Hallo!
Stehe mit meiner Frau kurz vor einer Trennung. In 2 Wochen haben wir unsere ersten Anwaltstermin. Da ich auch an meine Zukunft denken muss, frage ich mich was ich abzudrücken habe und wie es berechnet wird. Habe letztes Jahr viele Überstunden gemacht und komme somit auf ein viel höheres Jahresnetto, was ich zb dieses Jahr habe. Momentan habe ich noch Lohnsteuerklasse 3 und verdiene 2300 Netto. Wir haben 2 Kinder im Alter von 1+4, für die müsste ich also geweils 254 Euro nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Doch was bekommt meine Frau an Trennungsunterhalt? Mein Netto wird ja auch mit Weihnachtsgeld, etc gerechnet, wodurch ich ein höheres Jahresbrutto habe.
Wenn ich mit Jahresbrutto vom letzten Jahr rechne, würde ich ca 500 Euro für die Kinder bezahlen und dann nochmal 1100 Euro glaube ich an die Ex. Das sind zusammen 1600 Euro und mir würden nur noch 700 Euro zum leben bleiben. In unserer Gegend gibt es kaum Wohnungen unter 350 KM, wie soll ich das bezahlen?
Ein Auto würde ich ganz gerne auch haben, ich weiss, es wird beim Gericht als Luxus angesehen, aber wie soll ich meine Kinder sehen können, die in Zukunft 80km von mir Entfernt wohnen? Selbst wenn ich nur Wohnung und ein kleines Auto einrechne, bleiben mir keine 100 Euro mehr zum Leben. Wer soll das schaffen? Selbst ohne Auto kostet eine Monatskarte für den Bus schon 80 Euro.
Momentan wohnen wir noch in einen Haus, das wir gemeinsam im Grundbuch eingetragen sind und auch die gemeinsame Hypothek haben. Wird da etwas von ihren Trennungsunterhalt abgezogen? Wir zahlen pro Monat 650 Euro für die Hypo + Nebenkosten von ca. 200 Euro.
Ab wann kann ich, bzw. muss ich meine Lohnsteuerklasse ändern lassen? Januar 2011? Oder erst, wenn die Scheidung vollzogen ist? Habe ich irgendwelche Vorteile, so früh wie möglich meine Steuerklasse ändern zu lassen?
Wielange muss ich eigentlich Trennungsunterhalt zahlen? Bis die Scheidung vollzogen ist? Das kann ja unter Umständen noch ewig dauern, je nachdem, wie die Gerichte überlastet sind.
Nach dem Trennungsunterhalt wird ja wieder neu gerechnet für den normalen Unterhalt der Ex. Mein kleinster Sohn wird dann fast 3. Wielange muss ich für meine Ex noch Unterhalt zahlen dann? Sobald der Kleine 3 ist, muss sie ja eine Halbtagsstelle annehmen. Was heisst das? Einen 400 Euro Job? Und was ist, wenn sie weiterhin zuhause bleiben will? Dann stehe ich dann weiterhin als voller Zahlmeister für sie zu Verfügung?
Ne Freundin meinte, sie müsste dann zumindest ALGII anfordern und ich muss nicht weiter zahlen für sie. Habe aber auf diversen Anwaltsseiten gelesen, das ich für sie unter Umständen mein ganzes Leben zahlen darf.
Noch ein paar Eckdaten:
Wir sind 5 Jahre verheiratet. Mein Frau hat ihren Job aufgegeben, als das erste Kind zur Welt kam, ist somit mehr als 4 Jahre Hausfrau. Sie ist 33 und somit auf alle Fälle noch arbeitsfähig.
Besteht irgendwann sie Chance, daß ich komplett keinen Unterhalt mehr für sie zahlen muss?
Ach nochwas: Sagen wir mal, sie geht in 4 Jahre Vollzeit arbeiten und verdient 1500 Euro, somit würde ich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Was ist, wenn sie ein Jahr später wieder arbeitslos wird, geht das Unterhaltsspiel wieder von vorne los oder bin ich zumindest raus aus der Sache.
Ich finde das irgendwo ne Frechheit von den Ämtern, die Frau soll ihren Lebenstandard ja weitgehend beibehalten, aber der Mann kann ja unter der Brücke schlafen.
Wäre schön, wenn ihr meine Fragen beantworten könnt, habe zwar schon viel gelesen, aber verstehen tu ich lang noch nicht alles. Sind ja auch viele Einzelsituationen hier. Mir gehts eh schon beschissen genug, leide an der Trennung sehr doll und das Gefühl meine Kinder bald nicht mehr jeden Tag sehen zu können ist noch schlimmer. Meine Frau hat schon einen Neuen, für mich ist die Situation so schon kaum auszuhalten. Ich hoffe, ich habe nicht zu viele Fragen auf einmal gestellt...
Hallo Abgemeldet,
erst mal, ein paar elementare Dinge.
verdiene 2300 Netto. Wir haben 2 Kinder im Alter von 1+4, für die müsste ich also geweils 254 Euro nach Düsseldorfer Tabelle zahlen.
Hm, wenn du wirklich exakt 2300 Euro netto hast im Monatsdurchschnitt und keinen einzigen Euro mehr (2.300 Euro ist die Oberkante von Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle), dann ist dein Zahlbetrag 241 Euro je Kind. Deine Ex will schließlich auch noch Unterhalt, damit hat du drei Unterhaltsberechtigte, und damit wirst du laut Anmerkung 1 in der DT und der üblichen Rechtssprechung um eine Zeile nach Zeile 2 heruntergestuft.
Wichtig ist in deiner Situation wegen der Überstunden vom Vorjahr aber noch das Folgende: Unterhaltsrelevant ist das Durchschnittseinkommen der vergangenen 12 Monate, d.h. wenn irgend möglich, solltest du ein bisschen auf Zeit spielen, um möglichst viele "gute" Monate aus 2009 gegen die entsprechenden "schlechten" Monate aus 2010 zu tauschen. Wenn heute der Stichtag für die Berechnung wäre, bräuchtest du die Monate von April 2009 bis März 2010. Und damit wir hier ein bisschen konkreter rechnen können, wäre es hilfreich, wenn du für genau diesen Zeitraum das durchschnittliche Netto und das durchschnittliche Brutto ausrechnen würdest. Und ja, Überstunden, Weihnachtsgeld u.ä. müssen bei der Durchschnittsbildung berücksichtigt werden.
Ach so: Davon abziehen kannst du berufsbedingte Kosten (bei den meisten OLGs geht 5% pauschal vom Netto) sowie in gewissen Grenzen die Kosten für eine zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung, in deinem Fall übrigens auch der Tilgungsanteil für die Hypothek). Dieses sogenannte "bereinigte Netto" ist das, was in die Unterhaltberechnung eingeht.
Momentan habe ich noch Lohnsteuerklasse 3 und verdiene 2300 Netto.
(...)
Ab wann kann ich, bzw. muss ich meine Lohnsteuerklasse ändern lassen? Januar 2011? Oder erst, wenn die Scheidung vollzogen ist? Habe ich irgendwelche Vorteile, so früh wie möglich meine Steuerklasse ändern zu lassen?
Ihr könnt das Ehegattensplitting und damit die Lohnsteuerklasse 3 behalten bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ihr euch trennt; das wäre also in eurem Fall bis Ende diesen Jahres. Danach müsst ihr die Steuerklassenkombination 1/2 nehmen.
Ich persönlich würde (wie vermutlich die meisten anderen hier auch) dringend dazu raten, dass du umgehend eure Steuerklassenkombination von 3/5 auf 4/4 ändern lässt. Du verlierst dabei kein Geld, denn das Ehegattensplitting könnt ihr auch mit der Steuererklärung für 2010 geltend machen und bekommt das Geld dann ca. Mitte 2011 vom Finanzamt. Für die Pfennigfuchser: Ja, man verliert ein paar Kröten an Zinsen, weil man das Geld nicht schon während des Jahres 2010, sondern erst Mitte 2011 bekommt; das ist aber ein relativ kleiner Nachteil, den man hier in Kauf nehmen sollte, denn:
Erstens, es ist wesentlich einfacher, die bei Steuerklasse 4/4 zu erwartende Steuererstattung mit Ex zu teilen, als die bei Steuerklasse 3/5 mögliche Steuernachzahlung anteilig bei Ex wieder einzutreiben.
Zweitens, wenn du Steuerklasse 4 nimmst, wird dein bisheriges Netto für die Unterhaltsberechnung so umgerechnet, als hättest du immer schon Steuerklasse 4 gehabt, d.h. zwar hast du weniger Netto, aber dafür zahlst du auch weniger Unterhalt. Das ist für dich zunächst scheinbar trotzdem ein Minusgeschäft (scheinbar wegen der Steuererstattung im nächsten Jahr), aber deine Ex gewöhnt sich erst gar nicht an das Doping durch Unterhaltszahlungen, die höher sind als sie auf Dauer sein dürfen (wie gesagt - ab Januar 2011 ist es zwingend vorbei mit Steuerklasse 3, aber versuch' dann mal deiner Ex zu erklären, warum es plötzlich weniger Geld gibt ...)
Momentan wohnen wir noch in einen Haus, das wir gemeinsam im Grundbuch eingetragen sind und auch die gemeinsame Hypothek haben. Wird da etwas von ihren Trennungsunterhalt abgezogen? Wir zahlen pro Monat 650 Euro für die Hypo + Nebenkosten von ca. 200 Euro.
Ohne genaue Rechnung, aber aus einem ziemlich starken Bauchgefühl: Seht zu, dass ihr die Hütte möglichst bald geordnet verkauft. Bei deinem Einkommen, fehlendem Arbeitseinkommen auf ihrer Seite, den höheren Steuern durch das wegfallenden Ehegattensplitting ab 2011 und den Belastungen dadurch, dass ihr demnächst zwei Haushalte führt, sehe ich kohlrabenschwarz für eure Finanzierung. Besser, ihr organisiert den Verkauf selber, als dass die Hypothekenbank den Verkauf für euch organisiert ...
Zu deiner eigentlichen Frage: Wer im eigenen Haus wohnt, bekommt für die Unterhaltsberechnung eine Art fiktivers Einkommen angerechnet, nennt sich "Wohnvorteil". Im Trennungsjahr ist das aber nicht der echte Mietwert des Hauses, sondern das, was "angemessener Wohnraum" kosten würde; außerdem kann man von diesem Wohnvorteil noch die Kosten für die Hypothek abziehen. Bevor wir da versuchen, was zu schätzen - wer soll im Haus wohnen bleiben, und wer zahlt Hypothek und Nebenkosten?
Ach so, eine Sache noch: Wenn deine Madame ein großes Bedürfnis hat, in genau diesem Haus wohnen zu bleiben, dann kannst du das als Verhandlungsargument nutzen. In deinem Fall solltest du ihr sagen: "Ex-Schnucki, wie du weißt, sieht es mit den Finanzen wegen der anstehenden Scheidung sehr, sehr eng aus; wenn du dort wohnen bleiben willst, dann wirst du ganz, ganz schnell wieder selbst Geld verdienen müssen. Also lass' uns sehen, die Kinder möglichst bald in Kindergarten / Kinderkrippe unterzubringen, ich selbst kann dir da und dort helfen <überleg dir bitte vorher, wann und womit>, damit du, sagen wir mal, ab Juni diesen Jahres wenigstens wieder halbtags arbeiten und Geld verdienen kannst - denn sonst muss die Hütte leider, leider rasendschnell verkauft werden, bzw. die Bank leitet die Zwangsversteigerung in die Wege".
Wenn sie an dem Haus nicht wirklich interessiert ist, kannst du diese Idee natürlich kippen.
Wenn ich mit Jahresbrutto vom letzten Jahr rechne, würde ich ca 500 Euro für die Kinder bezahlen und dann nochmal 1100 Euro glaube ich an die Ex. Das sind zusammen 1600 Euro und mir würden nur noch 700 Euro zum leben bleiben.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Gegenüber deiner Ex hast du einen Selbstbehalt von 1.000 Euro, d.h. von deinem bereinigten Netto (s.o.) müssen dir nach Abzug von KU und TU noch 1.000 Euro übrigbleiben. In der Praxis heißt das, der TU wird gekappt. Wenn ich bei dir mal grob überschlage, dann hast du ein bereinigtes Netto von vielleicht 2.200 Euro, davon gehen 500 Euro KU ab, somit bleiben noch 700 Euro an TU für die Ex. An dieser Rechnung ändert sich für dich (!) übrigens effektiv nicht besonders viel, wenn du in Lohnsteuerklasse 4 wechselst - für deine Ex bedeutet es aber, dass sie deutlich weniger TU bekommt ...
Ich finde das irgendwo ne Frechheit von den Ämtern, die Frau soll ihren Lebenstandard ja weitgehend beibehalten, aber der Mann kann ja unter der Brücke schlafen.
Glückwunsch, du hast verstanden, wie das System funktioniert. Allerdings, kleine Korrektur: Schuld sind nicht die Ämter, die diesen Bockmist umsetzen, sondern die Politiker, die diesen Bockmist beschließen (bzw. der Justiz freie Hand lassen, ihre eigene Sondergesetzgebung zu machen). Wenn du einen Dankesbrief zu dieser Situation schreiben möchtest, such' dir dafür einfach irgendeinen Bundestagsabgeordneten aus.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
Bevor mir unsere Steuerexperten eins auf die Finger klopfen: Unterhalt für die Ex ist (anders als Kindesunterhalt) steuerlich absetzbar, und so lange sie wirklich nichts verdient, geht das für dich auch ziemlich problemlos und bringt dir einen Teil deiner Unterhaltszahlungen über den Umweg "Finanzamt" wieder in die eigene Kasse zurück. Also schon mal vormerken fürs nächste Jahr, in diesem Jahr habt ihr ja noch das Ehegattensplitting.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Abgemeldet,
ich nehme mal 2500€ Netto in Stkl III als Rechenbasis (weil irgendwas wie Weinachtsgeld oder Überstunden kommt wohl schon drauf), und gehe davon aus, dass Du da erstmal wohnen bleibst, dann kommt das etwa auf:
2500€
- 125€ Werbungskosten
- 500€ KU
- 100€ Kindergarten
- 670€ Hypothek
- 100€ Nebenkosten
+ 400€ angemessener Wohnwert
= 1405€
Und damit ein TU von ca 400€ im Jahr der Trennung.
Wenn Du auch ausziehst und das Haus leersteht fehlen genau diese 400€ und dann gäbe es also gar keinen TU. Aber auch kein ALG-II als Hausbeseitzerin. Im Folgejahr fehlen nochmal 300€ wegen dem Steuerklassenwechsel.
Also Madame muss schon bisschen nachdenken, wie sie ihr Leben gestalten will.
Das vernünftigste wäre in der Tat, wie Malachit schreibt, wenn sie da wohnen bleibt, nur so könnt ihr ein selbst-vearantwortetes Leben aufrecht erhalten. Aber bis sie das versteht muss sie erstmal jemand zurück auf den Boden holen. Hoffen wir mal, dieser RA/Mediator schafft das.
Geh Du mal erhobenen Hauptes dahin, denn Du sitzt da schon noch am längeren Hebel.
Hallo Abgemeldet,
ich nehme mal 2500€ Netto in Stkl III als Rechenbasis (weil irgendwas wie Weinachtsgeld oder Überstunden kommt wohl schon drauf), und gehe davon aus, dass Du da erstmal wohnen bleibst, dann kommt das etwa auf:
2500€
- 125€ Werbungskosten
- 500€ KU
- 100€ Kindergarten
- 670€ Hypothek
- 100€ Nebenkosten
+ 400€ angemessener Wohnwert
= 1405€Und damit ein TU von ca 400€ im Jahr der Trennung.
Wenn Du auch ausziehst und das Haus leersteht fehlen genau diese 400€ und dann gäbe es also gar keinen TU. Aber auch kein ALG-II als Hausbeseitzerin. Im Folgejahr fehlen nochmal 300€ wegen dem Steuerklassenwechsel.
Also Madame muss schon bisschen nachdenken, wie sie ihr Leben gestalten will.
Das vernünftigste wäre in der Tat, wie Malachit schreibt, wenn sie da wohnen bleibt, nur so könnt ihr ein selbst-vearantwortetes Leben aufrecht erhalten. Aber bis sie das versteht muss sie erstmal jemand zurück auf den Boden holen. Hoffen wir mal, dieser RA/Mediator schafft das.
Geh Du mal erhobenen Hauptes dahin, denn Du sitzt da schon noch am längeren Hebel.
Wir werden beide noch im Haus wohnen bleiben, solange es nicht verkauft ist. Hatte ihr auch schon angeboten, allein hier wohnen zu bleiben, aber sie will lieber in eine 30km entfernte Stadt umziehen, wo auch Oma und Opa wohnt (und natürlich ihr neuer Lover, der da natürlich nichts mit zu tun hat 🙂 !)
Also so, wie ich das verstanden habe, wird die Hypo und ein Anteil von den Nebenkosten vom gesamt Netto abgezogen, solange sie noch hier mit im Haus wohnt. Wenn jetzt der TU berechnet wird und sie dann 3 Monate später auszieht, bleibt der TU dann bestehen?
Was ist, wenn ihr Anwalt empfiehlt so schnell wie möglich hier auszuziehen? Wird die Hypo dann immer noch vom Netto abgezogen? Schlisslich gehört immer noch beiden das Haus und die Schulden auch.
@all:
Wielange muss ich denn überhaupt nach Scheidung denn Unterhalt zahlen? Bis sie neu heiratet bzw mein ganzes Leben? Wenn der kleine 3 wird muss sie ja zumindest einen 400 Euro Job machen, was aber wenn nicht? Muss sie ALGII beantragen und wird dann ihre wahrscheinlich bezahlte Wohnung und ihr ALG vom Unterhalt abgezogen?
Ab wann muss sie eigentlich ALGII beantragen? Gleich nach Scheidung, wenn sich die Steuerklassen ändern oder wirklich erst wenn sie arbeiten gehen muss?
Nochmal: wenn DU ausziehst, hat SIE ein Problem. Das sollte Deine Schmerzgrenze definieren bzgl. des weiteren Zusammenlebens bei tieffliegenden Tassen. Mach Dich nicht zum Affen.
wir gehen uns eigentlich weitgehend aus dem weg, von daher ist es erträglich. habe kein geld, um auszuziehen. es muss halt erst das haus verkauft werden. und derzeit geniesse ich jeden tag, den ich noch mit den kindern verbringen kann.
ich mach mich auf keinen fall mehr zum affen. habe es aufgegeben, die beziehung retten zu wollen.
sie soll in naher zukunft ihr eigenes leben leben, genauso wie ich... ich will nur wissen, was auf mich zukommt, denn so ganz ins ungewisse zu gucken, ist nicht gerade ein tolles gefühl.
Servus Abgemeldet,
ein Tipp noch von mir: Red schon mal mit der Bank! Lass schon mal anklingen, dass wohl ein Verkauf wegen Trennung ansteht und lote aus, ob da was geht mit Freistellung/Stundung von Zins und Tilgung.
Hat bei mir damals gut funktioniert und ich musste bis zum Hausverkauf nicht den Putz von den Wänden essen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo!
Lang ist es her, als ich das letzte mal was geschrieben hatte. Geändert hat sich letztendlich nichts. Kurz vor unseren Anwaltstermin hat ihr Typ mit ihr Schluss gemacht. Wir wollten es nochmal versuchen dann, aber einen Versuch gab es nicht wirklich. Wir haben es zwar geschaftt ganze 2x zur Eheberatung zu gehen, aber das war auch die einzige Zeit, die sie mit mir verbringen wollte. Naja, egal... Sie ist jedenfalls fest von der Überzeugung sich von mir scheiden zu lassen und war heute beim Anwalt. Und ich wollte mir mal jetzt so ziemlich genau von einen Experten von euch ausrechnen lassen, wie hoch mein Selbstbehalt ist und womit meine Noch Frau zu rechnen hat. Damit meine ich auch, was ihr von der Arge zusteht. Will mich nicht über den Tisch ziehen lassen, will aber auch das es meine Frau gut geht. Wir wohnen immer noch in unseren gemeinsamen, mit Schulden behafteten Haus. Ihre Anwältin sagt, es ist das Beste, wenn wir beide hier erstmal wohnen bleiben. Ja klar, für meine Frau wäre es am besten, für mich ist es einfach die Hölle. Ich liebe meine Frau noch und ohne richtige Trennung kann ich nicht abschliessen und mir ein eigenes Leben aufbauen. Es geht einfach nicht und ich will so schnell wie möglich ne eigene Wohnung haben, nur dazu muss ich wissen, wie hoch mein Selbstbehalt ist, ein Arbeitskollege von mir, der sich vor 4 Jahren hat scheiden lassen, hatte 1100 Euro Selbstbehalt und einer anderer, der sich vor 2 Jahre hat scheiden lassen, nur 900 Euro. Beide haben ähnlich verdient, der mit 1100 hatte nur ein Kind, der andere, wie ich, 2 Kinder!
Mit 900 Euro Selbstbehalt kann man kein Wohngeld beantragen und es steht einem eine Wohnung für 350 Euro Warm zu, was hier in Wolfsburg völlig unrealistisch ist. Hier werden kaum 2 Zimmer Wohnungen angeboten und selbst die kosten schon 350 Euro kalt! Und auch in nähererer Umgebung auf dem Land kosten sie nicht weniger, da durch das VW Werk auch diese Wohnungen sehr begehrt sind. Naja, es wäre schön, wenn mir jemand mal so ungefähr alles ausrechnen könnte.
Ich verdiene momentan auf Lohnsteuerklsse 3: 2410 Euro Netto
In meinen letzten 12 Monatsabrechnungen habe ich 47034 Brutto und 31851 Netto verdient
Den Abtrag vom Haus haben wir ab 1.6.10 von 650 Euro auf 533 ändern können, mehr war nicht drin
Wir haben 2 Kredite laufen, eins von ca 600 Euro und eins von 2800 Euro, Abtrag für beide zusammen rund 140 Euro
Wir haben 2 Kinder im Alter von 5 + 1 Jahren
Ich hoffe, das reicht für eine ungefähre Rechnung
Die Anwältin von ihr sagt, ich darf meine Lohnsteuerkarte nicht mehr auf 4/4 ändern, weil es sonst vorsätzlich wäre, damit meine Frau weniger Geld bekommt und ich komme damit in Schwierigkeiten.
Ich werde auf keinen Fall, den vollen Unterhalt meiner Frau zahlen können und es wird ja dann vor Gericht ausgemacht, wieviel sie von mir bekommt. Jetzt im Mai bekomme ich eine Bonuszahlung von 1200 Euro Brutto, steht da meiner Frau automatisch auch was zu oder wie wird sowas gerechnet? Mit Urlaubsgeld ist es ja genau dasselbe... bekommt sie automatisch dann immer 3/7 von allen Mehrzahlungen oder wie geht das?
Wenn ich ausziehe, bekommt meine Ex von der Arge irgendeinen Zuschuss für das Haus? Zumindest, um die Zinsen zu tilgen?
Ich weiss, wir müssen das Haus verkaufen, aber momentan würde ich halt erstmal gerne ausziehen, um mal loslassen zu können.
Ich will nicht warten, bis ich in ein paar Wochen von Gericht ne Antwort bekomme, brauche Gewissheit. Hoffe, ich habe auch nichts vergessen und danke schonmal für die professionellen Antworten.
In einem anderen Beitrag von mir hat man mir gesagt, es wäre für meine Frau schlecht, wenn ich ausziehe und sie hier wohnen bleibt. Ihre Anwältin sagt aber jetzt, es wäre am besten, wenn wir beide erstmal hier wohnen bleiben und am schlechtesten, wenn meine Frau auszieht?
achso. es ist doch so, daß ich ab 1.1.2011 meine Lohnsteuer ändern muss, oder nicht???
meine Frau sagt, das darf man in der Trennung nicht!!??
Moin,
vorab: wirtschaftet ihr noch gemeinsam? Einkaufen, Wäsche waschen, usw.?
Wenn ihr getrennt seid, dann müsstest Du ab 1.1. Steuerklasse 1 nehmen. Arbeitet Deine Frau?
Da Du einen neuen Beitrag angefangen hast, hat man hier gerade so gar keine Infos.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
achso, das habe ich vergessen. Meine Frau arbeitet nicht. Ab dem Tag wo sie das dem Anwalt vorlegt und ich Infos über den Unterhalt bekomme, wirtschaften wir nicht mehr gemeinsam!
Moin abgemeldet.
Wenn ich das richtig sehe, sind dir diese Fragen doch schon letztes Mal umfassend beantwortet worden.
Was ist denn jetzt genau anders als beim letzten mal?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mich irritiert, das ein arbeitskollege 1100 euro bekommen hat, ein anderer nur 900!
und wie es mit bonuszahlungen ist, weiss ich auch noch nicht
Moin,
nicht bekommt. Sie verbleiben ihm. Das ist abhängig von individuellen Faktoren, zB berufsbedingten Aufwendungen, priv. Altersvorsorge, ev. auch ehebedingter Kredite, die er vorher in Abzug bringen kann. Alles Kosten, die er dann von dem ihm verbleibenden Geld bezahlen muss.
Unterhaltsberechnung ist immer individuell. Es macht also keinen Sinn, Vergleiche mit Kollegen anzustellen, wenn Du die Berechnungsgrundlagen nicht genau kennst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Abgemeldet,
Ich liebe meine Frau noch und ohne richtige Trennung kann ich nicht abschliessen und mir ein eigenes Leben aufbauen.
Versuche, so schnell wie möglich dieses Bild in deinen Kopf hineinzubekommen: Die Frau, über die wir hier reden, ist nicht die Frau, die du einmal geliebt hast - sie sieht ihr nur zum Verwechseln ähnlich.
Die Anwältin von ihr sagt, ich darf meine Lohnsteuerkarte nicht mehr auf 4/4 ändern, weil es sonst vorsätzlich wäre, damit meine Frau weniger Geld bekommt und ich komme damit in Schwierigkeiten.
Möge die Anwältin dafür bitte Paragrafen oder wenigstens Referenzurteile liefern. Bis dahin würde ich es als das übliche Anwaltsgekläffe abtun: Sie versucht, dir mit Halbwahrheiten (oder sogar hundertprozentigen Lügen) Angst einzujagen. Also gehe hier gar nicht auf eine Diskussion ein und lasse bitte umgehend die Lohnsteuerkarten auf 4/4 ändern, sonst bekommt deine Ex derzeit mehr Unterhalt als ihr zusteht, und nach Ablauf des Jahres droht dir, wenn's dumm läuft, eine Steuernachzahlung, auf der du üblicherweise alleine sitzenbleibst. Bei Steuerklassen 4/4 wird es im nächsten Jahr eine Steuererstattung geben, und da hat sie dann in irgendeiner Weise einen Anspruch darauf, "ihren" Teil dieser Beute zu bekommen, aber eine Steuererstattung zu teilen ist für dich auf alle Fälle angenehmer, als vergeblich ihren Anteil an einer eventuellen Steuernachzahlung bei ihr einzutreiben.
mich irritiert, das ein arbeitskollege 1100 euro bekommen hat, ein anderer nur 900!
Mögliche Erkärung: 900 Euro sind der Selbstbehalt, der einem gegenüber minderjährigen Kindern verbleibt; 1.100 Euro sind der Selbstbehalt, der einem gegenüber nicht-priviligierten volljährigen Kindern verbleibt. Um die Liste noch zu ergänzen: 1.000 Euro sind der Selbstbehalt gegenüber der Ex für Trennungsunterhalt u.ä., und für Arbeitslose u.ä. gilt ein verminderter Selbstbehalt von 770 Euro. Wie du siehst - alles ziemlich komplex. Im übrigen könnte es auch noch sein, dass einer deiner Arbeitskollegen die Begriffe "Selbstbehalt" und "Bedarfskontrollbetrag" verwechselt hat, aber an dieser Stelle höre ich lieber auf, sonst kriegst du noch Kopfschmerzen von alledem ...
und wie es mit bonuszahlungen ist, weiss ich auch noch nicht
Relativ einfach: Unterhaltsrelevant ist zunächst dein durchschnittliches Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate, d.h. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld usw. fließen vollumfänglich in die Unterhaltsberechnung mit ein. Das gilt ausdrücklich sogar dann, wenn bereits abzusehen ist, dass z.B. die nächste Bonuszahlung deutlich kleiner sein wird oder sogar ganz entfällt. Wir reden hier schließlich über das deutsche Familienunrecht, das ist so verrückt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
und wieviel bleiben mir im meinen fall?
wenn ich ausziehe/ wenn ich nicht ausziehe?
hat meine frau, anspruch auf soziale leistungen, obwohl sie hausbesitzerin ist?
die rechnung von lausbackesmama verstehe ich auch nicht so wirklich, ich zahl doch nicht den Kindergarten, oder?
und wenn hier wirklich noch beide im haus wohnen, teilen wir uns nicht die Kinder 50:50, ich meine bekommt sie dann überhaupt für beide Kinder Unterhalt? Also im Prinzip kann mir keiner sagen, was mir überig bleibt, das wird mir dann das Gericht sagen. Das Gericht geht dann aber von aus, das ich, wie zum jetzigen Zeitpunkt im Haus wohnen bleibe. Wenn ich ausziehe, ändert sich doch dann wieder alles, oder nicht?
bist du dir sicher, dass ich meine Steuerklasse ändern kann, obwohl ja meine Frau schon beim Anwalt war? Kein Bock dann ein Verfahren am Hals zu bekommen!
Kannst Du mit meinen Daten sagen, wieviel Geld ich monatlich zum Leben habe?
Also mein reiner Selbstbehalt, um Gewerkschaftsbeiträge, Wohnung, Essen, Versicherungen bezahlen zu können.
Hallo Abgemeldet,
Kannst Du mit meinen Daten sagen, wieviel Geld ich monatlich zum Leben habe?
Was genau verstehst du nicht an der Rechnung, die Pappasorglos dir Anfang April gemacht hat: http://www.vatersein.de/Forum-topic-18840-start-msg202566.html#msg202566 ? Mag ja sein, dass da inzwischen ein paar Zahlen geändert werden müssen, aber das Prinzip sollte eigentlich klar sein. Gut, das war jetzt die Variante, wenn du im Haus bleibst - was m.E. zumindest für eine Übergangszeit nötig ist, falls ihr das Haus halten wollt. Heißt aber im Umkehrschluss - wenn du kurzfristig aus dem Haus ausziehen willst, brauchst du erst mal einen Plan, wie ihr die Bude zügig, aber geordnet los werdet (und diese Strategie hängt zum großen Teil davon ab, wie viel Gegenwind dabei von deiner Ex zu erwarten ist).
Aber, grob gesagt: Mit dem Kindesunterhalt wirst du noch deutlich über deinem Selbstbehalt von 900 Euro bleiben, d.h. der Kindesunterhalt wird ganz normal nach Tabelle berechnet. Beim Unterhalt für Ex greift der Selbstbehalt von 1.000 Euro, den du ihr gegenüber hast, im Klartext: Dir bleiben ca. 1.000 Euro zum Leben. In diesen 1.000 Euro ist entweder ein Wohnwert von vielleicht 400 Euro enthalten, so lange du mit Ex im gemeinsamen Haus bleibst; oder du musst von diesen 1.000 Euro eine Wohnungsmiete bezahlen, was nach deinen eigenen Angaben auch so um die 400 Euro kalt sein dürften. In beiden Varianten hast du nach Abzug der Kalt-Wohnungskosten noch ca. 600 Euro zum Leben übrig, d.h. für alles andere. Ich nehme an, die Gewerkschaftsbeiträge wirst du nicht ohne weiteres los, weil das in deiner Firma quasi Pflicht ist? Sonst - falls du irgendwie drumherum kommst, weg damit, du wirst in nächster Zukunft jeden roten Cent für dich selber brauchen. Was ist mit den Versicherungen? Gibt es da irgendetwas, auf das du ggf. verzichten kannst? Haftpflicht ist unvermeidbar, alles andere würde ich auf den Prüfstand stellen.
ich zahl doch nicht den Kindergarten, oder?
Oh doch. Seit letztem Jahr kannst du als Zahlesel dazu verdonnert werden, die Kindergartenkosten zu übernehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass Madame keinen Finger für bezahlte Arbeit krumm macht, sondern sich lieber daheim die Zehennägel lackiert. Es gab da im vorigen Jahr ein entsprechendes BGH-Schandurteil - und nebenbei bemerkt: Danke, liebe deutsche Familienjustiz, danke, dass du uns damit mal wieder bewiesen hast, wie männerverachtend und realitätsfremd du bist. Es wäre aber gar nicht nötig gewesen, wir wussten das vorher schon ;-(
Ähm, zurück zum Thema: Allerdings braucht dich das im Moment vermutlich nicht wirklich zu Jucken. Bevor nämlich der Exenunterhalt berechnet wird, wird u.a. jegliche Form von Unterhalt für die Kinder abgezogen, und das was dann an Exenunterhalt errechnet wird, wird bei deinem Selbstbehalt von 1.000 Euro gekappt (wie soeben beschrieben). Heißt im Klartext: Wenn du z.B. 100 Euro für den Kindergarten berappen musst, vermindert sich der Exenunterhalt um eben diese 100 Euro, damit dein Selbstbehalt gewahrt bleibt. Für dich ist das im Wesentlichen das Spiel "linke Hosentasche, rechte Hosentasche". Aufpassen musst du allerdings auf die zeitliche Steuerung, denn die böse Falle lautet: Es wird Kindesunterhalt sowie Exenunterhalt festgesetzt und tituliert - zwei Wochen später fällt ihr ein, dass sie auch noch den Kindergarten von dir bezahlt haben will, was in unserem sogenannten Rechtsstaat vor Gericht i.d.R. auch recht schnell durchgewunken wird; anschließend musst du aber den titulierten Exenunterhalt per Abänderungsklage reduzieren lassen, denn so lange der Titel über den Exenunterhalt besteht, musst du den auch in dieser Höhe zahlen. Und da es bei dieser Abänderungsklage nur um die Interessen eines Zahldeppen geht, lässt sich unsere liebe Justiz damit schon mal gerne ein bisschen Zeit ...
und wenn hier wirklich noch beide im haus wohnen, teilen wir uns nicht die Kinder 50:50, ich meine bekommt sie dann überhaupt für beide Kinder Unterhalt?
Die Aufteilung 50:50 nennt sich "Wechselmodell" und dieses existiert in der deutschen Unrechtssprechung nicht. Mit anderen Worten, du bekommst es nur, wenn deine Ex einverstanden ist. Und da Wechselmodell tatsächlich bedeutet, dass weniger oder im Grenzfall gar kein Unterhalt fließt, kannst du dir ungefähr vorstellen, wie groß die Neigung zu einem Wechselmodell bei deiner Ex ist. Auf deutsch gesagt: Vergiss' es.
@Malachit
bist du dir sicher, dass ich meine Steuerklasse ändern kann, obwohl ja meine Frau schon beim Anwalt war? Kein Bock dann ein Verfahren am Hals zu bekommen!
Also, zur Klarstellung: Ich bin kein Jurist, und du bekommst hier bei vatersein.de weder von mir noch von sonst jemandem eine rechtsverbindliche Auskunft. Ich gebe dir aber mal folgende Denksportaufgabe mit auf den Weg: Morgen trudelt bei dir ein Schreiben der gegnerischen Anwältin ein, mit dem sie dich auffordert, ab sofort den Weg zur Arbeit auf einem Bein hüpfend zurückzulegen, weil es dir nämlich seit der Trennung verboten ist, dafür beide Beine zu benutzen. Wie reagierst du auf dieses Anwaltsschreiben?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich hätte hier eine Frage: Wie ändere ich die Steuerklasse in der Praxis? Ich kann doch nicht einfach ihre und meine Steuerkarte schnappen, zum FA schicken und sagen: "Ändert mal bitte."? Da muss sie doch mitspielen, oder?
Hallo Sirius
Meine Ex hat sich einfach meine Lohnsteuerkarte genommen und ist damit zur Gemeindeverwaltung, die haben das dann geändert, auch ohne meine Einwilligung oder Unterschrift
Gruss Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen