Wird das Wohngeld a...
 
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Wird das Wohngeld anteilig berechnet?

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

wir bekommen 584,- Wohngeld im Monat, für einen 4 Personen Haushalt. Jetzt muss ich wieder einmal mein Einkommen für die Beistandschaft, nachweisen und bin mir nicht ganz sicher, wie das Wohngeld berechnet wird.

Der Bewilligungsbescheid ist ja auf 4 Pers. ausgerichtet, beim Unterhalt geht es sich ja in erster Linie nur um mein Einkommen. Meine Frau arbeitet nicht, ich beziehe Alg1 (1277,-), die große Tochter(20 Jahre) ist Studentin und erhält kein Bafög (0,- Einkommen), die Studiengebühren (350,- / Semester) zahlen wir aus eigener Tasche und die kleine (14 Jahre) bekommt einen verminderten Unterhat von 304,-, weil ihr Vater wieder Vater geworden ist.

Miete liegt bei 680,- und Strom bei 324,- (ohne Deckelung 374,- bei 67 Cent / kwh), wir haben einen Durchlauferhitzer.

 

 

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie die BS das berechnen wird mit dem Wohngeld. Wir haben insgesamt ca 2600,- an "Einkommen". 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2023 17:27
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo distance,

die Frage, die Du Dir eigentlich stellen solltest, ist eine ganz andere. Sie lautet: „Wie kann ich endlich mein Verhaltensmuster durchbrechen, das mich auch noch in fortgeschrittenem Alter in einem Leben voll Armut, Pfändung und ewiger Angst vor der Beistandschaft gefangenhält?“

Bisher hast Du Deine Probleme mit folgenden Maßnahmen zu lösen versucht: Sozialhilfebetrug; Dich kündigen lassen; immer neue Schulden machen; auf Teilzeitarbeit gehen; neue Töpfe vom Staat anzapfen. 

Nun bist Du also gerade wieder seit einem Dreiviertel Jahr arbeitslos und das in einer Zeit, in der an jeder Straßenecke ein Job lauert. Willst Du nicht irgendwann einmal vorwärts kommen und nicht immer ein Loch mit dem nächsten stopfen? 

Fang an, Verantwortung für Dein Leben zu übernehmen. Vor mehr als zehn Jahren hat Dir ein Florist folgenden guten Rat gegeben, den Du leider nicht befolgt hast:

Geschrieben von: @brille007

In Summe: Du solltest aufhören, von Katastrophe zu Katastrophe zu schlittern und stattdessen mal Struktur in Dein Handeln bringen. Mit Deinem aktuellen "Konzept" kannst Du Dein "Vater-Sein" demnächst abhaken.

Grüssles
Martin


Änderung durch Malachit: Zitat als solches kenntlich gemacht.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Malachit
AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2023 23:21
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Man kann Dir nur raten: wach endlich auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2023 23:23
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

warum bekommt die große Tochter kein Bafög ? 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2023 08:37
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

und für Junior 14 würde ich aufstockendes UVG (338) beantragen, wenn er nur 304 bekommt 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2023 09:07
Kasper, Kasper and Kasper reacted
(@distance)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten, aber leider beantworten die meine Frage nicht. Ich will auch keine anderen Fässer aufmachen, trotzdem Danke und alles Gute 👍 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2023 20:49
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt - mit Wohngeld kenne ich mich nicht aus.

Ich würde die Unterlagen erstmal einreichen und die Berechnung abwarten - vielleicht ist die ja sehr positiv, nur bei negativ würde ich mir Gedanken darum machen.

Da wird es bei dir ja einige Faktoren geben - geminderter Selbstbehalt da nicht erwerbstätig usw.

Grundsätzlich würde ich mich damit beschäftigen mehr Verfügungsrahmen zu schaffen - da wären Bafög und UVG für die Kinder an erster Stelle - vielleicht ein Minijob für Mutti usw. 

Ggfls. wird dir auch ein fiktives Einkommen unterstellt / ist eine Umschulung geplant ? / wieviel Monate schon im  ALG I Bezug ? / Bewerbungsbemühungen 20-30 Stück pro Monat seit Bekanntgabe der Kündigung...

 

Ich glaube der Wohngeldbescheid wäre mein kleinstes Problem....

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2023 08:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@distance 

Meines Erachtens wurde vor drei Jahren zum gleichen(?) Thema  geantwortet, siehe https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/wie-wird-das-wohngeld-fuer-den-unterhalt-angerechnet/

Seitdem scheint sich nix geändert zu haben, oder?
Ansonsten würde ich vorgehen, wie Marie_1977 vorgeschlagen hat: Unterlagen einreichen und abwarten!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2023 13:50
(@zebra)
Rege dabei Registriert

@marie_1977 

 

Das geht nicht, da Distance ja mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2023 17:12
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Was geht nicht?

Mit welcher Mutter ist er verheiratet ? 

Das hörte sich nach verschiedenen Müttern an. 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2023 12:48




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marie,

Geschrieben von: @marie_1977

Was geht nicht?

Ich nehme an, es geht um deine Bemerkung zu UVG. Damit meinst du in diesem Kontext wohl das Unterhaltsvorschussgesetz, aber distance schreibt gleich in seinem Eingangsbeitrag von "meine Frau", also ist er offenbar verheiratet.

Laut Gesetz gibt's Unterhaltsvorschuss aber nur für alleinerziehende Mütter und Väter. Wer also verheiratet ist, der braucht sich über einen Unterhaltsvorschuss für welches Kind auch immer keinerlei Gedanken zu machen, weil das für ihn sowieso nicht in Frage kommt.

Ist aber eigentlich auch egal. Die ursprüngliche Frage war eine ganz andere, und betraf das Wohngeld.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2023 15:17