Wie wird das Wohnge...
 
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Wie wird das Wohngeld für den Unterhalt angerechnet?

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
dadurch das ich seit dem 01.04. in Kurzarbeit bin, bekomme ich nur noch €1477/Monat, meine Frau hat einen Minijob und hat noch 2 Töchter 10 und 18.
Die kleine bekommt 250,- / Monat an Unterhalt, die große nichts, es sind zwei verschiedene Väter.

Einkommen
Lohn 1477
Minijob der Frau 416
Wohngeld 216
Unterhalt 250
Kindergeld 408

Gesamt 2767

Normalerweise wird ja nur mein Gehalt berechnet, aber die UVS verlangt nun auch die Einnahmen meiner Frau und Ihrer Kinder.
Das Wohngeld wurde ja auf 4 Personen berechnet und nicht nur auf mich alleine, wie ist es denn damit?

Meine Exfrau wird ca. 500,- ab UVS erhalten, d,h. es bleibt eine Differenz von €217,- bestehen. Sie machte mir den Vorschlag, damit Sie 1. den vollen Unterhalt hat und nichts einklagen muss, das ich Ihr den Betrag überweise, aber NICHT mit dem Vermerk Unterhalt, sondern Rückstand, da dieser sonst an den UVS angerechnet wird. Ist das ok?

Grüße und schöne Ostertage, bleibt gesund

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2020 15:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die UHV-Kasse fragt das Einkommen Deiner Frau und Kinder ab um zu prüfen ob sie von Dir unterhalten werden müssen oder ob es eine Anrechnung einer Haushaltsersparnis geben kann.

Prinzipiell ist Wohngeld Einkommen, das angerechnet wird. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es voll angerechnet wird, auch wenn die eine Tochter Unterhalt von Ihrem Vater erhält. Genau weiss ich das aber nicht.

Nein, natürlich ist es nicht in Ordnung, dass Du "rückständigen" Unterhalt zahlst. Was Deine Ex will ist Betrug an der UHV-Kasse. Die UHV-Kasse wird prüfen für wieviel Unterhalt Du leistungsfähig bist und dieses Geld von Dir fordern und an die KM den vollen UHV zahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2020 16:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerdem hat laufender Unterhalt immer Vorrang vor rückständigem Unterhalt. Die UVK lässt sich nicht ver*rschen.

Grüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2020 18:16
(@distance)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten. Ich wollte da nur mal auf Nummer sicher gehen, weil ich nicht weiß, ob das so korrekt wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2020 20:53