wieder Unterhalt na...
 
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wieder Unterhalt nach Zivildienst.

 
 babs
(@babs)
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Hallo,

nach längerem melde ich mich wieder einmal, weil mir hier bisher immer super weiter geholfen wurde.

Ich erkläre kurz unsere Situation:

Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe. Leider ist der Kontakt mittlerweile komplett abgebrochen. Das heißt, wir bekommen auch keinerlei Informationen. Wir hören nur, wenn sie mehr Geld haben möchten. Wenn wir uns bei ihnen melden, dann ruft da keiner zurück, dann wird keine Mail beantwortet... nichts.

Der Große hat letztes Jahr, im Mai, sein Abi gemacht. Da wir nach langem Bemühen keine Rückmeldung erhalten haben, wie es nun aussieht, wie das Abi war, was er vor hat, haben wir im Oktober 08 die Unterhaltszahlung an ihn eingestellt und nur noch für den jüngeren (16) bezahlt.

Wir haben uns gedacht, dass das dann wohl der einzige Weg ist, um wieder eine Rückmeldung zu bekommen. Da wir bisher nichts mehr gehört haben und sich keiner beklagt hat, sind wir davon ausgegangen, dass er jetzt entweder bei der Bundeswehr ist oder selbst Geld verdient. Jetzt haben wir diese Tage eine Mail bekommen, dass der Zivildienst jetzt zu Ende ist und er jetzt ein Praktikum plant, damit er ab Herbst eine Hochschule besuchen kann und er meinen Mann doch bittet, ihn finanziell dabei zu unterstützen. Er möchte während seiner Ausbildung weiter bei seiner Mutter wohnen.

Bisher war immer nur mein Mann für den Unterhalt der Kinder zuständig. Die Exfrau ist seit der Trennung, die bereit 1996 (!) stattgefunden hat, kaum berufstätig gewesen. Sie hat zwischenzeitlich mal für ein Jahr einen Teilzeitjob gehabt, das war das einzige in all den Jahren. Als wir ihr damals (2004) angeboten haben, eine Abfindung zu bezahlen, damit sie in Zukunft auf den Ehegattenunterhalt verzichtet und sie eingewilligt hat, hat sie ihren Job - den sie da damals hatte - sofort wieder gekündigt um zu ihrem neuen Lebensgefährten ziehen zu können. 

Nun meine Fragen:

Wie lange ist man denn eigentlich verpflichtet Unterhalt für ihn zu bezahlen... bzw. was können wir von ihm verlangen, damit wir auch einen Nachweis bekommen? Die Regelstudienzeit, von dem, was er da machen möchte, dauert 6 Semester, wobei er noch garnicht sicher weiß, ob er den Platz überhaupt bekommt.... er hat ja noch nicht mal den Praktikumsplatz sicher. Von alleine gibt uns ja keiner Informationen... nicht mal auf Nachfrage. Was, wenn er da anfängt und ewig rumalbert und nicht voran kommt? Wie lange muss man denn da zuschauen? Wie können wir sicher gehen, dass er das auch beginnt? Ist mein Mann jetzt sofort (nach dem Zivildienst), wieder verpflichtet Unterhalt zu bezahlen oder sollen wir erst warten, bis wir irgendwas schriftlich bekommen? Die Ex und die Kinder wohnen gut 400km weit weg, deshalb haben wir auch garkeine Möglichkeit, da vor Ort irgendwas zu kontrollieren. Wie läuft das denn normalerweise?

Hätten wir letztes Jahr die Zahlung nicht eingestellt, dann hätten sie die gut 500 Euro pro Monat stillschweigend einfach weiter kassiert.... das wären während der 9 Monate Zivildienst immerhin über 4500 Euro gewesen! So haben wir ihnen ja wenigstens "nur" 2 Monate zu viel bezahlt. Auf zu viel bezahlten Unterhalt hat man ja keinen Anspruch mehr, was weg ist, ist weg - oder?

Dann noch eine andere Frage:
Was passiert, wenn das Gehalt meines Mannes diese Gehaltsstufe 10, der Düsseldorfer Tabelle, überschreitet... nicht viel, aber es könnte schon sein, dass er da drüber liegt? Wie wird das weiter berechnet, oder bleibt man da weiterhin beim Unterhalt dieser Stufe?

Ich hoffe, ich hab da jetzt nicht zu wirr geschrieben. Es ist garnicht so einfach, das alles so zu erzählen, dass es auch für einen Außenstehenden verständlich ist. Also, wenn irgendwas unklar ist, dann bitte nachfragen.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Mühe!

Liebe Grüße
Babs

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 00:11
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Babs,

schau mal hier nach:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm

denke, dass damit ein Großteil Deiner Fragen beantwortet ist.

Wie lange ist man denn eigentlich verpflichtet Unterhalt für ihn zu bezahlen...

Max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. War wenigstens zu meiner Zeit so.
Vorraussetzung ist, dass er sich in der Ausbildung befindet. Die erfolgreiche Absolvierung der
Ausbildung ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 12:27
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

vielen Dank für den Link, da ist in der Tat fast alles beantwortet. 🙂

Eine Frage habe ich aber noch: welche Nachweise stehen uns bezüglich der Absolvierung der Ausbildung zu? Wie oft und in welcher Form? Zum jetzigen Zeitpunkt steht ja noch nicht einmal genau fest, ob er das tatsächlich machen wird, ob er einen Praktikumsplatz bekommt und ob er dann einen Studienplatz erhält.

Liebe Grüße
Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 13:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Babs,

macht er ein betriebliche Ausbildung muß er den Ausbildungsvertrag vorlegen (braucht man ja auch wegen seines Einkommens), sowie eine Bescheinigung der besuchten Berufsschule und die jeweiligen aktuellen Zeugnisse.

Bei Studium pro Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, sowie in Kopie die erworbenen Scheine, bzw. die Prüfungsergebnisse und falls vorhanden Bescheinigungen über erfolgreich besuchte Vorlesungen und Seminare (gibt es aber nicht in jedem Studiengang).

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 13:24
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Information, Tina.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 13:49