KU ist für mich Ehrensache.
Jetzt kristallisiert sicher heraus, dass ich in einigen Monaten ggf zusätzliche Einkünfte als Buchautor haben werde, die monatlich ca 200 bis 300 Euronen netto ausmachen werden (doch das ist realistisch!).
Ich habe einen Vollzeitjob. KU-Titel besteht keiner, bislang habe ich alle Fakten auf den Tisch offengelegt und den KU, den das JU ausgerechnet hat, freiwillig sofort gezahlt.
Jetzt habe ich einen Satz gefunden (was alles berücksichtigt wird als Einkünfte), der da lautet:
"Nebentätigkeit: wer bereits in Vollzeit arbeitet, ist nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch wenn er bis zur Trennung einer Nebentätigkeit nachging. Die Einkünfte werden daher i.d.R. nicht angerechnet. Anders aber, wenn die Nebentätigkeit praktisch den Hauptberuf darstellt."
Wird jetzt mein Autorenhonorar berücksichtigt?
Danke für Eure Auskunft!
Y.
Moin Yitzi,
beim Kindesunterhalt zählen alle Einkünfte zum unterhaltsrelevanten Einkommen; Dein Autorenhonorar genauso wie Zinsen oder Miet- und Pachteinkünfte; ebenso Steuererstattungen oder höhere Einkünfte durch neuerliche Heirat. Die von Dir zitierte Nichtanrechenbarkeit bezieht sich in der Regel nur auf nachehelichen Unterhalt.
Das soll Dich nicht hindern, mit Deiner Ex eine einvernehmliche Regelung für den KU zu finden, die auch nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun haben muss. Wenn allerdings Anwälte und Gerichte ins Boot kommen, sind die Zusatzeinkünfte auch mit drin. Andererseits: Ein Nebeneinkommen von 200-300 EUR im Monat ändert Dein Netto schlimmstenfalls um eine Einkommensgruppe - und da reden wir dann von ca. 20 EUR mehr Kindesunterhalt. Von daher ist das nicht dramatisch.
Grüssles
Martin
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Herzlichen Dank!