hallo ihr lieben,
ich hätt da mal ne frage... da mein sohn vor 1/4 jahr zu seinem vater gezogen ist, kommt der unterhaltsstreß auch auf mich zu...
hab den bogen ganz fleißig ausgefüllt... auch schon ne antwort bekommen : bin derzeit nicht zahlungsfähig...
meine frage nun : was wird eigentlich alles an einkommen gesehen??? weil ich mußte auch ehegatteneinkommen und kindergeld und unterhalt meines großen sohnes und und und angeben... wird das alles bei der berechnung berücksichtigt???
ich weiß es nich, weil in dem antwortsschreiben des JA keine berechnung drin stand...
und wie siehts aus mit pflegegeld? ich bekomm für meinen großen sohn ( 70% schwerbehindert ) pflegestufe 1.... wird das mit angerechnet??? wäre ja eigentlich ne frechheit...
weiß da jemand bescheid???
LG die kleene
Hallo Kleene,
hab den bogen ganz fleißig ausgefüllt...
Ich empfehle hier mit schöner Regelmäßigkeit, den Fragebogen des Jugendamtes allenfalls zum Einwickeln des Biomülls zu verwenden, und diesen neugierigen Nasen stattdessen lieber eine eigene Aufstellung der Einkünfte und Abzugsposten nebst Belegen zu liefern - und zwar wirklich nur die tatsächlich nötigen Angaben. Nicht mehr, nicht weniger.
Nun gut, das ist jetzt nicht mehr zu ändern; ist in deinem Fall aber offensichtlich mal nicht weiter schlimm gewesen.
und wie siehts aus mit pflegegeld? ich bekomm für meinen großen sohn ( 70% schwerbehindert ) pflegestufe 1.... wird das mit angerechnet??? wäre ja eigentlich ne frechheit...
Kann eigentlich nicht sein, da das Pflegegeld zweckgebunden für den Sohn ist, und somit nicht zu deinem Einkommen zählt. Ist aber letztlich egal, denn wenn das Endergebnis lautet ...
auch schon ne antwort bekommen : bin derzeit nicht zahlungsfähig
... dann ist nur eine einzige Frage wirklich wichtig: Geht aus dem Wortlaut dieses Schreibens zweifelsfrei hervor, dass keine Unterhaltsschulden auflaufen? Ein gern angewendeter Trick (zumindest gegenüber männlichen Unterhaltspflichtigen) besteht nämlich darin, dass man zwar in warmen Worten erklärt bekommt, man bräuchte derzeit keinen Unterhalt zu bezahlen - aber irgendwo im Text versteckt sich dann die Fußangel, dass der Unterhalt nicht erlassen, sondern nur gestundet wird ;-(
Das Zauberwort lautet, glaube ich: "nicht leistungsfähig für Unterhalt". Wenn das drinsteht, dann sollte m.E. alles im grünen Bereich sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
in dem schreiben steht drin, dass ich derzeit nicht leistungsfähig bin -> quasi bis zur neuberechnung...nach einem jahr...
er hat aber UV beantragt und bestimmt auch bewilligt bekommen...
wie siehts damit aus??? holt sich das amt das geld im nachhinein von mir wieder , wo ich doch derzeit nicht leistungsfähig bin, aber das kann sich ja mal ändern...???
LG kleene
Moin Kleene,
zum Pflegegeld kann ich Infos liefern! Ich bin alleinerziehend mit einem behinderten Kind und 2 weiteren Kindern unterhaltspflichtig. Das Pflegegeld wurde nie als Einkommen mit angerechnet. Meine EXE wollte das zwar, aber den Zahn ( und weitere) hat ihr der Richter gezogen. 🙂
Die ARGE und auch das Bafög Amt hat das Pflegegeld nicht interessiert.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht