Hallo
Also, bekomme 1100 Euro Alg 1 bin verheiratet und habe mit meiner Frau einen Sohn.
Aus erster Ehe habe ich eine Tochter (13 Jahre) und heute kam ein schreiben vom Arbeitsamt das man mir 10 Euro pro Tag abzweigen will, weil ich ja Unterhalt zahlen muß. Ich muß jetzt bis zum 1.9. stellung dazu nehmen.
Ist das nicht ein bißchen viel? Sind ja 300 Euro im Monat.?! Aber ich bin doch auch gegenüber meiner Frau und meinem Sohn verpflichtet sie zu Unterhalten, oder nicht?
Gruß
Hallo Giamo,
Ist das nicht ein bißchen viel? Sind ja 300 Euro im Monat.?!
Nun, die 300 Euro kommen wohl so zustande: Für Nicht-Erwerbstätige gilt nur der niedrige Selbstbehalt von 800 Euro, bei 1.100 Euro ALG sind also 300 Euro für Unterhalt verfügbar. Nur hat das werte Amt offenbar mal wieder "vergessen", dass diese 300 Euro auf zwei Kinder zu verteilen sind. Wenn du wissen willst, wie die Verteilung genau aussieht, dann brauchen wir jetzt neben dem Alter der Tochter auch noch das Alter des Sohnes. Ansonsten: Umgehend Stellungnahme zurück ans Amt schicken, dass diese Hanseln gefälligst auch dein anderes Kind zu berücksichtigen haben, und dann abwarten, was die sich dann wieder für Ausreden einfallen lassen.
Die Frau steht im Rang allerdings hinter den Kindern, und da die 300 Euro nicht einmal für die beiden Kinder reichen, heißt es bei ihr: Pech gehabt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also mein Sohn wird im Dezember jetzt 4 Jahre alt.
Und was bedeutet nun verteilung auf 2 Kinder? Mein Sohn bekommt 150 € und meine Tochter 150 €
Gruss
Hallo Giamo,
Und was bedeutet nun verteilung auf 2 Kinder? Mein Sohn bekommt 150 € und meine Tochter 150 €
Nö, so einfach ist das eben nicht - genau deswegen fragte ich nach dem Alter der Kinder.
Die Erläuterung findest du in der Düsseldorfer Tabelle in Abschnitt C ("Mangelfälle"). In deinem konkreten Fall sieht's so aus: Für das vierjährige Kind wäre laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle eigentlich ein Unterhaltszahlbetrag von 225 Euro fällig (erste Altersgruppe), für das dreizehnjährige Kind hingegegen 334 Euro (dritte Altersgruppe). Mir ist schon klar, dass das jüngere Kind in deinem Haushalt lebt, aber für die Berechnung wird halt so getan, als würdest du für dieses Kind die Unterhaltszahlung in die eigene Haushaltskasse leisten.
Nun sind 225 Euro plus 334 Euro gleich 559 Euro, und somit deutlich mehr als die 300 Euro, die überhaupt zur Verfügung stehen. Also gibt es eine Berechnung wie in Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle, aber ich mach' das jetzt mal ein bisschen verständlicher als es dort beschrieben ist. Wie du unschwer erkennen kannst, sind 225 Euro ziemlich genau 40,25%, und sind 334 Euro ziemlich genau 59,75% des eigentlich fälligen Unterhaltes von insgesamt 559 Euro.
Und in genau diesem Verhältnis werden auch die tatsächlich verfügbaren 300 Euro aufgeteilt. Der Unterhalt für das ältere Kind ist also 59,75% von 300 Euro, also ca. 179 Euro; der Unterhalt für das jüngere Kind ist 40,25% von 300 Euro, also ca. 121 Euro.
Im Endeffekt heißt das: Von den 1.100 Euro ALG müssten m.E. 800 Euro als Selbstbehalt bei dir bleiben, es müssten weitere 121 Euro für das vierjährige Kind in deiner Haushaltskasse bleiben; 179 Euro hast du als Unterhalt für das dreizehnjährige Kind abzuliefern. Und dann gucken wir mal, ob das Amt zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie ich 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok jetzt hab ich das verstanden 🙂
Danke schön
heute kam ein schreiben vom Arbeitsamt das man mir 10 Euro pro Tag abzweigen will, weil ich ja Unterhalt zahlen muß. Ich muß jetzt bis zum 1.9. stellung dazu nehmen.
Die sind ja lustig.
Wie kommen die denn da rauf?
Gibt es einen Unterhaltstitel der nun gepfändet wird?
Oder masst sich das Arbeitsamt Familienrechtsfunktionen an?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.