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Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt ?

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Unbefristeter Unterhalt muss in erster Linie mit dem außergewöhnlichen Betreuungsbedarf begründet werden.
Worin soll der bestehen?

... genau das ist mein Thema heute im Gespräch mit meiner RAtin (die mir übrigens klar mitgeteilt hat, ohne mein Nachfragen , das Sie an einem Vergleich mehrverdient- insofern beruhigt das Sie mich nicht übern Leisten ziehen will)

Da die Richterin ....versucht auf dem Vorwege eine Drohkulisse aufzubauen.

... was Ihr auch zugegeben auch gelungen ist und meine Ratin da auch nicht da Gefühl gibt ich sollte das lässig sehen.

Menschen die sich nicht mit sowas auskennen, vorher nie mit Gericht und Juristerei in Kontakt waren und nun als " böser bube" da sitzen ist das auch echt nicht so einfach.

Zum einen liest man ja hier immer "die machen Entscheidung nach morgendlichem Stuhlgang und basta" und zum anderen " lass Dich nicht beeindrucken-zieh durch ect. (das ist jetzt kein Vorwurf) !

Man ich könnte ko..tz..en...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 14:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

... genau das ist mein Thema heute im Gespräch mit meiner RAtin (die mir übrigens klar mitgeteilt hat, ohne mein Nachfragen , das Sie an einem Vergleich mehrverdient- insofern beruhigt das Sie mich nicht übern Leisten ziehen will)

dann schlag ihr doch vor, dass Du sie gerne so honorierst wie es bei einem Vergleich der Fall wäre: Wenn sie Dir einen für Dich passenden Beschluss mit Befristung und erträglicher Höhe verschafft.

Bei den geschilderten Einkommensverhältnissen von 4.000 zu 900 EUR wirst Du um EU vorhersehbar nicht herumkommen; wenn er nicht mit "Betreuungsbedarf" begründet wird, ist es eben Aufstockung, Altersvorsorge oder sonstwas.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... was Ihr auch zugegeben auch gelungen ist und meine Ratin da auch nicht da Gefühl gibt ich sollte das lässig sehen.

Menschen die sich nicht mit sowas auskennen, vorher nie mit Gericht und Juristerei in Kontakt waren und nun als " böser bube" da sitzen ist das auch echt nicht so einfach.

Zum einen liest man ja hier immer "die machen Entscheidung nach morgendlichem Stuhlgang und basta" und zum anderen " lass Dich nicht beeindrucken-zieh durch ect. (das ist jetzt kein Vorwurf) !

Man ich könnte ko..tz..en...

Klar, leicht wird das nicht.
Schon gar nicht, wenn die Richterin und deine eigene Anwältin erkennbar gegen dich sind.
Und es ist auch klar: Das kann schief gehen.
Natürlich kann es sein, dass ein Beschluss schlechter ausfällt als ein Vergleich.
Und wenn du das nicht willst, und den geforderten Betrag bezahlen kannst und willst, dann mach das.

Nur dir muss klar sein, dass du damit eine wichtige Verhandlungsposition aufgibst.

Ich habe das auch versucht und bin mehrmals auf die Schnauze gefallen.

Ich gebe freiwillig keinen cm Boden mehr preis.
Wie auch. Ich stehe schon auf Zehenspitzen.

Für mich gehört ein Vergleich ganz ans Ende von Verhandlungen und nicht an den Anfang.
Gerade wenn überhaupt nicht ersichtlich ist, warum du eigentlich Unterhalt bezahlen sollst.
Das muss erstmal geklärt sein.
Nach welchem § wird gefordert?
Warum trifft dieser § in diesem Fall zu?
Was sind die besonderen Umstände, die Unterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus rechtfertigen.
Sie muss ihre Forderung begründen. Nicht du deine Abwehr.
Unterhalt gibt es nicht für ein Bauchgefühl.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:33
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

dann schlag ihr doch vor, dass Du sie gerne so honorierst wie es bei einem Vergleich der Fall wäre: Wenn sie Dir einen für Dich passenden Beschluss mit Befristung und erträglicher Höhe verschafft.

interessante Variante... geht sowas wirklich ?

Ich habe das auch versucht und bin mehrmals auf die Schnauze gefallen.

... das beunruhigt mich zusätzlich...

Nach welchem § wird gefordert?
Warum trifft dieser § in diesem Fall zu?

vs.

Bei den geschilderten Einkommensverhältnissen von 4.000 zu 900 EUR wirst Du um EU vorhersehbar nicht herumkommen; wenn er nicht mit "Betreuungsbedarf" begründet wird, ist es eben Aufstockung, Altersvorsorge oder sonstwas.

... diese Dinge sind es die einen(mich )  hin und her reissen, ich weiss ja das es individuell zu sehen ist aber dennoch setzt sich das fest.

Da fragt einer zurecht nach den § (der sollzahler) und dort vergleicht einer nur jeweiliges Einkommen und sagt "die EX  hat das verdient weils in der kloschüssel heut morgen relativ cremig war "

... muss nachdenken... danke an Euch

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 15:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da fragt einer zurecht nach den § (der sollzahler) und dort vergleicht einer nur jeweiliges Einkommen und sagt "die EX  hat das verdient weils in der kloschüssel heut morgen relativ cremig war "

Das ist noch kein Widerspruch.
Natürlich weckt dein hohes Einkommen Begehrlichkeiten. Bei EX, Anwältin und Richterin und sie wollen soviel wie möglich davon unter sich aufteilen.
Nur ist das alleine noch kein Rechtsanspruch und dieser muss erstmal genannte und begründet werden.
Zumindest, wenn du nicht vorher klein bei gibst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:16
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@ minna:
ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du....sowohl was Alter der Kinder als auch Einkommensrelationen angeht..
..und ich kann Dir nur aus der Erfahrung von mittlerweile 15 Monaten Unterhalts-"Krieg" berichten:  Martin hat recht mit seiner u.a. Aussage!!

Bei den geschilderten Einkommensverhältnissen von 4.000 zu 900 EUR wirst Du um EU vorhersehbar nicht herumkommen; wenn er nicht mit "Betreuungsbedarf" begründet wird, ist es eben Aufstockung, Altersvorsorge oder sonstwas.

Ich habe alles versucht...zusammen mit einer guten und bissigen RAin.....Ergebniss: NUH wird fliessen!
Konzentriere Dich darauf, ihn zu befristen und zu begrenzen, um zu einer für DICH lebbaren Lösung zu kommen!!

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:23
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Ergebniss: NUH wird fliessen!

... wie wurde denn das bei Dir begründet ?

Genau an dem Pkt. bin ich ja, zu verstehen ob die von EX angegeben Begründungen, die von Richterin fiktiven (lächerlichen) Einkommenszahlen, ect....ausreichen um mich in diesen NUH zu pressen.

Befristung wäre ja im Vergleichsvorschlag gegeben, nur sind das halt 6,5 Jahre ! Begrenzung auch 500€/300€ !

Lebbar?
Ja, mir bleibt im Gegensatz zu manch anderem hier sicherlich mehr übrig als das ich mich beklagen sollte und ein Neuanfang ist mir auch nicht verbaut aber deswegen geht ja auch niemand hin und gibt  mtl. mal eben jemandem auf der Hauptstrasse solche Summen zum Geschenk.

minna

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 15:40
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

... wie wurde denn das bei Dir begründet ?

Kurz gesagt mit "ehebedingten Nachteilen"....durch Schwangerschaft 4 Jahre aus Job raus. Gerade eingenommene Projektleiter-Position, die mit Gehaltssteigerung verbunden war, ist weg...Wiedereinstieg in anderes Unternehmen bei Lebensalter 42 Jahre erschwert...
Wenn Du Details wissen willst, schreibe ich Dir eine PN oder wir tele mal.
Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:47
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Befristung wäre ja im Vergleichsvorschlag gegeben, nur sind das halt 6,5 Jahre ! ...

Ab wann gelten die 6,5Jahre? Ab jetzt? Wie kamen die 6,5 Jahre zustande?
Wie alt ist Dein Kind genau?
Wenn ich Deine älteren Beiträge lese, müsste Dein Kind ca. 0,5 Jahre älter als meines sein, also 4,25. Wenn darauf die 6,5 Jahre draufkommen, hättest Du 1,75 Jahre länger zu zahlen als ich (Bei mir endet der NUH mit dem 9. Geb. des Kindes; vorher stufenweises Absinken)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 17:26
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... ab 01.2012 - 31.07.2018
... geb. 09.2007

Wie sieht die Abstufung bei Dir aus?
Vergleich oder Uteil?

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2011 17:36




(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

... ab 01.2012 - 31.07.2018
... geb. 09.2007

Wie sieht die Abstufung bei Dir aus?
Vergleich oder Uteil?

...also fast bis zum 11. Geb. Deines Kindes...fast 2 Jahre länger als bei mir.
...mein Kind geb 2.2008

Vergleich

Abstufungen:
Ansetzung fiktives unterhaltsrelvantes Netto-Einkommen bei der EX
ab 1.9.2011 500€ => NUH 1.015€
ab 1.9.2012 700€ => NUH 930€
ab 1.3. 2012 800€ => 887€
ab 1.3.2013 Vollzeit bzw. 1300€ => 668€
ab 1.3.2017 Entfall NUH

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 17:44
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... Mensch das sind aber Zahlen (Jahressummen) ...mir wird echt übel...

Was hat Dich letztendlich dazu bewogen dem Vergleich zuzustimmen?

minna

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 13:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur zur Einstimmung:
Ich habe, bei 4.300,- Monatsnetto, bis zu 2.950,- Unterhalt für eine Frau und 4 Kinder bezahlt, zuzüglich 2. Wohnung und wöchentliche Heimfahrten über 430 km zuzüglich Umgangskosten mit 4 Kindern, eins davon in 630Km Entfernung, zuzüglich Anwaltskosten von fast 20.000,- in 4 Jahren, zuzügl. steuerlichen Nachteilsausgleich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 13:59
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... aber Beppo wie kann das sein?
Ich verstehe das einfach nicht... es muss doch Grundlagen dafür geben das einem Gutverdiener rein gar nichts mehr bleibt?

Da red ich jetzt nicht von mir sondern nehme Dein Beispiel.

Gut es sind 4 Kinder zu "unterhalten" gewesen und eine EX die wahrscheinlich alles rausgepresst hat was geht.

Ich kenne Deine Geschichte nicht und wahrscheinlich sollte ich Sie aus selbstschutz auch gar nicht zu detailliert kennen aber ich frage mich ob bei Dir über einen Vergleich oder über ein Urteil diese Zahlungen zustande kamen.

Nachteilsausgleich verstehe ich jetzt nicht als Verlust weil Du den doch nur Zahlst wenn Du auch Deine Ansprüche gem. Anlage U geltend gemacht hast und dementsprechend auch eine günstigere Besteuerung (Rückerstattung) bekommen hast... oder bin ich da jetzt auf dem falschen Dampfer?

minna

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 14:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Minna,

in WNVs Fall liegen dauerhafte ehebedingte Nachteile vor (wobei mir nach wie vor übel wird, dass der Gesetzgeber eine Kausalität zwischen Kindererziehung und Ehe herstellt).

Deshalb war seine Verhandlungsbasis mit der Deinen nicht unbedingt vergleichbar.

Dein Horrorszenario lautet in meinen Augen:
Richterin sieht tatsächliche Erwerbstätigkeit von Ex als ausreichend an (das muss zunächst aber Ex vortragen und begründen)
-> unbefristeter Unterhalt für Betreuung auf Basis des Verdienstausfalls (dürften bei 900 EUR Teilzeit ca. 600 EUR sein)
Zusätzlich befristeter, gestaffelter Aufstockungsunterhalt zur Aufrechterhaltung des ehelichen Standards.

Da in Deinem Falle aber keine kindbezogenen Gründe für eine Verlängerung des Unterhalts für Betreuung sprechen, weil Madame ja durchaus Vollzeit arbeiten könnte, ist Deine Ausgangsposition lediglich zeitlich befristeter Aufstockungsunterhalt.

Meine Meinung:
Wenn die Richterin mit unbefristetem Unterhalt oberhalb von Exileins Verdienstausfall droht, dann lass sie urteilen.

Als Signal Deiner weiteren Verhandlungsbereitschaft könntest Du Exilein in der Höhe des UH bis Schuleintritt ja nochmal entgegen kommen (analog Deiner Ursprungsidee 500 EUR), so denn ab Schuleintritt das Thema erledigt ist ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 14:25
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Was hat Dich letztendlich dazu bewogen dem Vergleich zuzustimmen?

@minna:
Wir können gerne hierzu tele; schreib mir Doch eine PN mit TelNr
Auch Beppo's Beitrag zeigt Dir, was "gutverdienenden" Vätern schnell mal auferlegt wird....
Ich wollte kein "Schrecken ohne Ende", daher liebe ein "Ende mit erträglichem Schrecken"...
Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 14:56
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

... danke United und Wnv (ich hab Dir getsern bereits meine tel.nr. via pn geschickt?!)

So, ich mach jetzt den Laden zu und hol meine Kröte ins  (wenn auch immer zu kurze ) Papa-WE  🙂

allen ein schönes we-
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 15:20
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

..Wnv (ich hab Dir getsern bereits meine tel.nr. via pn geschickt?!)

@ minna:
Deine PN habe ich nicht erhalten. Versuche es doch nochmal..

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 15:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... aber Beppo wie kann das sein?

Da kommen mehrere Sachen zusammen.
Zum Einen, dass ich nicht an meinem Heimatort gearbeitet habe und die Pendelei, teilweise, als mein Privatvergnügen angesehen wurde.
Ebenso natürlich die Umgangskosten, so wie meine Anwaltskosten.
Die Tatsache, dass meine Ex sich hinter unserem Jüngsten und seiner leichten Behinderung versteckt hat, so dass sie bis heute, wo er 11 ist, mit gerichtlicher Zustimmung nicht arbeiten braucht und deswegen auch noch Kranken- und Altersvorsorge zu zahlen war und damit ihr Basisunterhalt nicht auf 770,- kam.
Da muss dann natürlich weiter gequetscht werden.
Dann mein schwankendes Einkommen aufgrund von wechselnden Tantiemen, wovon immer die Spitze zum Durchschnitt erklärt wurde.
Am fettesten war aber das OLG, dass sich 3 Jahre von mir hat belegen lassen, nicht etwa um daraus den Durchschnitt zu bilden, sondern das höchste Jahr zum Standard erklärt hat.
Im letzten Monat vor meiner Arbeitslosigkeit.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 23:41
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...hmmm, wenn ich das so lese denke ich mir immer noch "wie kann das sein" das hat doch nichts mit Recht oder gar gesundem Menschenverstand zu tun.

Ich habe meine Ratin jetzt schon mehrfach gefragt wie den die Richteruín einen unbegrenzten NUH von angenommen 800€ begründen will.

Antwort war: die findet eine schlüssige Begründung und wenn nicht wird die Gegenseite eine Aufmachen.
Urteilen, Berufungen,weiterer Umgangsärger,Termine die einem im Nacken sitzen...

Ich hab die Schnauze voll, echt !

Hier sind cracks die alles durchgemacht haben, die fighten wie die blöden und doch hat man den meisten den Pulli übern Kopf gezogen mitsamt dem Unterhemd.

Es ist nicht Resignation die mich hier befällt sondern schlicht und einfach dieEerkenntnis das es im Umgangsrecht schleppend und im Unterhaltsrecht einfach nur katastrophal zugeht weil der Staat dem faulen aber cleverem Betreuungselternteil das Leben nicht finanzieren will der Umgangspart aber gern zur Kasse zur Kasse gebeten wird.

Stelle hier klar das ich von den faulen Betreuungselternteilen spreche und nicht von den Betreuungselternteilen an sich.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 23:52




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