...ich schaue halt voraus!
Vielleicht hat er ja noch keinen Umgnag, WEIL er bislang keine tragende fianzielle Basis dafür erkennen konnte.
😉
W.
Richtig Wildlachs. Die Finanziellen Sorgen und die Streiterei die sich daraus mit der KM ergeben hat haben die Verhältnisse extrem zerüttelt so das ein normaler Kontakt noch nicht möglich war. Sehe der Zukunft jetzt sehr zuversichtlich entgegen. Um Umgangskosten mache ich mir keine Sorgen da wir nur 10 min voneinander entfernt wohnen. Mal sehen was kommt, an mir soll es nicht liegen 🙂
Hi pv.
Was hältst Du davon, selbst aktiv zu werden?
Ist denn schon bestätigt, daß Du der Vater des ONS-Kindes bist?
Wenn ja, dann überlege doch nun, wie Du Dich beim 'neuen' Kind als Vater ins Spiel bringen könntest.
Ist dazu schon etwas eingefädelt, hast Du Dich vorab dazu psycholgisch beraten lassen?
Ich stelle mir vor, daß Diese Begegnung beiden Seiten sehr nahe geht.
W.
Ist denn schon bestätigt, daß Du der Vater des ONS-Kindes bist?
Ich stelle mir vor, daß Diese Begegnung beiden Seiten sehr nahe geht.
Jop. Wurde von Amtsarzt (nach Gerichtsverhandlung) getestet. Das wird auf jeden Fall noch Schwierig, die Mutter zickt rum und will nur Geld, sie kennt mich gar nicht, One-Night-Stand und danach nie wieder gesehen, hat immer nur per SMS Stress gemacht das sie Geld will. Alles momentan noch alles sehr zerrüttelt.
Andere Frage:
Wir bekommen ja für unsere Kinder die bei uns leben Kindergeld welches bis auf dem Versicherungsanteil von 30 Euro voll angerechnet wird. Wir bekommen also 334 € "Einkommen" angerechnet. Müsste ein Titulierter Unterhalt als "nicht zur Verfügung stehendes Einkommen" hier berücksichtigt werden oder gilt das nur bei Einkommen aus einem (neben-)Job?
*hochschieb* würde mich über eine weitere Antwort freunen.
Gild diese Regelung bei JEDEM Einkommen was uns angerechnet wird, auch bei Kindergeld? (bin bei beiden Kindern der Kindergeldberechtigte)
Gruß pf
Moin pv.
Nach meinem Verständnis sollte gem. SGB II § 11b Abs. 1 Nr. 7 titulierter und gezahlter Unterhalt mit dem Gesamteinkommen verrechnet werden. Anders dagegen die Freibeträge nach Abs. 3, die sich auf Erwerbseinkommen beziehen.
W.
Danke Wildlachs. Wenn das stimmt bin ich Unterhaltstechnisch sauber aus der Nummer raus. Das Kindergeld was uns momentan angerechnet wird ist nämlich genau so hoch wie der derzeitige Mindestunterhaltssatz für Kinder bis 17. Ich bin gespannt und werde hier berichten ob ich es anwenden konnte (noch besteht ja kein Titel).
Grüße PV