Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?
Ich hab gestern das "Aufgebot" bestellt und dabei erfahren, dass ich diese "Auseinandersetzung" führen muss.
Was heisst das?
Gruss NG :question:
Moin neuesglueck,
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?
Ich hab gestern das "Aufgebot" bestellt und dabei erfahren, dass ich diese "Auseinandersetzung" führen muss.
Was heisst das?
das Aufgebot gibt es meines Wissens nicht mehr; auch Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich zum Heiraten.
Worum es in Deinem Fall zu gehen scheint: Durch eine Neuverheiratung ändert sich die gesetzliche Erbfolge. In Deinem Fall könnte das heissen: Bislang wäre Dein Kind Dein gesetzlicher Alleinerbe gewesen; nach einer Heirat wäre es mit Deiner neuen Ehefrau erbrechtlich gleichgestellt und hätte im Todesfall nur Anspruch auf die Hälfte Deines Vermögens. Es empfiehlt sich DRINGEND, Deine Frau hier mit entsprechenden testamentarischen Regelungen abzusichern. Wenn Du beispielsweise ein eigenes Haus bewohnst und morgen vor einen Bus läufst, könnte Dein Kind (bzw. seine Mutter als gesetzlicher Vertreter bis zur Volljährigkeit) Deiner "Dann-Witwe" dieses Haus unterm Hintern wegziehen, indem sie das Erbe einfordern. Dem kann man testamentarisch begegnen - aber man muss es aktiv tun. Genauso kann man testamentarisch verfügen, dass das Geld nur unter bestimmten Bedingungen (volljährig, ratenweise, zum Erwerb einer Immobilie bestimmt etc.) ans Kind ausgezahlt wird. Beispielsweise, um die Ex am Verprassen zu hindern.
Eine "aktive" Vermögensauseinandersetzung muss meines Wissens aber nicht jetzt geführt werden; das wird nur bei den entsprechenden Stellen vermerkt. Details sagt Dir hier ein Anwalt oder Notar, den Du zur Absicherung Deiner Frau per Testament unbedingt aufsuchen solltest (es sei denn, Du hast wenig zu vererben und/oder Deine neue Frau bringt Geld mit; dann braucht sie einen Rechtsbeistand).
Grüssles & viel Glück für den neuen Anlauf
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
brille mal kurz "berichtige".
Sobald ihr geheiratet habt bekommt ihr Post von Gericht. Da liegt dann ein Formular drin, das für das jeweilige Kind ausgefüllt werden muß. Darin wird nach den aktuellen Vermögenswerten des Kindes gefragt. Es wird abgefragt, ob das Kind Aktien, Häuser, Grundstücke, teuren Schmuck oder Pelze und so ein Zeug besitzt.
Soweit ichs weiß soll es dazu dienen das Vermögen, das dem Kind gehört nicht auf seltsame Weise verschwindet und plötzlich dem neuen Ehepartner zugeordnet wird oder so.
Ist nix schlimmes. Man füllt den Wisch aus, unterschreibt ihn, zahlt die Gebühr (was ich dann schon wieder schlimm finde, schließlich hab ich das Ding nicht bestellt) und gut is...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
mich jetzt hier mal einklinke und blöd frage: Ist das neu? Denn wie ich meinen Mann 2001 geheiratet habe, da haben wir so was nicht bekommen. Und mein Mann hat zwei Söhne aus erster Ehe. Und ich glaube, auch meine Schwägerin hat sowas bei ihrer Hochzeit nicht bekommen (die beiden Großen sind aber auch nicht ehelich geboren und die Mutter hat das Sorgerecht da allein).
Hm, also als ich 1999 das erste mal geheiratet hab haben wir das beide bekommen. Ich für meine Kidner, er für sein Kind und auch jetzt mußten wir beide das ausfüllen. Ich ASR, er GSR und seine Kinder leben nicht bei der Mutter. Es waren auch 2 verschiedene Bundesländer. Von daher gehe ich davon aus, das es allg. so ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mag ja sein, dass die Uhren in Bayern wieder anders gehen, aber im November 2005 haben wir bei unserer Zweiteheschließung nichts bekommen, weder schriftlich, noch einen mündlichen Hinweis. :question:
Gruß AJA
Hallo Aja,
wir haben in Sachsen geheiratet (und damals auch dort gewohnt) und wie geschrieben, nix bekommen. Ist vielleicht doch von den Bundesländern abhängig (manche habens eben und manche nicht).
Viele Grüße
Nicole
Hm, also ich hab den Schrieb sowohl in Bayern als auch in Hessen bekommen... werd mal meine Unterlagen wälzen. Vielleicht find ich auf welche Grundlage die das stellen.
Also die beziehen sich auf § 1683 BGB
§ 1683
Vermögensverzeichnis bei Wiederheirat
(1) Sind die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr miteinander verheiratet und will der Elternteil, dem die Vermögenssorge zusteht, die Ehe mit einem Dritten schließen, so hat er dies dem Familiengericht anzuzeigen, auf seine Kosten ein Verzeichnis des Kindesvermögens einzureichen und, soweit eine Vermögensgemeinschaft zwischen ihm und dem Kind besteht, die Auseinandersetzung herbeizuführen.
(2) Das Familiengericht kann gestatten, dass die Auseinandersetzung erst nach der Eheschließung vorgenommen wird.
(3) Das Familiengericht kann ferner gestatten, dass die Auseinandersetzung ganz oder teilweise unterbleibt, wenn dies den Vermögensinteressen des Kindes nicht widerspricht.
und schreiben:
Damit evtl. Kindervermögen weiterhin von ihrem Vermögen bzw. dem Vermögen ihren Ehepartners getrennt bleibt, ist gemäß § 1683 BGB beim Familiengericht ein Verzeichnis des Kidnesvermögens einzureichen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen