Wo wird der Unterha...
 
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Wo wird der Unterhaltstitel aufbewahrt?

 
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

Ich habe eine recht formelle Frage: wegen Wo wird der Unterhaltstitel aufbewahrt?der Höherstufung innerhalb der auf 15 Stufen verlängerten Düsseldorfer Tabelle habe ich beim Notar einen neuen dynamischen Titel anfertigen lassen. Der Notar hat diesen behalten und dem Jugendamt (Beistandschaft) eine beglaubigte Kopie zugesandt. Das Jugendamt hat sich umgehend gemeldet und fordert nun das Original (obwohl ich noch nie auch nur einen Tag zu spät oder einen Cent zu wenig überwiesen habe).

Als juristischer Laie mach das für mich keinen großen Unterschied, wäre aber dankbar für ein Feedback zur Rechtslage.

 

Mit den allerbesten Grüßen und einem megagroßen Lob für die neue Gestaltung der Webseite – das sieht richtig gut aus.

 

Randolph

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2022 21:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wollen sie wirklich das Original oder fordern sie eine vollstreckbare Ausfertigung bzw. existiert eine solche?

Aus einer beglaubigten Kopie kann man IMO nicht vollstrecken. Das geht nur mit dem Original. Daher werden sie das für den Fall der Fälle wollen (auch wenn du bisher immer pünktlich gezahlt hast, stehst du unter Generalverdacht das irgendwann eben nicht mehr zu tun 😉 )

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2022 22:06
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish 

Es ist die notariell beglaubigte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung - und sie wollen das Original

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2022 13:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @randolph

(...) und sie wollen das Original

Sie haben ein Anrecht auf das Original, da sie mit einer Kopie keine vollstreckbare Ausfertigung beantragen können, sollte es notwendig werden/sein.

Also lautet die richtige Antwort: das die vollstreckbare Ausfertigung (Original) in die Hände des Kindes gehören. Da der Betreuungselternteil die Forderung des KU wahrnimmt, in dessen Hände bzw. wenn er eine Beistandschaft eingerichtet hat, in die Hände der Beistandschaft.

Dabei geht es auch nicht darum, ob du auch nur einmal einen Cent zuseht überwiesen hast. Das Kind (dessen Vertreter) hat einen Anspruch darauf. In diesem Fall ist es die Beistandschaft.

 

Gruß

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2022 14:19