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(@haluwa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin neu in diesem Forum da ich eine für uns ganz wichtige Frage habe.
Mein Mann hat aus seiner ersten unehelichen Beziehung ein 7jährige Tochter für die er entsprechend den Jugendamtsbescheiden immer Unterhalt gezahlt hat ( nicht die volle Höhe da geringes Einkommen) und auch einen Titel besitzt. Nun haben wir heute einen zweiten Brief vom Rechtsanwalt bekommen und ein paar Passagen daraus empfinden wir als sehr ungerecht und würden gern dazu ein paar Meinungen von euch bekommen.

„..Der Hinweis auf Ihre Unterhaltsverpflichtungen für Ihr weiteres Kind ist nicht nachzuvollziehen. Natürlich müssen Ihre sämtlichen Kinder berücksichtigt werden. Gesonderte Absprachen mit der Kindesmutter und dem Jugendamt sind für unsere Sache nicht von Interesse“...

Wird unser gemeinsames nichteheliches  Kind nicht berücksichtigt weil wir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen ?

„...bekannt, dass Sie im Haus Ihrer Lebensgefährtin wohnen. Da dies bei ehelichen oder auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften durchaus üblich ist, gehen wir davon aus, dass Sie dort mietfrei wohnen. Mietfreies Wohnen ist eine Einkommensposition, die bei der Ermittlung von Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Sollten wir von falschen Voraussetzungen ausgehen, bitten wir um Nachweis des Mietvertrages und Ihrer entsprechenden Zahlungen. ....“

+entsprechenden Hinweis auf Versteuerung. Wir haben kein Mietvertrag und das Haus steht im Grundbuch auf meinen Namen, da es vor meine jetzigen Beziehung gebaut wurde und der Kreditvertag auf mich und meinen Ex-Partner läuft. Die Raten ( 1000 €) müssen wir natürlich (!!!) gemeinsam tragen. Dank unserer relativ geringen Einkommen ist dies gar nicht anders möglich.
Wir sind eine Familie und müssen durch die für unsere Region sehr hohen monatlichen Belastungen
alles gemeinsam bezahlen und das ist eigentlich schon zu knapp. Ich verstehe das echt nicht. Werden wir jetzt bestraft, weil  er nicht im Grundbuch steht ? Er wohnt doch hier nicht kostenlos !!!!

„... Zwar haben Sie berreits eine entsprechende Unterhaltsurkunde errichtet. Diese sieht jedoch noch den hälftigen Abzug des staatlichen Kindergeldes vor. Dies entspricht nicht mehr der den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten.....“

So wurde es aber immer vom Jugendamt berechnet ?!!

„ den Zahlbetrag sehen wir bereits für November 2007 entgegen.“

?

Ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten bekomme, ob dies alles so rechtens ist.
Vielen Dank im vorraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 20:06
(@john007)
Rege dabei Registriert

sei froh daß Dein Mann nicht verheiratet war, sonst hätte er noch an seine EX zahlen müssen.
Du bist zwar die erste Frau (also keine sog. Zweitfrau, die weniger Rechte haben) dennoch durch das uneheliche Kind ist das hier ein Sonderfall, auf den andere sicher besser eingehen können.
das erste Kind wird m. E. vorrangig gegenüber dem zweiten Kind vorrangig behandelt.
Wenn Dein Mann mit Dir zusammen wohnt, verringert sich sein Selbstbehalt.
Gerechtigkeit (für Väter) gibt es beim deutschem Familengericht nicht.
TIP informiert euch im Internet ausführlich und spart nicht am falschem Ende, und nehmteuch einen GUTEN Rechtsanwalt. Ich habe sehr gute und relativ kostengünstige Erfahrung mit der Telefonberatung von Rechtsanwälten vom Internet gemacht. Suche im internet einfach nach 0900 Telefonberatung Familienrecht. (kostet 1.99 Euro ( min)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 20:52
(@haluwa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir sind nicht verheiratet. Das mit der Telefonberatung ist ein guter Tipp. Einen "normalen" Anwalt können wir und wohl im Moment nicht leisten.
LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 22:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo haluwa,

also ich pick mal einige DInge raus:

Alle Kinder sind gleichrangig. In der berechnung gibt es keine Kidner 1. und 2. Klasse.

Auf welchen Betrag lautet denn der Titel? Der hälftige Abzug des KG erfolgt erst ab Stufe 6 (135%), darunter wird nur anteilig abgezogen, was zur Folge hat, das immer der gleiche Zahlbetrag dabei rauskommt.

Sollte es eine Mangelfallberechnung geben, so kann durchaus eine Haushaltsersparnis angenommen werden, damit wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden kann (Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit).

Zu eurem Kind ist zu sagen: Normaolerweise wird es, siehe oben, gleichrangig behandelt. Da ihr aber zusammen wohnt kann, bei Mangelfall, und du selber Einkommen hast auch so gerechnet werden d,as der Barunterhalt auch von dir geleistet werden kann und soaus der berechnung bei ihm herausfällt.

Ich kann euch nur raten euch anwaltlich beraten zu lassen. Wenn ihr so wenig Einkommen habt packt dein LG seine Unterlagen, gehts zum Amtsgericht und lässt sich einen Beratungsschein ausstellen und wenn es übers Gericht geht beantragt er Prozeßkostenhilfe.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 22:53
(@haluwa)
Schon was gesagt Registriert

Danke !
Prozesskostenhilfe will er am Montag gleich mal beantragen .
Deine ersten beiden Absätze verstehe ich leider nicht so ganz :redhead: Habe mich bis heute eigentlich kaum mit diesem Thema beschäftigt.
LG Haluwa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 23:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wird unser gemeinsames nichteheliches  Kind nicht berücksichtigt weil wir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen ?

Unsinn. Alle Kinder werden gleich behandelt.

„...bekannt, dass Sie im Haus Ihrer Lebensgefährtin wohnen. Da dies bei ehelichen oder auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften durchaus üblich ist, gehen wir davon aus, dass Sie dort mietfrei wohnen. Mietfreies Wohnen ist eine Einkommensposition, die bei der Ermittlung von Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Sollten wir von falschen Voraussetzungen ausgehen, bitten wir um Nachweis des Mietvertrages und Ihrer entsprechenden Zahlungen. ....“

Glaub' nicht, dass er da einen Mietvertrag nachweisen muss, und auch der Hinweis auf die Versteuerung gehört eher in die Schublade Einschüchterung. Vielleicht reicht ein Kommentar, dass mietfrei und kostenfrei nicht dasselbe ist und ein Hinweis auf die Rechtssprechung, z.B.:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html

„... Zwar haben Sie berreits eine entsprechende Unterhaltsurkunde errichtet. Diese sieht jedoch noch den hälftigen Abzug des staatlichen Kindergeldes vor. Dies entspricht nicht mehr der den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten.....“

Er meint die Gesetzesänderung von 2001, nach der der Abuzug der vollen 77 Euro nurnoch ab Stufe 6 der DT möglich ist? Schon möglich, dass, wenn der Titel wirklich so alt ist, die Gesetzesänderung wirkt, nur wenn es ein neues Kind gibt, ist die Mangelfallberechnung ja sowieso eine ganz andere.

Ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten bekomme, ob dies alles so rechtens ist.

Bestimmt nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 23:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Gesonderte Absprachen mit der Kindesmutter und dem Jugendamt sind für unsere Sache nicht von Interesse“...

wen vertritt der RA bitteschön?

Ansonsten: Nicht einschüchtern lassen, allerdings ist davon auszugehen, dass der RA ggf. Klage erhebt. Bevor überhaupt ein Anwalt aufgesucht wird, mal zum Amtsgericht gehen und dort über die Möglichkeit der Beratungshilfe informieren.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 23:20
(@haluwa)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

wen vertritt der RA bitteschön?

Ansonsten: Nicht einschüchtern lassen, allerdings ist davon auszugehen, dass der RA ggf. Klage erhebt. Bevor überhaupt ein Anwalt aufgesucht wird, mal zum Amtsgericht gehen und dort über die Möglichkeit der Beratungshilfe informieren.

Grüsse
sky

vielen Dank !
Mit Kindesmutter war wohl ich gemeint .
LG Haluwa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 23:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Suche im internet einfach nach 0900 Telefonberatung Familienrecht. (kostet 1.99 Euro ( min)

Aha. Und wozu? Zunächst könntest du inhaltlich mit Wissen glänzen und es auch anderen Usern zugestehen, dass sie durchaus Erfahrungen und Meinungen haben. Und in Unkenntnis der Möglichkeit auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe jemanden an eine kostenpflichtige RA-Hotline zu verweisen halte ich für mehr als nur daneben. Zusätzlich ist zu bewerten, dass so eine RA Hotline für komplexe Fragestellungen völligst ungeeignet ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 23:47
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

Da muß ich Deep zustimmen. Wo ich bei meiner Rechtschutzversicherung mal nachgefragt habe, habe die mich mit  so jemanden verbunden.
Hatte keine Ahnung, hat nur wie wild auf der Tastatur rumgehämmer und danach wußte ich weniger wie davor!
Und auf komplexe Fragen, die den Sachverhalt angingen, konnte er mir keine Anwort geben!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 11:17




(@john007)
Rege dabei Registriert

*Vollquoting gelöscht*

an PKH habe ich in dem Moment nicht gedacht. Ich habe nur weiterempfholen was mir selbst geholfen hat.


Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 15).

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 15:36