hi ans Forum...
kann mich mal jemand informieren wie es sich mit dem nachehelichen Unterhalt verhält?
Also ich zahle momentan einen Trennungsunterhalt von 920 €.
Die Ehe sollte dieses Jahr geschieden werden und KM hat schon angekündigt auf nachehelichen Unterhalt zu klagen.
Sie geht derzeit 22 Std. arbeiten, das wurde beim TU von der Richterin als zu wenig gewertet und Sie hat Ihr fiktive 3 Std. dazu gerechnet da Kröte für 45 Std. im KiGa angemeldet ist.
Wird der Unterhalt nach Scheidung geringer werden?Wenn ja was wird denn da neu berücksichtigt werden ?wie lange muss man den denn erfahrungsgemäss nachehelichen Unterhalt zahlen?
Danke fürs lesen und hoffentlich Rückmeldungen.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin minna,
ganz so einfach ist es nicht mit dem EU; da spielen noch einige andere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise die "ehebedingten Nachteile", also die Frage, wieviel die Dame verdienen könnte oder würde, wenn Du sie zwischendurch nicht geschwängert und dadurch an einer Karriere als Bundeskanzlerin gehindert hättest. Oder welchen Betreuungsaufwand sie für Euer Kind geltend macht - im Umfeld von EU-Forderungen bekommen manche Kinder sehr plötzlich sehr seltsame Krankheiten oder Auffälligkeiten. Und nicht zuletzt wird natürlich auch Euer Einkommensgefälle eine Rolle spielen. Aber ohne konkrete Zahlen kann man da nur raten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hm...also ich hab nen nettojahresverdienst von ca. 50T€
Km hat einen von ca.13T€
Hätte ich sie nicht am kanzlersein gehindert würde Sie vermutlich nur ungleich mehr verdienen ( ca. 20T€) da in ihrer Branche nicht gut gezahlt wird.
Wie gesagt ist Kröte mit 45 Std. angemeldet.
KM könnte also bis 15.30 Arbeiten tut dies aber nicht sondern macht um 14h schluss bei einem Arbeitsbeginn um erst 9.30h !
Durch umschichtung und kompensationen kommt Sie auf die besagten 22Std. !
Nochmal aber meine Frage wie lange den so dieser EU gezahlt werden muss (nur mal sonne Grösse damit ich ne Vorstellung hab)
Kann doch nicht bis zur Volljährigkeit sein, irgendwo muss doch da ne Grenze sein,oder?
Danke,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Servus minna,
Nochmal aber meine Frage wie lange den so dieser EU gezahlt werden muss (nur mal sonne Grösse damit ich ne Vorstellung hab)
Kann doch nicht bis zur Volljährigkeit sein, irgendwo muss doch da ne Grenze sein,oder?
wenn es dafür einfache und zwingen zutreffende Rechenformeln gäbe, bräuchte man keine Gerichte dafür. Da dies nicht im Sinne des Erfinders ist, wurden die "ehebedingten Nachteile" und die "Einzelfallentscheidungen" erfunden. Bis zur Volljährigkeit wird Deine Unterhaltspflicht zwar vermutlich nicht dauern, aber wieviele Jahre und welche Beträge bei einer streitigen Entscheidung am Ende ausgeurteilt werden, kann hier niemand halbwegs verlässlich sagen. Nur, dass aufgrund Eures Einkommensgefälles Geld fliessen wird, kann man schon ziemlich sicher prognostizieren.
Vielleicht macht es ja Sinn, Deiner Ex ein Angebot zu unterbreiten, mit dem Ihr beide leben könnt?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Minna,
wie Du weisst, geht nichts über die Deutsche Einzelfallherrlichkeit, d.h. wie es ein Richter sieht, kann Dir hier keiner beantworten ...
Wird der Unterhalt nach Scheidung geringer werden?
Tendenziell ja.
Optimistische Betrachtung anhand der jüngeren BGH-Rechtsprechung:
Zu prüfen ist zunächst Betreuungsunterhalt (welcher sich nicht befristen liesse).
Da Kröte 45 Stunden KITA-betreut ist, könnte man hier zu dem Schluss kommen, Exilein kann Vollzeit arbeiten (und nicht nur 3 Stunden mehr).
Wenn Exileins fiktive Vollzeit-Tätigkeit weniger abwirft als ein theoretisches Gehalt ohne Ehe (z.B. hat sie den hochdotierten Vorstandsposten abgelegt, um sich um die Kindererziehung zu kümmern), dann lägen ehebedingte Nachteile vor, die ggf. auch zu lebenslangem Anspruch führen könnten (wenn sie diese Nachteile absehbar nicht mehr aufholen kann).
Diese würden zu Aufstockungsunterhalt führen.
Je nach Ehedauer und gewachsenem Vertrauen, kann ein solcher auch befristet werden.
ganz so einfach ist es nicht mit dem EU
Das ist definitiv so, d.h. Glaskugel wäre hier das einzig Verlässliche ...
Besten Gruß
United
Servus minna,
ich komm` Dir mal von der anderen Seite entgegen.
Bei meiner Trennung war unser Kind 14 Jahre alt.
Meine Ex ist hier bereits mit ihrer TU-Klage gegen mich logischerweise gescheitert.
Nachehelicher Unterhalt war kein Thema mehr.
Außer KU habe ich nie was zahlen müssen (außer ich habe es freiwillig getan).
Warte mal, ab, wer diesen Zahl zu Deinen Gunsten unterbieten kann 😉
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi zusammen,
erstmal besten Dank für Eure Beiträge.
Wollte nur wirklich mal ein Gefühl bekommen um es zeitlich irgendwie einordnen zu können.
Hat ja nun auch enorme Auswirkungen auf die Zukunftsplanung.
Danke auch für die Perspektivänderung Michael :wink:... schaun mer mal,gell ?
in 10 Jahren kann ich Dir dann berichten das ichs etwas früher geschafft hab :redhead:
Werd ja dann bald schlauer sein...
Gruss,
minna
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tach,
zu Brilles Rat:
Vielleicht macht es ja Sinn, Deiner Ex ein Angebot zu unterbreiten, mit dem Ihr beide leben könnt?
ich hab mir nun in der Zwischenzeit viele Gedanken gemacht, mir KM Verhalten bzgl. Umgang und auch den Entscheid der Umgangsregelung zugrunde gelegt und folgenden Entschluss gefasst:
Lt. Berechnung des RA der KM steht Ihr ein Zugewinnausgleich in Höhe von ca.2000€ zu.
Seh ich überhaupt nicht so aber da ich von der mtl. TU belastung von 900 € runter und eine schnelle Scheidung will möchte ich Ihr anbieten diesen Zugewinnausgleich und bis Kröte in die Schule kommt (Sommer 2014) einen Nachehelichen Unterhalt von 300€.(unberührt Selbständiger Einkünfte der KM in dieser Zeit).
Ich denke das Brille recht hat wenn er sagt das auch nach der Scheidung Geld fliessen wird, vielleicht kann ich auf diesem Weg (Angebot ist 1/3 des bisherigen TU) den Umfang ein wenig mit beinflussen.
Mein RA meint das dies eine gute Idee ist (hatte meinen Vorschlag 500€ aber schnell auf 300€ reduziert).
Wie ist Eure Meinung dazu?
Danke und Gruss,
minna
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Moin Minna,
Mein RA meint das dies eine gute Idee ist (hatte meinen Vorschlag 500 aber schnell auf 300 reduziert).
Wenn Du damit leben kannst und Dein Anwalt das gut findet, dann finde ich das auch gut ...
... ob Deine Ex das genau so sieht, ist aber wohl eher entscheidend. Dagegen spricht, dass
1. der Vorschlag von DIR kommt
2. ihr Anwalt ihr erklären könnte, dass ihr deutlich mehr zusteht
Bekommt Dein Exilein VKH ?
Besten Gruß
United
tach,
nein Sie bekommt nun keine VKH mehr da Sie über ein eigenes Einkommen und über mtl. 920€TU verfügt.
Richterin fand es beim letzten mal schon recht "befremdlich" das KM nur 22Std. arbeiten geht,Ihre Vollzeitstelle freiwillig gegen eine Teilzeitstelle getauscht hat und die 45Std. betreuung von Kröte damit begründet das Sie ja auch noch Zeit für eventualitäten benötige um Arztbesuche,Kindergeburtstagsfeiern oder sonstiges tätigen zu können. :knockout:
Unter diesem Aspekt find ich es halt rein strategisch sinnvoll meinerseits ein Angebot zu unterbreiten damit Richterin auch sieht das ich hier wiedermal Einigungsbereitschaft zeige.
Vielleicht ist es auch zuviel des Guten ? Ich weiss es nicht.
Was ich aber weiss ist das ich z.zT. stolze 920 € abdrücke und kein Ende sehe.
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hi,
mal aus der Praxis...wenn Du jetzt schon 920 Euro bezahlst und dann mit 300 Euro ankommst... dann lass es doch gleich bleiben. Handel eine Befristung auf 1-2 Jahre aus und zahl im Bereich 700-800 Euro. Festgeschrieben mit notariellem Vertrag und als Titel gestaltet - muss auch das Gericht anerkennen dann. So kriegst Du vielleicht ne Einigung hin. Gruß Ingo
tach,
@Ingo
warum sollte ich es gleich bleiben lassen?
Erhalt und Zuspruch von TU heisst nicht automatisch fette Kohle auch nach Scheidung.
Und 3 Jahre mtl. 300 € abdrücken zu müssen tut nicht so weh als 2 Jahre mtl. 800 auch wenn ich dadurch in Summe natürlich mehr zahlen würde.
Bitte erläutere doch anhand Deines angedeuteten Praxisbeispiels.
minna
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Hi Minna,
was ich damit nur sagen wollte: Du musst etwas anbieten - sonst wird Deine Exe das Angebot einfach ablehnen. Ich bin halt ein Freund der außergerichtlichen Regelung mit der man halt auch viel machen kann. Aus meiner Erfahrung ist es sinnvoll eine Kombination aus Geldleistung und Verpflichtung zu gestalten. Als Vorteil bekommst Du eine rechtsfeste Befristung und kannst auch dein Leben nach der Scheidung wieder planen. Geht halt nur wenn man noch ein Mindestmaß an Verhandlungsbereitschaft hat. Gruß Ingo
tach,
ja das Mindestmass ... hmmm da bin ich mal drauf gespannt.
Aussergerichtlich geht bei Km gar nix, das hat schon die Umgangsgeschichte beweiesen.
Obrigkeitshörigkeit schimpft man sowas wohl.
Einfach ablehnen...ob Sie sich damit eine Gefallen tut weiss ich nicht da es ja nicht Automatisch einen Nachehelichen Unterhalt geben muss udn selbst wenn ist nicht klar ob er höher als 300€ oder viellt. höhher aber dafür nur für kurze Zeit.
Alles ungewissheiten die Ich Ihr mit meinem Angebot einer Leistung über 3 Jahre nehme.
minna
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Hallo zusammen,
was ich damit nur sagen wollte: Du musst etwas anbieten - sonst wird Deine Exe das Angebot einfach ablehnen.
Äh, hat er doch:
Lt. Berechnung des RA der KM steht Ihr ein Zugewinnausgleich in Höhe von ca.2000€ zu.
Seh ich überhaupt nicht so aber da ich von der mtl. TU belastung von 900 € runter und eine schnelle Scheidung will möchte ich Ihr anbieten diesen Zugewinnausgleich und bis Kröte in die Schule kommt (Sommer 2014) einen Nachehelichen Unterhalt von 300€.(unberührt Selbständiger Einkünfte der KM in dieser Zeit).
Das Angebot lautet: Deutlich reduzierter Unterhalt, der aber (a) für drei Jahre garantiert wird unabhängig von eigenen Einkünften der KM (d.h. wenn ihr am Tag danach einfällt, sie könne doch Vollzeit arbeiten, dann kriegt sie diese 300 Öcken trotzdem), und außerdem (b) wird ihr zweifelhafter Anspruch auf Zugewinn anstandslos akzeptiert. Ob ihr das Angebot in dieser Form reicht, steht auf einem anderen Blatt, aber wenn Minna erst mal mit diesem Vorschlag kommt und es dann am Ende auf 500 Euro Unterhalt auf drei Jahre hinausläuft, dann ist er wieder bei dem, was er ihr vor der Beratung durch den RA anbieten wollte.
Oder hab' ich da jetzt was falsch verstanden?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
ich möchte mal etwas dazu sagen.....
bzgl. der Befristung von Unterhalt ist doch auch entscheidend, wie lange die Ehe gedauert hat und wie der Schwarzkittel den ehebedingten Nachteil einschätzt.
Ich bin der Meinung, dass der bisher bezahlte Betrag dem Schwarzkittel suggeriert, dass Du es dir "leisten kannst". Warum sollte er anders entscheiden.
Bei uns war das ganz einfach :rofl2: (Ironie)
Die Ex ist 2004 ausgezogen, nach 14 Jahren Ehe. Mein Mann hat an seiner Ex zunächst 1700 €, dann 1400 €, dann 1200 € und dann garnichts mehr bezahlt um endlich eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen.
Ex bekam dann vom Gericht 627 € monatlich. Kinder waren damals 10 und 8 Jahre alt. Ex musste laut Schwarzkittel keiner Arbeit nachgehen (Arbeit war für sie überobligatorisch). Sie ist dennoch auf 400 € Basis arbeiten gegangen, wurde ihr aber nicht angerechnet....
Neben den ganzen anderen Streitigkeiten (Zugewinn, psychologisches Gutachten für die Kids, etc) ,war die Scheidung dann 2007 durch.
2009 hat dann mein Mann keinen Unterhalt mehr gezahlt. Von heute auf morgen den Unterhalt gegen seine Ex eingestellt um erneut ein Urteil vor Gericht herbeizuführen, da wir der Meinung waren, dass Ex jetzt arbeiten gehen müsste. Kinder waren damals 15 und 13 Jahre als (beide gingen auf die weiterführende Schule).
ERGO: Ex handelte neben den Zahlungen die mein Mann vorsorglich an das OLG Hamm hinterlegen musste (900 € monatlich anstatt 627 € :puzz:) insgesamt 13.500 € raus. Damit war aber dann der Unterhalt an die Ex gegessen.
Der Richter war jedoch der Auffassung, dass die Ex immer noch nicht Vollzeit arbeiten müsste.... wegen dem ehebedingtem Nachteil. (obwohl sie Bürokauffrau gelernt hatte und zwischenzeitlich/plötzlich eine Anstellung als Finanzbuchhalterin bei Gericht präsentierte, Ihr Einkommen 780 € netto für 4 Stunden täglich. )
Zudem kann man insgesamt sagen, dass die letzte Zahlung genau dem entsprechen würde, als wenn mein Mann seiner Ex noch Unterhalt bezahlt hätte, bis die älteste Tochter 18 Jahre alt geworden wäre.
Lange Rede kurzer Sinn:
Mein Mann hat also seit 2004 - 2012 (dann wird die Tochter 18) effektiv Unterhalt an seine Ex bezahlt :gunman:
Auch so sollte man diese Auszahlung auch mal sehen.
Der Vorteil ist nur, dass man Gewissheit hat, dass man endlich fertig ist und dass ein großer Batzen des Geldes dafür verwendet wurde, ihre PKH zurück zu bezahlen. Also hat mein Ex-Mann ihr komplett den biestigen Anwalt und die Gerichtskosten bezhalt...... 😡
Ich würde mich an Deiner Stelle darauf einstellen, längere Zeit zur Ader gelassen zu werden.
Bei uns spielte das neue Gesetz keine Rolle, mein Mann ist noch nach alten Richtlinien geschieden worden.
Wenn Du Gewissheit haben willst, zahl kein Unterhalt mehr und führe eine Richterliche Entscheidung herbei. Ich glaube nicht, dass Deine Ex auf Geld verzichtet, warum sollte sie, wenn es doch auch so reicht......
LG
tach,
ich muss mein Thema nochmal nach oben schubsen.
Nachdem ich zukünftiger EX ein Angebot zum Nachehelichen Unterhalt gemacht habe (jetzt 920mtl. bis Ende 2011) in Form von akzeptieren einer Ausgleichszahlung und mtl. 300 € ab Jan.2011 bis Einschulung Kröte im Sept.2014 und das unberührt zukünftiger Mehreinkünfte oder Heirat oder sonstwas habe ich heute eine Reaktion bekommen.
Ex fordert 500€ bis zur Einschulung und dann ges. Grundschulzeit 300€.Natürlich soll alles nach wie vor unberühjrt bzgl. Mehreinkünfte sein und die usgleichszahlung auch geleistet werden.
Ich bin grad mal ein wenig baff !
Ist das jetzt wieder eine Kriegserklärung?
Mein Gefühl sagt mir Angebot zurückziehen,Richterin entscheiden lassen.
Die hatte ja bereits angekündigt das KM beim Nachehelichen Unterhalt nicht wieder mit Ihren wenigen Arbeitstunden davon kommen wird.
Mensch es gibt doch ein Gesetz das Sie für Ihren Unterhalt selber sorgen muss!
Warum soll ich das finanzieren?
Kröte ist für 45 Std angemeldet im Kiga, ich bezahl zzgl. zum KU auch noch 42 € Essensgeld mtl. und Madam macht schön auf Modepüppchen inkl. Kreuzfahrten.
Ich schreib mich grad in rage, ich hör auf.
Danke für Eure Meinung,Tips, ect.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hi minna
Ist das jetzt wieder eine Kriegserklärung?
Ja, ausruhen und minna wirds schon machen so sind sie, die müden Mütter.
Mein Gefühl sagt mir Angebot zurückziehen,Richterin entscheiden lassen.
Das sagt mir auch mein Gefühl, denn:
Mensch es gibt doch ein Gesetz das Sie für Ihren Unterhalt selber sorgen muss!
Ich denke du solltest es auf einen Richterspruch ankommen lassen.
Gruss Wedi
Minna, jetzt schreib doch mal auf, was du glaubst, was dir nun geraten wird. 🙂
Edit: Wedi der Spielverderber! 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
tach,
ihr habt ja recht.
Ich habs wirklich gut gemeint und wollte endlich Ruhe rein haben.
Mal im Ernst jetzt wird Sie das bei Gericht durchkriegen?
Das ist doch wahnsinn, ich kämpf hier um jede Sekunde Umgang und der schiebt man (jaja ich weiss, ich selber auch) die Kohle hinten rein 😡
Ich werds drauf ankommen lassen weil ich mir einfach nicht vorstellen kann das die Richterin dem zustimmt was da von Ihr gefordert wird.
Bin doch nicht die Wohlfahrt, jedes Betreungsangebot wird abgelehnt aber Kohle, jaja das nimmt se gern...
Ich reg mich schon wieder (oder immer noch) auf...
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...