tachauch,
so zahle seit 2 monaten den mindestunterhalt (497,- bei einem monatsdurchschnittseinkommen von 1511,- -> da ich eigentlich 532,- zahlen müsste aber unter den kontrollbedarfsbetrag rutsche, falle ich wieder in stufe 1 und bin so bei mindestunterhalt) und habe streß mit der KM (ich hole die kinder 2 wochenenden im monat zu mir und habe dafür 200km zu fahren)...
da ich nun seit 2 monaten 47,- mehr zahle (wir hatten vor der nun angegangenen scheidung eine abkommen, dass ich 450,- zahle, aber nun wurde alles neu berechnet wegen dem gerich wegen der anstehenden scheidung...ebenso ist die prüfung verlangt worden von der arge wegen der KM (sie bezieht hartz4) und das geld eigentlich nicht habe, habe ich meine anwältin schreiben lassen, dass die KM mir mit den wegstrecken was entgegenkommen soll (gelegentlich die kinder mit dem bus die halbe strecke zu mir zu bringen) aber die lehnt das absolut empört ab ( "...ich habe darauf keine lust, ich muss das nicht und ich kann die buskosten auch nicht tragen..." -> ende)...
also streß zwischen uns und den anwälten...die KM hat nun gestern ihrer anwältin mitgeteilt, dass ich in einer beziehung bin und mit meiner freundin zusammen wohne...daruas resultiert nun meine frage : kann mir das finanziell schlecht ausgelegt werden, dass ich mit einer neuen partnerin zusammenwohne, bezogen auf den kindsunterhalt etc. ???
mfg
Hallo,
es kann versucht werden eine Haushaltsersparnis anzurechnen wegen Zusammenlebens.
Um welche Entfernung geht es beim Umgang? Wer hat die Entfernung geschaffen?
In Deutschland wird davon ausgegangen, dass der Umgangselternteil die Kosten fürs Bringen und Holen selbst übernimmt und auch das Bringen und Holen selbst erledigt. Es gibt nur eine Ausnahme wenn der betreuende Elternteil eine große Entfernung geschaffen hat. Dann können die Kosten vorab vom Einkommen abgezogen werden.
Sophie
Hallo,
es kann versucht werden eine Haushaltsersparnis anzurechnen wegen Zusammenlebens.
Um welche Entfernung geht es beim Umgang? Wer hat die Entfernung geschaffen?
In Deutschland wird davon ausgegangen, dass der Umgangselternteil die Kosten fürs Bringen und Holen selbst übernimmt und auch das Bringen und Holen selbst erledigt. Es gibt nur eine Ausnahme wenn der betreuende Elternteil eine große Entfernung geschaffen hat. Dann können die Kosten vorab vom Einkommen abgezogen werden.Sophie
Die Entfernung habe ich geschaffen...Bin etwa 18km näher zur Arbeit gezogen...
Ich finde das sowas von asozial, dass man (fast immer) als vater immer der gearschte ist...die damen lehnen sich schön zurück und machen keinen finger krumm...der ex macht ja schon, bzw. wenn er seine kinder liebt dann muss er ja schon...
ich weiß nur, wenn die kiddies alt genug sind um zu entscheiden wo sie wohnen wollen, nehme ich sie zu mir und dann kann die alte mich mal...
mfg
Und wer hat die restlichen 182 km geschaffen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und wer hat die restlichen 182 km geschaffen?
hmmm, das ist dann so zu rechnen...ich wohne jetzt ca. 25km weg von den kindern...hole sie 2x freitags ab (hin und zurück = 100km) und 2x sonntags zurück (hin und zurück = 100km) ...so rechnet sich das...also rund 2400-2500km im jahr...zur kostenrechnung (diesel derzeit 1,55,- € * 8Liter Verbrauch auf 100km = ca. 310,- €)...
mfg
Moin Olli,
also rund 2400-2500km im jahr...zur kostenrechnung (diesel derzeit 1,55,- € * 8Liter Verbrauch auf 100km = ca. 310,- €)...
heb den Kopf mal ein bisschen über den Tellerrand und stell Dir vor, Du würdest noch mit der Mutter Deiner Kinder zusammenleben: Da würdest Du lässig mehr als diese 310 EUR pro Jahr (= 25 EUR pro Monat) an "Sprit für die Kinder" aufwenden, um sie zum Fussball, zum Schwimmen, zur Musikschule, zu Freunden oder wohin auch immer zu kutschieren - ohne auch nur darüber nachzudenken, ob und wem Du diese Kosten jetzt auf's Auge drücken kannst. Es ist alles eine Frage der Perspektive; das Leben kostet nun mal Geld.
Einige Väter hier im Forum wenden diesen Betrag und diese Kilometerleistung übrigens für ein einziges Umgangs-Wochenende auf...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also aus deinen anderen Beiträgen lese ich, dass du den Selbstbehalt hast abzüglich 350 Euro Mietanteil monatlich hast. Damit bleibt dir immerhin noch mehr als der H4-Unterhaltssatsz, den deine Ex bezieht.
Ich muss ehrlich gestehen, ich bin angesichts 25 Euro pro Monat!!! Fahrtkosten doch etwas befremdet angesichts der Tatsache, dass viele Menschen weitaus mehr investieren, um zu ihrer Arbeit zu gelangen (in München kostet eine Monatskarte für den MVV schon das dreifache) - Kosten, die du ja reduziert hast, indem du näher zu deiner Arbeit gezogen bist.
Wenn du in diesem Zusammenhang dann noch von "die damen lehnen sich schön zurück und machen keinen finger krumm" sprichst, dann muss ich dir sagen: Während du dein Kind alle 14 Tage holst fürs Happy Weekend, hat sie es die komplette Restzeit mit all seinen Alltagssorgen und -nöten. Sie kann weder mal spontan ins Kino gehen, noch sich den Traumjob aussuchen oder romantische Abende zu zweit mit einem Freund verleben. Sie schlägt sich mit Hausaufgabenunlust rum, Freundesfrust und Erziehungssorgen. Das sollte in einer Ex-Beziehung mit Kindern und geregeltem Umgang, wo sonst alles reibungslos läuft, doch auch anerkannt werden.
Ich weiß, die ursprüngliche Fragestellung war eine andere, aber ich möchte dir doch zu euer aller Seelenruhe anraten, deine Ansicht über die gesamte Situation nochmal zu überdenken.
Also aus deinen anderen Beiträgen lese ich, dass du den Selbstbehalt hast abzüglich 350 Euro Mietanteil monatlich hast. Damit bleibt dir immerhin noch mehr als der H4-Unterhaltssatsz, den deine Ex bezieht.
Ich muss ehrlich gestehen, ich bin angesichts 25 Euro pro Monat!!! Fahrtkosten doch etwas befremdet angesichts der Tatsache, dass viele Menschen weitaus mehr investieren, um zu ihrer Arbeit zu gelangen (in München kostet eine Monatskarte für den MVV schon das dreifache) - Kosten, die du ja reduziert hast, indem du näher zu deiner Arbeit gezogen bist.
Wenn du in diesem Zusammenhang dann noch von "die damen lehnen sich schön zurück und machen keinen finger krumm" sprichst, dann muss ich dir sagen: Während du dein Kind alle 14 Tage holst fürs Happy Weekend, hat sie es die komplette Restzeit mit all seinen Alltagssorgen und -nöten. Sie kann weder mal spontan ins Kino gehen, noch sich den Traumjob aussuchen oder romantische Abende zu zweit mit einem Freund verleben. Sie schlägt sich mit Hausaufgabenunlust rum, Freundesfrust und Erziehungssorgen. Das sollte in einer Ex-Beziehung mit Kindern und geregeltem Umgang, wo sonst alles reibungslos läuft, doch auch anerkannt werden.
Ich weiß, die ursprüngliche Fragestellung war eine andere, aber ich möchte dir doch zu euer aller Seelenruhe anraten, deine Ansicht über die gesamte Situation nochmal zu überdenken.
also mal im ernst...erstens : ich arbeite vollzeit für mein geld und da ist es ja wohl gerechtfertigt, dass ich mehr habe als hartz4...zweitens : die geschichte mit spontan ins kino, romantische abende zu zweit etc. -> ich habe nicht sie, sondern sie hat mich betrogen und schluß gemacht, hätte sie sich mal vorher gedanken machen sollen bevor sie sich nen anderen kerl ins bett holz mit 2 kleinen kindern...drittens : ich zahle nicht 25,- um zur arbeit zu gelangen sondern über 30,- ALLEINE im monat um meine kinder zu sehen und wenn das in deinen augen nicht viel geld ist (also mir tun diese 30€ sehr weh), dann entschuldige bitte...
ich habe am 15. des monats wenn alles abgezogen ist (miete,unterhalt,rate für´s auto welches wir in der ehe angeschafft haben,rentenversicherungen für die kinder etc.) praktisch noch 0,- um die nächsten 4 wochen auszukommen...
gut dass ich im handwerk arbeite und da einiges "nebenher" machen kann und auch muss
mfg
Mir ist schon klar, dass du dieses Geld aufwendest, um die Kinder zu dir zu holen. Die 25 Euro habe ich jetzt einfach aus Brilles Rechnung übernommen. Ich wollte damit nur sagen, dass das weniger "finanzieller Aufwand" fürs Kindersehen ist als das, was andere aufwenden, um zur Arbeit zu gelangen und bei letzterem hast du ja jetzt eine kleine Ersparnis.
Man könnte jetzt sagen: Du arbeitest Vollzeit, während sie in der Zeit eure Kinder betreut. Sonst würde sie, das möchte ich jetzt mal annehmen zu ihren Gunsten, ja auch Vollzeit arbeiten und bräuchte kein H4. Ich persönlich sehe auch nicht, was es zur Sache tut, wer wen verlassen oder betrogen hat. Das ändert doch für die Kinder nichts und es ging mir nur darum, dass sich eben nicht immer die "Damen zurücklehnen und keinen Finger krumm machen", das Kino und der romantische Abend waren nur Beispiele. Ich dachte nur, es wäre evtl. angebracht, zu überlegen, ob diese Fahrtkosten eventuellen Stress wirklich wert sind.
Ich kann im Übrigen deine Gesamtsituation schon etwas verstehen. Meinem Freund bleibt nach KU für vier Kinder auch nur noch der Selbstbehalt. Von diesem zahlt auch er einen Mietanteil, zahlt sein und das Auto der Exe ab und holt seine zwei kleinen Kids alle 4 Tage bei der Exe ab, die rund 25 km entfernt wohnt... Nachdem sie neuerdings ihren Führerschein verloren hat, fährt er die Kinder zusätzlich zu Arztterminen etc. Sie zieht die komplette Exen-Psycho-Schiene ab, was das Finanzielle und auch Beeinflußung von Kindern betrifft, aber er fährt trotzdem, weils nicht anders geht, wenn er die Kinder sehen möchte, weil nunmal die Gesetzeslage in Deutschland so ist, wie sie ist, und weil er einfach nicht noch mehr Öl ins Wasser schütten möchte wegen sowas wie Fahrtkosten.
Im Endeffekt trifft jeder seine eigenen Entscheidungen. Sollte nur ein Denkanstoß sein 🙂
Hallo !
weil nunmal die Gesetzeslage in Deutschland so ist, wie sie ist, und weil er einfach nicht noch mehr Öl ins Wasser schütten möchte wegen sowas wie Fahrtkosten.
Dem muss man ganz vehement widersprechen, denn die Gesetzeslage ist definitiv NICHT so!
Das Gesetz ist zu dem Thema sehr weich, und so machen die Gerichte daraus eine Zahlungspflicht des Umgangberechtigten.
Hallo,
da du den Mindestunterhalt zahlst kannst du vom Zahlbetrag das halbe Kindergeld abziehen. Dieses ist für Fahrtkosten zum Abholen der Kinder o. ä. vorgesehen. Etwas anderes wäre es vermutlich, wenn du ein Mangefall wärst.
Aber: da die KM kein Einkommen hat kann sie keinen Zuschuss zahlen. Du wirst kein aufstockendes Hartz 4 bekommen, da du mit deiner Freundin zusammenlebst.
Und: hier hast du die Entfernung geschaffen.
Bisher ist es leider so, dass der Umgangselternteil die Fahrtkosten übernimmt, anderes eben nur bei Schaffung der Entfernung vom anderen Elternteil. Und bei dir vermute ich mal, dass sich ein Gericht nicht auf Teilung der Fahrtkosten einlassen würde, da der Staat den geringeren Unterhalt ja aufstocken müsste.
Sophie
Dem muss man ganz vehement widersprechen, denn die Gesetzeslage ist definitiv NICHT so!
Das Gesetz ist zu dem Thema sehr weich, und so machen die Gerichte daraus eine Zahlungspflicht des Umgangberechtigten.
Ich scheine mich dauernd unglücklich auszudrücken. Die genauen Gesetzestexte kenne ich nicht, aber ich meinte, dass es Usus ist, dass der Umgangsberechtigte zahlt.
Das ist wie mit dem Gleichheitsgesetz: Wir sind alle gleich, keiner darf benachteiligt werden wegen u.a. Geschlecht, aber meist sind es doch die Mütter, die die Kinder zugesprochen bekommen, auch trotz Kampf.
Moin,
Ich scheine mich dauernd unglücklich auszudrücken. Die genauen Gesetzestexte kenne ich nicht, aber ich meinte, dass es Usus ist, dass der Umgangsberechtigte zahlt.
für die "Gesetzeslage" kann man sich hier (und in vielen anderen Fällen) nichts kaufen, da es überhaupt kein Gesetz gibt, das die Übernahme der Fahrten und der zugehörigen Kosten für den Umgang regelt.
Es gibt aber eine "Rechtslage" in Form üblicher Rechtssprechung. Und zu dieser gehört, dass die Umgangskosten vom Umgangsberechtigten zu tragen sind, wovon Ausnahmen gemacht werden können (nicht: müssen!), wenn der Betreuungselternteil a.) die Entfernung geschaffen hat und b.) leistungsfähig genug ist, die Umgangskosten zu tragen oder sich zumindest daran zu beteiligen.
Ähnlich ist es beispielsweise mit der Umgangsdauer: Es gibt auch kein Gesetz, das für den nicht betreuenden Elternteil die Dauer oder Häufigkeit des Wochenend-Aufenthaltes oder die Verteilung von Feiertagen und Ferien von Kindern regelt - aber es gibt einen Usus namens "alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag, halbe Ferien, Feiertage im Wechsel". Nicht einmal die Düsseldorfer Tabelle ist ein Gesetz - und trotzdem wird ständig damit gearbeitet; sie hat "Richtliniencharakter".
Grüssles
Martin
(der es durchaus bergüssenswert findet, dass man nicht alle Eventualitäten des Lebens per Gesetz zu regeln versucht, auch wenn immer wieder danach geschrieen wird).
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
so...unterhalt wurde vom gericht geklärt...
alles prima und zu meiner vollsten zufriedenheit erledigt 🙂
lag zwar mit 1511,- knapp über dem satz und wäre in die 2. stufe gerutscht und da ich mit einer partnerin zusammenlebe, wäre mein selbstbehalt auch viel niedriger (770,-), allerdings ging der richter darauf gar nicht ein und rechnete mir die fahrtkosten zur arbeit sowie 2 kinder-rentenversicherungen (die ich mtl. zahle mit knapp 70,-) mit insgesamt 108,- an und ich bin und bleibe in stufe 1...
interressant wurde es in der verhandlung, dass nachdem der richter das ankündigte, die anwältin meiner ex anmerkte, dass ich ja für meine ex keinen unterhalt zahle und daraufhin in stufe 2 einzuordnen wäre und der richter das dann bejahte, wurde es mir erstmal schlecht...
meine anwältin meinte daraufhin, dass eine neue gesetzgebung vorschreibt, dass man nur noch für max. 2 personen unterhalt zu zahlen habe (wusste die gegnerische anwältin nicht :rofl2: und der richter ebenso wenig)
also stufe 1...unterhalt für die kids nun dynamisch (ist schon okay, wenn man bedenkt, dass nicht angesprochen wurde, dass ich in einem eheähnlichen verhältnis lebe und eigentlich mehr zahlen müsste)
also alles tutti 🙂 🙂 🙂
mfg
Hi Olli,
Du bist in der Lage den Mindest-KU nach Stufe 1 zu zahlen, daher kannst Du so viele eheähnliche Verhältnisse haben wie Du willst, da kann Dir keiner an Deinen Selbstbehalt. Aber wenn ein Richter nach nunmehr drei Jahren immer noch nicht gecheckt hat, dass die DDT nur noch von 2 Unterhaltempfängern ausgeht, dann weiß er das vielleicht auch nicht. :exclam:
Egal: Wichtig ist, was am Ende rauskommt. 😀
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber wenn ein Richter nach nunmehr drei Jahren immer noch nicht gecheckt hat, dass die DDT nur noch von 2 Unterhaltempfängern ausgeht, dann weiß er das vielleicht auch nicht. :exclam:
Unglaublich, wie lange manche Leute zum Kreide holen unterwegs sind. :knockout:
Oder die sind den ganzen Tag mit Nasebohren beschäftigt.
So ein nutzloses Gesindel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.