Hallo liebe Mitleidenden,
ich stehe momentan vor einem dicken finanziellen Problem.
Meine Familie und ich beziehen derzeit ALG2, ich habe 2 Kinder (1 und 3) die bei mir im Haushalt leben. Bei einer Vaterschaftsklage kam jetzt raus das ich vor etwa 5 Jahre ein bei einem One-Night-Stand eine Frau geschwängert habe (die natürlich immer die Pille genommen hat). Für die vergangen Jahre muss ich nicht nachzahlen, da ich durchgehend ALG2 bezogen habe. Meine Anwältin sagte mir, das ich nun aufpassen muss das ich jeden Monat mindestens 20 Bewerbungen schreiben soll, da mir sonst ein Fiktives Einkommen zugeteilt werden kann nachdem dann der Kindesunterhalt berechnet wird und als Schulden auflaufen wird. Über 13 ½ Jahre JEDEN MONAT 20 Bewerbungen in Berufen in denen ich noch arbeiten kann (zahlreiche Rückenerkrankungen – Rehafall) zu finden ist fast unmöglich daher möchte ich gerne wissen ob jemand Erfahrung mit Richtern (mit fiktiven Gehirnen) gemacht hat die Fiktive Einkommen verhängen?
Wird so was schnell verhangen oder nur wenn sich ein Zahlvater komplett quer stellt?
Wie hoch wäre so ein „Fiktives Einkommen“ für einen 35jährigen Bürokaufmann ohne Berufserfahrung.
Wie werden meine Kinder die bei mir leben bei so was berücksichtigt?
Ich bin ernsthaft zahlungswillig wenn ich denn auch zahlungsfähig bin. Leider mache ich mir da in der momentanen Situation (Arbeitsmarkt, Qualifizierung, Gesundheitszustand) wenig hoffungen. Ich habe momentan einfach nur wahnsinnige Angst das ich in 14 Jahren wenn das Kind das nicht bei mir lebt 18 ist vor 20.000,- - 30.000,- Schulden stehe die ich nie wieder loswerden kann.
Über ernst gemeinte Hilfe würde ich mich sehr freuen, Vorwürfe wie „du WILLST nicht für dein Fleisch und Blut zahlen“ etc. brauche ich nicht – die bekomme ich von der One-Night-Stand-Mutter genug 🙂
lg, Peter
Moin Pechvogel,
willkommen hier im Forum.
Auch eine heftige Geschichte. Hast Du eine Erklärung dafür, warum sich die KM 5 Jahre nicht gemeldet hat?
Zu den finanziellen Folgen können Dir sicherlich unsere Unterhaltsexperten mehr sagen. Da Du aber auch schon anwaltlich beraten wirst, ist es sicherlich nicht verkehrt, was Deine Anwältin ausführt, da es die fiktive Unterhaltsberechnung durchaus gibt. Schau auch mal zum Einlesen in den Trennungs-FAQ www.trennungs-faq.de
Über ernst gemeinte Hilfe würde ich mich sehr freuen, Vorwürfe wie „du WILLST nicht für dein Fleisch und Blut zahlen“ etc. brauche ich nicht – die bekomme ich von der One-Night-Stand-Mutter genug 🙂
Hier macht Dir erstmal keiner Vorwürfe. Man kann die Zeit nicht zurückdrehen. Warum aber hat die KM nun Ambitionen Dir etwas vorzuwerfen? Oder hast Du in der Zeit keinen Kontakt mehr zugelassen?
Wir kennen Deinen Gesundheitszustand und Deine regionale Arbeitsmarktlage nicht. Auf der anderen Seite sollte es schon Dein Ziel sein, alles daran zu geben, einen für Dich angemessenen und durchführbaren Beruf zu erlangen. Durch den demographischen Faktor bestehen heute eigentlich in vielen Bereichen gute Arbeitsmöglichkeiten. Das Du mal 20 sinnvolle (gleich für Dich passende) Bewerbungen schreibst, kann nicht zu viel verlangt sein, dafür stehen auch viele Menschen jeden Tag auf, um die Steuergelder für Dich und Deine Familie zu erwirtschaften. Gruß Ingo
Moin,
in meinem Verwandtenkreis hat sich die Mutter erst nach Ablauf des Unterhaltsvorschusses beim Vater gemeldet, damit wieder Geld herein kommt. Nachzahlen musste er auch nicht, dass war aber weniger dem Glück wie weniger der tatsächlichen Einkommensituation geschuldet. Ist vielleicht eine Standardvariante für Mütter, die Ihr Kind mehr als Einnahmequelle sehen.
1 BvR 2236/09 ist zwar eine Einzelfallentscheidung, obliegt aber der Tatsache, dass fiktive Einkünfte der Realität entsprechen müssen. Sind die gesundheitlichen Einschränkungen so maßgeblich, dass eine Vollbeschäftigung nicht in Frage kommt, dann können auch nicht willkürliche Einkünfte festgelegt werden. Damit ist vor dieser Frage nicht beim OLG schluss.
Die weiteren Kinder nehmen gequotelt an der tatsächlichen Einkommensmöglichkeit teil, damit wird, ohne Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten, nicht mehr wie der Mindesunterhalt herauskommen.
Mein Tip, die Leistungsunfähigkeit in jedem Falle feststellen lassen, damit keine Unterhaltsschulden auflaufen. Damit wird es dann auch keine Nachforderung geben können.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
Meine Anwältin sagte mir, das ich nun aufpassen muss das ich jeden Monat mindestens 20 Bewerbungen schreiben soll, da mir sonst ein Fiktives Einkommen zugeteilt werden kann nachdem dann der Kindesunterhalt berechnet wird und als Schulden auflaufen wird.
- Wovon lebt die Mutter mit Kind derzeit ?
- Arbeitet Deine Partnerin ?
Bevor es vor Gericht geht (und ein Richter sich ausdenkt, was Du denn so verdienen könntest), müsste man Dich zunächst einmal zu einer Einkommensauskunft auffordern und dann verklagen.
Wie ist denn der Stand der Dinge diesbezüglich ?
... immer schön eins nach dem anderen und nicht verrückt machen (bzw. machen lassen).
Gruß
United
So ich versuche mal auf die vielen Fragen zu antworten (ich hoffe ich vergesse keine).
Auch eine heftige Geschichte. Hast Du eine Erklärung dafür, warum sich die KM 5 Jahre nicht gemeldet hat?
Es hieß zu Anfang ich bin nicht der Vater weil noch 3 andere in Betracht kamen. Nach 1 - 2 Jahren hatten angeblich beide anderen nen Test gemacht der negativ war. Hab der guten Frau darauf gesagt das ich ohne Vaterschaftstest nach einem One-Night-Stand keine Vaterschaft anerkennen kann und ihr gesagt sie soll nen Vaterschaftstest kaufen und wenn der Positiv is erkenne ichs an. Der Test war ihr aber zu teuer da sie auch ALG2 bekommt. Irgendwann hat sie dann wohl kein Geld vom Amt mehr bekommen daher dann die gerichtliche Feststellung und Bingo - ich bin der "genetische Lottogewinner"
Die weiteren Kinder nehmen gequotelt an der tatsächlichen Einkommensmöglichkeit teil, damit wird, ohne Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten, nicht mehr wie der Mindesunterhalt herauskommen.
Mindestunterhalt??? Das wären dann Schulden die ich mit ins Grab nehmen muss ;( Hätte eher an so eine Rechnung gedacht: 1300 (Fiktives Einkommen - 950,- (Selbstbehalt) = 350,- € geteilt durch 3 Kinder = 116,67 € (macht 1400,- im Jahr). Damit könnte ich noch leben aber beim vollen Mindestunterhalt läge ich bis zur Volljährigkeit ja bei 50.000,- Euro schulden :crash: ;(
- Wovon lebt die Mutter mit Kind derzeit ?
- Arbeitet Deine Partnerin ?
Die Mutter lebt auch von ALG2
Meine Partnerin ist noch in Elternzeit bis unser jüngster 3 ist. Also auch ALG2 derzeit.
20 Bewerbungen pro Monat zu schreiben werde ich versuchen. da ich nur noch Büroarbeit machen darf (Amtsärztliches Attest) wird es schwierig bis unmöglich 20 Stellen pro Monat (240 pro Jahr!!!!) zu finden. Klar kann ich mich irgendwo in 350 Km Entfernung bewerben aber bringt das was? Ich bin mir sicher das es auf nen Fiktives Einkommen heraus läuft, mein Nickname ist bei mir Programm!
Mir ist ein Rätsel, wie man als 35-jähriger Bürokaufmann keine Berufserfahrung haben kann und ich denke in die Kerbe schlägt auch Deine Anwältin. Das würde ja heißen, dass Du seit Deiner Lehre 15 Jahre ALG beziehst. Und dann hält der Richter Dich ggf für faul.
Andererseits heißt das, dass Du auch vor 5 Jahren ALG bezogen hast, also weder mutwillig noch in letzter Zeit Dein Einkommen verringert hast. Das könnte gegen ein fiktives Einkommen sprechen.
Darf ich fragen, in welchem strukturschwachen Teil der Republik Du lebst, dass es dazu kommt? Bzw wie es dazu gekommen ist? Auch wenn mich das nichts angeht und mit dem eigentlichen Problem nur am Rande zu tun hat
Moin Pechvogel.
In D ist ua das Sozialstaatsprinzip Grundlage der Verfassungsordnung.
Art. 20 Abs. 1 GG
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG:
„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des (...) sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“
Konkretisiert wird dieses Prinzip ua im SGB II.
Nach diesen Regelungen und unter strengen Bedingungen und Auflagen erhalten Du und Deine Familie bereits Leistungen.
Diese Regelungen sehen in § 11b Abs 1 Nr 7 SGB II vor, daß in der Berechnung des anrechenbaren Einkommens die Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind, soweit sie sich auf Titel oder Urteile stützen.
Sind diese Möglichkeiten in Deinem Fall berücksichtigt?
W.
Mir ist ein Rätsel, wie man als 35-jähriger Bürokaufmann keine Berufserfahrung haben kann
Hallo Psoidonuem,
mir ist ein Rätsel wie ein Mann in deinem Alter so wenig Lebenserfahrung haben und so schlecht lesen kann.
da ich nur noch Büroarbeit machen darf (Amtsärztliches Attest)
noch arbeiten kann (zahlreiche Rückenerkrankungen – Rehafall)
Wenn der TO schreibt, dass er "nur noch" im Büro arbeiten kann, lese ich dass er zuvor einen Beruf ausgeübt hat, bei dem Körperkraft und ein gesunder Rücken notwendig waren. Ob das Rückenleiden Folge eines Unfalls, einer chronischen Erkrankung oder unzureichender Arbeitsschutzmaßnahmen (vulgo: "Verschleiß) ist, muss uns hier nicht interessieren.
Die Schlussfolgerung, der TO habe seit seinem Schulabschluss auf der faulen Haus gelegen finde ich höchst unangemessen. Dass ein Mann, der "Bürokaufmann" nicht als 16- oder 18-Jähriger freiwillig gelernt hat und der Berufserfahrung aus ganz anderen Bereichen mitbringt bei den Arbeitgebern auch nach einer Umschulung mit dem Ziel der beruflichen Rehabilitation nicht "erste Wahl" ist, wundert mich nicht.
Dass ein amtsärztlich festgestelltes, chronisches Rückenleiden durch eine sitzende Tätigkeit nicht unbedingt besser wird, werden auch potentielle Arbeitgeber wissen, die sich eine solche Laus dann lieber nicht den Pelz "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" setzen möchten.
Wenn ein relativ junger Arbeitnehmer mit relativ ernsten Gesundheitsproblemem schon relativ lange aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden ist, wird eine Wiedereingliederung zunehmend schwieriger.
Hallo Pechvogel,
hast du dich schon auf 450-Euro-Jobs im Büro von Handwerksberieben o.ä. beworben? Da werden immer weider Menschen (meist Frauen) gesucht, die nicht nur "im Büro" fit sind, sondern auch gegenüber "Malochern", Kunden und Lieferanten den richtigen Ton treffen und in der Branche erfahren sind.
Ein 400-Euro-Job beseitigt dann wenigstens den Makel fehlender Berufserfahrung als Bürokaufmann.
Im übrigen schließe ich mich Wildlachs' und Kaspers Tipps an.
Alles Gute! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Danke für die bisherigen Antworten.
Was ALG2 angeht hat Biggi62 es gut erkannt. Habe nach dem Schulabschluss Konstruktionsmechaniker (Schlosser) gelernt und war einige Jahre im Metallverarbeitenden Bereich tätig bis der Rücken durch war. Hab mich dann mit ne Zeit mit Helferjobs über Wasser gehalten wodurch der Rücken auch nicht besser wurde. Kürzlich habe ich dann zum Bürokaufmann umgeschult (seit einen knappen Jahr bin ich fertig). Die Umschulung wurde übers Jobcenter finanziert daher auch in dieser Zeit ALG2. Was viele nicht wissen: Nicht jeder ALG2-Empfänger sitzt den ganzen Tag Bier-trinkend zu Hause und lacht dem Staat aus seil er "viel" Geld in den A... gesteckt bekommt.
Ist jemand hier der Erfahrung mit "fiktiven Einkommen" gemacht hat? Mich würde interessieren ob meine Rechnung realistisch wäre:
1300 (Fiktives Einkommen minus 950,- (Selbstbehalt) = 350,- € geteilt durch 3 Kinder = 116,67 € (macht 1400,- im Jahr).
Hmmh.
Was ist mit aufstockenden Leistungen unter Berücksichtigung des Unterhaltes? Deine Situation schreit doch geradezu danach. In Aufstockung kannst Du dem ruinösen Unterhaltszirkus eine lange Nase machen.
Hast Du den Beitrag von Wildlachs nicht gelesen, nicht verstanden, nicht lesen wollen?
W.
Ich habe Erfahrung mit fiktivem Einkommen, allerdings habe ich bereits einen sehr hohen Unterhaltstitel und nun erheblich geringeres Einkommen.
Da weigert sich die Justiz den titel abzusenken.
Eine gesicherte Prognose über das was dir passiert kann ich dir geben:
Et küt wie küt!
Es ist absolut nicht vorhersagbar, wie ein Richter in deinem Fall entscheiden wird.
Das ist ja das Schöne an unserem Familienrecht.
Es sichert der großen Maße an Juristen ihr Einkommen, durch völlige Unvorhersehbarkeit.
Aber im Ernst. Niemand kann dir hier etwas genaues dazu sagen.
Es richtet sich einzig und alleine nach der ideologischen Ausrichtung des Richters, wie er deinen Fall bewertet.
Im Übrigen haue ich auch in die Kerbe des wilden Lachses.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Weißt Du Biggi, vllt habe ich auch einfach keine Lust Ratespielchen zu machen. Von einer Umschulung habe ich nichts gelesen. Und dass ein amtsärztliches Attest automatisch bedeutet, dass erst kürzlich umgeschult wurde zu einer Arbeit, die man aber eigentlich auch nicht ausüben kann übersteigt in der Tat meine Fantasie.
Hallo Pechvogel,
also, erstmal würde ich folgendes klären. Bist DU der Vater?
KM muss es dir ja erstmal nachweisen, dass du es bist. Ich werde hellhörig, wenn ich lese, dass auch noch andere in Frage gekommen sind. Die "angeblich" nicht die Väter sein können, weil sie einen Test gemacht haben.
Hast du diese Tests gesehen?
Ich arbeite in zwei Branchen. In der einen treffe ich jedes Wochenende ganz viele Menschen. Eine Frau, die bereits 3 Kinder von 5 Vätern hatte hat mir folgendes erzählt.
"Ich war schwanger. Der Vater aber ein Looser. Ich hab gezielt im Club nach einen ausschau gehalten, der nach Kohle aussah. Dem hab ich das Blag untergeschoben..." O-Ton dieser "Dame"
Also, mein Tipp. Lass erstmal die Vaterschaft definitiv klären, bevor du dich mit "fiktiven" Einkommen auseinander setzt.
Zu der anderen Sache... ALG2 Empfänger.
Ich hab es einmal ausrechnen lassen. Also damals mit Frau u Kind. Mit ALG2 hätten wir "nur! unwesentlich weniger gehabt, als mit einem festen Job...
Ich sitze in der Woche (im Moment) 6 Stunden täglich im Büro. Wenn du einmal eine Bewerbung geschrieben hast und diese für die Arbeitgeber, wo du dich bewirbst abänderst. 20 davon im Monat verschicken sollst... bei 4 Wochen im Monat macht das 5 in der Woche, also 1 am Tag.
Bei entsprechender Vorarbeit ist das ein Zeitaufwand von 30-60 Minuten täglich. Also machbar um entweder einen neuen Job zu bekommen, oder fiktives Einkommen zu verhindern..:-)
Im übrigen, denke ich, wenn man die Zeit, die man sonst auf der Arbeit wäre in die Suche/ Bewerbungen/ Vorstellungsgespräche investiert.... dann lässt ein gut bezahlter Job auch nicht lange auf sich warten.
Aber, ich wäre auch nicht bereit, jeden "schlechtbezahlten" Job anzunehmen, nur um aus der Statistik zu fallen. Denn je mehr Menschen schlechtbezahlte Jobs annehmen, nur um den Stempel "Sozialschmarotzer/ Duwillstjagarnichtarbeiten" los zu werden, desto mehr gibt es auch von diesen.
Also lass dich da nicht ins Boxhorn jagen. Die größten Sozialschmarozer sitzen ganz woanders... wälzen Schulden und eigene Dummheit auf die Steuerzahler um...
LG
Marko
Die größten Sozialschmarozer sitzen ganz woanders... wälzen Schulden und eigene Dummheit auf die Steuerzahler um...
So sieht's aus. :thumbup:
--
Brainstormer
Moin pechvogel,
wo ich ein kleines Verständnisproblem habe:
Meine Partnerin ist noch in Elternzeit bis unser jüngster 3 ist. Also auch ALG2 derzeit.
In diesem Forum wird immer wieder grosser Wert darauf gelegt, dass Väter dasselbe können wir Mütter. Warum muss die Mutter im vorliegenden Fall zuhause bleiben, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist? Was genau hindert Dich, Deine momentane Arbeitslosigkeit einfach zum Hausmann-Dasein umzubauen, während Deine Frau arbeiten geht und die Kohlen ranschafft?
5 Bewerbungen pro Woche schreiben kann man auch am Küchentisch; überdies könntest Du Dir mit Jobsuche und Rekonvaleszenz erst mal Zeit lassen, wenn Deine Partnerin arbeiten geht.
Ich habe ein gewisses Problem mit dem Bild "Zwei erwachsene Menschen hocken den ganzen Tag auf Kosten der Allgemeinheit zuhause und betüddeln ihre Kinder." Der Umstand, dass unser Vollkasko-Sozialsystem solche Konstrukte ermöglicht, macht sie nicht besser oder vorbildhafter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Diese Regelungen sehen in § 11b Abs 1 Nr 7 SGB II vor, daß in der Berechnung des anrechenbaren Einkommens die Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind, soweit sie sich auf Titel oder Urteile stützen.
Sind diese Möglichkeiten in Deinem Fall berücksichtigt?
Hallo noch einemal,
verstehe ich das richtig?: wenn ich z.B. einen 450-€-Job bekomme sind ja die ersten 100,- € anrechnungsfrei. Wenn tatsächlich ein Richter einen Tietel (z.B. über 120,- € monatlich) ausspricht kann ich diese 120 € an die Kindsmutter überweisen und bekomme anstatt 100,- € Freibetrag 220,- € Freibetrag?
@ Marko99:
...Irgendwann hat sie dann wohl kein Geld vom Amt mehr bekommen daher dann die gerichtliche Feststellung und Bingo - ich bin der "genetische Lottogewinner"
Moin pv.
Gegeben:
450 € Brutto wie Netto
a) mit
120 € KU
Einkommensberechnung
450 € Brutto
450 € Netto
---
-100 € Grundfreibetrag
- 70 € Freibetrag Stufe 1, 20% 100-1000
- 0 € Freibetrag Stufe 2, 10% 1001-1200
- 0 € Freibetrag Stufe 3, 10% 1201-1500
- 120 € KUnterhalt
---
160 € anrechenbares Einkommen
b) mit
225 € MindestKU für Kind bis 5 J
Einkommensberechnung
450 € Brutto
450 € Netto
---
-100 € Grundfreibetrag
- 70 € Freibetrag Stufe 1, 20% 100-1000
- 0 € Freibetrag Stufe 2, 10% 1001-1200
- 0 € Freibetrag Stufe 3, 10% 1201-1500
- 225 € KUnterhalt
---
55 € anrechenbares Einkommen
Dieses anrechenbare Einkommen wird gegen Deinen/Euren Bedarf gestellt und entsprechend aufgestockt.
Gegenüber dem 'nackten' Hartzer mit 0 € Einkommen hast Du in deinem Fall immer die 170 € Feibeträge mehr in der Tasche, ganz gleich, ob Du nur 120 € oder den MindestKU nach OLG-Tabelle zahlst.
Noch Fragen? 😉
W.
Danke Wildlachs. Damit ist ist meine größte Sorge (das Schulden auflaufen) aus der Welt geschafft. :thumbup:
... und vielleicht ist nun der Blick auch frei auf Dein Vatersein... :),
das sich in der Bedarfsberechnung, in den Umgangskosten niederschlägt.
W.
NAja Umgangkosten hat er ja derzeit keine.
Mit den jüngeren Kindern lebt er zusammen (ist also in der Berehcnung der Bedarfsgemeinschaft schon drin) und mit dem älteren scheint es ja derzeit (noch) keinen Umgang zu geben.
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen