Servus minna,
Wird ein RA wirklich einen Mandanten fälschlich beraten oder sogar etwas erzählen was nicht wahr ist?
Ich hoffe nicht. Aber ein RA kann Dich natürlich wortgewandt beplaudern, dass Du am Ende alles unterschreibst :puzz:
Ich würde die RA einfach mal kerzengerade darauf ansprechen.
Auf ungenaue Angaben zur Aussage der Richterin, auf außergerichtliche Einigungsgebühr zu Lasten Deines Konto`s wegen Vergleich usw.
Wenn es eine ordentliche Person ist, dann kann man mit ihr über so etwas reden, wie es von erwachsenen Menschen erwartet werden kann.
Ich konnte es auf alle Fälle damals mit meinem Anwalt.
Andererseits kann ich schon verstehen, wenn die Richterin etwas ungenau war. Denn so aus der Hüfte wird sie keine genaue Summe nennen wollen. Dann schon erst nochmal nachrechnen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich tendiere weiterhin dazu es ausurteilen zu lassen.
Auf jeden Fall! So sehr die Juristen auch auf einen Vergleich drängen: kategorisch ablehnen. Das soltest du deiner Anwältin sicherheitshalber auch schriftlich geben.
Wird ein RA wirklich einen Mandanten fälschlich beraten oder sogar etwas erzählen was nicht wahr ist?
Klar kommt das vor, z.B. bei gebührensteigernden Vergleichen.
Was ist eigentlich aus der Begrenzung geworden?
/elwu
Hi
Ich tendiere weiterhin dazu es ausurteilen zu lassen.Wird ein RA wirklich einen Mandanten fälschlich beraten oder sogar etwas erzählen was nicht wahr ist?
Ja, darauf solltest du bestehen.
Bei einem Vergleich profitieren eigentlich alle- die Anwälte wegen der Kosten- der Richter, da er kein komliziertes Urteil schreiben, zahlen verdrehen und dann das auch noch begründen muss- deine EX, weil sie von einem Vergleich zu ihrem Gunsten aussgehen kann.
Einen Verlierer wird es dabei geben und das kannst nur du sein.
Ein Vergleich ist nur dann sinnvoll, wenn du mit den Zahlen auf die ihr euch einigt leben kannst.
Ich würde mit dem RA besprechen wie ein Vergleich in deinem Sinne aussehen könnte.Kommt man dann im Termin nicht auf einen Nenner, wird Geurteilt und du hast noch die Option in Berufung zu gehen.
Gruss Wedi
Ich würde durchaus weiter verhandeln und auch eine Befristung fordern.
Und wenn ihr fertig seit, mit den Verhandlungen sagen: "So, und das hätte ich jetzt gerne als Beschluss!"
Auf einen Vergleich würde ich mich auch nur einlassen, wenn ein Ende und vorzeitige Ausstiegsklauseln enthalten sein.
Da RAin und Richterin ja so einem Vergleich interessiert sind, du aber nicht, kannst du da ruhig hoch pokern.
Ich würde auch ein Diktiergerät mitnehmen und zufällig kurz vor der Verhandlung gegen den Aufnahmeknopf kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
tach und danke für Eure schnelle Reaktion...
@elwu
Was ist eigentlich aus der Begrenzung geworden?
...ist die Frage an mich gerichtet? oder bezieht sich das auf die Gebühren ?
Ich würde mit dem RA besprechen wie ein Vergleich in deinem Sinne aussehen könnte.Kommt man dann im Termin nicht auf einen Nenner, wird Geurteilt und du hast noch die Option in Berufung zu gehen
... den haben ich ja bereits übergeben...s.u.
Ich würde durchaus weiter verhandeln und auch eine Befristung fordern.
Und wenn ihr fertig seit, mit den Verhandlungen sagen: "So, und das hätte ich jetzt gerne als Beschluss!"
... genasuo hatte ich mir das auch gedacht, so war es ja auch beim Umgangsrecht... nur sagte mir meine RA heute das in der verhandlung dann nicht mehr Verhandelt werden könnte (was für ein irrwitziges Wortspiel und welcher wiedersinn) sondern das die Richterin dann ausurteilt und ende ?!
Ich bin ja auch eher für die goldene Mitte aber wie schon vormals geschrieben kann ich mich nicht für 6,5 Jahre zu einer Zahlung (die dann auch noch ausserhalb meines Sinnes ist) verpflichten.
Was mich auch interessiert ist das die Richterin doch auch eine schlüssige Begründung haben muss für ein Urteil und nicht mal eben so eine Summe nehmen kann und sagt "zahl du doofmann".
Da behalt ich mir im Gegensatz zur Vereinbarung halt gern auch mal das Recht der Berufung vor.
Ich fühl mich wie der Zauberlehrling, der kann auch einiges gut und vieles falsch machen 😡
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
tach,
so- nachdem ich dann mal wieder eine schlaflose Nacht hinter mir hab steh ich vor der Entscheidung nochmal ein Angebot zu machen oder es jetzt wirklich ausurteilen zu lassen.
Ich hab mal gerechnet was es denn eigentlich für Endsummen sind über die man spricht:
Vorschlag von mir 32 x 300€ = 9600€
Vorschlag KM 32 x 500 =16T€ + 48 x 300 = 14,4T€ in Summe 30,4T€ über einen Zeitraum 6,5 Jahre
angebl. Richterentscheid 800€/mtl, LZ?(ich geh mal von bis zur Einschulung aus) das wären dann 32 x 800€ = 25,6T€
Wenn ich jetzt nochmal nachlege und 550€ bis Einschulung anbiete wären das 17,6T € und Km hätte für die nächsten 2,5 Jahre finanzielle Sicherheit lösgelöst von evtl. Mehrverdienst, veränderung der Lebensituation o.ä. !
Ich im gegenzug hätte ein Ende in Sicht, nochmal einen Vorschlag gemacht mit fast verdopplung meines ersten Angebots und gehe keine Verpflichtung über 6,5 Jahre (das empfinde ich als Sittenwiedrig) ein.
Was meint Ihr?
Danke fürs lesen und mitgrübeln.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin. und Willkommen auf dem Basar.
Wenn ich mir die Zahlen so anschaue, dann war es doch sehr legitim von Deiner RA einmal auszuloten, wo denn ein Richterspruch in etwa liegen würde. und dass da keine fixen Zahlen genannt werden,ist doch auch klar. allerdings gehört natürlich neben der mtl Zahlsumme auch die Befristung zu Info, aber dazu sollte Deine RA Dir sicherlich noch ein paar Infos geben können. Mal unterstellt,dass Deine Annahme der Befristung bis zur Einschulung richtig ist, dann bist Du doch nun schon ein gutes Stück schlauer:
Du weißt recht sicher, dass Dein Worst Case (Urteil) bei Nominal 25,6 teur liegt. Das ist zwar unter dem Wunsch Deiner Ex aber doch recht deutlich über Deinem Angebot. Insofern halte ich es - Vergleichsgebuehr hin oder her - für eine gute Idee, noch einen neuen Kompromissvorschlag zu machen. Und dabei solltest Du abwägen, was Deiner Ex besonders wichtig ist: sofort hohe Zahlungen, oder lieber die Sicherheit über 6,5 Jahre Unterhalt zu bekommen.
und dann würde ich es so halten wie Beppo:
Ich würde durchaus weiter verhandeln und auch eine Befristung fordern.
Und wenn ihr fertig seit, mit den Verhandlungen sagen: "So, und das hätte ich jetzt gerne als Beschluss!"Auf einen Vergleich würde ich mich auch nur einlassen, wenn ein Ende und vorzeitige Ausstiegsklauseln enthalten sein.
Da RAin und Richterin ja so einem Vergleich interessiert sind, du aber nicht, kannst du da ruhig hoch pokern.
Ich würde auch ein Diktiergerät mitnehmen und zufällig kurz vor der Verhandlung gegen den Aufnahmeknopf kommen.
ob mit oder ohne Dictaphone in der Tasche 😉
Gruß, toto
tach,
danke toto...
Ich denke auch das ich damit der Sache nochmal dienlich bin und auch ein Zeichen der Bereitschaft setze alles in Güte zu regeln.
Was ich vergessen habe zu fragen: Was bedeutet dder von Beppo angesprochenen Zusatz "vorzeitige Ausstiegsklausel" ?
Bezieht sich das auf evtl. Erwerbslosigkeit/zahlungsunfähigkeit?
Danke und Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Ja.
Bzw. dass dieser Unterhalt nur solange bezahlt wird, wie du ein Einkommen von mindestens x.xxx.xxx,-€ hast und deine Ex von höchstens xxx,-€.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi minna,
u.a. Abänderung bei nichtverschuldeter Arbeitslosigkeit deinerseits, Wegfall des Unterhalts bei heirat der Ex.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Beppo,
Ich würde auch ein Diktiergerät mitnehmen und zufällig kurz vor der Verhandlung gegen den Aufnahmeknopf kommen.
Im Amtsgericht meines Vertrauens würde so etwas gleich vom Türsteher einkassiert. Sogar Handy musste ich schon abgeben - weil eine Kamera dran war.
Gruss von der Insel
Moin minna,
in jedem Fall gilt: Nicht vor Ort und sofort unterschreiben, sondern Dir ("ich muss da nochmal eine Nacht darüber schlafen") Bedenkzeit erbitten und den status quo hier einstellen. In der Verhandlung kann man meistens recht genau ausloten, wo ein Richterspruch hingehen würde. Ein Vergleich muss messbar günstiger sein, die erwähnten Ausstiegsklauseln enthalten - und er muss "beiden wehtun", dann ist er ein guter Kompromiss.
Sechseinhalb Jahre würde ich persönlich auch als Unverschämtheit empfinden; Du hast Deiner Ex ja keinen Arm abgehackt. Ihr habt nur ein gemeinsames Kind, das jeden Tag ein Stück selbständiger und unabhängiger wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich rate dir, eine Liste mit allen Punkten aufzustellen, die du in einem etwaigen Vergleich haben möchtest. Die dann aufteilen in zwei Blöcke: was drin sein muss und die Verhandlungsmasse - Punkte die für dich weniger wichtig sind (aber vielleicht der Gegenseite was bedeuten).
Diese Liste dann vor der Verhandlung mit deiner RAin besprechen, und absolut eindeutig instruieren, dass davon ihrerseits nicht abzuweichen ist. Sofern es überhaupt zur Diskussion eines Vergleiches kommt, den du ja eigentlich nicht willst... Ihr muss klar sein, ebenso wie der Richterin und der Gegenseite, dass ein Vergleich dir nicht wichtig ist, und dir also durch Entgegenkommen bei Höhe und Laufzeit des Unterhaltes sowie den Vergleichsgrundlagen schmackhaft gemacht werden muss.
/elwu
Hi
in jedem Fall gilt: Nicht vor Ort und sofort unterschreiben, sondern Dir ("ich muss da nochmal eine Nacht darüber schlafen") Bedenkzeit erbitten
ich denke das geht vor Gericht kaum. Der Richter will entweder den Vergleich sofort als Beschluss aufnehmen/diktieren, oder ein Urteil sprechen, sprich die Sache vom Tisch haben, oder wenn er merkt es wird kein Vgl, vertagt er vielleicht weil noch Unterlagen fehlen.
Alternative: widerruflicher Vergleich, der hat dann eine Widerrufsfrist von z.B. 4 Wochen, bevor er rechtskräftig wird. das können sie dir kaum verwehren. Natürlich besteht dann die Gefahr dass die Gegenseite widerruft, obwohl dir der Vgl dann doch gefällt....
Ansonsten vorbereiten wie elwu (u.a.) es hier vorschlägt.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin
Der Richter will entweder den Vergleich sofort als Beschluss aufnehmen/diktieren, oder ein Urteil sprechen, sprich die Sache vom Tisch haben, oder wenn er merkt es wird kein Vgl, vertagt er vielleicht weil noch Unterlagen fehlen.
Sorry: Entweder Vergleich oder Beschluss. Ein Vergleich als Beschluss geht nicht. Daher: Ein gerichtlicher Vergleich ist eine endgültige Lösung, ein Beschluss hingegen ist sofort und auch später "relativ leicht" angreifbar.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Also ich weiss auch nicht, ob ich da zu sehr auf Schmusekurs gehen würde. Ich meine, wenn das Kind 45 Stunden betreut wird, ist eine Vollzeitbetreuung drin zumal der Vater darüber hinausgehende Betreuung anbietet und dies trotz Vollzeitberufstätigkeit schaffen kann, kann das doch Mama auch schaffen. Aufgrund dieser Tatsache sprechen keine kindsbezogenen Gründe gegen eine Verlängerung. Von einem gewachsenen Vertrauen in die eheliche Rollenverteilung kann man bei einem kleinen Kind ja noch nicht sprechen. Da hat ja noch keine dauerhafte Rollenverteilung stattgefunden. Zusätzlich hatte sie die Möglichkeit zu einem gestuften Übergang in die Vollzeiterwerbstätigkeit, nur diese eben nicht genutzt. Da sie aber zur Arbeit verpflichtet ist, wäre hier nach Würdigung der Einzelumstände von einer Obligenheit zur Vollzeiterwerbstätigkeit auszugehen sein.
Die Gefahr kommt eher durch den Aufstockungsunterhalt und wenn man mal schnell sucht, findet man doch glatt keine Regelung, welche den nachehelichen Unterhalt konkret begrenzt.
Entweder Vergleich oder Beschluss. Ein Vergleich als Beschluss geht nicht.
Dann meinte ich Vergleich. Aber jedenfalls mit Widerrufmöglichkeit 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
tach,
und danke für Eure gedanken.
RAtin teilte mir gestern mit das Richterin zunächst nicht an eine Begrenzung denkt 😡
Den Eckpunkt Schuleintrittsalter habe ja ich eingebracht und hat für Sie keinerlei Relevanz.
Leute, wenn ich das rechne das die mir sagen wir mal 800€ ohne Begrenzung aufbrummt die ich dann weiterhin mtl. in Exes werten Popo schieben darf wird mir übel.
Zudem kam moch der Hinweis das es ein enormes Gehaltsgefälle (933€KM zu 4100€KV) und einen TU von 920€ gibt der hier als Basis genommen wird.
(Ich meine das hätte sogar Brille damals schon angedeutet das das ein Stolperstein werden kann, nun scheint sich zu bewahrheiten)
Des Weiteren ging die Berechnung des TU von einem Jahresgehalt 80T€ in 2010 aus, für den NU ( wenn ichs ausurteilen lasse) würde jetzt dass Jahr 2011 rangezogen werden indem ich an die 90T€ Jahreseinkommen voweisen "darf".
Mein Gedanke ist mittlerweile dem Vergleich zuzustimmen, die Beschränkungen ( wie von Euch drauf hingewiesen ) aufzunehmen und mich darüber zu freuen das ich alles hinter mir hab (?) und ich in 2 Jahren (500€mtl.) zwar noch zahle an die gute EX aber eine Summe (300€mtl.) die ich "verschmerzen" kann.
Es ist ein harter und finanziell schmerzlicher Kompromiss ich weiss aber ich arrangiere mich gedanklich damit, der innerliche Groll (ich zeig Ihn nicht ) wird bleiben...
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo,
welche ehebedingten Nachteile hat Ex denn erlitten?
Sophie
welche ehebedingten Nachteile hat Ex denn erlitten?
Das ist eben genau der Punkt.
Da die Richterin ihre Entscheidung begründen muss und damit möglicherweise Mühe hat, versucht sie auf dem Vorwege eine Drohkulisse aufzubauen.
Deine Ex muss ihren Antrag sauber begründen und die Richterin muss dem folgen.
Unbefristeter Unterhalt muss in erster Linie mit dem außergewöhnlichen Betreuungsbedarf begründet werden.
Worin soll der bestehen?
Lass dich nicht auf faule Kompromisse ein.
Zeige deutlich, dass du an einem Vergleich kein Interesse hast.
Nur die Richterin und die Anwälte haben das! Dann sollen sie mehr dafür bieten.
Alles oben gesagte gilt weiterhin.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.