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Wie rechnet sich der Unterhalt

 
(@hropapa)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

habe schon meine Geschichte hier im Forum geschrieben, nun meine Frage nach dem Unterhalt.
Verdiene ca. 1500 Euro netto aber bezahle auch Autokredit und einen Bankkredit läuft auf meinen Namen da die KM nicht kreditwürdig ist.
Wie sieht es da mit Unterhalt aus? Im moment zahle ich nocht nichts da ich ja durch ein Eilverfahren Mundstill gemacht wurde und ausziehen mußte, da die KM Eides Stattlich gelogen hat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2011 12:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hropapa,

ist ein bisschen mühsam, sich die wesentlichen Daten aus deinen älteren Beiträgen herausklauben zu müssen ;-(

Also mein Sohn ist 3 und meine Tochter 2.

Nun gut. Du hast ca. 1.500 Euro netto, ein bisschen was an berufsbedingten Kosten wirst du schon haben und ich nehme daher an, dass dein unterhaltsrelevantes Netto somit knapp unter 1.500 Euro liegt. Somit gibt's für die Kinder den Mindestunterhalt, für Kinder unter 6 Jahren beträgt der 225 Euro. Somit zahlst du 450 Euro für beide Kinder zusammen, das Kindergeld geht an die KM.

Nach Abzug des Kindesunterhaltes bleibt dir ein Resteinkommen von weniger als 1.050 Euro; damit ist der Selbstbehalt, den du gegenüber der Ex hast, bereits unterschritten, und somit gibt's für Madame selbst keinen zusätzlichen Betreuungsunterhalt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:36
(@hropapa)
Schon was gesagt Registriert

und was ist mit den krediten und so und miete und essen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2011 22:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

und was ist mit den krediten und so und miete und essen?

Für Miete und Essen ist bekanntlich der Selbstbehalt da.

Und was die Kredite betrifft: Beim Kindesunterhalt hast du kaum eine Chance, durch Kreditverpflichtungen unter den Mindestunterhalt zu kommen. Im Gegenteil, wenn die Schulden so drückend sind, dass der Mindestunterhalt für die Kinder in Gefahr gerät, wird man dir eher mit sanfter Gewalt die Privatinsolvenz nahelegen, damit du den Kindesunterhalt vorrangig vor den sonstigen Schulden bedienen kannst.

Gegenüber der Ex hast du bessere Karten, die Schulden unterhaltsmindernd zu berücksichtigen. Allerdings, auf den ersten Blick sieht es ohnehin so aus, als würde Unterhalt für die Ex an deinem Selbstbehalt scheitern, also brauchst du dir hierüber erst Gedanken zu machen, wenn die Gegenseite versucht, dich reicher zu rechnen als du bist.

Nebenbei bemerkt: Kommen auf die 1.500 Euro netto noch so Dinge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, oder sonstige Einkünfte obendrauf? Auch das wird nämlich unterhaltssteigernd berücksichtigt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:48
(@hropapa)
Schon was gesagt Registriert

hoffe das man sich da einigen kann bevor sie nichts bekommt und werde schon dafür sorgen wenn der fall eintrifft das meine kinder gut versorgt sind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2011 23:01
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo hropapa,

ich verstehe nicht, was du meinst ???

hoffe das man sich da einigen kann bevor sie nichts bekommt

Von wem soll sie nichts bekommen? Von dir? Oder vom Staat/den Steuerzahlern?

werde schon dafür sorgen wenn der fall eintrifft das meine kinder gut versorgt sind

Welchen Fall meinst du?

Ich denke, du wirst den Mindestunterhalt für deine Kinder zahlen müssen. Irgendwie müssen sie ja auch ernährt werden. Wenn deine Kinder bei dir leben würden, müsstest du sie auch versorgen und ernähren.

Sorry, falls ich da was nicht verstanden habe. Aber ich hatte keine Lust, alle deine anderen Beiträge zu suchen.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 01:02