Hi
nur vom Gefühl her würde ich sagen, dass sie da eine inakzeptable Maximalforderung aufstellt. Hätte sie eine moderate Steigerung deines Angebotes angefragt, hättest du echt überlegen können, aber so... Zumal dein Angebot und somit ihr Gegenangebot unabhängig von evtl. Vollzeit, Heirat usw. erfolgt!
Dann doch lieber vom Richter urteilen lassen, weil a) die Richterin ja anscheinend schon mal was davon gehört hat dass auch Frauen arbeiten können und b) du dann auch die Chance einer Abänderung bei Abänderung der Umstände hast.
Denn nur mal so als Argument: arbeitslos wird man manchmal schneller als man Arbeitsamt sagen kann. Dein Angebot das du bis 2014 gemacht hast, belässt dieses Risiko vertretbar und überschaubar auf deiner Seite, bis 2014 hältst du die Zahlung sicher durch, egal was passiert. Ihr Angebot belässt das Risiko unvertretbar und viel zu lange auf deiner Seite. Das würde ich ablehnen.
Es kann natürlich sein dass sie pokert. Aber ich finde, sie pokert zu hoch. Ich würde ihr vielleicht mitteilen, dass ihr Angebot inakzeptabel ist, weil du so viele Jahre im voraus nicht verlässlich planen kannst (Krankheit, Arbeitslosigkeit...). Deshalb wirst du dich nicht für über 7 Jahre darauf einlassen, und lieber ein Urteil in Kauf nehmen. Vielleicht liest sie dann zwischen den Zeilen, dass sie ein besseres Angebot machen sollte, wenn sie kein Urteil will...
Mal sehen was es noch für Meinungen gibt...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
minna, bloß nicht aufregen!!! Nicht persönlich nehmen. Ist doch bloß ein Versuch, der macht "kluch".
Sieh es wie eine geschäftliche Vertragsverhandlung. Da werden dann auch von beiden Seiten Maximalforderungen gestellt. Und sich oft verbaler Blödsinn an den Kopf geworfen. Nur um sich dann vorhersehbar in der Mitte zu treffen.
Und übrigens, die Mitte zwischen deinem und ihrem Angebot ist auch inakzeptabel. deins WAR schon die Mitte 😉 (wünsche ich dir jedenfalls)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
tach,
danke Ginnie 🙂
Über die feste Bindungszeit hab ich vor lauter Schnappatmung noch gar nicht nachgedacht.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hi
wieso zahlste eigentlich Essensgeld? Weil du auch einer von den Netten bist?
Ich könnte mich auch immer fürchterlich aufregen, wenn Gutmütigkeit oder Entgegenkommen oder einfach der Versuch, sich endlich zu einigen und danach dem eigenen Leben zuzuwenden, mit solchen Frechheiten wie bei eurem nachehelichen Unterhaltseinigungsversuch honoriert wird.
Aber Gutmütigkeit und Nettigkeit wird nur bestraft von manchen Menschen. Die sehen es wahrscheinlich als Schwäche anstatt als Verhandlungsbereitschaft und Vernunft an. wenn Kompromisslosigkeit auf Einigungsbereitschaft trifft ---> dann :knockout:
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Über die feste Bindungszeit hab ich vor lauter Schnappatmung noch gar nicht nachgedacht.
Die Schnappatmung solltest du bei deiner Erfahrenheit eher einstellen.
Teilweise ertappe ich mich auch noch dabei, erhöht aber nur den Blutdruck.
Gruss Wedi
tach,
was heisst einer von den netten?
Nee, das hab ich von Anfang an so gemacht als meinen Beitrag zum KiGa, muss ich nicht mach ich aber trotzdem.
Mittlerweile ist es aber für Km fester Bestandteil und wird gar nicht mehr gesehen.
Aber Gutmütigkeit und Nettigkeit wird nur bestraft von manchen Menschen. Die sehen es wahrscheinlich als Schwäche anstatt als Verhandlungsbereitschaft und Vernunft an.
jeep...dem ist nichts hinzuzufügen
Jetzt halt wieder mal wieder nur übers Gericht und schlechte Laune mit blöden Übergaben (wo es doch endlich mal entspannter war,vor allem für Kröte)
Oh Herr lass Hirn vom Himmel regnen und KM draussen sein...(sorry, musste sein)
@wedi,
stimmt schon aber das Problem ist das es in letzter Zeit zu Rund lief (inkl. Telefonate mit KM über Gesundheit Kröte) und ich mich nun in ruhigem Gewässer wähnte.
Umso ärgerlicher nun das was da heute im Postfach auf mich lauerte und kalt erwischte, denn damit hab ich bei weitem nicht gerechnet.
Mir war klar das das erste Angebot nicht sticht aber sonne Forderung hab ich dann doch nicht erwartet.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Und somit wird wieder klar, das Umgang und Unterhalt nur einseitig nicht vermischt wird.
Zahlst du nicht, wird der Umgang streitig gemacht?!
Hast du davor Angst?
Für Umgang zu zahlen ist sicher nicht der Weg.
Umso mehr bin ich für eine gerichtliche Lösung und der Antrag sollte auf 0,-Euro an nachehelichen Unterhalt gestellt werden, weiterhin das Essensgeld auf nix.
Umgang hat nichts mit Unterhalt zu tun.
Gruss Wedi, gerade angesäuert
...nee wedi, ich vermisch das nicht und ich hab auch meine Anwältin immer gebrieft "kein Geld für Umgangszeit"
Natürlich hab ich Sorge das es wieder doof wird, ist doch schitte für Kröte aber unter Druck setzen lass ich mich nicht keine Sorge 😉
gruss,minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Das du das nicht vermischt, war mir klar, nur deine Ex scheint das nicht zu erkennen und das bereitet mir Sorgen.
Natürlich hab ich Sorge das es wieder doof wird, ist doch schitte für Kröte aber unter Druck setzen lass ich mich nicht keine Sorge 😉
Dann ist ja gut. 🙂
Gruss Wedi
tach,
nochmal ne Frage nachdem ich ja jetzt drüber schlafen konnte.
Wenn ich jetzt mein Angebot zurückziehe wird es dann auch als nie abgegeben betrachtet seitens des Gerichts?
Worauf ich hinauswill ist das wenn ich jetzt auf einmal (da zukünftige EX mein Angebot nicht angenommen hat) auf 0€ NU poche die Gegenseite argumentiert das ich ja bereits selbst schon einmal 300€ Angeboten habe und also Leistungsfähig wäre.
Ich hab übrigens gerade noch einmal in die Vereinbarung bzgl. des TU geschaut, da steht:
"Das Gericht weisst darauf hin dass die Antragstellerin ab Okt.10 ein Einkommen aus einer Tätigkeit von durchschn. 20Std./wtl. bezieht, da das einzige Kind in einer Ganztagsversorgung ist, ist ihr eine Stelle von 3/4 zumutbar.
Unterhaltsrechtlich ist aber nicht zu beanstanden, dass sie die Stelle in ihrem erlernten Beruf mit 20std. aufgenommen hat.Insoweit ist davon auszugehen, dass sie lediglich an einem (freien) Tag in der Woche weitere 6 Std. zu einem Brttolohn von 10-, € hinzuverdienen könnte.
Es ergibt sich dann ein mtl. Nettoeinkommen der Antragstellerin von 1.109,42"
Da frag ich mich immer noch wie man zu der Ansicht kommt das 3/4 ausreichen wäre?Denn eine Begründung seh ich nicht...
kröte könnte 45Std. im Kiga sein (schön find ich das selber nicht darum hab ich zus.Betreungszeit Angeboten, wird strikt abgelehnt) und Mutter somit selbst für sich Sorgen.
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Du willst doch nicht wirklich etwas freiwillig bezahlen? Der KM steht rein gar nichts zu. Lass es gerichtlich entscheiden und wenn dir das Urteil nicht passt geh vor das OLG. Du hast den längeren Atem (finanziell gesehen). Mach das Biest fertig sie will es nicht anders und hat es nicht anders verdient. Faule KM...bahhh.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Moin,
da Betreuung und Berufstätigkeit unter einem Hut durchaus eine Belastung sind (als faul würde ich meine Ex jedenfalls nicht bezeichnen), gibt es durchaus Väter, die sich zeitlich befristet für die Ex finanziell (teil-)verantwortlich sehen, so es denn den finanziellen Spielraum gibt.
Kompromissbereitschaft hat mit Freiwilligkeit in meinen Augen erstmal nichts zu tun, sondern dient vielmehr der Situationsentspannung und Vermeidung von Anwalts-/Gerichtskosten.
Ich halte Geld bei der Ex (auch ohne jegliches Gefühl der Zuneigung) immer noch für besser aufgehoben als bei der Scheidungsindustrie.
Nur liegt ein sinniger Kompromiss in der Mitte dessen, was ausgeurteilt werden könnte.
Minna hat einen solchen vorgeschlagen, Exe bleibt bei Maximalforderung (scheinbar orientiert am veralteten Altersphasenmodell).
Vor diesem Hintergrund würde ich Exe antworten, dass Dein Einigungsvorschlag bestehen bleibt. Wenn sie nicht will, möge sie eben klagen (und in dem Falle solltest Du Dich nicht in einen Vergleich drängen lassen).
Besten Gruß
United
tach,
das..
Kompromissbereitschaft hat mit Freiwilligkeit in meinen Augen erstmal nichts zu tun, sondern dient vielmehr der Situationsentspannung und Vermeidung von Anwalts-/Gerichtskosten.
Ich halte Geld bei der Ex (auch ohne jegliches Gefühl der Zuneigung) immer noch für besser aufgehoben als bei der Scheidungsindustrie.
... ist mein Gedanke dabei gewesen.
Und das...
Vor diesem Hintergrund würde ich Exe antworten, dass Dein Einigungsvorschlag bestehen bleibt. Wenn sie nicht will, möge sie eben klagen (und in dem Falle solltest Du Dich nicht in einen Vergleich drängen lassen).
...ist genau das was ich nun machen werde.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo
Mit diesem Urteil hat der BGH ganz gewaltig in die Kerbe geschlagen...... 😉
Für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht zu ziehen, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.“Urteil BGH Juli 2011
ein Versuch ist es Wert!!!!Guru 😉
tach,
@Guru- danke, hast Du einen Link dazu ?
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Urteil des BGH vom 1.6.2011 - XII ZR 45/09
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
tach,
danke an Euch beide.
Werd ich meiner RAtin mal unter die Nase halten und hoffe das Sie es bereits kennt 😉
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
mein RA kannte es nicht , meinte aber ein höchstrichterliche Entscheidung kommt immer gut an bei der Gegenseite :wink:und diese müßen ja auch die Gründe darlegen und nicht wir.
Wir reagieren nur auf evtl. Begründungen der Gegenseite, Thema BU hat sich bei mir seit Mo. wohl erledigt ihr RA
will vom Thema BU nichts mehr wissen ,mein RA hat meine EXe und ihren RA in Grund und Boden gestampft!!!!jetzt geht es nur noch um GSR und Umgangsrecht...
also verloren ist die Schlacht noch lange nicht für dich :thumbup:
tach,
ich benötige mal Eure Hilfe...
meine Ra informierte micg gerade darüber das Sie mit der zuständogen Richterin gesprochen hätte um mal auszulten wo diese denn so in etwa den Nachehelichen Unterhalt beziffern würde.
Antwort wäre gewesen das der zukünftige NU so "etwas unetr dem jetzigen TU " (920 €) liegen würde.(RAtin vermutet 800€ !)
Jetzt hab ich ein Problem, zum einen beschleicht mich das Gefühl das mich meine RAtin hier zu einem Vergleich (an dem Sie ja auch mehrverdienen würde) drängen möchte (Ihre Argumentation und der Druck (bis morgen benötige ich Antwort) lassen mich das vermuten) und zum anderen kann ich es mir einfach nicht vorstellen das eine Richterin sich so unklar ausdrückt da ich damit einfach nichts Anfangen kann.(wie hoch tatsächlich, welche Laufzeit).
Bin sehr zwiespältig momentan.
KM geht nicht ausschöpfend Arbeiten (22,5Std. von 30 möglichen,zus. Betreuungszeiten meinerseits werden von KM abgelehnt und mein Verg.Angebot (300€ mtl. bis Schuleintritt werden nicht angenommen).
Ich tendiere weiterhin dazu es ausurteilen zu lassen.
Wird ein RA wirklich einen Mandanten fälschlich beraten oder sogar etwas erzählen was nicht wahr ist?
Danke für Eure Hilfe...
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...