Hallo,
Ich habe gestern ein Schreiben vom RA meiner ex Freundin bekommen. In diesem wird gefordert 544€ + je kind (Twins) 50€ Unterhaltsvorschuss zu zahlen. Ich verdiene derzeit 1200 € , lebe mit einer erwerbstätigen Lebenspartnerin zusammen. Als ich vom JA eine eine Berechnung bekam fiel diese deutlich niedriger aus. Ich sollte 170€ zahlen + 10% a 100€ weil ich ja durch meine derzeitige Lebenspartnerin entlastet werde. Bevor ich reagieren konnte und schon Überweisen wollte stopte mich das JA und sagte das meine ex sich Zukünftig per RA vertreten lässt. Als ich nun den Brief bekam war ich geschockt da es hierbei mtl um eine Summe von 644€ geht. Selbst wenn ich durch meine derzeite Freundin wirtschaftlich entlastet werde, bedeutet dies meiner meinung nach nicht automatisch das die hälfte meines Gehaltes einfach weg ist. Ich bin gewillt zu zahlen jedoch möchte ich eine gerechtfertigte Summe und nicht sowas. Was kann man noch machen ? Lohnt sich hierbei noch ein RA ein zu schalten? Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar da mich derzeit exsitens Ängste stark belasten;(
Moin 123,
willkommen hier im Forum. Ich würde empfehlen, dass Du noch ein paar mehr Angaben machst, dann können unsere Unterhaltsexperten sicherlich für Dich rechnen. Dazu gehört in jedem Fall das Alter der Kinder.
Es stellt sich auch die Frage, ob bereits ein Titel für die Kinder existiert.
Das zwei Kinder Geld kosten und das Du (wenn Du sie nicht mehr als 51 Prozent Deiner Zeit betreust) barunterhaltspflichtig bist, muss glaub ich nicht extra erläutert werden.
Da sich aber RAs gerne "verrechnen" wenn es um die Gegenseite geht, solltest Du auf jeden Fall nachrechnen lassen. Das übernehmen sicherlich gerne unsere Experten für Dich. Gruß Ingo
Ja ein Titel besteht seid der Geburt über 272€ je kind . Alter der Kinder 7 Jahre.Und bei mir liegt ein Mangelfall vor. Werden weitere Angaben benötigt?Habenur eine woche bekommen auf das schreiben des RA zu reagieren!
Moin Treutmann,
Deine Zahlen weisen darauf hin, dass Deine Twins sich in der 2. Altersgruppe der DDT (6-11 Jahre) befinden. Vater-Sein ist also nicht ganz neu für Dich; der Umstand, dass Kinder Geld kosten, ebenso wenig.
Bei 1.200 Netto kann man natürlich keine 544 Kindesunterhalt leisten und zusätzlich Rückstände abtragen; das verhindert schon Dein Selbstbehalt. Die Rückstände weisen allerdings auf ältere Forderungen hin, die nicht beglichen wurden.
In keinem Fall ist Deine Ex verpflichtet, eine JA-Berechnung zu akzeptieren; die ist ja nicht verbindlich. Eine Unterhaltsforderung von einem Anwalt Deiner Ex (der nicht DEIN Freund ist und nicht DEINE Interessen vertritt) solltest Du als Hinweis darauf werten, dass demnächst eine Unterhaltsklage kommt. Und bei der kannst Du dann abseits Deines Selbstbehaltes von 1.000 EUR zu einer Haushaltsersparnis und zu fiktivem Einkommen vergattert werden.
Als Einzelperson von 1.000 EUR im Monat zu leben mag schwierig sein; von 170 EUR plus zweimal Kindergeld (also ca. 540 EUR = 9 EUR pro Tag und Kind) zwei Kinder grosszukriegen ist aber auch kein Spaziergang. Insofern wäre es vielleicht klug, abseits von irgendeinem "das können die doch nicht machen!" zu überlegen, was Du der Mutter Deiner Twins anbieten könntest.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also bis dato wurden alle Angelegenheiten über das JA geregelt. Ich habe seid geburt der Kinder Lückenlos meine Lohn bzw. Alg bescheide nachgewiesen. Jedoch Habe ich bis ich meinen jetzten Job fand nur als ZA für 7€ arbeiten müssen. Da ist nix mit zahlen. Jetzt bin ich zwar immernoch ZA aber immerhin mit dem netto von1200€. Meine ex hat keine Geld nöte ihr Lebensgefährte verdient das dreifache von meinem gehalt. Sie hat auch noch ein klein Kind dessen Vater nur als Erzeuger fungierte und nach der Geburt abgeschossen wurde . Dies hat sie mir selbst erzäht. :)Ich werde dies meinem Anwalt übergeben und mal nach Rechnen lassen mal sehen was da für zahlen herraus kommen. Ich möchte ja zahlen jedoch ohne jede grundlage in s blaue überweisen nein. Ich möchte kongrete Zahlen. Vorschlag meinerseits wären 300€ .
danke für eure bisherigen antworten
Hi.
Als Mangelfall iSd Unterhaltsrechts bist Du vermutlich längst ein 'Sozialfall'. Ist nicht schlimm und tut auch nicht weh.
Das Unterhaltsrecht ist dermaßen schräg, was schon darin deutlich wird, daß Du zu Umgang verpflichtet bist, Deine Umgangskosten aber kaum berücksichtigt werden. Deine Kids leben und wohnen (Umgang) vermutlich auch bei Dir und wollen dazu transportiert und versorgt werden.
Mit Deiner Partnerin und den Kids bildest Du nach Sozialrecht in eine (zeitweilige) Gemeinschaft.
Die Einkünfte dieser Gemeinschaft müssen nach sozialrechtlichen Maßstäben den Bedarf decken.
Ist das nicht der Fall, dann greift Euch der Staat unter die Arme.
Das Sozilarecht berücksichtigt dabei Deine Pflicht zum Umgang mit Deinen Kids,
den notwendigen Wohnraum und Deine Unterhaltsverpflichtungen.
Ist Dir das soweit bekannt und auch klar?
W.
Ich habe kein Sorgerecht und nehme die Kinder auch derzeit wochenends nicht. Da meine derzeitige Laune sich nur auf die Kinder abfärben würde, daher vermeide ich den kontakt. Die KM ist eiskalt und ist nur auf das Geld fixiert. Ich hatte die kinder jetzt über ein jahr und es lief gut bis sie auf einmal Komplexe bekam und bei jedem male wo ich die Kinder wochenends zu mir holte auf das Thema geld zu sprechen kam. Sie begriff nicht das das JA mir riet zu warten bis die zahlen fest stehen. Nunja was könnten reale zahlen nach dem ganzen Prozedere sein?
Moin 123,
Ich habe kein Sorgerecht und nehme die Kinder auch derzeit wochenends nicht. Da meine derzeitige Laune sich nur auf die Kinder abfärben würde, daher vermeide ich den kontakt
Dir ist schon bewußt, dass wir hier bei Vatersein beide Elternteile den Kindern erhalten möchten? Deine Kinder können weder etwas für Deine Arbeitssituation noch für irgendwelche Unterhaltsstreiteren. Gerne werden Unterhaltsstreitigkeiten mit Bestrafungsaktionen begleitet, unter denen die Kinder leiden müssen. Mache Dir das bitte auch noch mal bewußt.
Das Deine Exe mit zwei Kindern, die sie betreuuen muss, während Du noch nicht mal Deinen Umgang wahrnimmst, auch Geld sehen möchte, ist ihr gutes Recht. Es interessiert dabei auch nicht, ob sie "eiskalt" ist oder Männern "Kinder unterschiebt". Es gibt auch Verhütungsmittel für Männer, das sollte den Betroffenen auch bekannt sein.
Bekommst Du denn Hilfen von der ARGE bzw. hast Du dort Deine Situation vorgestellt? Gruß Ingo
Moin 123,
Ja ein Titel besteht seid der Geburt über 272€ je kind.
Stehen da tatsächlich 272 EUR (oder nicht doch 100% des Mindestunterhalts).
Fakt ist: Da dieser Titel in der Welt ist, braucht Deine Ex Dich nicht auf Zahlung zu verklagen, sondern kann direkt den Gerichtsvollzieher in Gang setzen.
Die Berechnung seitens JA scheint fair (wenn ich richtig verstehe, haben die 270 EUR vorgeschlagen).
So sich Dein Gehalt seit Titelerstellung (abwärts) bewegt hat, ist der korrekte Weg, dass DU auf Titelabänderung klagst.
Was es mit den "50 EUR Unterhaltsvorschuss" auf sich hat, bedarf einer näheren Erläuterung.
Mit Deiner Partnerin und den Kids bildest Du nach Sozialrecht in eine (zeitweilige) Gemeinschaft.
Das solltet Ihr auf jeden Fall prüfen ... und zwar vor dem Besuch eines Anwalts (zumindest parallel).
Wenn unter Berücksichtigung des EK Deiner Partnerin (und unter Berücksichtigung der Titel) ein sozialrechtlich zu deckender Bedarf verbleibt (der das Delta 270 zu 544 EUR abdeckt), kannst Du Dir den Anwalt sparen.
Ob es moralisch betrachtet in Ordnung ist, den Bedarf Deiner Kinder durch die Allgemeinheit (teil-)abdecken zu lassen, sollte Dir keine Kopfschmerzen bereiten.
Denn: Wer sich in Zeitarbeit versklaven lässt (anstatt sich in die soziale Hängematte zu legen), verdient meinerseits durchaus Respekt.
Deine Kinder können weder etwas für Deine Arbeitssituation noch für irgendwelche Unterhaltsstreiteren.
Da ich @Ingo nicht wirklich immer zustimme, möchte ich das an dieser Stelle gerne einmal tun:
Das Thema Umgang hat mit Unterhalt nichts zu tun ! Wenn Du ihnen Deine Vaterschaft verweigerst (aus welchen Beweggründen auch immer), bist Du im falschen Forum.
Besten Gruß
United
Moin,
und nehme die Kinder auch derzeit wochenends nicht. Da meine derzeitige Laune sich nur auf die Kinder abfärben würde, daher vermeide ich den kontakt.
Du kannst nicht aus dem Leben deiner Kinder verschwinden mit den Anspruch, jederzeit zurückkehren zu dürfen. Versetze dich bitte in die Lage deiner Kinder - was denken sie jetzt gerade? Sie suchen die Schuld an der Situation bei sich, dabei haben sie daran keinerlei Anteil.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!