Wie lange wird nach...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt ?

Seite 5 / 5
 
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ja, das klingt alles schon ziemlich erschreckendend. Ich bin so froh, dass meine DEF bislang diese Hämmer noch nicht ausgepackt hat, sowohl Umgangs- als auch KU-Regelungen laufen fair und zum TU-/NU hat sie zum Glück ein eigenes Ehrverständnis.

weil der Staat dem faulen aber cleverem Betreuungselternteil das Leben nicht finanzieren will der Umgangspart aber gern zur Kasse zur Kasse gebeten wird.

Zwei Anmerkungen dazu:
- eigentlich muss es heißen, "weil der Staat den faulen aber cleveren BET nicht dazu verdonnern will sein eigenes Leben zu finanzieren, der UET aber zur Finanzierung herangezogen wird" egal wie leistungsfähig und -willens dieser ist. Auf was ich hinweisen will ist, dass es natürlich nicht Aufgabe des Staates sein kann, dem BET das Leben zu finanzieren, vielmehr muss er Rahmenbedingungen (Gesetze) schaffen, die den BET zwingen, sich nicht lfr vom Ex aushalten zu lassen. Und ich denke, die sozialen Rahmenbedingungen (Akzeptanz von Teilzeitarbeit und Drittbetreuungsmöglichkeiten) sind schon einen guten Schritt weiter als vor einigen Jahren - ja, natürlich, es kann noch besser werden...
- und ich habe den Eindruck hier bei VS gewonnen, dass es diese Ungerechtigkeit häufig im "Normalfall"  gibt, wenn der KV der UET ist, während im umgekehrten Fall, wenn die KM der UET ist, diese weitgehend geschont wird (da ihr ja schon die Betreuung des Kindes entzogen wurde, während der KV als BET sehen kann wo er bleibt. Aber vielleicht liegt das daran, dass "natürlich"  :knockout:  ein KV als BET noch die Ausnahme ist, und sich hier im Forum fast nur die schwierigen und ungerechten Fällen tummeln, eine adverse selection also...

Gruss und ein schönes WE, hoffentlich mit euren Kids, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2011 11:11
 elwu
(@elwu)

Antwort war: die findet eine schlüssige Begründung und wenn nicht wird die Gegenseite eine Aufmachen.

Hallo,

und wenn? Genau: das nimmst du an um damit zum OLG zu können (wäre in dieser Konstellation mein Favorit), oder du ziehst du deinen Vergleichsvorschlag aus der Tasche. Jetzt bereite dich doch wie vorgeschlagen vor und handle dann je nachdem wie sich der Termin entwickelt, statt dir immer wieder hier Angst abzuholen. Deine Anwältin halte ich übrigens für wenig hilfreich, um das mal extrem diplomatisch zu formulieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2011 11:46
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Toto HH
ich kann dir nur Recht geben was du sagst,ich selbst habe gesehen was auch ein guter RA ausmachen kann.
Als meine EX ihre Forderung auf BU stellte dachte ich das ist ein Witz aber ich wurde auch gleich auf ein gew. Risko durch RA hingewiesen..ich konnte es mit Hilfe durch euch und RA abwenden und sie bekommt nix
aber diese Gesetzgebeung in D ist eine Katastrophe.
Ich persönlich finde ein Altersmodel mit Maß würde viell. auch etwas mehr Rechtssicherheit schaffen für alle Seiten ink. RA die mit diesem System nur Kasse machen und das nicht schlecht.
Es sollte doch möglich sein ab einem Kindesalter von 8 jahren einer Vollzeitstelle nachzugehen und dies auch ohne elternbezogen Gründe usw.
m.e. hat hier Berlin mit diesem Unterhaltsrecht eine Situation geschaffen die selbst für einen erfahrenen RA fast nicht mehr zu beurteilen ist,hier gewinnt nur der Staat die Anzahl der Klagen ging erheblich zurück.
Die Sozialleistung fallen weg da beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen Lohnsteuer , Rentenver. usw.

Der Grundsatz hier ist sicher Richtig aber nicht so ,in zwei identischen Fällen zahlt Vater  BU/TU usw. bis zu eine
einem Kindesalter XX jahren .
Liegt dieser identische Fall bei einem andern Dorfgericht vor könnte diese Zahlung durchaus 3 Jahre länger oder kürzer sein!!!Unsicherheit zu schaffen scheint hier das höchste Gebot zu sein

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2011 12:00
Seite 5 / 5