Hallo Leute
Habe mal eine kurze Frage. Wenn meine Frau und ich noch ein Kind zusammen bekommen würden, könnte ich da noch meiner ersten Tochter den normalen Unterhalt zahlen? In der DDT stehen nur 3 Unterhaltspflichtige Kinder und daher kann ich mir es nicht selber ausrechnen. Wie kann ich es mir den vorher selber ausrechnen bei einem Bruttolohn von 2600€ ?
Lg und danke schon mal im vorraus
Hi Furbie30
In der DDT stehen nur 3 Unterhaltspflichtige Kinder
Klar. Und die heissen Klaus, Marie und Peter. Du bist doch kein Neuling. Die Tabelle kann auch für ein dutzend Kinder herangezogen werden. Dann erfolgt jeweils eine tiefere Eingruppierung. Oder verstehe ich jetzt komplett was falsch?
Etwa die Rolle des KG bei mehr als zwei Kindern?
Bei einem Brutto von 2600€ hast Du selbst bei StKl.3 nur 1920€ Netto. Verbleiben für 4 Kinder und Deine Frau nach Abzug des SB 1020€. Wenn nicht schon jetzt - spätestens dann ist es ein Mangelfall.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja ok bin kein anfänger mehr 😉 aber trotzallem habe ich die neue DDT leider noch nicht ganz verstanden. Achso bis jetzt bin ich kein mangelfall. Kann alle 3 Kinder vernünftig bedienen. Wäre dies anders, würde ich nicht mal im Traum an ein weiteres Kind denken. Aber meine älteste Tochter sollte darunter natürlich nicht leiden.
Also furbie,
die neue DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Bei 4 Kindern würde also theoretisch 2 Stufen (wenn noch Ehefrau, dann 5 Berechtigte und 3 Stufenrunter) runtergestuft werden. Aber weniger als Stufe 1 wird nicht gehen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Wenn ich Dein EK bereinige liegst Du irgendwo zw. 1500-1900€. Bei drei Kindern erfolgt dann eine Stufe tiefer in der DDT, sprich der Mindestunterhalt nach Zeile 1. Und korrekter weise müsste eigentlich die Stkl. 4 genommen werden - dann sind es nämlich nur noch (unbereinigt) 1675€. So geht es zu Lasten Deiner Frau, wenn sie dann wieder arbeiten sollte. Wenn alle Kinder dann irgendwann min. 6 Jahre alt sind wären das jeweils 272€ = ca. 816€, ab 12J dann 1002€. Spätestens dann bist Du Mangelfall - mit 3 Kindern. Jaja, die Kleinen werden grösser. Da sollte schon heute dran gedacht werden.
Es bringt nichts, manche Dinge schön zu rechnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich bin langsam verwirrt.
Furbie hast du nun aktuell 3 Kinder und ihr plant ein 4.? Oder sollen es mal 3 sein?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es sind jetzt 3 und wir überlegen ob wir noch eins haben wollen. aber ich denke das lassen wir besser. Es wäre nicht fair den anderen gegenüber. Sprich meine Tochter die nicht bei mir lebt für sie wäre es ja noch am schlimmsten,weil der KU dann gekürzt werden müsste. Bei den beiden die bei uns leben, wäre es nicht so schlimm, weil wir ihnen ja alles so kaufen können.
Hallo
Gestern kam ein schreiben vom RA meiner EX. Ich soll nun 309€ an sie ab August Überweisen. Sie haben mich in Stufe 3 der DDT eingestuft. Mir wird ein EK von 2180€ zugrunde gelegt ,aber das habe ich monatlich gar nicht. Muss am Dienstag erstmal zum Anwalt und ihn fragen was das soll und ob ich meiner grossen wirklichsoviel KU zahlen muss.
Achso und der RA will daß ich einen Dynamischen Titel beim JA unterschreibe,weil meine Tochter angeblich ein recht darauf hat. Wenn ich diesen Titel beim JA nicht unterschreibe, wollen sie mich darauf verklagen und sämtliche kosten hätte ich zu tragen. Was soll das? Muss ich wirklich beim JA einen Dynamischen Titel für den KU unterschreiben, nur damit ich nicht verklagt werde?
Hi
Seit der UH-Reform 2008 wurde des Recht auf einen dyn. Titel im BGB aufgenommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Seit der UH-Reform 2008 wurde des Recht auf einen dyn. Titel im BGB aufgenommen.
Hallo,
im ständigen Richterrecht gab es den ja schon jahrelang zuvor... Welcher § legt das nun auch gesetzlich fest?
/elwu
§1612a BGB
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
weil die KM das jetzt so will
Das reicht leider schon, um es durchzusetzen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Ja hat mir mein RA auch heute bereits erklärt. Das problem ist, wenn ich jetzt einen titel über die 309€ unterschreibe wie komme ich da nächstes Jahr wieder raus? Nächstes Jahr wird mein Sohn 6 ahre alt und ist dann auch in der DDT höher in der Gruppe. Dann müsste wieder eine neuberechnung erfolgen,weil ich dann die 309€ für alle 3 Kinder nicht mehr bedienen kann. Ich müsste doch dann aber erst wieder den Titel bei Gericht Abändern lassen, was auch zeit kostet,oder?
Hallo Furbie,
Ich soll nun 309€ an sie ab August Überweisen. Sie haben mich in Stufe 3 der DDT eingestuft. Mir wird ein EK von 2180€ zugrunde gelegt ,aber das habe ich monatlich gar nicht.
Äh, Moment - ich hoffe, ich bin noch nicht zu spät, aber hier stimmt was nicht. Und zwar unabhängig davon, ob die 2.180 Euro bereinigtes Netto nun korrekt sind oder nicht (auf ein paar Euro hin oder her kommt es hier nicht an, die Tabellenzeile reicht von 1.901 Euro bis 2.300 Euro).
Aber: Sehe ich das richtig - du hast drei Kinder, also drei Unterhaltsberechtigte? Die Düsseldorfer Tabelle geht inzwischen nur noch von zwei Unterhaltsempfängern aus, daher wird herabgestuft. Im Klartext: Bereinigtes Netto von 2.180 Euro ist rechnerisch die Zeile 3. Da du einen Unterhaltsempfänger mehr hast als vorgesehen, geht's um eine Zeile abwärts nach Zeile 2, und genau das wäre dann auch zu titulieren. Und das sind derzeit eben "nur" 291 Euro und nicht 309 Euro.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo malachit
Mein Anwalt hat mir alles nochmal vor gerechnet und die 2180€ sind anscheinend mit Urlaubs und Weihnachtsgeld schon bereinigt. Und daher muss/soll ich 309€ an meine EX bzw an unsere Tochter zahlen. Dies habe ich für September auch getan plus 39€ Rückstand von August.
Hallo furbie
malachit schrieb:
Aber: Sehe ich das richtig - du hast drei Kinder, also drei Unterhaltsberechtigte? Die Düsseldorfer Tabelle geht inzwischen nur noch von zwei Unterhaltsempfängern aus, daher wird herabgestuft. Im Klartext: Bereinigtes Netto von 2.180 Euro ist rechnerisch die Zeile 3. Da du einen Unterhaltsempfänger mehr hast als vorgesehen, geht's um eine Zeile abwärts nach Zeile 2 Und das sind derzeit eben "nur" 291 Euro und nicht 309 Euro.
du hast geantwortet:
Mein Anwalt hat mir alles nochmal vor gerechnet und die 2180 sind anscheinend mit Urlaubs und Weihnachtsgeld schon bereinigt.
gerechnet kommst du meinetwegen in Stufe 3, aber wenn du 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet bis, kommst du in Zeile 2.
Das hat malachit geschrieben, ich habe den Eindruck ihr schreibt aneinander vorbei ???
Sorry fürs einmischen ...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie, hallo Furbie,
Exakt dieses.
Diese Änderung im Regelwerk zur Düsseldorfer Tabelle gilt übrigens bereits seit Anfang 2010 - wenn diese Information bei dem allerwertesten Herrn Anwalt noch immer nicht angekommen ist, dann hat er m.E. seinen Beruf verfehlt.
Und @Furbie:
Wenn der Anwalt sich mit dem Rest genau so "gut" auskennt, solltest du m.E. die Berechnung des bereinigten Nettos auch noch mal hier einstellen, damit wir mal drüber schauen können.
Bleibt festzuhalten: Gezahlt hast du also schon mal zu viel. Wie sieht es mit einem Titel aus - bereits unterschrieben, oder noch nicht?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Nein den Titel habe ich noch nicht Unterschrieben, da habe ich um Fristverlängerung gebeten,weil das JA nicht so auf hat wie ich zur zeit arbeiten muss.
Also hier nochmal meine Zahlen.
2600 Brutto
Weihnachts und Urlaubsgeld bekomme ich
Ich gehe zu Fuß zur arbeit.
Habe 3 Kinder
Mädchen 9 Jahre
Mädchen 7 Jahre
Junge 5 Jahre
Meine Frau geht selber arbeiten
Ich zahel noch einen Kredit mit 281e ab
Brauchst du nochwas?
Hallo Furbie,
Brauchst du nochwas?
Wenn du möchtest, dass wir hier mit spitzem Bleistift rechnen und uns nicht auf die Angaben eines Anwalts verlassen - dann ja.
Und eigentlich solltest du nach inzwischen über drei Jahren bei vatersein.de auch wissen, wie der Hase läuft ;-(
Weihnachts und Urlaubsgeld bekomme ich
Wie viel?
Ich gehe zu Fuß zur arbeit.
Also keine anrechenbaren Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Aber: Welches OLG ist zuständig, erlaubt es womöglich den pauschalen Abzug von 5% vom Netto? Und wenn nein, hast du irgendwelche anderen berufsbedingten Kosten?
Wie sieht es aus mit zusätzlicher Altersvorsorge? Wenn du eine hast: Wurde sie berücksichtigt? Wenn du keine hast: Warum nicht?
Meine Frau geht selber arbeiten
Wie ist das bei euch mit den Lohnsteuerklassen geregelt? III/V oder IV/IV? Und verdient deine Frau ungefähr genau so viel oder sogar mehr als du? In diesem Fall solltest du es nicht ohne weiteres akzeptieren, dass dir der Unterhalt nach Steuerklasse III berechnet wird, denn in diesem Fall hättest du nämlich gar keinen Vorteil aus dem Ehegattensplitting, den du unterhaltsmehrend einsetzen kannst.
Ich zahel noch einen Kredit mit 281e ab
Soll heißen - der wird als unterhaltsmindernd berücksichtigt? Ist bei KU nämlich schon mal gerne eine heikle Frage, ob so etwas berücksichtigt wird.
Aber, um mal Butter bei die Fische zu geben: Ich gehe jetzt mal von Annahmen aus, die für dich in punkto Unterhaltsberechnung eher ungünstig sind, das heißt: Weihnachts- und Urlaubsgeld entsprechen einem vollen Monatsbrutto, d.h. du hast vierzehnmal 2.600 Euro, das sind im Monatsdurchschnitt 3.033 Euro brutto. Bei Steuerklasse III und den üblichen Abzügen für die Sozialversicherung komme ich da zwar ungefähr auf die 2.180 Euro, die der Anwalt als bereinigtes Netto angegeben hat - allerdings unbereinigt! Mit anderen Worten, meiner Meinung nach wurde da nichts bereinigt; keine berufsbedingten Aufwendungen, keine Altersvorsorge, und ganz sicher nicht dieser Kredit.
Die spannende Frage lautet also: Wenn man korrekt rechnen würde, wärest du dann unterhalb oder oberhalb der Grenze von 1.900 Euro beim bereinigten Netto? Denn das macht den Unterschied, ob du rechnerisch in Zeile 2 oder Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle landest - und wie du inzwischen weißt, geht es bei dir wg. drei Unterhaltsempfängern nochmal um eine Zeile runter, also geht es darum, ob du in Zeile 1 oder Zeile 2 landest.
Die Fragen lauten also: Sind es wirklich 14 volle Monatsgehälter? Darf Steuerklasse III wirklich als Berechnungsgrundlage herhalten? Gibt es Abzugsmöglichkeiten für berufsbedingte Kosten (idealerweise die 5%-Pauschale, wenn das zuständige OLG es erlaubt), für zusätzliche Altersvorsorge, und/oder diesen Kredit?
Zeile 3 ist aber m.E. so oder so zu hoch. Wenn man dich also ultimativ auffordert, einen Titel zu unterschreiben, dann unterschreibe Zeile 2 oder, wenn du ein bisschen Poker spielen willst, Zeile 1. Soll Madame dich doch verklagen, wenn es ihr nicht passt. So wie ich es sehe: Sie versucht, dir mit Hilfe ihre anwaltlichen Kampfhundes das Fell über die Ohren zu ziehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.