Wohin Kindesunterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohin Kindesunterhalt überweisen?

 
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Tag,

gibts irgendeine Richtlinie, aus der hervorgeht, wohin ein Unterhaltspflichtiger den Kindesunterhalt zu überweisen hat, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?

Wenn ja, wie lautet diese und wo kann man die nachlesen?

Letztlich: wohin muss der Kindesunterhalt vom Kindesvater überwiesen werden, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?

Danke vorab.

MfG

Anm: der Anwalt der Kindesmutter will (erst), dass der Kindesunterhalt an ihn überwiesen wird. Nachdem der Kindesunterhalt mehrmals dorthin überwiesen wurde, will der Anwalt, dass der Kindesunterhalt an die ARGE überwiesen wird. Die ARGE will allerdings, dass der Kindesunterhalt an die Kindesmutter überwiesen wird. Dann das Jugendamt will allerdings, dass der Kindesunterhalt an das Jugendamt überwiesen wird!  :gunman:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2011 15:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wichtigste Frage vor weiteren Antworten: Gibt es einen Titel? Wenn ja, welcher Art und was steht drin?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2011 15:28
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt keinen Titel!

Was sollte, könnte, müsste da drinstehen?

Es gibt lediglich eine Verpflichtungserklärung per E-Mail seitens des Kindesvater.

Oder ist eine solche Verpflichtungserklärung ein Titel?

Müsste es einen geben?

Ist ein Titel nicht eher kontraproduktiv für den Kindesvater?
Damit will ich sagen, dass ein Titel eher der Kindesmutter und dem Kind etwas bringt, als dem Kindesvater! Oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2011 17:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn es keinen Titel gibt, keinen Unterhaltsvorschuss vom JA und scheinbar auch keine Leistungen von der Arge, so ist der gesetzl. Vertreter des Kindes Empfänger des KU - also die KM. Wenn diese per schriftl. Anweisung mit Unterschrift bestimmt, dass der RA der Empfänger ist, dann ist das eben so. Das hat Dir aber nicht der RA zu sagen, sondern die KM persönlich. Oder er legt seinem Schreiben eine justiziable Vollmacht, dass er im Auftrag der KM arbeitet, bei.

In genau Deinem Fall macht ein Titel auch für einen Pflichtigen Sinn, da er notariell beglaubigt und schriftlich vorliegen hat, was nun eigentlich los ist. Dem UH-Pflichtigen bringt ein Titel auch ein Stück Rechtssicherheit.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2011 19:03
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Also ist eine Verpflichtungserklärung kein Titel, oder!?

Unterhaltsvorschuss hat es ja gegeben. Seit März zahlt allerdings der Kindesvater Kindesunterhalt. Wie geschrieben, erst an den Anwalt, dann an die ARGE. Nur hat die ARGE dem Kindesvater geschrieben, dass er den Kindesunterhalt an die Kindesmutter überweisen soll. Das Jugendamt will aber selbst den Kindesunterhalt haben!

Die Kindesmutter und somit auch das gemeinsame Kind erhalten AlG II, also Leistungen von der ARGE.

Der Kindesvater hat auf sein Schreiben, dass er zukünftig an die Kindesmutter den Kindesunterhalt überweist folgendes Schreiben vom Jugendamt erhalten:

"Sie scheinen da etwas ganz gewaltig zu verwechseln. Wir sind hier nicht die Leistungsabteilung, sondern setzen lediglich die Unterhaltsansprüche für das Jobcenter durch. Das Jobcenter weiß, dass der Unterhalt nicht an die Kindesmutter, sondern an die hiesige Stelle zu zahlen ist. Dies ist gesetzlich so geregelt. Das Jobcenter muss deshalb die Leistungen entsprechend aufstocken.

Sie sind verpflichtet, an die hiesige Stelle und nicht and die Kindesmutter zu zahlen.

Wir werden diese Nachricht an den zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter weiterleiten."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 08:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also ist eine Verpflichtungserklärung kein Titel, oder!?

Selbstverständlich ist ein Titel eine Verpflichtungserklärung. Zusätzlich unterwirft sich der Pflichtige einer sofortigen Zwangsvollstreckung bei Verletzung seiner UH-Pflicht. Ein Titel ist zudem notariell beglaubigt. Ob eine Verpflichtungserklärung im Umkehrschluss auch automatisch ein Titel ist kommt auf die Form und den Inhalt an.

Bei dem ganzen Wirrwarr wäre es vielleicht besser, die Schreiben von JA, Arge und RA mal hier anonymisiert einzustellen. Denn zumindest die Arge nennt i.d.R. die Rechtsgrundlagen, auf welche sie in Aktion tritt. Auch das JA tut dies mitunter. Aus all dem kann dann vielleicht geschlussfolgert werden, wer denn jetzt das Sagen hat, was bisher schriftl. vereinbart wurde, welche Bedeutung diese Vereinbarungen haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 12:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich persönlich würde das ganze Theater nicht mitmachen, sondern den Beteiligten schriftlich mitteilen, dass sie sich untereinander einigen und mir das Ergebnis mitteilen sollen - und dass ich bis dahin den KU in Höhe von XXX EUR jeweils zum Monatsersten auf das Konto der KM überweise. Und dann genau das tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 12:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

den Beteiligten schriftlich mitteilen, dass sie sich untereinander einigen und mir das Ergebnis mitteilen sollen - und dass ich bis dahin den KU in Höhe von XXX EUR jeweils zum Monatsersten auf das Konto der KM überweise.

Ich würde sogar noch weiter gehen und an keinen der Beteiligten bezahlen, solange nicht klar ist, an wen.

Alles was man in so einer Situation bezahlt, kann verloren sein und könnte erneut verlangt werden.
Und da das Kind anscheinend von irgendjemand Vorschuss bekommt, wird es deswegen auch nicht verhungern.

Natürlich ist das auch nicht ohne Risiko aber ohne Risiko ist im Familienunrecht sowieso nichts.
Alles was man als Vater macht ist verkehrt.
Da suche ich mir doch meine Fehler lieber selbst aus.

Um es diesen Leuten nicht zu leicht zu machen, würde ich in den Schreiben auch nur erwähnen, dass die Forderung auch von KM, RA, JA, und Arge geltend gemacht werden, und du daher nicht an den jeweiligen Adressaten zahlen wirst, sondern an einen der Anderen.
Natürlich ohne die jeweils Anderen zu genau zu benennen, damit die sich nicht zu leicht finden und abstimmen können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 13:02
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Ob eine Verpflichtungserklärung im Umkehrschluss auch automatisch ein Titel ist kommt auf die Form und den Inhalt an.

Eine nicht unterschriebene E-Mail!?

Bei dem ganzen Wirrwarr wäre es vielleicht besser, die Schreiben von JA, Arge und RA mal hier anonymisiert einzustellen.

Heute Abend!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 14:30
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Schreiben vom Jugendamt aus 05/10:

"uns war bisher nicht bekannt, dass die Kindesmutter schon vor längerem einen Anwalt mit der Unterhaltsangelegenheit beauftragt hat. Wir werden deswegen unsere Tätigkeit ab sofort beenden."

Schreiben vom Jugendamt aus 02/11:

"Wir werden die Unterhaltsvorschussleistungen Ende 02/11 einstellen.

Da ihr Kind Leistungen von der ARGE erhält, sind Unterhaltszahlungen nach dort bzw. an unsere Unterhaltsabteilung zu zahlen. Wir haben die ARGE informiert, von welcher Sie Mitteilung über den weiteren Verlauf erhalten."

Schreiben vom Anwalt aus 03/11:

"Der Kindesunterhalt ist monatlich hier einzuzahlen."

Schreiben vom Anwalt aus 04/11:

"Die Unterhaltsleistungen sind ab sofort an die ARGE zu leisten."

Schreiben von der ARGE aus 05/11:

"Die Unterhaltsleistungen sind künftig an die Kindesmutter zu leisten."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 16:14




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut. Offenbar will niemand dein Geld.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 16:50
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Es muss doch EINE Richtlinie geben, nach der manN sich richten kann!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 19:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Einzahlung auf Notarkonto könnte noch ne Möglichkeit sein 😉 Aber im Ernst, überweise das Geld an die Mutter und gut ist. Für mich siehts so aus, als ob hier kurzzeitig versucht wurde, die Zahlungen umzuleiten, um einer Anrechnung durch die ARGE zu entgehen. Ist ja auch "blöd" wenn man dann plötzlich weniger bekommt... 😉 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 21:24
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich würde sogar noch weiter gehen und an keinen der Beteiligten bezahlen, solange nicht klar ist, an wen.

Alles was man in so einer Situation bezahlt, kann verloren sein und könnte erneut verlangt werden.

Ich kann das bestätigen. Im zweifelsfalle zahlt man doppelt.

Generell:
Wenn die KM einen Titel erstreitet (also bei Gericht anhängig) so am besten zur KM überweisen (den Mindestsatz laut Tabelle, nach dem Urteil zahlt man den fehlenden Rest).
Wenn die KM nun Hartz IV erhält und die zuständige ARGE bekannt ist, dann kann man der KM das Geld überweisen und den Beleg der ARGE schicken.
So kann die ARGE Doppelempfänger sofort erkennen. Und so mancher ARGE Mitarbeiter ist auch dankbar.
Man kann der ARGE auch mitteilen das die KM den Unterhalt erstreitet, dann hält sich die ARGE zurück.

Kam nur von der ARGE eine Unterhaltsaufforderung dann bekommt nur die ARGE das Geld.

gruss
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2011 21:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Es muss doch EINE Richtlinie geben, nach der manN sich richten kann!?

Im Prinzip schon, aber...

>§ 1612 BGB< regelt, dass der KU dem Kind zusteht. Das Kind ist nicht voll geschäftsfähig, also ist der KU einem Vermögenssorgeberechtigten auszuhändigen. Da du nicht an dich selbst zahlen darfst (wäre doch echt komisch, oder?), zahlst du an die KM.

Diese kann nun durch Angabe bestimmen, wohin das Geld zu überweisen ist. So lange du also nichts rechtsverbindlich anders lautendes in der Hand hast, zahlst du an die KM, weil nur sie empfangsberechtigt ist. Der RA muss also explizit per Original-Vollmacht nachweisen, dass es der Willen der KM ist, den KU an ihn zu überweisen. Jetzt kommt evtl. die ARGE ins Spiel und kann per Übergangsanzeige den KU einkassieren. Gleiches gilt für die Unterhaltsvoschusskasse, und ggf. eine Beistandschaft.

In Summe: Alles vom Zahlungsempfänger KM abweichende muss dir explizit und rechtsverbindlich nachgewiesen werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 10:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Deep.

Wann ist es denn rechtsverbindlich und woran erkennt man das?

Was ist, wenn 2 Instanzen etwas verschiedenes "rechtsverbindliches" sagen?

Ich habe auch vom JA die Überleitungsanzeige bekommen, während meine Ex mich gleichzeitig gerichtlich auf Zahlung verklagt hat.

Hinzu kommt, dass der BGH schon gesagt hat, dass ein Anwalt seine Zuständigkeit gar nicht belegen muss.
Es reicht, wenn er sie "anwaltlich versichert".

So als wenn Anwälte generell besonders glaubwürdig wären.  :rofl2:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 10:28