Hallo,
ich bekomme bis zur Scheidung TU 650 €. Angerechnet wurde mir ein fiktives Einkommen von netto 1460 €.
Bis zu welcher Summe darf ich jetzt trotz TU dazu verdienen, weil ich 2 Jobangebote habe? Bis zu der fiktiven Höhe 1460 und wenn ich drüber komme wird neu berechnet?
Ich habe 2 Jobangebote: ein 450 Euro Job und eine Anstellung wo ich nach Stunden bezahlt werden würde, ca. 700-850. Da noch nicht klar ist, ob das Gleitzone oder Festanstellung werden würde.
Meine KK hat mir verschiedene Auskünfte zur Frage der Familienversicherung gegeben:
Ich muss mich selber versichern, weil ich bereits über 405 (woher diese Betragshöhe kommt, wusste keiner) Euro TU erhalte.
TU spielt keine Rolle + ich kann bis 450 Euro dazuverdienen
TU spielt keine Rolle + ich kann bis 405 Euro dazuverdienen
Kennt sich Jemand damit aus?
Wie würde das mit dem Nachteilsausgleich laufen bzgl. Krankenkassenbeiträge, wenn ich den Gleitzonenjob bekomme?
Danke und liebe Grüße
Ona
Moin Ona,
<Hier> ein paar Infos zur Gleitzone.
Wie würde das mit dem Nachteilsausgleich laufen bzgl. Krankenkassenbeiträge, wenn ich den Gleitzonenjob bekomme?
"Nachteilsausgleich" ist ein steuerrechtliches Ding, hat mit KK nix zu tun.
Gruß
United
Hallo United,
danke, aber meine Frage ist immer noch, wie viel ich zu meinem TU hinzu verdienen darf, bis neu berechnet wird? Bis an die Grenze von 1460 € heran oder sobald ich 1 € drüber bin?
Die Infos zu Gleitzone kenne ich, hilft mir aber jetzt nicht wirklich weiter.
Zum Nachteilsausgleich gehört auch der KK Beitrag, wenn ich diesen aus steuerlichen Gründen zahlen muss, weil ich mit TU und Job über den Betrag von 405 oder 450 € - welcher der beiden auch immer – drüberkomme.
LG Ona
Hallo Ona,
man unterstellt dir, dass du fiktiv die Summe x verdienen könntest, also sollte es m.E. keinen Einfluss haben, solange du nicht mehr verdienst.
Davon mal abgesehen wäre es m. E. absolut erstrebenswert so viel wie möglich zu verdienen. Erstens sollte TU oder EU nicht als lebenslanges Bonbon verstanden sein, zweitens lebt Frau von heute eigenverantwortlich und nicht aus dem Portemonnaie eines Mannes und drittens wirst du irgendwann mal im Rentenalter sein und auch dafür Vorsorge betreiben. Darüber hinaus schafft ein Job > 450 Euro eine eigene Krankenversicherung.
Nicht zu vergessen, dass man nucht ängstlich auf den Kontoauszug schielen muss, ob die Zahlung vom Ex wirklich eingeht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Ona,
Wie ist der TU denn überhaupt geregelt?
Per Vergleich/ Beschluss in fester Höhe, über eine bestimmte Laufzeit? Gehaltsabhängig?
Bei mir ist es beispielsweise ein Fixbetrag über eine festgelegte Laufzeit, da ändert sich nix, egal wer wie viel mehr oder weniger verdient.
Ich habe nur noch eine pikante Frage:
Du überlegst hoffentlich nicht, einen weniger gut bezahlten Job anzunehmen, nur weil sich ansonsten der TU verringern könnte?
Wenn dem doch so wäre, dann dürfte ich hier nicht schreiben, was ich darüber denke.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo Ona,
die Familienversicherung der GKV ist nur möglich, wenn das Einkommen nicht zu hoch ist, da Du mit dem TU schon weit über der Grenze liegst, muss Du Dich selber versichern. (<a href="http://www.finanztip.de/familienversicherung/>" Familienversicherung </a>).
Wie hoch der KV-Beitrag wird hängt dann davon ab, ob nur der TU oder auch das Einkommen aus nichtselbständiger Art dazu kommt.
Krankenversicherungskosten können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden (<a href="http://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/>" Vorsorgeaufwendungen </a>). Wenn Du aber sowieso keine Steuern zahlst mindern sie die Steuerlast natürlich nicht.
Ansonsten ist niemand wegen der Steuer krankenversichert sondern nur weil sein Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt, also weil TU über der Grenze liegt oder wenn das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit über der Grenze liegt, das Vorliegen einer Grenzüberschreitung führt zur Versicherungspflicht.
Hinsichtlich Zuverdienst bin ich der Meinung, dass solange das fiktive Einkommen nicht erreicht wird, es auch keiner neuen Berechnung des TU bedarf. Das fiktive Einkommen beruht ja auf der Annahme, dass diese Summe als Einkommen erzielt wird und mindert den Anspruch entsprechend.
VG Susi
Hallo,
danke euch @LBM, JB und Susi für die Infos/Links.
TU ist per OLG bis zur Scheidung - wann auch immer das sein wird - beschlossen.
Da ich beide Jobs sehr interessant finde, nehme ich den, wo ich den Zuschlag bekomme, wenn es beide sind, natürlich den höher bezahlten.
Finanzielle Unabhängigkeit hat oberste Priorität.
Noch eine Verständnisfrage:
Zählt dann fiktives Einkomen + TU + Verdienst neuer Job?
Oder nur fiktives Einkommen + Job bis Höchstgrenze 1460€?
LG Ona
TU ist per OLG bis zur Scheidung - wann auch immer das sein wird - beschlossen.
Wenn dem so ist, und das nicht an Bedingungen geknüpft ist, dann bekommst Du den auch bis zur Scheidung in festgelegter Höhe würde ich meinen, selbst wenn Du das fiktive Einkommen überschreitest.
Wird dann erst bei der Berechnung des EU eine Rolle spielen.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin
ich bekomme bis zur Scheidung TU 650 €. Angerechnet wurde mir ein fiktives Einkommen von netto 1460 €.
Bis zu welcher Summe darf ich jetzt trotz TU dazu verdienen, weil ich 2 Jobangebote habe? Bis zu der fiktiven Höhe 1460 und wenn ich drüber komme wird neu berechnet?
Bis zur Obergrenze des fiktiven Einkommens - es wird ja so getan, als ob Du dieses Einkommen hast (und da oben drauf der TU) - sollte nichts passieren. Es wird also so getan, als ob Du ein EK von 2110€ hast. Selbst Deinen beiden Jobs zusammen liegen deutlich 1460€. Von daher stellt sich doch gar nicht die Frage was passiert, wenn Du über 1460€ verdienen würdest?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Ona,
hätte da auch ein paar Verständnisfragen:
Noch eine Verständnisfrage:
Zählt dann fiktives Einkomen + TU + Verdienst neuer Job?
Oder nur fiktives Einkommen + Job bis Höchstgrenze 1460?
Wofür soll das zählen ?
Zum Nachteilsausgleich gehört auch der KK Beitrag, wenn ich diesen aus steuerlichen Gründen zahlen muss
Wer zahlt aus steuerlichen Gründen Sozialversicherungsbeiträge ? Steuerrecht ist etwas anderes als Sozialversicherungsrecht.
Woher hast Du die Info, daß KV-Beiträge in den Nachteilsausgleich fallen ?
Man hat fiktiv mit 1.460 EUR Einkommen gerechnet. Das ist fiktiv krankenversicherungspflichtig.
Richtig ist, daß Krankenversicherungsbeiträge ggf. gesondert im TU zu berücksichtigen wären.
Von einem (nachträglichen) Nachteilsausgleich für KV habe ich noch nix gehört (was ist heißt, daß es das nicht geben könnte).
Gruß
United
Hallo United und Ona,
ich denke, dass sich die Frage hieraus bezieht <a href="http://www.finanzfrage.net/frage/krankenkassen-beitrag-auf-unterhaltszahlungen>KK-Beitrag</a>," die für Ona interessante Antwort ist im Kommentar versteckt.
VG Susi
Moin,
es werde Licht ...
@Ona:
Wenn Dein Mann Deine KV-Beiträge mit dem TU übernehmen müßte (z.B. weil er privat versichert ist), dann müßtest Du diese - seinerseits übernommenen Beiträge - im Rahmen Deiner Steuerklärung separat als Einnahme angeben.
Das ist in Deinem Falle m.E. irrelevant, da Du entweder familienversichert bleibst oder aus eigenem Einkommen Deinerseits die fälligen KV-Beiträge abführen wirst.
Gruß
United