Hallo ,
nach über 2 Jahre soll es nun endlich zur Scheidung kommen. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass meine
Ex aus meiner Eigentumswohnung ausziehen muss. Auch vor Gericht wurde immer gesagt sie müsse ausziehen. Das
Verfahren wurde von meiner Ex und ihrem Anwalt immer wieder herausgezögert. Nach dem letzten Termin wurde in rasanter
Zeit eine Entscheidung getroffen. Davon das meine Ex ausziehen muss, ist auf einmal nicht mehr die Rede.
Das ich für meine Kinder zahlen muss ist klar.
Nun zu meiner Frage:
Nach meiner Berechnung hat sie, wenn sie in der Wohnung bleibt keinen Anspruch auf weiteren nachehelichen Unterhalt, da ich
der Ansicht bin, dass es sich hierbei auch um eine Unterhaltszahlung handelt. Die Richterin hat jedoch den Wohnwert (700 €) beim
Einkommen meiner Frau als Naturaleinkommen berücksichtigt. Mit dem Effekt, dass sich dadurch unser Gesamteinkommen erhöht
und ich ihr noch weiteren Unterhalt zahlen muss. Ist das eine übliche Verfahrensweis?
Gruß Bingo
Moin,
ja, das ist prinzipiell richtig.
Die Einnahmen aus der Immobilie zählen mit.
Egal ob sie aus Fremdvermietung, durch deine Ex oder aus Selbstnutzung entstehen.
Ob die Richterin das allerdings richtig gerechnet hat, lässt sich mangels Details natürlich nicht sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Aber so ganz habe ich das noch nicht verstanden.
Dass, wenn die Wohnung frendvermietet ist, die Mieteinnahmen mein Einkommen erhöhen ist klar.
Auch, dass, wenn ich die Wohnung selbst bewohne, sich daraus ein Wohnvorteil ergibt, der auch mein
Einkommen erhöht.
Aber warum erhöht sich mein Nettoeinkommen, welches zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird
um eine fiktive Mieteinnahme, wenn ich von meiner Ex keine Miete erhalte.
Gruß Bingo
Wie gesagt, ich weiß ja nicht, wie deine Richterin das errechnet hat aber sinngemäß, müsste sie dir natürlich Miete bezahlen.
Diese erhöht dein Einkommen und damit den Unterhalt.
Wenn sie keine Miete bezahlt, erhöht sich natürlich ihr Einkommen und nicht deins.
Stelle doch mal ein paar Zahlen hier rein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
hier eine Beispielrechnung:
Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalt 1.986 €
abzüglich Erwerbsbonus - 268 €
Einkommen meiner Ex 941 €
Naturaleinkommen meiner Ex (Wohnung) 700 €
abzüglich Erwerbsbonus - 134 €
-----------------------------------------------------------------------
= Gesamtbedarf 3.225 €
= Einzelbedarf 1.613 €
abzüglich Einkommen Ex -1.507 €
-----------------------------------------------------------------------
= Restanspruch 106 €
ich habe hingegen wie folgt gerechnet:
Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalt 1.986 €
abzüglich Erwerbsbonus - 268 €
Einkommen meiner Ex 941 €
abzüglich Erwerbsbonus - 134 €
-----------------------------------------------------------------------
= Gesamtbedarf 2.525 €
= Einzelbedarf 1.263 €
abzüglich Einkommen Ex - 941 €
-----------------------------------------------------------------------
= Restanspruch 322 €
abzüglich Berücksichtigung Wohnvorteil - 700 €
-----------------------------------------------------------------------
= kein weiter Unterhaltsanspruch für meine Ex
Gruß Bingo
hier eine Beispielrechnung
Hallo,
wieso hat deine Ex da bei der Richterrinnenrechnung mal ein Einkommen von 941 und dann von 1507? Grundsätzlich gilt, dass der Mietvorteil bereits bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden muss. Das ist schon richtig. Mieteinnahmen müssen da ja auch mit rein. Du kannst ja auch mal eine Gegenrechnung machen: wie würde das aussehen, wenn sie tatsächlich an dich die 700€ zahlen würde.
/elwu
Hi,
die 1.507 € setzen sich wie folgt zusammen:
Einkommen meiner Ex 941 €
Naturaleinkommen meiner Ex (Wohnung) 700 €
abzüglich Erwerbsbonus - 134 €
-----------------------------------------------------------------------
= 1.507 €
Gruß Bingo
Danke für den Rat mit der Gegenrechnung. Die Rechenmethode der Richterin kann ich
jetzt nachvollziehen. :thumbup:
Gruß Bingo