Hallo an alle,
Ich habe eine 4-jährige, uneheliche Tochter. Trennung von der Mutter vor ca. 2 Jahren Das Kind lebt seit kurzem mit Ihrer Mutter in Sachsen-Anhalt. Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht schon bei der Geburt per Urkunde bzw. Erklärung festgehalten.
Seit der Trennung zahle ich anstandslos und ohne Schwierigkeiten meinerseits Unterhalt an die Mutter. Hierüber gibt es keine schriftliche Vereinbarung, keinen Bescheid oder sonstiges auf Papier. Bisher hat eine mündl. Vereinbarung und mein Anstand genügt. Von meiner Seite aus soll das auch in Zukunft zu bleiben.
Für die Beantragung von Wohngeld benötigt die Mutter ( sagt sie ) jedoch jetzt als Beleg einen Unterhaltstitel.
Was das ist bzw. für mich bedeutet habe ich reichlich in verschieden Quellen hier im Internet nachlesen können. Auch das die Mutter grundsätzlich wohl einen Anspruch auf einen solchen Titel hat ist mir daher bekannt. Ob die Mutter das ebenfalls so kennt entzieht sich meiner Kenntnis.
Daher wohl verständlich, das ich eine andere Möglichkeit finden möchte.
Hinzufügen möchte ich noch, das die Mutter an Ihrem vorherigen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz ebenfalls Wohngeld beantragt hatte. Hierzu war von meiner Seite nur eine Erklärung über die Unterhaltszahlung zu bringen.
Die Frage ist:
Mal davon ausgehend, dass die Mutter NICHT auf einen Unterhaltstitel besteht: Welche (n) anderen Beleg oder Beweis für die Unterhaltszahlung MUSS das entsprechende Sozialamt in Sachsen-Anhalt für den Wohngeldantrag akzeptieren und wer oder was stellt so etwas aus.