Hallo!
Habe heute vom Anwalt Post bekommen mit Festsetzung des TU. Leider fehlt irgendwie ne Seite mit der Rechnung, die als Anlage beiliegen sollte.
Ich habe ein fiktives Einkommen von 2661 Euro
Am besten ich schreibe, den Brief mal so halb ab:
Aus ihren Gehaltsabrechnungen haben Sie einen durchschnittliches Nettoeinkommen von 2661 Euro. Unter beücksichtigungen der pauschale für berufsbedingte Aufwendungen und der von IHNEN! zu tragenden monatlichen Kreditbelastungen sowie der Wohnwert für ihr Huas ergibt sich ein für Unterhaltszahlungen verfügbares Einkommen von 2041,31
So, jetzt werden die Kinder abgezogen:
bleiben 1559 Euro
Jetzt werden noch 1/7 Erwerbstätigkeitskosten abgezogen und damit bleiben 1336 Euro
Der Mandantin werden ebenfalls 180 Euro Wohnwert angerechnet, sodass sich die Differenz beider Einkünfte auf 1156 Euro beläuft. Die Hälfte dieses Betrages steht unserer Mandantin zu, also gerundet 578 Euro!
Ist das richtig so?? Die kann doch nicht einfach die Differenz beider Einkommen teilen? Was ist mit meinen Selbstbehalt?
Ich habe praktisch für 1400 Euro monatlich das Hauskredit von 530 Euro zu zahlen, das andere Kredit von 120 Euro
Somit bleiben mir knapp 700 Euro!
scheinbar ok, aber womit soll ich mir da in Zukunft ne Wohnung für holen?
Die kann doch nicht das ganze Hauskredit an mir lasten, oder?
Und der Wohnwert von 180 Euro für ein Reihenhaus mit 120 m Wohnfläche ist doch auch ein Witz oder?
Jetzt verstehe ich wirklich nur noch Bahnhof! Will die Anwältin mich übern Tisch ziehen oder stimmt die Rechnung von papasorglos nicht?
wenn dann wirklich noch Kindergarten zu kommt...
das Tolle ist ja noch das die beigefügte Durchschnittslohnberechnung ja fehlt!!
Ich weiss nicht, wie die Anwältin das gerechnet hat mit dem Kredit. Wenn sie die Hälfte des Hauskredites genommen hat, kommt es ja hin mit dem bereinigten Nettoeinkommen!
Dann müsste aber meine Frau nochmal von ihren Unterhalt 270 Euro abziehen und sie hat dann 300 Euro!
Aber da steht ja nirgends was!
Ich habe monatlich 1060 Euro zu zahlen steht nur im Brief!
Moin Abgemeldet,
ich kann Deine Aufregung verstehen - aber: Calm down! Das ist ein Anwaltsbrief und kein Gerichtsurteil. Und ein Anwalt "darf" sich zugunsten seines Mandanten so viel verrechnen wie er möchte; er darf den Wohnwert irgendwelcher Immobilien frei bestimmen und unterhaltsmindernde Faktoren weglassen. Er darf auch verlangen, dass Du Dir eine Glatze rasieren sollst - nur: Würdest Du es tun?
Auf so eine Rechnung reagiert man mit einer Gegenrechnung, in die man ebenfalls noch ein wenig Verhandlungsspielraum einbaut. Dann einigen sich die Anwälte entweder auf einen Kompromiss oder es kommt zu einer Unterhaltsverhandlung. Und nur deren Ergebnis ist für Dich verbindlich.
Du siehst: Zum wirklich Aufregen ist es noch viel zu früh. Wenngleich schon klar sein muss, dass mit zwei Kindern im Alter von einem und vier Jahren Euer bisheriges Modell "Papa erwirtschaftet die Kohle und Mama kümmert sich um Haus, Hof und Kinder" nicht von heute auf morgen hinfällig wird, nur weil Ihr Euch getrennt habt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hm
würde ich jetzt wie papasorglos rechnen:
2663 Euro fiktives Einkommen
- 125€ Werbungskosten
- 482€ KU
- 100€ Kindergarten
- 530€ Hypothek
- 100€ Nebenkosten
- 120€ Kredit
+ 180€ angemessener Wohnwert
= 1368€
aber was ist wenn ich jetzt meckere und der Wohnwert steigt? Dann ist wieder Mist für mich, oder?
Kann es sein das die Anwältin nur die halbe Rate vom Haus für mich berechnet hat? Weil wir beide im Grundbuch stehen und beide im Kreditvertrag?
dann würde es ja so einigermassen hinkommen:
578-265
313 Euro!
Hab dies hier mal im Net gefunden:
Der Ehemann wohnt in einer Eigentumswohnung, deren objektiver Mietwert bei 800,- Euro liegt. Er muss für die Eigentumswohnung noch Kreditraten von monatlich 500,- Euro zahlen. Außerdem zahlt er eine monatliche Umlage von 150,- Euro und 100,- Euro für Strom und Wasser. Er kann also 650,- Euro vom Mietwert abziehen, so dass der anrechenbare Wohnwert nur noch bei 150,- Euro monatlich liegt.
Kann das der Grund sein, warum der Wohnwert so niedrieg ist? Müsste aber dann nicht bei meiner Frau der Wohnwert höher angelegt werden, da sie ja kein Strom und Wasser bezahlt?
Habe ich jetzt auch noch für alle Nebenkosten aufzukommen?
Dann bleiben mir ca 400 Euro! Das kann ja wohl gar nicht sein!
Bis jetzt habe ich noch keinen eigenen Anwalt, weil ich dachte für die Trennung würde erstmal einer reichen...
Aber irgendwie ist alles sehr kompliziert für mich und der Anwaltsschrieb klärt überhaupt nicht, ob der Hauskredit anteilig von ihr noch zu zahlen ist und wer die Nebenkosten deckt...
Sollte ich mir einen Anwalt holen oder ihren Anwalt erstmal um Aufschlüsselung bitten!?
kann mir jemand sagen, ob ich für sämtliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Grundsteuern, usw) aufzukommen habe, oder ob das geteilt wird?
Wenn die nämlich auch noch von mir abgezogen werden (350 Euro im Monat), dann bleibt mir gar nichts mehr zum leben übrig, währenddessen meine Frau mit 1300 Euro kostenlos lebt!
Ich habe ihr gesagt, lass uns die Nebenkosten wenigstens teilen! Habe zur Antwort bekommen, wie ich nur sowas tun kann, ich soll doch an meine Kinder denken. So langsam scheint sie echt abzuticken, habe ich das Gefühl. 1300 Euro für sie und 2 Kinder im Alter von 1+5 sind doch wohl mehr als genug, wenn man noch nichtmal ne Wohnung zu bezahlen brauch!! Aber nicht für sie, Kinder brauchen was zum anziehen, die Grosse geht bald zur Schule... na und?
Für meine Kinder zahlen ich vollen Unterhalt und das auch gerne, sie versteht nur nicht, das wenn ich schon alles verlieren, wenigstens noch einigermassen leben möchte. Und damit meine ich wenigstens ne Wohnung irgendwann zu haben, zur Arbeit fahren zu können und mir übers essen keine sorgen machen zu müssen!
Mittlerweile habe ich mich mal schlau gemacht und es ist tatsächlich so, wie die Anwältin ausgerechnet hat. Diese Rechung wird so gemacht im Trennungsjahr!
Nur die Kontrollrechnung von mir hat gezeigt: ich bezahle 19 Euro zuviel, da 1000 Euro Selbstbehalt 🙂
ok, nicht die Welt, aber immerhin. Wenn der Wohnwert höher wäre, würde ich mehr Netto haben und deutlich über Selbstbehalt kommen! Also kann ich da nur danken für die 20 Euro... Yeah 🙂
Naja, noch freut sich meine Frau, aber in 7 Monaten gibt es Lohnsteuerklasse 1 und da wird sie sich umgucken.
Wie funktioniert das eigentlich?
Werden nochmal die letzten 12 Abrechnungen genommen und neu berechnet, als ob man Klasse 1 hätte?
Hallo Abgemeldet,
Habe zur Antwort bekommen, wie ich nur sowas tun kann, ich soll doch an meine Kinder denken.
Das übliche Blödsinns-Argument durchgeknallter Exen. Sag' ihr, selbstverständlich denkst du an die Kinder, unter anderem bei deinen monatlichen Unterhaltszahlungen - da ist nämlich auch ein Anteil für die Wohnkosten der Kinder mit drin (und nebenbei bemerkt, dazu gehört insbesondere auch die Zahlung von Miete oder Hypothekenraten). Deine Ex fordert dich gerade auf, dieselbe Rechnung zweimal zu bezahlen.
kann mir jemand sagen, ob ich für sämtliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Grundsteuern, usw) aufzukommen habe, oder ob das geteilt wird?
Strom, Gas und Wasser zahlt derjenige, der das Zeugs verbraucht. Dein Problem ist, dass ihr im gleichen Haus wohnt, d.h. wenn du die Einzugsermächtigung für den Energieversorger widerrufst, stehst du selbst ebenfalls im Dunkeln. Natürlich wäre es nur fair, alle Kosten für das Haus zu teilen: Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer, aber insbesondere auch die Hypothekenraten - wenn ich's richtig verstanden habe, zahlst du die derzeit alleine, oder?
Die Frage ist, wie du Madame dazu überredest, hier ihr Scherflein beizutragen (besser gesagt, ihren Scherf, oder wie immer die nicht-verniedlichte Form von Scherflein lautet). Wenn gutes Zureden nicht hilft, fällt mir noch dieses ein: Die Dame will ja Unterhalt von dir. Fein, dann bekommt sie diesen Unterhalt nicht in bar, sondern als Sachleistung namens "kostenloses Wohnen". Du rechnest mal die Gesamtkosten für das Haus aus, die du im Moment alleine trägst, nimmst davon die Hälfte, und ziehst diesen Betrag vom geforderten Exenunterhalt ab. Gut möglich, dass dann ein Barunterhalt von Null Euro verbleibt. (Mit dem Kindesunterhalt aufrechnen würde ich an deiner Stelle allerdings lieber nicht, das gibt Ärger ohne Ende, denn du kannst die Hälfte der Hauskosten zwar von deiner Ex einfordern, aber nicht von den Kindern.)
Naja, noch freut sich meine Frau, aber in 7 Monaten gibt es Lohnsteuerklasse 1 und da wird sie sich umgucken.
Wie funktioniert das eigentlich?
Werden nochmal die letzten 12 Abrechnungen genommen und neu berechnet, als ob man Klasse 1 hätte?
Im Prinzip ja: Dein Bruttogehalt der letzten zwölf Monate wird mittels Lohnsteuerklasse I auf das zugehörige Nettogehalt heruntergerechnet.
Aber: Ich empfehle dringend, bereits jetzt auf Lohnsteuerklassen IV/IV umzustellen. Besser, Madame gewöhnt sich möglichst schnell daran, dass Scheidung auch für sie nicht unbedingt Schlaraffenland bedeutet. Verlieren tust du dabei nichts, eventuell zu viel gezahlte Steuer holt ihr euch über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurück.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Natürlich wäre es nur fair, alle Kosten für das Haus zu teilen: Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer, aber insbesondere auch die Hypothekenraten - wenn ich's richtig verstanden habe, zahlst du die derzeit alleine, oder?
Die Frage ist, wie du Madame dazu überredest, hier ihr Scherflein beizutragen (besser gesagt, ihren Scherf, oder wie immer die nicht-verniedlichte Form von Scherflein lautet). Wenn gutes Zureden nicht hilft, fällt mir noch dieses ein: Die Dame will ja Unterhalt von dir. Fein, dann bekommt sie diesen Unterhalt nicht in bar, sondern als Sachleistung namens "kostenloses Wohnen". Du rechnest mal die Gesamtkosten für das Haus aus, die du im Moment alleine trägst, nimmst davon die Hälfte, und ziehst diesen Betrag vom geforderten Exenunterhalt ab. Gut möglich, dass dann ein Barunterhalt von Null Euro verbleibt. (Mit dem Kindesunterhalt aufrechnen würde ich an deiner Stelle allerdings lieber nicht, das gibt Ärger ohne Ende, denn du kannst die Hälfte der Hauskosten zwar von deiner Ex einfordern, aber nicht von den Kindern.)
Der Hauskredit wird zum bereinigten Netto zugezählt. Ist das damit nicht schon "geteilt" ?
Nur mit dem Wohnwert bin ich mir nicht im klaren! Mir werden 180 Euro angerechnet und ihr auch! Ich zahl Kindergeld. Praktisch gehören ihr mit den Kindern 3 Zimmer und mir nur eins. Wieso wird ihr derselbe Wohnwert angerechnet? Kann normalerweise auch nicht sein, oder? Und wieso nur 180 Euro? Ok, falls geteilt, sind das 360 Euro. Aber wo bekommt man für das Geld ein Haus mit 120m gemietet. Sie bekommt insgesamt mit Kindergeld ca. 1350 Euro. 1/3 davon wären ca 450 Euro. Warum wird ihr dieser Wohnwert nicht angerechnet?
Sie hat überings ihre Anwältin angerufen, Nebenkosten werden geteilt
noch ne wichtige Frage: wovon geht der Selbstbehalt aus? vom fiktiven oder vom realen Netto?
wenn ich hier ausziehe und ihr 360 euro wohnwert angerechnet werden, bleiben mir nach fast allen Abzügen 888 Euro!
davon kann ich doch gar nicht leben! Bonuszahlungen schön und gut, aber die hat man nun mal nicht jeden Monat!!!
Hallo Abgemeldet,
Der Hauskredit wird zum bereinigten Netto zugezählt. Ist das damit nicht schon "geteilt" ?
Yo, hast recht, hatte ich übersehen, wird in dieser Form bei dir berücksichtigt. Sollte damit erst mal okay sein, nach Ablauf des Trennungsjahres wird eh' anders gerechnet:
Nur mit dem Wohnwert bin ich mir nicht im klaren! Mir werden 180 Euro angerechnet und ihr auch!
Nun, im Trennungsjahr wird normalerweise nicht der tatsächliche Wohnwert berücksichtigt, sondern nur der "angemessene" Wohnwert (d.h. man lässt demjenigen, der in der Wohnung bleibt, eine Schonfrist, um sich eine billigere Bleibe zu suchen). In deinem Fall würde ich die Finger von der Wohnwertdebatte lassen, denn wenn du ihren Wohnwert höher rechnest, wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch dein Wohnwert höher angesetzt, und da du dann weiter weg bist von deinem Selbstbehalt, zahlst du dann mehr Unterhalt. Ihr höherer Wohnwert wirkt sich dagegen erst dann aus, wenn sie damit so viel "Einkommen" hat, dass dein Selbstbehalt nicht mehr greift.
Anders gesagt, diese Diskussion würde ich mir aufheben für die Zeit nach Ablauf des Trennungsjahres, wenn es um die Ermittlung des tatsächlichen Wohnwertes geht. Bis dahin könnte einer von euch beiden längst ausgezogen sein, dann ist das eh' eine andere Diskussion, also würde ich an deiner Stelle hier lieber noch keine Zahlen in die Welt setzen: Wenn sie auszieht, möchtest du den Wohnwert (für dich) möglichst niedrig haben; wenn du ausziehst, möchtest du den Wohnwert (für sie) möglichst hoch haben ..
noch ne wichtige Frage: wovon geht der Selbstbehalt aus? vom fiktiven oder vom realen Netto?
Vom fiktiven Netto. Schwerter, die gegen Zahlungsväter geschwungen werden, sind in diesem unserem Lande nun mal besonders scharf geschliffen: Es gibt Männer, die werden von deutschen Gerichten allen Ernstes dazu verurteilt, aufgrund von fiktivem Einkommen mehr Unterhalt zu zahlen, als sie an tatsächlichem Einkommen haben. Wie das zu bezahlen sein soll, interessiert unsere edlen Justizverbrecher natürlich nicht die Bohne.
davon kann ich doch gar nicht leben! Bonuszahlungen schön und gut, aber die hat man nun mal nicht jeden Monat!!!
Im Gegensatz zu fiktivem Einkommen ist das eher ein organisatorisches Problem, solange der Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate die zukünftige Situation halbwegs realistisch widerspiegelt. Es ist dir zuzumuten, in fetten Monaten die Bonuszahlungen zurückzulegen, um damit die mageren Monate zu überbrücken.
wenn ich hier ausziehe und ihr 360 euro wohnwert angerechnet werden, bleiben mir nach fast allen Abzügen 888 Euro!
Rechne neu. Wenn du ausziehst und sie im Haus bleiben will, dann soll sie gefälligst die Hälfte der Hypothek übernehmen und dir für deine Hälfte des Hauses eine angemessene Miete zahlen - oder wie immer sonst ihr euch dann einigt. Zwischen mir und meiner Ex z.B. läuft es in einer ähnlicher Situation auf den Kuhhandel hinaus, dass sie alle Kosten der Wohnung übernimmt (und ja, das schließt ausdrücklich meinen Tilgungsanteil an der Hypothek ein), und dass sie dafür meine Hälfte mietfrei nutzen darf.
Wahrscheinlich läuft es bei euch allerdings eh' auf einen Verkauf der Hütte hinaus, sobald einer von euch beiden dort ausziehen will.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
ok, so langsam bekomme ich echt durchblick und das noch ohne Anwalt!
Ich denke, solange ich hier noch wohne, habe ich dann erstmal kein Handlungsbedarf!
Meine Rechnung war aber richtig, oder?
Ich meine auch im TU gibt es einen Selbstbehalt, der sich mit einer Kontrollrechnung ausrechnen lässt.
und alles was dann unter 1000 Euro ist, kann ich vom TU abziehen oder? Die Anwältin von ihr meinte das nämlich nicht, aber ich glaube meine Frau konnte ihr das nicht so ganz erklären, was sie überhaupt will!
Hallo Abgemeldet,
und alles was dann unter 1000 Euro ist, kann ich vom TU abziehen oder? Die Anwältin von ihr meinte das nämlich nicht, aber ich glaube meine Frau konnte ihr das nicht so ganz erklären, was sie überhaupt will!
Nun, in diesem Lande ist ein jeder frei, seine Meinung zu äußern - das gilt selbstverständlich auch für Anwältinnen. Die Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt B ("Ehegattenunterhalt"), Punkt IV, ist allerdings anderer Meinung: "Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten (...): 1.000 EUR".
Heißt: Kein Unterschied zwischen "getrennt lebend" und "geschieden", nach Abzug deiner Unterhaltsverpflichtungen müssen dir noch 1.000 Euro verbleiben; ist das nicht der Fall, wird der Unterhalt für Madame entsprechend gekürzt.
Merke: Was immer gegnerische Anwälte sagen, denke immer daran, es könnte eine Lüge sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.