Ich habe derzeit die Steuerklasse 1 und habe ein Nettoeinkommen von 1500 Euro. Ich zahle KU bis zum Selbstbehalt von 890,00 Euro.
Wenn ich wieder heiraten würde, würde ich aber nur Steuerklasse V haben und ein geringeres Nettoeinkommen. Was ändern sich dann beim Selbstbehalt bzw. beim Verlust der Steuerklasse I ??
Kann mir hier jemand etwas drüber sagen ?
Vielleicht findest Du hier Antworten:
Online Steuerberechnungen Finanzamt Niedersachsen
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin,
den KU betreffend bist du gehalten, alle sich bietenden steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Hierzu gehört (eigentlich) die Wahl der StKl III. Da du jedoch durch die Heirat in den Genuss der StKl III gelangst, kann nach StKl IV der KU ermittelt werden. Im Ergebnis ändert sich demnach nichts, da StKl I und IV bzgl. der LSt identisch sind.
Der BGH hat sich hierzu nicht abschließend geäußert. Lediglich den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting hat er bzgl. des EU ausgeklammert und der neuen Ehe zugeschrieben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!