Hallo Tina,
ja sorry, Du hast recht. Mir sind die Pferde durch gegangen.
Gehört nicht hier ins Forum. Wenn Du meinst dann lösch ich es raus.
Mir gehts ja auch gar nicht darum was er sich leistet...menentwegen ne Villa mit 20 Sportwagen. Nur soll er doch vorher bitte sehen, das sein Kind versorgt ist.
Wenn er mich angreifen will...Bitte...soll er tun..
Aber er soll bitte das Kind da raus lassen...der Junge kann nichts dafür.
Wie gesagt, sag mir beschied und dann lösche ich es.
Liebe grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Für euer Kind freu ich mich, daß der Umgangstermin positiv gelaufen ist. Mach weiter so und stärke ihm den Rücken. Er muss sich irgendwann sein eigenes Urteil bilden.
Er hat sich über die Geschenke gefreut und sieht natürlich die ganzen Zusammenhänge nicht.
Das soll auch so bleiben.
Ach ja..
Klar weiß der Junge nichts von dem ganzen Disaster und ich würd mir auch eher die Zunge abbeißen bevor ich davon was erzählen würde...nee neee
Ich bin schon froh das alles positiv abgelaufen ist.
Wäre nur noch zu wünschen das esso bleibt.
Klar das nach dem gewesenen da skepsis bei mir aufkommt.
Aber wie gesagt, solnge es so bleibt, bin ich heilfroh
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
ich habe das Topic nochmal aus dem Archiv gekramt, da es mit der Geschichte weiter geht.
Ich fang dann mal beim Oktober an.
Lohnpfändung war raus und soweit durch.
Vom Arbeitgeber meines Ex kam ein Schreiben bei meinem Anwalt an, in dem Stand das sie das zur Kenntnis genommen haben und sich innerhalb 2 Wochen nochmal bei meinem Anwalt melden würden.
Anfang Oktober ging dann auch ein Zahlung von 2000€ bei meinem Anwalt ein.
Die kam allerdings nicht von der Lohnpfändung, sondern durch eine überweisung die mein EX selber an meinen Anwalt getätigt hat.
Dieses Geld hat mein Anwalt mir dann überwiesen und ich konnte meine Rückstände (Gas, Strom, Miete, Schulden bei Freunden die mir GEld geliehen haben) decken.
Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen wie erleichtert ich war.
Dann km November.....aber es kam kein Unterhalt.
Es kam lediglich ein Brief vom Anwalt meines Ex das die Lohnpfändung nicht rechtskräftig wäre, da mein Titel gegenüber meines EX nur auf Trennungsunterhalt bestehen würde und nicht auf Nachehelichemunterhalt und das wir ja schliesslich seit April rechtskräftig geschieden wäre....hm...da hat dann wohl mein Anwalt gepennt...und nicht nur der, sondern auch das Gericht hier, das Gericht im Ort meines EX und auch der Gerichtsvollzieher, denn die haben ja auch alles nochmal geprüft und haben es durchgehen lassen.
Mein Anwalt hat dann zurück geschrieben das mein EX bis zum 20.November einen Vollstreckbaren Titel vorzulegen hat. Falls nicht, würden wir ohne jede neue Ankündigung klagen.
Bis dahin mußte ich dann warten um HartzIV beantragen zu können.
Natürlich hat mein EX den Titel nicht vorgelegt, habe ich aber auch schon im vorhinein gewußt das er das nicht machen wird.
Also bin ich dann zum Arbeitsamt und habe Hartz IV beantragt.
Nachdem ich dann alle Unterlagen zusammen hatte (meine Vermieterin war im Krankenhaus und konnte die Mietbescheinigung nicht ausfüllen und so hat es ein paar Tage länger gedauert) bin ich dann gestern zu Arbeitsamtund habe alles abgegeben.
Der SA meinte dann, ich müßte jetzt nur noch auf den Bewilligungsbescheid warten.
Ich frug dann wie lange das dauert....er antwortete so zwischen 4-6 WOchen müßte ich mindestens rechnen.
Hallo?
Und wovon soll ich in der zwischenzeit alles bezahlen????
Ab wann wird dieser Antrag nun eigendlich gewertet?
Ab dem Tag wo ich den Antrag gestellt habe? (der SA hat einen Stempel mit Datum auf den Antrag gemacht als ich diesen abgeholt habe)
Ab dem Tag an dem ich den Antrag abgegeben habe? (also würde ich Hartz Iv rückwirkend bekommen, damit ich, wenn ich Mietschulden oder so machen muss, das Geld zurück zaheln kann)
Oder ab dem Tg an den er bewilligt wird bzw ich den Bewilligungsbescheid in der Hand habe? (das kann ja unter Umständen Januar werden)
Das Arbeitsamt verlangt nun auch alle möglichen Schriftverkehr zu sehen, welchen in Sachen Unterhalt durch meinen Anwalt und den Anwalt meines EX geschehen. Ist das Rechtens?
Sie verlangen jedenfalls das ich meinen Ex auf Unterhalt verklage. Wenn nicht, könnten sie mir das Geld kürzen oder sperren, sagte man mir. Stimmt das?
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 30/11/2005 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Dann km November.....aber es kam kein Unterhalt.
Kam kein EU/TU oder kam kein KU?
Es kam lediglich ein Brief vom Anwalt meines Ex das die Lohnpfändung nicht rechtskräftig wäre, da mein Titel gegenüber meines EX nur auf Trennungsunterhalt bestehen würde und nicht auf EU und das wir ja schliesslich seit April rechtskräftig geschieden wäre....hm...da hat dann wohl mein Anwalt gepennt...und nicht nur der, sondern auch das Gericht hier, das Gericht im Ort meines EX und auch der Gerichtsvollzieher, denn die haben ja auch alles nochmal geprüft und haben es durchgehen lassen.
Das ist korrekt; TU endet mit der Rechtskräftigkeit der Scheidung, da die Berechnungsgrundlagen für TU und EU voneinander abweichen.
Mein Anwalt hat dann zurück geschrieben das mein EX bis zum 20.November einen Vollstreckbaren Titel vorzulegen hat. Falls nicht, würden wir ohne jede neue Ankündigung klagen.
Vom Verlauf der Geschichte her scheint es keine weitere Möglichkeit zu geben. Steht im Scheidungsurteil etwas vom EU?
Bis dahin mußte ich dann warten um HartzIV beantragen zu können.
Korrekt - jeglicher Unterhalt wird als Einkommen dem ALG-II gegengerechnet. Allerdings führe ich gerade eine erbitterte Diskussion mit der ARGE, die meiner Ex das ALG-II zahlt, ob auf Unterhalt für unsere Tochter nicht der übliche Freibetrag für unselbständige Einkommen zu gewähren ist. Unter Umständen wird daraus noch ein Präzedenzfall - mir ist allerdings auch bewußt, daß dieses für EU bei Hartz-IV-Empfängern dann ebenfalls greifen würde. Schwierige Entscheidung.
Der SA meinte dann, ich müßte jetzt nur noch auf den Bewilligungsbescheid warten.
Ich frug dann wie lange das dauert....er antwortete so zwischen 4-6 WOchen müßte ich mindestens rechnen.
Hallo?
Und wovon soll ich in der zwischenzeit alles bezahlen????
Nunja, was soll man sagen, wer sich an die Chose mit dem Januar 2005 erinnert, wird wissen, daß den Ämtern/Arge das absolut egal ist, leider.
Ab wann wird dieser Antrag nun eigendlich gewertet?
Ab Stellungsdatum, d.h. wird die Berechnung ab dem Tag gerechnet, ab dem der Antrag gestellt wurde (Datumsstempel).
Ab dem Tag wo ich den Antrag gestellt habe? (der SA hat einen Stempel mit Datum auf den Antrag gemacht als ich diesen abgeholt habe)
Siehe oben, korrekt.
Ab dem Tag an dem ich den Antrag abgegeben habe? (also würde ich Hartz Iv rückwirkend bekommen, damit ich, wenn ich Mietschulden oder so machen muss, das Geld zurück zaheln kann)
Rückwirkend ist bei ALG-II nicht mehr möglich, beim alten Sozialgeld / Sozialhilfe gab es Sonderklauseln. Diese wurden mit Hartz-IV abgeschafft.
Oder ab dem Tg an den er bewilligt wird bzw ich den Bewilligungsbescheid in der Hand habe? (das kann ja unter Umständen Januar werden)
Siehe oben. 🙂
Das Arbeitsamt verlangt nun auch alle möglichen Schriftverkehr zu sehen, welchen in Sachen Unterhalt durch meinen Anwalt und den Anwalt meines EX geschehen. Ist das Rechtens?
Sie verlangen jedenfalls das ich meinen Ex auf Unterhalt verklage. Wenn nicht, könnten sie mir das Geld kürzen oder sperren, sagte man mir. Stimmt das?
Prinzipiell ist das korrekt, ALG-II ist dem Unterhalt nachrangig (die ARGE hat mich diesbezüglich auch angeschrieben). Der Unterhalt wird dann auch dem ALG-II gegengerechnet, d.h. in Summe abgezogen.
Gruß, Xe
Es kam kein Nachehelicher Unterhalt!
Vom Verlauf der Geschichte her scheint es keine weitere Möglichkeit zu geben. Steht im Scheidungsurteil etwas vom EU?
Nee da steht nix drin. Aber mein Anwalt hat meinen Ex gleich nach der Scheidung schriftlich aufgefordert die gleiche Summe an Nachehelichen Unterhalt zu bezahlen.
Das hat er dann auch bis einschließlich Juli getan. August September nicht und dann im Oktober eine einmalige Zahlung von 2000€.
Zusätzlich zum damaligem TU musste er noch 200€ Unterhaltsrückzahlung tätigen, die sich in den Monaten angesammelt haben, als er kurz nach der Trennung weder für mich, noch für den Jungen gezahlt hat. Im Gerichtsurteil steht, wenn er einmal mit der Zahlung von diesen 200Euro in Verzug geratebn würde, dann würde der ganze Betrag aufeinmal fällig werden+10% Zinsen.
Wie die 2000€ nun verrechnet werden weiß ich nicht. Ob das als Unterhaltsrückzahlung mit 10% verrechnet wird, oder ob mein Anwalt das als ausstehenden Unterhalt für August und September verrechnet inklusive Unterhaltsrückzahlung, das werde ich wohl erfahren wenn ich kommenden Dienstag bei ihm den Termin habe. Oder hast Du eine Ahnung wie der das verrechen darf oder kann?
Korrekt - jeglicher Unterhalt wird als Einkommen dem ALG-II gegengerechnet. Allerdings führe ich gerade eine erbitterte Diskussion mit der ARGE, die meiner Ex das ALG-II zahlt, ob auf Unterhalt für unsere Tochter nicht der übliche Freibetrag für unselbständige Einkommen zu gewähren ist. Unter Umständen wird daraus noch ein Präzedenzfall - mir ist allerdings auch bewußt, daß dieses für EU bei Hartz-IV-Empfängern dann ebenfalls greifen würde. Schwierige Entscheidung.
Na ich drück Dir mal die Daumen, auch wenn ich glaube das Du damit nicht durchkommen wirst. Das würde dann das ganze HartzIV Gesetz auf den Kopf stellen und viele Mütter hätten zu wenig bekommen.
Der Unterhalt meines Sohnes wird jedenfals angerechnet.
Ähhmm... da wir grade mal bei Thema sind....kennt hier jemand nen einigermassen vernünftigen Hartz IV rechner im Netz, wo ich alle Einkommen eingeben kann und Miete und Nebenkosten usw...
Bekomme ich eigendlich auch den Alleinerziehenden Zuschlag?
Damals als ich mal Sozialhilfe bezogen habe, sagte man mir, dieses Zuschlag würde ich bei der Sozialhilfe nur bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres bekommen.
Ab wann wird dieser Antrag nun eigendlich gewertet?
Ab Stellungsdatum, d.h. wird die Berechnung ab dem Tag gerechnet, ab dem der Antrag gestellt wurde (Datumsstempel).
Sorry XE wenn ich da nochmal ganz dumm nachfrage.
Also den Antrag habe ich am 21.11. gestellt bzw abgeholt. Der Sachbearbeiter hat dann da auch den Datumsstempel drauf gemacht.
Abgegeben habe ich den Antrag mit allen Unterlagen die benötigt wurden) am 28.11. (also gestern)
So nun soll die Bewilligung 4-6 Wochen dauern. Das kann also Januar werden ehe der Antrag durch ist.
Zwischenzeitlich muss ich aber Miete zahlen, freiwillige Krankenversicherung, Gas usw
Wenn ich jetzt allerdings den Antrag erst im Januar bewilligt bekomme, bekomme ich dann auch das Geld für Dezember für Miete usw. Denn entweder kann ich keine Miete zahlen und komme somit in Mietrückstand (das gleiche gilt für Krankenversicherung usw) oder aber ich muss mir das Geld irgendwo leihen und das muss ich ja dann auch irgendwie zurück zahlen.
Also wie ich Dich verstanden habe, bekomme ich das Geld ab Antragstellung.....also ab dem 21.11.
Wenn die aber für die bearbeitung bis Januar brauchen, dann müßte ich doch im Januar das Geld AB dem 21.11. Rückwirkend bekommen oder?
Also für die 9 Tage im November, den ganzen Dezember und dann Januar oder???
Andererseits sagst Du aber es gibt nichts Rückwirkend...hmmm...bringt mich alles ein wenig durcheinander.
Nee wie kompliziert das alles....für sowas bin ich echt nicht geschaffen.
Prinzipiell ist das korrekt, ALG-II ist dem Unterhalt nachrangig (die ARGE hat mich diesbezüglich auch angeschrieben). Der Unterhalt wird dann auch dem ALG-II gegengerechnet, d.h. in Summe abgezogen.
Das heißt mit anderen Worten:
Egal was kommt (solange ich keinen Job hab, von dem ich mich und meinen Sohn ernähren kann), ich MUSS meinen Ex auf Nachehelichen Unterhalt verklagen, ob ich will oder nicht. Denn wenn ich das nicht tu, dann hab ich mit meinem Junior nicht mehr genug Geld zum Leben, weil uns dann vom ALG II die Kohle gekürzt wird.
Tolle Aussichten....dann sind mir ja die Hände gebunden...
Sorry Jungs wenn ich das dann ma stellvertrettend für viele Ex Frauen schreibe:
WIR MÜßEN EUCH AUF UNTERHALT VERKLAGEN!!!!! SONST KRIEGEN WIR KEIN GELD!!!!!
Schon traurig denn so entstehen viele Feindlichkeiten mit dem EX, für die viele Frauen noch nicht mal was für können, weil sie im Prinzip dazu gezwungen werden.......
Schon traurig oder?
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 30/11/2005 von Taccina]
[Editiert am 30/11/2005 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Ähhmm... da wir grade mal bei Thema sind....kennt hier jemand nen einigermassen vernünftigen Hartz IV rechner im Netz, wo ich alle Einkommen eingeben kann und Miete und Nebenkosten usw...
http://www.alleinerziehend.net/Alleinerziehend-ALGII-Rechner.html
Danke Mone!
Mit dem Rechner komme selbst ich klar...
Jetzt müßte das nur noch stimmen was der mir da ausgerechnet hat....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
deine Krankenversicherung hinterläßt bei mir noch ein Bauchgrummeln. Du bist doch jetzt vermutlich freiwillig versichert? Es wäre nicht auszuschließen, dass die freiwillige Krankenversicherung nicht durch ALG II abgedeckt ist, bitte klär das dringend mal ab, ob auch die Krankenversicherung rückwirkend übernommen wird.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/ALG_II_Krankenversicherung.html
Und als Tipp: ich hab eben mal wieder bei den Sachbearbeitern gelesen, die sind der Meinung, dass die Miete für den ganzen Monat gezahlt werden muß, wenn du sie nicht bezahlen konntest, auch wenn du deinen Antrag auf ALG II erst nach dem 3. (Fälligkeit der Miete) eines Monats gestellt hast.
Sieht jedenfalls ganz schön nach Kampf aus, was da auf dich zukommt... viel Glück und viel Erfolg!
eskima
Hallo Eskima,
jetzt mach mich nicht ganz verrückt.
Also für November habe ich noch alles zahlen können. Das ist nicht der Punkt. Da will ich auch gar nichts rückwirkend haben.
Was mir sorgen bereitet ist der Dezember....bekomme ich da überhaupt Geld bzw rückwirkendes Geld weil die Bearbeitung ja 4-6 Wochen dauert.
Nochmal:
Antrag gestellt bzw abgeholt am 21.11.
Antrag ausgefüllt und mit allen Unterlagen abgegeben am 28.11.
Warten auf Bewilligungsbescheid ca 4-6Wochen (macht dann irgendwann Januar...womit zwar im Dezember schon der Antrag lange gestellt war, aber wegen der bearbeitung kein Geld fließt)
Mit der freiwilligen KV das habe ich gleich bei der Antrag abholung gesagt. da habe ich dann noch ein Extra Formular bekommen, welches ich ausfüllen mußte. Als Beweis das ich sdie KV bezahle musste ich einen Kontoauszug dazu legen.
Was mir allerdings ein bissel sorgen bereitet ist die Kernzeit Betreuung meines Sohnes. Die wird definitiv nicht übernommen. Und das sind immerhin 70€ im Monat.
Weiß jemand ob es da ne Stelle gibt an die ich mich wenden kann?
Ich habe ihn zwar aus der Kernzeit abgemeldet, aber ich bekomme ihm nicht vor Halbjahresende da raus....sprich ich muss bis zum 28.02.06 zahlen...ob mein Sohn nun in die Kernzeit geht oder nicht.
Finde ich ja schon ein starkes Stück...wie soll ich denn dann überhaupt noch nen Job finden, wenn die KErnzeit nicht bezahlt wird. Kann den Jungen ja schlecht sich selber überlassen und die Schulzeiten sind hier echt der Horror und verläßliche Schule ist nur von 8:35-10:35uhr
(ironie on) Da habe ich ja mit anfahrtszeit heftig viel Zeit um Arbeiten zu gehen...bei so vielen Stunden werde ich es sicher schaffen soviel Geld zu verdienen das ich meinen Sohn und mich allein ernähren kann (ironie off)
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Ich habe ihn zwar aus der Kernzeit abgemeldet, aber ich bekomme ihm nicht vor Halbjahresende da raus....sprich ich muss bis zum 28.02.06 zahlen...ob mein Sohn nun in die Kernzeit geht oder nicht.
Ist das jetzt bei Hartz IV nicht mehr so wie früher, dass eine Kinderbetreuung nachgewiesen werden musste, wenn man "arbeitssuchend" war?
Egal wie - frag doch mal bei der Stelle nach, an die du diese 70 € überweist - ich nehme mal an Schule? Vielleicht haben die zumindest Ermässigung für sozial Schwächere.
Ob nun 70 € heftig sind, oder nicht - darüber kann man diskutieren. Wenn ich mir die Zeiten ansehe: Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Schule von 8.35 bis 10.35 Uhr, auch wenn das nicht jeden Tag so ist. Es bleiben dennoch bis zu vier Stunden am Tag für Betreuungszeiten übrig. An unserer Schule gibt es eine sogenannte Mittagsbetreuung für erst- bis dritt-Klässler, dauert bis 13.00 Uhr. Mein Sohn hat an einem Tag um 11.20 Uhr, an zwei Tagen um 12.15 Uhr Schluss, die beiden anderen Tage ohnehin um 13.00 Uhr. Dafür bezahle ich 25,-- € im Monat. Klingt viel - aber: die Kosten der Mittagsbetreuung sind NICHT gedeckt! Die Frau, die da arbeitet, macht eine Wochenstunde (von insgesamt 9) ohnehin schon ehrenamtlich, da die Mittagsbetreuung sonst abgeschafft werden müsste, den Rest trägt die zuständige Kirchengemeinde.
Das nur so nebenbei.
Also, erkundige dich nach dem Träger der Kernzeitbetreuung und sprech da mal vor. Vielleicht gibt es zumindest eine Übergangslösung.
Gruß AJA
Hallo Tacchina!
Habe Dein letztes Post jetzt nur überflogen, weiß aber durch Deine anderen, in welchen Schwierigkeiten Du steckst und schicke Dir mal ein RIESENKRAFTPAKET rüber.
Zwecks Hartz IV und Sozialamtsfragen gibts da eine gute Seite, die mir auch schon sehr geholfen hat: http://www.beamte4u.de
Und soviel ich weiß, wird rückwirkend gezahlt ab Antragstellung.
Kinderbetreuungskosten müssten eigentlich zumindest anteilig berücksichtigt werden.
UND Du kannst einen Vorschuß beantragen, damit Du erstmal zahlungsfähig bist. Laß Dich nicht abwimmeln, bleib hart! Sie versuchen es sehr gern. Ich finds einfach nur unmenschlich...
Viele herzliche Drücker und liebe Grüße
:heartpump:
Andrea
LG
Andrea
_______________________________________
"Glück kommt durch einander"
Hallo Aja,
also die 70€ sind schon der ermässigte preis. Normal kostet das 86€ im Monat.
Früher gab es da für Souialschwache eine Extra ermässigung und da kostete mich die Kernzeit nur 36€ monatlich. Doch seit dem neuen Schuljahr ist diese Ermässigung abgeschafft worde und es gibt nur noch die sogenannte Familienermässigung (geht dann nach dem Einkommem und der Mindestsatz ist dann eben die 70€)
Verlässliche Schule heißt auch nur, sollte mal ein Lehrer krank sein, das die Kids später zur Schule müssen und früher Schlue aus haben. Die Zeit in der dann aber 100% Unterricht statfindet (also durch VErtrettung) ist dann von 8:35-10:35Uhr.
Normalerweise hat mein Sohn ausser Montags jeden Tag um 7:45 Unterrichtsbeginn. Somit kommen da 4 mal die Woche nur 15 Minuten Kernzeitbetreuung für meinen Sohn in Frage und Montags dann eben eine Stunde morgens...macht insgesamt 2Stunden für Morgens.
Mittags hat er 4mal um 12:20 Schule aus und zwei mal um 13:10Uhr. Macht Nachmittags insgesamt in der Woche 3 Stunden.
Also für Morgends und Mittags zusammen 5 Stunden die Woche.
Ob da nun 70€ im Monat viel oder wenig sind für die Betreuer, darüber will ich mich gar nicht streiten.
Für mich ist das allerdings sehr viel Geld!!!! Und wenn ich die Kernzeit nun nicht bezahlt bekomme, kann ich mir das aus eigener Tasche nicht leisten bei Hartz IV.
Ich habe beim Arbeitsamt gestern Extra gefragt ob die die Betreuung übernehmen. Habe auch Kontoauszüge beigelegt auf dem der Beitrag abgebucht wird und habe auch das Schreiben vom Amt begelegt, welches besgat das ich den Betrag zu zahlen habe.
Der SA meinte aber, das dies nicht übernommen wird....
Hmmm... ohne Kernzeitbetreuung habe ich aber keine Chance auf einen Job...
Bin mal gespannt wie das Amt reagiert, sollten die mich auf einen Lehrgang oder sowas schicken und ich durch die Schule nicht kommen kann......dann hab ich bestimmt wieder Ärger am Hals....
Rufe morgen mal beim Jugendamt an...vielleicht können die mir weiterhelfen, was ich da machen kann.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Kobold (oder darf ich Andrea sagen...*lach*)
und Willkommen hier auf VaterSein!
vielen lieben Dank für den Link und der "beruhigung" das mir das Geld dann ab Antragstellung gezahlt wird und nicht erst ab bewilligung...das beruhig mich ungemein.
Werde dann mit meiner Vermieterin reden das ich den Antarg abgegeben hab aber noch kein Geld bekommen hab und das dann zahle sobald ich das Geld hab.
Da hat sie bestimmt verständnis für...
Hm das mit der KErnzeitbetreuung das werde ich dann mal in dem Forum nachfragen welches Du mir gesendet hast...
Der vom Arbeitsamt sagte nmlich klipp und klar das die das nicht übernehmen....
Und Dein gesendetes Kraftpaket habe ich gleich in mich aufgesogen.....ich merk schon wie es wirkt 🙂
Lieben Dank dafür
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Okay, dann fällt mir nichts mehr ein, außer:
Sorry Jungs wenn ich das dann ma stellvertrettend für viele Ex Frauen schreibe:
WIR MÜßEN EUCH AUF UNTERHALT VERKLAGEN!!!!! SONST KRIEGEN WIR KEIN GELD!!!!!
Dann tu es!
Ich habe den Absatz weiter unten, den Tina gelöscht hat nicht gelesen, aber ich vermute, dass es sich hier um einen eher zahlungsunwilligen Vater handelt. Mag er KU pünktlich bezahlen, aber die Einsicht, dass hier eine Mutter auch von irgendwas leben muss, scheint zur Gänze zu fehlen.
Mir ist bewusst, dass es genügend Exen gibt, die ihre Männer bis auf das Hemd ausziehen. Aber es scheint auch Exen zu geben (guck in Spiegel 😡 ), die viel zu lange Rücksicht nehmen.
Daher Taccina - tu, was mir auch immer gesagt wird: denk an dich und hol dir, was dir zusteht.
Gruß AJA
Hallo Taccina,
komme somit in Mietrückstand (das gleiche gilt für Krankenversicherung usw) o
Bei der Krankenversicherung habe ich von ganz schlime Schicksalen gehört, insbesondere bei privat Versicherten. Wenn die nicht zahlen, dann flegen die raus -- und kommen nicht in eine gesetzliche Versicherung rein!!
Bitte sei vorsichtig!
Meine ehemalige PN hast Du noch ??
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Sorry Jungs wenn ich das dann ma stellvertrettend für viele Ex Frauen schreibe:
WIR MÜßEN EUCH AUF UNTERHALT VERKLAGEN!!!!! SONST KRIEGEN WIR KEIN GELD!!!!!
Hi,
so sehr ich deine mißliche Lage bedaure: in dieser Allgemeinheit stimmt das nicht. Ich habe meiner jetzt Ex über meinen Anwalt am Anfang der ganzen Scheidungskiste freiwillig einen zeitlich begrenzten nachehelichen Unterhalt in Höhe des Trennungsunterhalts für sie angeboten. Sie hat dennoch auf 274€ mehr nachehelichen geklagt (und zudem auf lockere 60.000€ Zugewinnausgleich). Am Ende kam ein von mir durchgeboxter gerichtlicher Vergleich raus, der Unterhalt gerade mal 24€ höher als damals von mir angeboten. Null Zugewinnausgleich. Und etliche tausend vermeidbare Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Der bekloppten Prozesskostenhilfe, einem unsäglich kriegstreibenden Schwarzkittel der Ex und deren beider geballter Gier sei Dank.
Ich verstehe deinen Frust, aber versuche bitte gegenüber denen, die nicht so auftreten wie dein Ex, und das ist meiner Überzeugung nach die große Mehrheit, fairer zu sein.
cya,
elwu
Hallo Elwu,
Deine ist da ja auch ne ganz andere Geschichte.
Du hast ihr ja angeboten ihr Geld zu bezahlen, damit sie sich über Wasser halten kann (oder vielleicht sogar noch mehr). Wenn sie sich dann aber nicht damit zufrieden gibt und sie immer nur noch mehr haben will, dann nenne ich das HABGIER!!!!
Ich meinte mit diesem Satz ja auch, das wenn geschiedene Frauen zum Amt gehen und Hartz IV beantragen, ihnen gar nichts anderes übrig bleibt, als den Ex Ehemann auf den Mindestunterhalt bzw Aufstockungsunterhalt zu verklagen, da sie sonst ihr Geld gestrichen bekommen.
Klar ist das aus der Sicht des Unterhaltszahler super ungerecht...aber was sollen die Frauen (wie ich) denn machen? Ich muss jetzt wieder Öl ins sowieso schon heftige Feuer schütten und der ganze Krieg geht wieder von vorne los. Ob ich will oder nicht....mir bleibt keine andere Wahl. Allein von Sauerstoff kann ich mich leider nicht ernähren. Und wenn ich nit klage bekomme ich das Geld vom ALGII gestrichen....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Kleinegon,
ich bin freiwillig versichert. Und glaub mir, grade bei der Krankenkasse da werde ich zusehen, das ich da meine Beiträge zahle. Wie schnell hat man sich nämlich irgendwas gefangen...und auch grade bei Kindern und dann bei der kalten Jahreszeit....nee nee also da mach ich schon keine "Scherze".
Es ist Anfang des Monats und da bekomme ich Unterhalt für den Jungen und Kindergeld trudelt auch noch im laufe des Monats ein. Damit wäre die Krankenkasse längst abgedeckt.
Meine Vermieterin hat sicher verständnis dafür, wenn die Miete bissel später kommt.
Die Lage ist im Moment nicht sooo schlimm wie im September-Oktober.
Lebensmittel sind soweit da (bin ja nit dumm und hab, als ich das Geld im Oktober bekommen hab, gleich mal ein bissel gehamstert und die Schränke und Gefrierschrank mit allem möglichen haltbaren vollgestopft).
Dazu kommt, das ich letzte Woche bei meiner alten Firma ein paar Stunden arbeiten konnte (wir sind ja damals übernommen worden und da war dann keine Arbeit und kein Geld mehr für uns Aushilfen da). Konnte da bei Umbauarbeiten helfen (sieht so aus als wenn es wieder ein bissel mit der Firma bergauf geht...zu wünschen wärs...dann hätte ich wenigstens wieder ne Aufgabe)
Da werden dann auch nochmal um die 100€ eingehen.....
Wie Du also siehst, wird es schon so einigermassen klappen.
Trotzdem lieben Dank für Dein Angebot. Ich weiß das sehr zu schätzen! :heartpump:
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin Taccina,
Sorry XE wenn ich da nochmal ganz dumm nachfrage.
Also den Antrag habe ich am 21.11. gestellt bzw abgeholt. Der Sachbearbeiter hat dann da auch den Datumsstempel drauf gemacht.
Abgegeben habe ich den Antrag mit allen Unterlagen die benötigt wurden) am 28.11. (also gestern)
Ja, die Berechnung (und Zahlung) wird ab 21.11. berechnet (Datum der Antragsstellung, darum auch der Datumsstempel).
Als ALG-II-Empfänger sind sowohl du als auch deine Kinder krankenversichert. Die freiwillige Krankenversicherung wird also nicht mehr nötig sein, außer es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die müßte dann vom Regelsatz gezahlt werden.
Daß die ARGE auf den Unterhalten besteht, ist zwar in einigen Fällen kriegsstiftend, aber andererseits nimmt der Staat für sich in Anspruch, seine Ausgaben zu minimieren. Kritisch wird es dadurch, daß das Unterhaltrecht insgesamt fehlerhaft ist und die ARGE noch dazu versuchen, nicht nur die ALG-II-Empfänger über den Tisch zu ziehen, sondern Unterhaltszahler gleich mit.
Bei mir wurde versucht, Brutto=Netto zu rechnen, netter Scherz, und das in einem Schreiben mit einem Tonfall, der jedem, der mir so im realen Leben kommt eine Tracht Prügel eingebracht hat, trotz meines hohen Geduldslevels. Mein Anwalt hats dann relativ schnell bereinigen können, da der gleich im ersten Schreiben mit rechtlichen Schritten ankündigte und der ARGE auch gleich mal klarmachte, daß sie zwar eine Behörde sei, aber derartige Forderungen ausschließlich von einem Gericht festgelegt werden können - alles darüber hinaus wäre im BESTEN Fall freiwillig.
Ironischerweise wird besagter Anwalt durch PKH bezahlt, der Staat hat sich also selber ins Knie geschossen.
Gruß, Xe
Hallo XE
und Danke für Deine Antwort!
Hat mich dann doch beruhigt zu lesen, das ich das Geld dann ab dem 21.11. ausgezahlt bekomme.
Dann komm ich schon irgendwi über die Runden....Puh ...*wisch schweiß von der Stirn*
Sollte ich also mit irgendwas in Rückstand geraten, kann ich die zuständigen Stellen ja anrufen und sagen das das Geld ein wenig später kommt.
Als ALG-II-Empfänger sind sowohl du als auch deine Kinder krankenversichert. Die freiwillige Krankenversicherung wird also nicht mehr nötig sein, außer es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die müßte dann vom Regelsatz gezahlt werden.
hm...
und wieder mal dumm gefragt.
Also ich bezahle ja monatlich meine freiwillige Krankenversicherung bzw wird diese von der Krankenversicherung gleich abgebucht.... Sind knapp 150€ monatlich.
So, als ich nun den Antrag abgeholt habe, habe ich gesagt das ich freiwillig versichert bin und habe dann ein extra Formular bekommen das ich noch ausfüllen musste und dann noch Kontoauszüge beilegen musste, wo drauf zu erkennen ist das ich den Betrag auch bezahle.
Ich habe dann auch gleich bei der Krankenkasse angerufen und gesagt das ich jetzt den HartzIV antrag gestllt habe und wie ich nun weiter verfahren müßte.
Die sagten mir dann das sie die Abbuchungen erst dann einstellen, wenn ich den Beilligungsbescheid habe.
Also wird Dezember noch abgebucht und wenn die ARGE nicht in die Pötte kommt, dann auch noch Januar.
Bekomme ich die Beiträge die ich im Dezember bzw Dezember und Januar entrichtet habe dann zurück von der ARGE?
Ich weiß...Fragen über Fragen, aber ich kenne mich a echt nit aus in dem Fach.
Klar das ich mit der Klage nun nicht warten darf. Mein Ex wird mir das aber wieder anders auslegen....aber das bin ich ja gewohnt...
Kann ich mich also wieder auf Ärger vorbereiten....*als wenn es im Leben nicht schon genug Ärger gäbe*
Und wahrscheinlich werde ich dann auch noch mit der Klage durchkommen, da der Richter ja ein Mann des Staates ist ..... Oh weh.. und dann fä#ngt das ganze Drama von vorne an...jeden Monat dann wieder diese Lotterie: Zahlt er oder zahlt er nicht... 🙁
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?