Wie soll ich vorgeh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie soll ich vorgehen?

 
(@petzi0865)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Forumsuser,

mal wieder ist es soweit Turnus mäßig wurde ich wieder angeschrieben um mich im Einkommen rückwirkend für ein Jahr zu erklären.
Soweit so gut und auch ok.

2 meiner Kinder sind minderjährig  und der vertretende RA schrieb mich im Auftrag der Mutter als Vertreter an um Auskunft zu erhalten.
Ein anderes meiner Kinder ist volljährig und macht Schule lebt aber auch bei der Mutter und bezieht ebenso Unterhalt von mir.
Der Unterhalt wurde vor Jahren vom Gericht für alle 3 Kinder festgelegt.
Aufgrund meines letzten Einwandes vertritt der Anwalt nur die minderjährigen Kinder und nicht das volljährige.
Das volljährige Kind hatte vor einem Jahr eine eigene Anwältin die mich um Auskunft bat.

Die Berechnung wird wenn ich  davon ausgehe das das volljährige Kind als privilegiert anzusehen ist nicht schwierig sein.
Allerdings bin ich der Meinung das meine EX sich auch erklären sollte und ihr Einkommen darlegen sollte bzw da sie Harz 4 Empfängerin ist in wie weit
sie Anstrengungen unternommen hat um zum Unterhalt der Kinder mit beizutragen.
Ich selber bin seit Beginn der Unterhaltszahlungen als Mangelfall eingestuft und zahle nicht die Regelbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle.

Da ich ja nur ein Schreiben des Anwaltes für die minderjährigen Kinder bekommen habe bin ich mir nicht sicher wie ich jetzt vorgehen soll.
Hat schon jemand Erfahrungen mit einem ähnlichem Fall?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2014 01:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Petzi,

Da ich ja nur ein Schreiben des Anwaltes für die minderjährigen Kinder bekommen habe bin ich mir nicht sicher wie ich jetzt vorgehen soll.

Du erteilst brav Auskunft und wenn ne Berechnung um die Ecke kommt, gucken wir gerne drüber.

In Bezug auf Einkommensauskünfte/Darlegung von Erwerbsbemühungen der Mutter führt der Weg über das volljährige Kind.
Einen eigenen Auskunftsanspruch hast Du nicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 09:44