 Prozent der Zeit?!? Wenn ja, dann handelt es sich m.E. allerdings um einen klaren Fall von Unterhaltsoptimiererei seitens deiner Ex-Holden und ihrer JA-Sturmtruppen.

Allein schon deshalb halte ich es für angebracht, die angepeilten 300 Euro möglichst kritisch zu hinterfragen; wir wollen solche Schweinereien schließlich nicht auch noch belohnen durch Unterhaltszahlungen, die höher sind als unbedingt nötig. Du hast ein Netto von 2.900 Euro, aber das ist für die Unterhaltsberechnung noch zu bereinigen; die Details können wir, wenn du magst, irgendwann in den nächsten Tagen machen, aber ich rechne jetzt einfach mal mit 5% Abschlag, dann landen wir bei 2.755 Euro. Das ist Düsseldorfer Tabelle Zeile 5; ginge es nur um Unterhalt für das Kind, würdest du laut Anmerkung 1 der DT nach Zeile 6 hochgestuft werden können, das wären 314 Euro für ein Kind unter 6 Jahren.

Wenn Madame allerdings auch für sich selber Unterhalt will, dann kommt eine Hochstufung nicht mehr in Frage, es bleibt bei Zeile 5 und somit 289 Euro. Von deinen bereinigten 2.755 Euro bleiben nach Abzug des Kindesunterhaltes somit 2.466 Euro übrig. Bei Madame ziehen wir von ihren 2.000 Euro ebenfalls einfach mal 5% ab, bleiben 1.900 Euro. Die Differenz zwischen 2.466 Euro und 1.900 Euro beträgt 566 Euro, aber davon kriegt sie nicht ganz die Hälfte, sondern je nach zuständigem Oberlandesgericht entweder drei Siebtel oder 45%. Im für dich ungünstigeren Fall sind's somit 45% von 566 Euro, also 255 Euro. Steuerlich gesehen ist da, wie bereits geschrieben wurde, nicht viel zu holen, da würden in eurer Situation nach Abzug des Nachteilsausgleichs m.E. nicht mal zehn Euro Ersparnis im Monat bei dir hängen bleiben. Das soll dich zwar nicht davon abhalten, ab dem Steuerjahr 2015 die Anlage U einzureichen, allerdings wird es nicht viel bringen (in diesem Jahr könnt ihr noch gemeinsam veranlagen, aber auch das bringt nicht viel).

Aber, halten wir fest: Wenn's nur um Kindesunterhalt ginge, wären es 314 Euro. Wenn's um Unterhalt für Kind und Mutter geht, sind's 289 Euro plus 255 Euro, also 544 Euro. Somit bringt ihr ihre Forderung nach Unterhalt für sich selbst effektiv "nur" 230 Euro mehr in die Kasse. All dieses ist, natürlich, bis hierhin nur eine Überschlagsrechnung. Wenn du's genauer haben willst, dann brauche ich von dir die Information, welches Oberlandesgericht zuständig ist, welche berufsbedingten Kosten und welche zusätzliche Altersvorsorge ihr jeweils habt, und ob es bei dir und/oder bei ihr nennenswerte weitere Einkünfte gibt (z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld, Zinseinkünfte, o.ä.).

Ansonsten: Sie wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie für erhoffte höhere Unterhaltszahlungen einen 2000-Euro-Job hinschmeißen würde; aber das schließt natürlich nicht aus, dass sie trotzdem auf diese Idee kommt. Allerdings halte ich das Risiko in diesem Fall für halbwegs überschaubar, denn wenn ihr Einkommen nur aus Unterhaltszahlungen von dir besteht, dann kann sie ihre Pferde an den Metzger verkaufen ...

(...) gibt den Kleinen aber meistens an die Großeltern ab....

Sofern deine Ex-Schwiegereltern nicht gerade ganz fürchterliche Leute sind, solltest du froh darüber sein. Erstens, weil Kinder im Normalfall gerne bei Opa und Oma sind. Zweitens, weil's deutlich teurer für dich wird, wenn deine Ex den Junior stattdessen in eine Kinderkrippe gibt ...

Nebenbei gefragt, wie kriegst du das mit deinem Job geregelt, wenn Junior zwei Tage unter der Woche bei dir ist?

Ich habe mich nun bei einem Anwalt informiert und da wurde mir gesagt, dass ich den Ehegattenunterhalt auch nach der Scheidung theoretisch noch bis zum 12. Lebensjahr des Kindes weiter zahlen müsste.

Ja, ja, ich weiß: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand; aber falls er dir dabei nicht außerdem gesagt hat, was er versuchen würde, um eine solche Forderung abzuwehren - dann würde ich an deiner Stelle, wenn's ernst wird, mir ggf. einen anderen Anwalt suchen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2014 01:51
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nocheinmal und Danke für die Hilfe!

Ich habe nun noch einmal eine grundsätzliche Frage: Im Trennungsjahr ist es ja wenn ich das richtig verstanden habe egal ob das geringere Einkommen der Km eine ehebedingter Nachteil ist oder kein ehebedingter Nachteil ist. Aber wie sieht es denn nach der Scheidung aus? Im konkreten Fall ist es nämlich so, dass die KM zum einen eine schlechtere Ausbildung hat als ich und jünger ist und deshalb selbst bei Vollzeit etwa 500 bis 600 Euro weniger verdienen würde als ich. Aber das ist ja kein ehebedingter Nachteil sondern das wäre ja auch so wenn wir nicht geheiratet hätten und kein Kind da wäre.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung insbesondere zum Ausgleich ehebedingter Nachteile da. Wie wäre das dann hier in diesem konkreten Fall? Das sie Teilzeit arbeitet ist wegen der Kinderbetreuung ein ehebedingter Nachteil, das ist mir klar. Das sie aber grundsätzlich weniger verdient als ich ist ja kein ehebedingter Nachtteil. Wird das bei der Unterhaltsberechnung nach der Scheidung irgendwie berücksichtigt?

Um es mal in Zahlen auszudrücken, wenn sie voll arbeiten würde hätte sie ungefährt 2400 Euro und ich etwas 2900 - 3000 Euro. Ansonsten gibt es vermutlich nicht viel was sich anrechnen lässt. Wir haben beide einen Kredit in ungefähr gleicher Höhe zu bezahlen und außerdem auch beide Fahrtkosten zur Arbeit in ungefähr gleicher Höhe...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 14:05
(@psoidonuem)
Registriert

Jede Scheidung und jedes Unterhaltsurteil ist ein Einzelfall....

Das vorausgeschickt kann man davon ausgehen, dass man nachehelichen Unterhalt nicht länger zahlt, als man verheiratet war - die Wahrscheinlichkeit steigt aber, je länger man verheiratet war. Bei drei Jahren, wie bei Euch, und in Anbetracht der Tatsache, dass Deine Ex sich ganz gut selbst versorgen kann, würde ich davon ausgehen, dass Du nur im unwahrscheinlichsten Fall länger als drei Jahre zahlst. Ich tippe auf irgendwas zwischen 12 und 24 Monate. Privatmeinung ohne Gewähr.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 15:20
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort! Aber wie sieht es dann nach der Scheidung mit der Höhe des Unterhalts für die KM aus? Im Moment wären es ja so um die 300 Euro, ohne Berücksichtigung der Tatsache das sie auch bei Vollzeitarbeit weniger verdienen würde als ich. Weiß denn vielleicht jemand ob diese Tatsache bei der Unterhaltsberechnung nach der Scheidung irgendwie berücksichtigt wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 15:28
(@Brainstormer)

Moin seddto,

Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung insbesondere zum Ausgleich ehebedingter Nachteile da.

Nö, der Gesetzgeber hat sich eine ganze Palette an Unterhaltstatbeständen ausgedacht (siehe § 1570 BGB ff.).

Wie wäre das dann hier in diesem konkreten Fall? Das sie Teilzeit arbeitet ist wegen der Kinderbetreuung ein ehebedingter Nachteil, das ist mir klar.

Nö, das ist kein ehebedingter Nachteil. Euer Sohn ist 20 Monate alt und deine Ex in Elternzeit. Welcher Nachteil soll ihr daraus entstanden sein?

Das sie aber grundsätzlich weniger verdient als ich ist ja kein ehebedingter Nachtteil.

Korrekt.

Wird das bei der Unterhaltsberechnung nach der Scheidung irgendwie berücksichtigt?

Ja, und zwar sobald kein Anspruch mehr auf Aufstockungsunterhalt besteht. Dann ist der Unterhalt auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen.

wenn sie voll arbeiten würde hätte sie ungefährt 2400 Euro

Bis euer Kind 3 Jahre alt ist, besteht keine Verpflichtung für die KM, Vollzeit arbeiten zu gehen bzw. überhaupt zu arbeiten.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 15:37
(@psoidonuem)
Registriert

Danke für die Antwort! Aber wie sieht es dann nach der Scheidung mit der Höhe des Unterhalts für die KM aus? Im Moment wären es ja so um die 300 Euro, ohne Berücksichtigung der Tatsache das sie auch bei Vollzeitarbeit weniger verdienen würde als ich. Weiß denn vielleicht jemand ob diese Tatsache bei der Unterhaltsberechnung nach der Scheidung irgendwie berücksichtigt wird?

Irgendwie. Wie, kann Dir keiner sagen. Es kann auch sein, dass der Richter 0€ sagt oder 500€ für 10 Jahre. Niemand weiß das oder kann das sagen. Wir können Dir helfen, mit Erfahrungswerten im Nebel zu stochern, aber keiner von uns weiß irgendwas.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 15:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwie. Wie, kann Dir keiner sagen. Es kann auch sein, dass der Richter 0€ sagt oder 500€ für 10 Jahre. Niemand weiß das oder kann das sagen. Wir können Dir helfen, mit Erfahrungswerten im Nebel zu stochern, aber keiner von uns weiß irgendwas.

Das ist zutreffend. Da die Ehe aber erst gut drei Jahre besteht, stehen die Chancen auf (relativ kurz-)zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes nicht schlecht.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das ist zutreffend. Da die Ehe aber erst gut drei Jahre besteht, stehen die Chancen auf (relativ kurz-)zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes nicht schlecht.

das stimmt in dieser scheinbaren Allgemeingültigkeit auch nicht; sobald aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, zählen Einwendungen in Richtung "Kurzzeit-Ehe" in der Regel nicht mehr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 15:55




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