wie weiter mit Unte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

wie weiter mit Unterhalt

 
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen

Meine Tochter 16 1/2 ist seit März in eine Psychiatrischen Klinik untergebracht, Im July war sie mal 2 oder 3 Wochenenden zur Alltagserprobung bei ihrer Mutter. Ende August bis Mitte September dann wieder ganz.
Seit Mitte Sept ist sie nach einem Rückfall wieder Vollstationär in der geschlossenen.
Heute nun hat mich die Klinik informiert dass sie sobald sie stabil genug ist in eine beteute Wohngruppe wechseln wird.
1. Soll ich weiterhin Unterhalt an die KM überweisen.
2. Was kommt an kosten auf mich zu

Ich bin seit July im Krankengeldbezug und erhalte nur 1670.-€ Krankengeld
ein weiteres Kind 15 1/2 lebt bei mir eins  bald14 bei der KM

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 21:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das seinen Lebensmittelpunkt nicht bei einem Elternteil hat, dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das JA sollte auch eine Rechnung über die Kostenbeteiligung an der Unterbringung schicken. Hinsichtlich der konkreten Kosten solltest Du Dich an das JA wenden, <a href="https://www.portawestfalica.de/sv_porta_westfalica/Rathaus/Service/Formulare/Familie%20und%20Jugend/Informationsblatt%20zum%20Kostenbeitragsrecht.pdf>Hier</a>" ist mal ein Infoblatt zu Deinem Fall, was aber konkret für Dich gilt geht daraus nicht hervor.

Nein, der Unterhalt für das untergebrachte Kind steht der KM in diesem Fall gar nicht zu.

Ihr beide habt weiterhin 3 unterhaltspflichtige Kinder und jedem steht der Unterhalt für das andere Kind zu. Wenn nichts tituliert ist/wird, dann könnte man den Unterhalt für die anderen Kinder gegeneinander aufheben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 22:30
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Kann ich dann den Unterhalt jetzt schon einstellen solange sie noch in der Klinik ist oder erst wenn sie in der Wohnguppe ist.
Kein Titel.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2017 22:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Du den Unterhalt erst ab der Unterbringung durch das JA in der Wohngruppe einstellen kannst.
Im Moment befindet sie sich ja im Krankenhaus, im Prinzip lebt das Kind damit noch zu Hause.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2017 23:43
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Eben wurde ich von der Klinik informiert dass meine Tochter entlassen wurde und sich zur Inobhutnahme auf dem weg ins Pädagogisch-Therapeutischen-Zentrum befindet.
Unterhalt werde ich jetzt sofort einstellen da ich stark damit rechne dass das JA dämnächst wegen kostenbeteiligung auf mich zukommt.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2018 16:28