Wieviel Unterhalt, ...
 
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Wieviel Unterhalt, wenn Mutter deutlich mehr verdient !?

 
(@hansguckindieluft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich (35 J.) bin Vater von Zwillingen (6 Jahre) und lebe schon seit mehr als 3 Jahren von der Mutter getrennt (wir waren nie verheiratet!). Sie lebt mit den Kinder und ihrem neuen Partner in Bayern, ich in Berlin. Wir teilen uns das Sorgerecht und haben insgesamt ein sehr gutes Verhältnis. Auch der Rest unserer beider Familien und alle anderen beteiligten Personen (ihr neuer Partner, etc.) verstehen sich wirklich gut. Man kann eigentlich von einer Happy Patchwork Familie sprechen und auch mein Verhältnis zu ihrem Partner, der sich wirklich toll um unsere Kinder kümmert, ist ganz hervorragend! Ich nehme mein Umgangsrecht konsequent jedes dritte Wochenende war, reise dafür von Berlin nach Bayern und betreue meine Kinder dann von Freitags nach der Schule bis ich Sie dann am Montagmorgen wieder dort hinbringe.
Nach der Trennung hatte ich erstmal einige Probleme und Schwierigkeiten mein Leben neu zu ordnen und wurde Hartz IV-Empfänger. Derzeit bin ich dabei mir eine neue Existenz als Selbständiger aufzubauen, beziehe aber nach wie vor Geld vom Amt, d.h., dass seit unserer Trennung das Jugenamt für mich in Unterhaltsvorleistung gegangen ist und sich dort ein, für mich mittlerweile echt belastender, Schuldenberg angehäuft hat. Mein monatliches Einkommen setzt sich aus einem angemeldeten 400,- € Job und Leistungen des Jobcenters in Höhe von knapp 530,- € zusammen.
Die Mutter und ihr neuer Partner (beide leben mittlerweile auch mit den Kindern in einer gemeinsamen Wohnung) wiederum arbeiten nun nach Abschluss Ihres Studiums als Ärzte im Krankenhaus. Da die beiden wohl auf mindestens 2.500,- € (netto) Einkommen pro Kopf kommen und ich am Existenzminimum herumkrebse, stellt sich nun langsam die Frage inwiefern ich eigentlich noch "zahlungspflichtig" bin? Es geht nicht darum, dass ich mich aus irgendeiner Verantwortung stehlen möchte, nur bekomme ich finanziell fast kein Bein auf den Boden während die beiden mit teuren Urlauben, teuren Klamotten und zwei Autos im Luxus leben. Nun wollen Sie sich auch noch eine gemeinsame Wohnung kaufen. Und ich weiß manchmal nicht, wie ich die Fahrten zu meinen Kinder finanzieren soll !? Ich bin weder neidisch, noch hege ich sonst irgendeinen Groll gegen die beiden, da Sie auch lange dafür studiert haben und auch jetzt hart für ihr Geld arbeiten. Auch möchte ich gerne weiterhin für meine Kinder da sein, die ich über alles Liebe! Nur möchte ich endlich aus dieser Schuldenfalle beim Jugendamt raus, um mir vielleicht auch irgendwann mit meiner neuen Partnerin etwas aufzubauen...

So, ich hoffe das war nicht zuviel Text und ich habe keine wichtigen Information unterschlagen. Sollte sich jemand finden, der mir helfen kann/möchte, so bedanke ich mich schon einmal vorab!

Beste Grüße

h.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 16:41
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn ihr doch ein so gutes Verhältnis habt, dann sprich das doch an.
KU zu fordern ist schließlich keine Pflicht. Vielleicht erlässt sie Dir die Zahlungen, erstens, weil sie es nicht nötig hat, und zweitens, weil Du so ein feiner Kerl bist.

Hier wirst Du auch schnell feststellen können, wie gut das verhältnis wirklich ist.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 16:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hansguckindieluft,

wenn ich´s recht verstehe, zahlst Du doch nichts an KM ?

Deine Baustelle ist in erster Linie die Unterhaltsvorschußkasse.

Da Du selber auf Sozialleistungen angewiesen bist, bist Du nicht leistungsfähig.

Wenn Du natürlich einen Zettel unterschrieben hast, auf dem Du Dich freundlich dafür bedankst,
dass man Dir die Unterhaltsvorschußzahlungen großzügig stundet und die aufgelaufenen Schulden bestätigst, dann ...

Also erst einmal nachgucken: Was hast Du unterschrieben ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 16:53
(@hansguckindieluft)
Schon was gesagt Registriert

Wow, geht ja echt schnell hier mit Antworten! Vielen dank dafür!

@jensB,

Das Gespräch mit Ihr steht tatsächlich bereits unmittelbar bevor. Wie Sie darauf reagiert (Sie ist schon auch sehr materialistisch orientiert) ist für mich noch eine nicht wirklich einzuschätzende Unbekannte und daher möchte ich mich mit meiner Frage hier einfach nur mal über die juristischen Aspekte dieser Konstellation informieren, um im Falle einer Eskalation ggf. weitere "Argumente" zu haben.

@United

Wüsste nicht das ich irgendwas bezüglich der Schulden unterschrieben habe !? Werde aber sicherheitshalber nochmal alle Unterlagen dazu raussuchen...

Beste Grüße

h.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 17:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die erste Frage wäre ob Du einen Titel über den Unterhalt unterschrieben hast. Existiert ein Titel, dann könnte KM die Differenz zwischen UV und tituliertem Unterhalt pfänden lassen. Gibt es keinen Titel, dann bleibt das Problem mit der UVK.

Normalerweise fordert die UVKasse den Unterhaltsschuldner dazu auf den UV zu bezahlen. Darüber müsste es irgendein Schriftstück geben, wo entweder der UV gestundet wird, dann laufen Schulden auf, oder aber wegen Leistungsunfähigkeit erlassen werden, dann gibt es keine Schulden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:14