Hallo zusammen,
ich liege ständig mit der Exe im klinsch wegen dem KU. Der Fall ist folgendermaßen.
In der Anfangszeit nach der Trennung, war ich sehr knapp bei Kasse, da ich gerade mein Studium beendet hatte und noch nicht voll im Berufsleben integriert war.
Konkret: Ich habe ein Praktikum absolviert um wenigstens etwas zu machen. Ich habe kaum Geld verdient.
Trotzdem kam irgendwann die Forderung, dass ich einen Betrag X bezahlen MUSS. Ich habe ihr versichert, dass ich zu dieser Zeit einfach nicht zahlen konnte.
In der FOlge musste ich mich dann regelmäßig vor dem JA "nackig" machen und zeigen was ich verdiene. War ja auch alles kein Problem. Jugendamt hat festgestellt, dass ich nicht zahlen konnte.
Als ich dann endlich den langersehnten Job erlangt habe, habe ich mich mit der frohen Botschaft an meine Exe gewendet und gesagt, dass ich ab sofort zahlen könnte.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich den Satz aus Stufe 4 der DDU bezahle, was auch tatsächlich meinem Netto Einkommen entspricht.
Nun Ja. 2 Tage später bekomme ich einen Anruf(Ich hatte die Stelle noch nicht angetreten) von meiner Exe. Ich solle doch so schnell wie möglich den KU bezahlen, da wie ich ja wüsste, sind meine Exe und ihr neuer im Begriff ein Haus zu kaufen und um bessere Konditionen bekommen zu können, müsste sie diesen Zahlungseingang vorweisen können.....
An dieser Stelle ist mir dann schon die Spucke weggeblieben. Aber treudoof wie ich bin, habe ich brav bezahlt.
Wie kann es denn sein, dass KU zu monatlichen Einkünften hinzugefügt werden. Das ist meines Erachtens ein Skandal. Leider geht die Geschichte dann noch weiter.
In meinem Job ist es üblich, dass mein Gehalt teilweise aus einer erfolgsabhängigen Vergütung besteht. Mit Kindsmutter habe ich vereinbart, dass ich diesen Betrag auf mein Jahreseinkommen hinzurechne und die Differenz zu dem gezahlten KU bezahle. So gemacht, so getan.
Dies hat auch ganz gut funktioniert. Eines Tages bekomme ich mal wieder einen netten Anruf. Inhalt des Gesprächs: Ich bezahle zu wenig. Folgende gründe wurden genannt:
1) Wenn es nur ein Unterhaltspfichtiges Kind gibt, MUSS KV die nächsthöhere Stufe bezahlen
2) Der KU den ich bezahlt habe für meine var. Bezüge sind zu niedrig. Denn ich müsse den Betrag, welcher mir zugeht, voll nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen.
3) Des Weiteren hätte ich Werbungskosten abgezogen, welche ich beim KU nicht ansetzen darf
Kann mir vielleicht jemand helfen, was davon zutrifft und was nicht?
Hier die Fakten aus meiner Sicht zu den einzelnen Punkten:
1) In der Düsseldorfer Tabelle steht, dass es sein KANN, dass man die nächsthöhere Stufe bezahlen muss.
=> von welchen Faktoren ist dies denn abhängig?
2) Der Sachbearbeiter aus dem JA hat mir empfohlen, dies auf diese Weise zu bezahlen.
3) Ich habe nur Werbungskosten insofern angesetzt, wie es laut Düsseldorfer Tabelle erlaubt ist (pauschal 5%). Zumal man nicht vergessen darf, dass ich 140 km von meiner Tochter entfernt wohne. Und daher an jedem 2. Wochenende 560 Km zurücklege, um die kleine abzuholen und wieder zu bringen.
Könnt ihr mir mit Rat und Tat zur Seite stehen?
Danke euch
Moin,
wenn du uns die Zahlen nennst kann man dir ausrechnen was du Zahlen müsstest lt. DDT, im Nachgang würde ich dir empfehlen diesen Betrag zu titulieren und den Titel auf das 18. Lebensjahr vom Kind zu befristen, alles weitere gesabbel bzgl. KU würde ich dann zurückweisen, wenn ihr dann was nicht passt steht ihr der Klageweg offen….
Wie viele KM fährst du denn zu deiner Arbeit? (hin und zurück jeden Tag, ggf. kommen wir schnell über die 5 %-pauschale)
Wer hat die Entfernung geschaffen? Wenn Sie die geschaffen hat würde ich die Fahrtkosten auch abziehen – ein Richter kann die zwar noch streichen, aber erstmal würde ich diese ins Feld führen…
Gruß Zahltag
Also ich bin weggezogen. Der einfach Grund. Ich hätte in meiner Heimat keinen adäquaten Job gefunden.
Daher habe ich kein Problem die kleine immer abzuholen. Und die Kosten sind auch 2rangig. Aber was man nicht vergessen darf. Ich gehe mit der kleinen auch Kleider einkaufen u.ä.
Aber zur Sache zurück: Ich fahre täglich knapp 18 km. Also 1 Strecke knapp 9 KM
Anbei die Zahlen zum Unterhalt:
Bezahlt habe ich 12*327 Euro + einmalig 2100 Euro.
Fixum beträgt 2450 Euro netto. Jahresgehalt netto betrug 63000 Euro.
Glücklicherweise haben ich einen Unterhaltstitel. Der maßgebliche KU liegt aber wesentlich unter dem Betrag, welchen ich laut DDU bezahlen müsste, weil dort noch Zahlungseingänge drin waren, welche aus meinem Praktikantenverhältnis stammen.
Moin Robert,
Aber was man nicht vergessen darf. Ich gehe mit der kleinen auch Kleider einkaufen u.ä.
doch, das darf man unterhaltstechnisch vergessen; es ist Dein Privatvergügen und unterhaltsrechtlich ohne Belang.
Fixum beträgt 2450 Euro netto. Jahresgehalt netto betrug 63000 Euro.
Das Unterhaltsrecht unterscheidet nicht zwischen Fixum und Provision, sondern nur nach tatsächlich erzielten Einkünften. Die liegen bei 63 KEUR Jahresnetto bei 5.250 EUR pro Monat und damit oberhalb der DDT. Die 10. Stufe der DDT weist aber bereits (Kind bis 0 bis 6 Jahre alt) einen monatlichen Zahlbetrag von 416 EUR aus. Darüber ist der Himmel blau - sprich: Richterliche Ermessenssache.
Glücklicherweise haben ich einen Unterhaltstitel.
den hast Du nach einer gerichtlichen Klärung auch - aber möglicherweise einen höheren. Insofern wäre es vermutlich ein guter Rat, es derzeit nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen und nicht wegen Kleckerbeträgen zu streiten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das Unterhaltsrecht unterscheidet nicht zwischen Fixum und Provision, sondern nur nach tatsächlich erzielten Einkünften. Die liegen bei 63 KEUR Jahresnetto bei 5.250 EUR pro Monat und damit oberhalb der DDT. Die 10. Stufe der DDT weist aber bereits (Kind bis 0 bis 6 Jahre alt) einen monatlichen Zahlbetrag von 416 EUR aus. Darüber ist der Himmel blau - sprich: Richterliche Ermessenssache.
Danke Martin für deine Ausführung. Dennoch bleibt fraglich, inwiefern ich Werbungskosten miteinbeziehen? Zur Berechnung des Unterhaltstitel wurden auch 5% pauschal angesetzt
Moin Robert,
Dennoch bleibt fraglich, inwiefern ich Werbungskosten miteinbeziehen? Zur Berechnung des Unterhaltstitel wurden auch 5% pauschal angesetzt
das hängt nicht zuletzt vom zuständigen OLG ab - und davon, wie hoch diese Werbungskosten sind. Wenn es vornehmlich um den Weg zur Arbeit geht und dieser knapp 10 Kilometer lang ist, lohnt sich ein Streit kaum - denn wenn der Unterhalt gerichtlich neu verhandelt wird, beschränkt sich das nicht auf die Werbungskosten; da geht es dann immer um alles.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
du zahlst im Moment Stufe 4: 273 €. Zahlst du noch einen Teil deiner variablen Bezüge oder nicht?
Zahlen müsstest du
Jahresnetto 63000
Monatsnetto 5250
berufsbedingte Aufwendungen (5 %) 262,5
zus. Altersvorsorge 333,33
anrechenbares Netto 4654,17
Damit landest du in Stufe 9 (390 €). Da du nur einer Person (deiner Tochter) unterhaltspflichtig bist kannst du eine Stufe höher gestuft werden. Das wären 416 € Zahlbetrag. Hier ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen.
Ich bin übrigens von einem Bruttoeinkommen von 100.000 € ausgegangen. Von deinem Bruttoeinkommen können 4 % als zusätzliche Altersvorsorge (so du sie denn machst) abgezogen werden. Und die 5 % berufsbedingte Aufwendungen können auch auf ein Maximum gedeckelt sein oder aber müssen exakt nachgewiesen werden. Dieses findest du in den Leitlinien des zuständiges OLGs. Das ist das vom Wohnort des Kindes.
Was fordert die Mutter des Kindes?
Sophie
Ich hatte in Absprache mit dem JA vereinbart, dass ich den KU für mein Fixum einfach monatlich abführe. Für die var. Bezüge habe ich vereinbart, dass ich dies eben von der entsprechenden Höhe abhängig mache. im KJ 2012 habe ich nochmal einmalig 2100 Euro zusätzlich bezahlt.
Forderung sah folgendermaßen aus:
Fehlbetrag zwischen Stufe 9 und Stufe 10: 31 *12 = 372 (Da nach Ihrer Meinung Werbungskosten bei KU nicht abzugsfähig)
Dazu wollte sie nochmals 20 Euro mehr im Monat haben, da ich nur 1 unterhaltspflichtiges Kind habe und daher noch eine Stufe mehr bezahlen muss, nach ihrer Meinung. D.h. nochmals 240 Euro.
Insgesamt wollte sie nochmal zusätzlich also 612 Euro haben.
Hallo in die Runde,
sind 333€ pro Monat als Altersversorgung nicht zu wenig? Du scheinst im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Trotzdem verdienst Du bei 100.000€ p.a. knapp 30.000€ über BBG. 100€ p.m. (4% von 30.000€) reichen nicht aus, um eine Altersverorge für diesen Betrag privat zu finanzieren um Deinen Lebensstandard abzusichern.
Ich meine gelesen zu haben, dass für den rentenversicherungsfreien Betrag eine private Rentenversicherung abschließen kann, wobei man mehr als 4% - aber nicht mehr als 20% - geltend machen kann. D.h. man kann für den Betrag über BBG die gleichen Regeln anwenden wie ein Selbstständiger. Das mag vom OLG abhängen. Die Preisfrage ist natürlich, was anerkannt wird und Du müßtest natürlich diese Absicherung auch tatsächlich erbracht haben.
Rein überschlagsmäßig könnnten bei 20% und voll erbrachter Absicherung knapp 400€ pro Monat mehr als Altersabsicherung rausspringen. Was eine Stufe in der DDT zu Deinen Gunsten ausmachen würde.
Nur als Denkanstoß und vielleicht weiß jemand mehr...
Viele Grüße
SMG
"Rein überschlagsmäßig könnnten bei 20% und voll erbrachter Absicherung knapp 400€ pro Monat mehr als Altersabsicherung rausspringen. Was eine Stufe in der DDT zu Deinen Gunsten ausmachen würde. "
Wenn ich mich recht entsinne zählt auch ein Aktienindexfond zum Beispiel per Deklaration von Dir als Altersvorsorge. Sowas könntest Du ja auch unter Umständen selbst managen und hättest bei einer Notlage zum Beispiel freien Zugriff auf deine bisher erbrachten Altersvorsorgebeiträge.
Viele Grüße
P.